Vermieter will immer mit in die Wohnung

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Vermieter will immer mit in die Wohnung

Hallo,

in meiner Wohnung war letztens die Heizung defekt, weshalb der Vermieter einen Techniker kommen lies. Der musste natürlich in die Wohnung, was ja auch kein Problem ist. Ich habe jedoch ein Problem damit, dass der Vermieter (Rentner und muss den Techniker überwachen) dabei ständig mit in die Wohnung will und dabei einfach so durch die Wohnung läuft. Angekündigt hat er das vorher nicht. Jetzt ein halbes Jahr später war der Abfluss vom Waschbecken undicht, weshalb wieder ein Techniker kam. Ich habe ihn in die Wohnung gelassen und das ganze gezeigt. 5min später klingelt der Vermieter und will sich ohne ein Wort zu sagen an mir vorbei drängeln. Ich bleib stehen und frag, was er möchte und er meinte nur, dass ich mich nicht so haben soll und er jetzt hier zum Techniker will. Dann hat er mich rüber geschoben und war wieder in der Wohnung, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht möchte. Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass ich das unverschämt finde, dass er einfach in eine fremde Wohnung geht. Natürlich ist er dabei wieder in bester Manier wild geworden und hat mir irgendwelche Sachen an den Kopf geschmissen.

Ich finde es sehr belastend, wann man nicht einmal in der eigenen Wohnung seine Ruhe hat. Eine neue Wohnung suche ich mir im Moment schon, aber kann man da etwas machen, damit das wenigstens bis dahin aufhört und damit er nicht mehr mit in die Wohnung kommt? Er hat ja auch einen eigenen Schlüssel zu der Wohnung und ich bin mir auch nicht sicher, ob er sie betritt, wenn ich nicht da bin.

Schonmal vorab vielen Dank für die Hilfe!

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41 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Er hat ja auch einen eigenen Schlüssel zu der Wohnung

Schließzylinder gegen einen neuen austauschen und der Vermieter kommt mit seinem Schlüssel nicht mehr rein. Den alten Schließzylinder musst du aufheben und bei Auszug wieder einbauen. So zumindest meine praktische Lösung für dieses Problem. Natürlich kannst du auch den Vermieter auf Herausgabe aller Schlüssel zu der Wohnung verklagen. Die Klage wird vermutlich sogar Erfolg haben. Aber der Aufwand und das Kostenrisiko ist groß. Da geht der Zylindertausch schneller.

Zitat (von Qwert123456):
aber kann man da etwas machen, damit das wenigstens bis dahin aufhört und damit er nicht mehr mit in die Wohnung kommt?

Wenn du einen Mangel meldest, dann hat der Vermieter das Recht diesen Mangel zu begutachten. Und er hat auch das Recht den Handwerker zu beaufsichtigen. Immerhin bezahlt er diesen auch. Er hat jedoch nicht das Recht, den Rest der Wohnung zu inspizieren. Notfalls kannst du die anderen Zimmer einfach abschließen.

PS: Er darf dich natürlich nicht beiseite schieben. Du hast das Hausrecht. Wenn du ihn nicht reinlassen willst, dann darf er zumindest erstmal nicht rein. Wenn du ihn raushaben willst, kannst du ihm Hausverbot (eher Wohnungsverbot) erteilen. Dann muss er erstmal raus. Notfalls wird das sogar die Polizei für dich erledigen. Nur kann das für dich negative Konsequenzen haben. Denn wie oben geschrieben, hat er das Recht den Handwerker zu beaufsichtigen. Das kann er auch gegen dich einklagen und dann kommt er halt notfalls mit Gerichtsvollzieher in die Wohnung. Das wird dann aber wesentlich teurer (wenn du Pech hast für dich).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Neuer Schließzylinder, das muss doch nicht sein. Der Vermieter hat doch geklingelt. Die einige Frage ist doch, was der Vermieter darf. Ganz sicherlich seinen Handwerker beaufsichtigen. Aber nicht durch die Wohnung schleichen. Also, im Fall des Defektes im Bad: Flur, Bad, und das wars.

wirdwerden

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#3
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke schonmal für die Informationen. Das der Handwerker in die Wohnung darf ist klar. Ist es aber nicht so, dass der Vermieter vorher ankündigen muss, wenn er auch dabei ist? Ich habe ihn ja den Schaden am Abfluss vorher auch gezeigt.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Ich habe ihn ja den Schaden am Abfluss vorher auch gezeigt.

Warum, es ist das Recht das der Vermieter die ordnungsgemäße Ausführung der Handwerkerleistung überwacht, was anderes wäre es, wenn es ein Handwerker wäre, welcher vom Mieter beauftragt und bezahlt wird.

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#5
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein VM muß sich immer vorher ankündigen, wenn er reinwill. Und es gilts Hausrecht.
Den Mangel hat der VM gesehen, da war er drin. Er wurde wegen des Mangels reingelassen.
Ein Handwerker führt aus, im Auftrag. Dafür hat der Mieter den Termin, nicht für den VM.
Der VM muß ja nichts koordinieren.

Und rumspazieren darf der VM auch nicht mal einfach so, wenn er sich schon reingeschummelt hat bzw. Mieters Hausrecht bricht.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
Ein Handwerker führt aus, im Auftrag. Dafür hat der Mieter den Termin, nicht für den VM.


Zitat (von 0815Frager):
es ist das Recht das der Vermieter die ordnungsgemäße Ausführung der Handwerkerleistung überwacht, was anderes wäre es, wenn es ein Handwerker wäre, welcher vom Mieter beauftragt und bezahlt wird.


Zitat (von vase):
Der VM muß ja nichts koordinieren.


Ne, aber er muss zahlen, und dann kann er die Arbeiten auch überwachen. Er hat halt die Zeit dafür, ist dann nervig, kann man aber nix machen.

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#7
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von vase):
Ein Handwerker führt aus, im Auftrag. Dafür hat der Mieter den Termin, nicht für den VM.


Zitat (von 0815Frager):
es ist das Recht das der Vermieter die ordnungsgemäße Ausführung der Handwerkerleistung überwacht, was anderes wäre es, wenn es ein Handwerker wäre, welcher vom Mieter beauftragt und bezahlt wird.


Zitat (von vase):
Der VM muß ja nichts koordinieren.


Ne, aber er muss zahlen, und dann kann er die Arbeiten auch überwachen. Er hat halt die Zeit dafür, ist dann nervig, kann man aber nix machen.


Dann muß er sich auch ankündigen. Hab ich auch geschrieben. Ganz sachlich. Thema Hausrecht.
Die Schilderung des Mieters geht wohl eher Richtung Neugier des Vermieters. Gibt ja VM die selber handwerkeln wollen. Nur dafür muß er sich nen Termin holen - Thema Hausrecht.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von vase):
Dann muß er sich auch ankündigen. Hab ich auch geschrieben. Ganz sachlich. Thema Hausrecht.


Der Handwerker wird ja wohl einen Termin machen und auch so in die Wohnung kommen. Das der Vermieter da mitgeht und den Handwerker überwacht ist doch wohl klar, schließlich zahlt er. Und er muss auch sicher stellen, dass der Handwerker auch das macht, für das er letztendlich zahlt.

Und nicht immer ist klar, wie teuer das wird. Soll der Handwerker noch einen weiteren Termin machen.

Wenn man nicht will, dass der Vermieter zusammen mit dem Handwerker (= Auftraggeber) in die Wohnung kommt, gibt es eine einfache Lösung:

Einfach beim nächsten Auftreten eines Mangels selbst den Handwerker bestellen und bezahlen. Das bekommt der Vermieter dann nicht mit und der Mieter braucht den Vermieter auch nicht in die Wohnung zu lassen.

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#9
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von vase):
Dann muß er sich auch ankündigen. Hab ich auch geschrieben. Ganz sachlich. Thema Hausrecht.


Der Handwerker wird ja wohl einen Termin machen und auch so in die Wohnung kommen. Das der Vermieter da mitgeht und den Handwerker überwacht ist doch wohl klar, schließlich zahlt er. Und er muss auch sicher stellen, dass der Handwerker auch das macht, für das er letztendlich zahlt.

Und nicht immer ist klar, wie teuer das wird. Soll der Handwerker noch einen weiteren Termin machen.

Wenn man nicht will, dass der Vermieter zusammen mit dem Handwerker (= Auftraggeber) in die Wohnung kommt, gibt es eine einfache Lösung:

Einfach beim nächsten Auftreten eines Mangels selbst den Handwerker bestellen und bezahlen. Das bekommt der Vermieter dann nicht mit und der Mieter braucht den Vermieter auch nicht in die Wohnung zu lassen.


Wenn der VM den Handwerkertermin ankündigt dazu sagen/schreiben, daß er mit dabei sein wird. Was ist daran so schwer umzusetzen?
Der VM hat kein Recht unangekündigt rein zu wollen. Und wenn ein Mieter den VM dann reinläßt, dann geht es lediglich um den Mangelstelle, nicht um den Rest der Wohnung.

Es gab ein Gerichtsurteil, wo ein Mieter die VM raustrug und bekam recht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
Dann muß er sich auch ankündigen. Hab ich auch geschrieben. Ganz sachlich. Thema Hausrecht.


Ganz sachlich falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
Es gab ein Gerichtsurteil, wo ein Mieter die VM raustrug und bekam recht.


Ich muss immer lachen, wenn ich so Geschichte lese, DANKE vorab dafür.

Der Vermieter wurde rausgetragen, weil er Handwerkerarbeiten überwachte? Ob Sie da nicht etwas fehlinterpretieren?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von vase):
Es gab ein Gerichtsurteil, wo ein Mieter die VM raustrug und bekam recht.


Ich muss immer lachen, wenn ich so Geschichte lese, DANKE vorab dafür.

Der Vermieter wurde rausgetragen, weil er Handwerkerarbeiten überwachte? Ob Sie da nicht etwas fehlinterpretieren?


Da ging es ums sich weiter umschaun. Darum geht es den TE. Hausrecht und umschaun.
Der VM hat sich auch an Regeln zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
Da ging es ums sich weiter umschaun. Darum geht es den TE. Hausrecht und umschaun.
Der VM hat sich auch an Regeln zu halten.


Tja .. dann muss man das auch mal sagen. Und hier wurde schon oft geschrieben, dass man dann halt die anderen Türen zumachen muss, wenn man das nicht möchte. Ebenso ist es mir unerklärlich, dass der TE nicht direkt beim Einzug schon die Schlösser ausgetasucht hat. Dann darf man auch nicht jammern. Jeder Mieter ist erwachsen, da sollte man auch gewisse Sachen voraussetzen können.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter wurde rausgetragen, weil er Handwerkerarbeiten überwachte? Ob Sie da nicht etwas fehlinterpretieren?


Ja, fehlinterpretiert, die Vermieterin , weil sie noch weiter (= Nach Anbringen der Rauchmelder) in der Wohnung blieb und auch noch gegen den Willen des Mieters sich weiter dort aufgehalten hat.

Und die Vermieterin hatte dem Mieter fristlos gekündigt, wegen dieses Heraustragens. Und das BGH hat gesagt, die Vermieterin kann dem Mieter deshalb nicht kündigen.

Das heißt aber bei weiten nicht, dass der Vermieter bei berechtigten Interesse (= Mieter meldet einen Mangel) nicht die Wohnung betreten darf. Da muss er sein Kommen auch nicht ankündigen. Und ein Handwerker-Termin ist berechtigtes Interesse. Und wenn der Vermieter dabei sein möchte, darf er das.

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#15
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter wurde rausgetragen, weil er Handwerkerarbeiten überwachte? Ob Sie da nicht etwas fehlinterpretieren?


Ja, fehlinterpretiert, die Vermieterin , weil sie noch weiter (= Nach Anbringen der Rauchmelder) in der Wohnung blieb und auch noch gegen den Willen des Mieters sich weiter dort aufgehalten hat.

Und die Vermieterin hatte dem Mieter fristlos gekündigt, wegen dieses Heraustragens. Und das BGH hat gesagt, die Vermieterin kann dem Mieter deshalb nicht kündigen.

Das heißt aber bei weiten nicht, dass der Vermieter bei berechtigten Interesse (= Mieter meldet einen Mangel) nicht die Wohnung betreten darf. Da muss er sein Kommen auch nicht ankündigen. Und ein Handwerker-Termin ist berechtigtes Interesse. Und wenn der Vermieter dabei sein möchte, darf er das.


Es gibt ja VM, die einen auf Handwerker machen. Und machen sie es nicht, wird ein Bevollmächtigter geschickt. Das ist der Handwerker. Oder Handwerker mit Bevollmächtigten.
Und dann sind es immer noch angemeldete Termine.
Jetzt hab ichs auch mal verkompliziert.

TE geht es lediglich drum, daß der VM sich anmeldet, bevor er reinwill. VM sah sich ja den Mangel an und dann schickte er den Handwerker.
Zwischen VM und Handwerker gibts nen Unterschied, sonst wärens nich 2 Leute.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von vase):
TE geht es lediglich drum, daß der VM sich anmeldet, bevor er reinwill. VM sah sich ja den Mangel an und dann schickte er den Handwerker.


Und was soll das jetzt heißen? Der Handwerker muss vielleicht mit dem Vermieter Rücksprache halten, welche Reparatur notwendig ist? Und wenn es teuerer wird, geht der Handwerker erstmal und spricht mit dem Vermieter?

Wenn der Mieter dem Vermieter dem Zugang zu dem Handwerker verweigern möchte, bitte gerne. Dann muss er halt in Zukunft den Handwerker selbst bezahlen. Oder der Vermieter klagt auf Kosten des Mieters auf Zugang.

Ein gemeldeter Mangel ist IMMER ein berechtigtes Interesse des Vermieters die Wohnung zu betreten. Sollten durch die Verweigerung des Mieters weitere und höhere Kosten entstehen, macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.

Nur so als Beispiel:

Die Therme geht kaputt. Der Handwerker fragt den Mieter, soll ich das Teil reparieren oder ein neues Teil einbauen? Der Mieter möchte vermeiden, wegen der Kleinreparaturklausel vermeiden, dass eine billige Reparatur durchgeführt wird und gibt dem Handwerker die Anweisung: "Neues Gerät."

Dann kann der Mieter trotzdem die Anschaffung übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von vase):
TE geht es lediglich drum, daß der VM sich anmeldet, bevor er reinwill.


Der Handwerker war ja angemeldet und der VM hat die Arbeiten überwacht und abgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Ok. Also kann man festhalten, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter mich ohne ein Wort an der Wohnungstür zur Seite schiebt und in die Wohnung zum Handwerker geht?

Ich dachte selbst da muss er sich anmelden aber da habe ich mich wohl geirrt.

Viele. Dank für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Ok. Also kann man festhalten, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter mich ohne ein Wort an der Wohnungstür zur Seite schiebt und in die Wohnung zum Handwerker geht?


Das steht hier nirgendwo.
Zitat (von Qwert123456):
Ich dachte selbst da muss er sich anmelden aber da habe ich mich wohl geirrt.


Sry, dass Ihnen die Antworten nicht gefallen. Nochmals kleiner Tipp: Wechseln Sie unverzüglich den Schließzylinder zur Wohnungstür, so sind SIe auf jeden Fall sicher, dass der VM nicht in der Zeit Ihrer Abwesenheit die Wohnung betritt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das steht hier nirgendwo.


Insgesamt und besonders aus diesem Satz hab ich das geschlussfolgert.

Zitat (von Ver):
Ein gemeldeter Mangel ist IMMER ein berechtigtes Interesse des Vermieters die Wohnung zu betreten.


Hab ich das falsch verstanden?


Zitat (von AltesHaus):
Sry, dass Ihnen die Antworten nicht gefallen.


Grundsätzlich gefällt mir, dass es so viele sachliche Antworten gibt. Dass einem manche nicht gefallen, ist in der Juristerei so und natürlich nichts, wofür man sich entschuldigen muss. Bin nur dankbar für so viel Rückmeldungen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Also kann man festhalten, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter mich ohne ein Wort an der Wohnungstür zur Seite schiebt und in die Wohnung zum Handwerker geht?


Der Mieter muss dem Vermieter i.d.Fall Zugang zur Wohnung gewähren, sonst verletzt der Mieter eine Nebenvertragliche Pflicht aus dem Mietvertrag.
Verweigert bzw. verhindert der Mieter dem Vermieter diesen Zugang (durch in den Weg stellen), darf der Vermieter den Mieter nicht einfach an die Seite schieben (= Selbsthilfe), sondern muss eigentlich den Mieter auf Zugang verklagen. Die Kosten muss dann der Mieter übernehmen. Wenn Ihnen das lieber ist?

Oder er kann nach einer erfolglosen Abmahnung dem Mieter fristlos kündigen. Ist auch nicht netter.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Verweigert bzw. verhindert der Mieter dem Vermieter diesen Zugang (durch in den Weg stellen), darf der Vermieter den Mieter nicht einfach an die Seite schieben (= Selbsthilfe),


Das wäre dann Hausfriedensbruch, richtig?

Zitat (von Ver):
sondern muss eigentlich den Mieter auf Zugang verklagen.

Zitat (von Ver):
Oder er kann nach einer erfolglosen Abmahnung dem Mieter fristlos kündigen.


Beides natürlich schlecht. Wenn er einfach mal sagen könnte "Hallo, ich würde gern mit dem Handwerker sprechen, könnten Sie mich daher bitte rein lassen.". Dann wäre alles kein Problem. Dieses arrogante und aufbrausende Getue nervt eben nur. Daher such ich auch eine neue Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Das wäre dann Hausfriedensbruch, richtig?


Jein, nur wenn sich der Vermieter unberechtig (hier ist er aber aufgrund des Mangels berechtigt) in der Wohnung aufhält und sich nicht entfernt, wenn man ihn dazu auffordert.

Zitat (von Qwert123456):
Wenn er einfach mal sagen könnte "Hallo, ich würde gern mit dem Handwerker sprechen, könnten Sie mich daher bitte rein lassen.". Dann wäre alles kein Problem.


Der Handwerker ist da und der Vermieter klingelt. Weshalb sollte er denn sonst kommen? Er kommt doch nicht zum Kaffeekränzchen, sondern um seinen Handwerker, der sein Geld kostet zu beaufsichtigen.

Das ist also ein Problem, weil der Vermieter nicht als Bittsteller auftritt, obwohl er das Recht dazu hat, die Wohnung zu betreten, um zum Handwerker zu gehen.

Hausfriedensbruch wäre es, wenn er statt zum Handwerker zu gehen, in ganz andere Zimmer geht und dort gegen Ihren Willen verbleibt.

Zitat (von Qwert123456):
Daher such ich auch eine neue Wohnung.


Am besten kaufen Sie sich etwas Eigenes oder mieten bei einer großen Gesellschaft. Da kommt dann nur der Handwerker.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

@ Qwert

Lies mal in anderen Threats die Meinungen von VER durch.
Der Mieter sollte dem Vermieter grundsätzlich nachgeben, der meint es ja nur gut mit ihm.....

Selbstverständlich muss der Vermieter sich anmelden, wenn er zur Reparatur dabei sein möchte. Dürfen tut er es sicherlich, aber nicht einfach vor der Tür stehen und reinwollen... (wollen kann er schon...)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Handwerker ist da und der Vermieter klingelt. Weshalb sollte er denn sonst kommen? Er kommt doch nicht zum Kaffeekränzchen, sondern um seinen Handwerker, der sein Geld kostet zu beaufsichtigen.

Das ist also ein Problem, weil der Vermieter nicht als Bittsteller auftritt, obwohl er das Recht dazu hat, die Wohnung zu betreten, um zum Handwerker zu gehen.


Ob er es darf ist die eine Sache. Ich finde aber immer, dass die Grundregeln der Höflichkeit dadurch nicht automatisch außer Kraft gesetzt sind.

Zitat (von TF1970):
Selbstverständlich muss der Vermieter sich anmelden, wenn er zur Reparatur dabei sein möchte. Dürfen tut er es sicherlich, aber nicht einfach vor der Tür stehen und reinwollen...


Steht das nicht im Widerspruch zu dem, was VER geschrieben hat?

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Steht das nicht im Widerspruch zu dem, was VER geschrieben hat?


Ja und mit Altes Haus und Cauchy.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Zitat (von Ver):
Der Handwerker ist da und der Vermieter klingelt. Weshalb sollte er denn sonst kommen? Er kommt doch nicht zum Kaffeekränzchen, sondern um seinen Handwerker, der sein Geld kostet zu beaufsichtigen.

Das ist also ein Problem, weil der Vermieter nicht als Bittsteller auftritt, obwohl er das Recht dazu hat, die Wohnung zu betreten, um zum Handwerker zu gehen.


Ob er es darf ist die eine Sache. Ich finde aber immer, dass die Grundregeln der Höflichkeit dadurch nicht automatisch außer Kraft gesetzt sind.

Zitat (von TF1970):
Selbstverständlich muss der Vermieter sich anmelden, wenn er zur Reparatur dabei sein möchte. Dürfen tut er es sicherlich, aber nicht einfach vor der Tür stehen und reinwollen...


Steht das nicht im Widerspruch zu dem, was VER geschrieben hat?


Und wirdwerden hat Ver als "sie" betitelt.

Vermieter sind nun mal nicht Hausgast. Sie sind außen vor, feiern keine Party mit.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Am besten kaufen Sie sich etwas Eigenes oder mieten bei einer großen Gesellschaft. Da kommt dann nur der Handwerker.


... und wenn man Glück hat, dann kommt auch dieser nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Ver):
Am besten kaufen Sie sich etwas Eigenes oder mieten bei einer großen Gesellschaft. Da kommt dann nur der Handwerker.


... und wenn man Glück hat, dann kommt auch dieser nicht


Na, den großen Gesellschaften ist das doch egal, ob der Mieter ohne Heizung dasteht. Ab Freitag Mittag läuft da nur der Anrufbeantworter und frühestens am Montag ist wieder jemand da.

0x Hilfreiche Antwort

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