Hallo,
Heute habe ich von unserer Hausverwaltung einen Anruf erhalten bezüglich "Dauerparken". Wir wohnen in ein Mehrfamilienhaus in einem kleinen Wohnkomplex. In dem "Verkehrsberuhigten Bereich" gibt es 4 Parkplätze. An diesen Parkplätzen steht ein Schild mit der Aufschrift: PRIVATPARKPLATZ ausschließlich FÜR HAUS NR. 1, 3, 5! widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig angeschleppt! Was bedeutet das? Meine Hausverwaltung sagte dass sich ein Nachbar beschwert hat, weil ich manchmal an 3 Tagen hintereinander dort parke. Zwischendurch wird mein Auto aber bewegt! Wenn aber ein Parkplatz frei ist, dann parke ich natürlich dort. Auch wenn ich den Tag zuvor schon dort gestanden habe oder morgens. Ich fahre morgens auf die Arbeit und wenn abends wieder etwas frei ist parke ich wieder dort. Die Hausverwaltung hat nun gesagt, dass diese Parkplätze AUSSCHLIESSLICH für Besucher ist!!! Wir sind aber die einzigen aus dem Haus die angerufen wurden. Obwohl alle Hausbewohner auch dort parken! Selbst die, welche einen TG Platz haben. Was ist nun rechtens? Dürfen wir auf den Plätzen parken?
"Privatparkplatz"
16. Februar 2017
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Frage vom 16. Februar 2017 | 19:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
"Privatparkplatz"
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#1
Antwort vom 16. Februar 2017 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatPRIVATPARKPLATZ ausschließlich FÜR HAUS NR. 1, 3, 5 :
Und man wohnt in einem der erwähnten Häuser?
Was genau steht zu den Parkplätzen in den vertraglichen Vereinbahrungen?
#2
Antwort vom 16. Februar 2017 | 22:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja wir wohnen in einem der angegebenen Häuser. Im Mietvertrag ist nichts angegeben zu den Parkplätzen.
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#3
Antwort vom 16. Februar 2017 | 22:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja wir wohnen in einem der angegebenen Häuser. Im Mietvertrag ist nichts angegeben zu den Parkplätzen. Eine Hausordnung liegt uns nicht vor.
-- Editiert von T.R.123 am 16.02.2017 22:04
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