Hallo allerseits,
ich stehe seit einigen Jahren unter rechtlicher Betreuung und würde diese nun gern wieder aufheben lassen. Die Betreuung wurde seinerzeit durch mich und auf meinen Antrag hin eingerichtet. Die Betreuung umfasst die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern sowie Regelung des Postverkehrs. Ein Gutachten untermauerte meinen Antrag seinerzeit, dieses sah allerdings keine Mindestdauer der Betreuung vor. Diese wurde vom Gericht nach einer Anhörung auf 5 Jahre festgelegt. In dieser Zeit haben sich die Probleme, wegen der die Betreuung eingerichtet wurde reduziert, sodass eine Aufhebung von mir beantragt wurde. Mein Betreuer sieht dies nun jedoch ohne konkrete Begründung mir gegenüber anders und will dies auch in seiner Stellungsnahme so dem Betreuungsgericht mitteilen.
Die Frage ist nun, ob man mich dazu zwingen kann die Betreuung weiterhin beizubehalten, auch wenn ich diese überhaupt nicht mehr will. Gestern kontaktierte mich die Betreuungsbehörde, da man dort wohl vom Betreuungsgericht zur Anfertigung einer Stellungnahme beauftragt wurde. Der Mitarbeiter hatte zuvor mit meinem Betreuer gesprochen, der sich entsprechend negativ äußerte. Nachdem ich versichert habe auch nach der Betreuungsaufhebung alles dafür zu tun das die Probleme, wegen der die Betreuung eingerichtet wurde, wollte der Mitarbeiter meinen Antrag unterstützen und befürworten.
Wenn nun die Betreuungsbehörde vom Betreuungsgericht mit der Anfertigung einer Stellungnahme beauftragt wurde, kann dann dennoch das Statement meines rechtlichen Betreuers alles zum Kippen bringen und mir die Betreuung auch zwangsweise auferlegt werden? Wie gesagt, die Betreuungsbehörde steht hinter mir und bekräftigt meinen Antrag. Warum wurde diese eingeschaltet, wenn man dann doch dem Betreuer glaubt? Des Weiteren würde ich auch gern wissen ob unter den Umständen noch eine Anhörung meiner Person erfolgen muss oder ob nicht die schriftlichen Aussagen von mir, meinem Betreuer und der Betreuungsbehörde ausreichen um die Betreuung aufzuheben.
Ich danke für die Hilfe
-- Editier von DerPilz am 17.02.2017 01:30
-- Editier von DerPilz am 17.02.2017 01:31
Aufhebung einer Betreuung trotz schlechter Stellungnahme von Betreuer
15. Februar 2017
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Frage vom 15. Februar 2017 | 14:08
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 42x hilfreich)
Aufhebung einer Betreuung trotz schlechter Stellungnahme von Betreuer
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#2
20. Februar 2017 | 10:52
Sehr geehrter Fragesteller,
am Ende entscheidet das Gericht. Meist ist es aber so, dass auch der Behörde folge geleistet wird, sofern sich diese mit der Stellungnahme des Betreuers auseinandergesetzt hat. Sie sollten bei dem Gericht eine mündliche Anhörung beantragen, sodass Sie auch angehört werden können und sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von Ihnen verschaffen kann.
Sollte dies nicht funktionieren, könen Sie dagegen noch Beschwerde einlegen, wobei generell auch der Behörde gefolgt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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