Hallo,
bitte Eure Meinungen zu folgendem Fall:
ein bekannter Lieferdienst soll ein Paket liefern, der Fahrer liefert aber nicht, sondern gibt an "Empfänger unbekannt", das Paket geht zurück ins Depot. Der Lieferdienst fragt beim Versender an, dieser bestätigt am Folgetag um 09:30 die Richtigkeit der Anschrift (ohne jegliche Korrektur).
Es ist anzumerken, dass die Adresse absolut korrekt war, an der Hauptstraße des Ortsteils liegt, das Haus eine deutlich sichtbare Hausnummer trägt und Briefkasten und Türklingel den Namen des Empfängers.
Der Empfänger benötigt den Inhalt dringend und macht von der Möglichkeit eine Selbstabholung zu verfügen am gleichen Tag um 17:30 Gebrauch. Er fährt am nächsten Tag wie vereinbart 27km zum Depot und trifft dort um 11:00 ein. Hier sieht man zwar im System die Selbstabholung, jedoch hat der Fahrer entgegen der Verfügung das Paket geladen und ist zum Zielort unterwegs. Dort wurde das Paket dann auch um 15:30 ausgeliefert.
Der Empfänger möchte nun Schadensersatz in Form der Fahrtkosten (27 x 2 x 0,30). Der Lieferdienst lehnt das ab.
Zitat:XXX haftet ... ausschließlich für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung eines Paketes entsteht. XXX haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbuße, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste oder Aufwendungen von Ersatzvornahmen.
Wir müssen daher aus den vorgenannten Gründen die von Ihnen geltend gemachte Forderung ablehnen. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und bitten um Ihr Verständnis.
Frage: hat der Lieferdienst damit Recht? Oder gibt es doch einen rechtlch begründeten Anspruch auf Schadensersatz?
Danke für Eure Meinungen,
-- Editier von samba14 am 16.02.2017 21:22