Willenserklärung zu einem Lizenzvertrag

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Willenserklärung zu einem Lizenzvertrag

Hallo,

mal angenommen, ein Sachlage verhielte sich wie folgt:

Herr Müller möchte Lizenznehmer einer Firma werden. In dieser Absicht unterschreibt er (nur) die letzte Seite eines Vertrages und sendet diese eine Seite gescannt per Email an die Firma. Diese Firma wiederum rührt sich über 2 Monate nicht und hat bis heute keinen gegengezeichneten Vertrag zurückgesendet. Nun wird Herr Müller JETZT damit konfrontiert, dass er Lizenznehmer geworden sei (obwohl dieser zwischenzeitlich annahm "na, die wollen wohl nicht" und Lizenznehmer einer anderen Company geworden ist). Ist da ein Vertrag zustande gekommen? Es gibt doch sicherlich auch Fristen bzgl. der Annahme des Vertrages, oder?

Was ist, wenn die Company den Vertrag "fälscht" und jetzt erst unterzeichnet hat und gleichsam das Datum rückdatiert?

Grüße
imo

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von imo123):
Ist da ein Vertrag zustande gekommen?

Vertrag = Annahme eines Angebotes

Die Firma hat einen Vertrag durch zusendung desselben angeboten, Herr Müller hat das Angebot angenommen durch unterzeichnung und rücksendung desselben.

Eventuell gilt auch etwas anderes und der durch die Firma zugesendete Vertrag war nur ein Vorschlag, Herr Müller hat durch unterzeichnung und rücksendung desselben ein Angebot unterbreitet und die Firma hat dies nun angenommen.



Was nun der Fall ist und ob im 2. Fall die Annahme noch fristgerecht war, wird man durch Prüfung der vertraglichen Vereinbarung und der betreffenden Kommunikation herausfinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, was ist denn nun im 2. Fall fristgerecht? Über 2 Monate später ja wohl kaum, oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja, das habe ich als Zusatz auf dem Dokument gefunden:

"Dieses Angebot ist freibleibend und nur in Verbindung mit dem Kauf eines Operators und einer von uns schriftlich verfassten Auftragsbestätigung verbindlich. Es gelten unsere Allgemeinen Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die freiwillige interne Bindungsfrist des freibleinden Angebots endet am 30.11.2016. Die Zahlung ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung" .

Hinweise des Thread-Eröffners:
Operator ist ein Gerätename. Das Gerät wurde zwar von Herrn Müller gekauft, aber die Lizenz, um die es bezüglich des zuvor zitierten Textes geht, war dann nicht mehr im Interesse des Herrn Müllers (da sich letztlich die Firma ja auch nicht wieder meldete mit gegenunterzeichnetem Lizenzvertrag)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von imo123):
naja, was ist denn nun im 2. Fall fristgerecht? Über 2 Monate später ja wohl kaum, oder doch?

Eventuell ja, oder auch nicht.
Ohne Glaskugel nicht zu beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen