Hallo,
mal angenommen, ein Sachlage verhielte sich wie folgt:
Herr Müller möchte Lizenznehmer einer Firma werden. In dieser Absicht unterschreibt er (nur) die letzte Seite eines Vertrages und sendet diese eine Seite gescannt per Email an die Firma. Diese Firma wiederum rührt sich über 2 Monate nicht und hat bis heute keinen gegengezeichneten Vertrag zurückgesendet. Nun wird Herr Müller JETZT damit konfrontiert, dass er Lizenznehmer geworden sei (obwohl dieser zwischenzeitlich annahm "na, die wollen wohl nicht" und Lizenznehmer einer anderen Company geworden ist). Ist da ein Vertrag zustande gekommen? Es gibt doch sicherlich auch Fristen bzgl. der Annahme des Vertrages, oder?
Was ist, wenn die Company den Vertrag "fälscht" und jetzt erst unterzeichnet hat und gleichsam das Datum rückdatiert?
Grüße
imo
Willenserklärung zu einem Lizenzvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatIst da ein Vertrag zustande gekommen? :
Vertrag = Annahme eines Angebotes
Die Firma hat einen Vertrag durch zusendung desselben angeboten, Herr Müller hat das Angebot angenommen durch unterzeichnung und rücksendung desselben.
Eventuell gilt auch etwas anderes und der durch die Firma zugesendete Vertrag war nur ein Vorschlag, Herr Müller hat durch unterzeichnung und rücksendung desselben ein Angebot unterbreitet und die Firma hat dies nun angenommen.
Was nun der Fall ist und ob im 2. Fall die Annahme noch fristgerecht war, wird man durch Prüfung der vertraglichen Vereinbarung und der betreffenden Kommunikation herausfinden.
naja, was ist denn nun im 2. Fall fristgerecht? Über 2 Monate später ja wohl kaum, oder doch?
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ach ja, das habe ich als Zusatz auf dem Dokument gefunden:
"Dieses Angebot ist freibleibend und nur in Verbindung mit dem Kauf eines Operators und einer von uns schriftlich verfassten Auftragsbestätigung verbindlich. Es gelten unsere Allgemeinen Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die freiwillige interne Bindungsfrist des freibleinden Angebots endet am 30.11.2016. Die Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung" .
Hinweise des Thread-Eröffners:
Operator ist ein Gerätename. Das Gerät wurde zwar von Herrn Müller gekauft, aber die Lizenz, um die es bezüglich des zuvor zitierten Textes geht, war dann nicht mehr im Interesse des Herrn Müllers (da sich letztlich die Firma ja auch nicht wieder meldete mit gegenunterzeichnetem Lizenzvertrag)
Zitatnaja, was ist denn nun im 2. Fall fristgerecht? Über 2 Monate später ja wohl kaum, oder doch? :
Eventuell ja, oder auch nicht.
Ohne Glaskugel nicht zu beantworten.
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