Hallo liebe Mitleser,
A ist auf der A3 (Köln) falsch gebilitzt worden. 37 km/h zu schnell, 175 EUR Bußgeld und (da immer mit flottem Reifen unterwegs) ein Monat Fahrverbot, A hat sich murrend der Strafe gebeugt, bezahlt und einen Monat fahrtechnisch die Füße still gehalten.
Nun kam heraus, dass A zu den Leuten gehört die zu Unrecht geblitzt wurden. Antrag auf Erstattung des Bußgeldes kann man online erledigen, wurde bereits erledigt.
Wie ist das jetzt mit dem Punkt und dem Fahrverbot? Wird der Punkt auch gelöscht und wie wird das mit dem Fahrverbot gehandhabt?
http://www.ksta.de/koeln/a3-blitzer-am-dreieck-heumar-hunderttausende-wurden-zu-unrecht-geblitzt-25667222
-- Editier von AltesHaus am 16.02.2017 10:42
Falsch geblitzt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Was soll schon mit dem Fahrverbot sein? Sollte A jetzt einen Monat "Guthaben" bekommen?
A soll froh sein, dass er Geld zurück bekommt, Punkte gelöscht werden und zukünftig überlegen, ob es richtig ist "immer auf flottem Reifen" unterwegs zu sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
A ist nach langem Überlegen da anderer Auffassung, schließlich wird ein zu Unrecht Verurteilter auch rehabilitiert.
A hat Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und hilfsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Man wird sehen, wie die Bezirksregierung reagiert, es bliebe da noch das Gnadengesuch um wenigstens den Punkt loszuwerden, aber erst mal das andere versuchen.
In diesem speziellen Fall zahlt Köln jedoch die zu Unrecht verhängten Bußgelder zurück. Und - wenn man der Presse glaube darf - sind auch schon einige Anwälte dabei, die Punkte- und Fahrverbotfrage zu klären.
Ich werde Nachricht geben, wie die Sache ausgegangen ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten