fristlose Kündigung und jetzt?

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung und jetzt?

Hallo,

ich habe ein für mich großes Problem. Ich bin eine alleinerziehende Mama mit 2 Kindern. Im Juni 2016 bin ich arbeitslos geworden. Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes hat ca. 2 Monate gedauert. Leider bekomme ich auch nicht so viel sodass ich im August noch Wohngeld beantragt habe. Dieser Antrag läuft immer noch da ich im Dezember einen Brief bekommen habe mit Anforderungen von Unterlagen diese habe ich sofort eingereicht.

So bedingt durch das weniger Geld habe ich mittlerweile 3 Monatsmieten Rückstand und habe jetzt eine fristlose Kündigung zusammen mit einer normalen Kündigung der Wohnung erhalten. Ich kann beim besten Willen nicht innerhalb von 2 Wochen ausziehen.
Jetzt habe ich mir überlegt ich gehe morgen aufs Wohngeldamt und lege dort die Kündigung vor damit endlich mein Wohngeldantrag bearbeitet wird sonst droht Wohnungslosigkeit. Ich hoffe das die dann das Wohngeld für die letzten 7 Monate direkt an meinen Vermieter überweisen können.
Was meint Ihr kann das klappen, weil eine andere Option sehe ich nicht?

Und was kann ich wegen der normalen Kündigung tun. Gibt es sowas wie soziale Härte oder was anderes? Ich werde noch versuchen bei meinem Vermieter zu betteln das sowas nicht wieder vorkommt und er ab sofort auch das Wohngeld direkt überwiesen bekommt.

Bisher bin ich noch nie in dieser Lage gewesen und wirklich verzweifelt :sad:

Danke

Mandy

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84 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
So bedingt durch das weniger Geld habe ich mittlerweile 3 Monatsmieten Rückstand und habe jetzt eine fristlose Kündigung zusammen mit einer normalen Kündigung der Wohnung erhalten. Ich kann beim besten Willen nicht innerhalb von 2 Wochen ausziehen.

Die fristlose kann man abwenden, sofern man gleich den Mietrückstand ausgleicht.
Zitat (von mandy77):
Ich hoffe das die dann das Wohngeld für die letzten 7 Monate direkt an meinen Vermieter überweisen können.

Nicht gut, das dauert zu lange, notfalls das Geld von Bekannten leihen.
Danach lässt sich erst mal schauen ob man die normale Kündigung vom Tisch bringt.

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#3
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und hier liegt das Problem ich habe niemanden der es mir leihen kann. Allerdings das vorraussichtliche Wohngeld würde locker reichen

LG Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes hat ca. 2 Monate gedauert. Leider bekomme ich auch nicht so viel sodass ich im August noch Wohngeld beantragt habe.


ALG2 abgelehnt oder man erhält es? Dann ist man doch vom Wohngeld ausgeschlossen?

Würde zum Jobcenter gehen und umgehend ein Darlehen nach §22 Abs. 8 SGB II beantragen. Nicht abwimmeln lassen.

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#5
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

NE nicht ALG 2 sondern ALG 1

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ok, dann zur Wohngeldstelle und einen Vorschuss beantragen und um Anweisung auf das Konto des Vermieters bitten. Zur Not gemeinsames Gespräch mit dem Vorgesetzten.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Die fristlose Kündigung kann nach § 569 BGB unwirksam gemacht werden. Ich zitire mal einen Teil des Paragraphen:

Zitat:
Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

Ein bischen Zeit ist also noch.

Problematischer ist die ordentliche Kündigung. Die ist nicht automatisch wirksam, aber sie wird eben auch nicht automatisch nach Zahlung des Mietrückstandes unwirksam.

Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug beruft sich der Vermieter vermutlich auf § 573 (2) 1. BGB . Der setzt im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges ein Verschulden des Mieters voraus. Und das ist nicht zwangsläufig anzunehmen. HIer mal ein Urteil, bei dem dies ordentliche Kündigung unwirksam war: LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14 . Aber Achtung: Ein wesentlicher Teil der Urteilsbegründung wurde später vom BGH kassiert (BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14 bzw. BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14 ).

Das Ergebnis blieb zwar in dem Fall bestehen. Aber das lag wohl speziell an diesen Gründen hier aus dem Beschluss des BGH's:
Zitat:
Denn die Beklagten haben sich jedenfalls unmittelbar nach Erhalt der ersten Kündigung um eine Rückführung der Mietrückstände bemüht und erreicht, dass die Rückstände innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums und noch vor Zustellung der Räumungsklage vom Jobcenter beglichen wurden. Weiter ist festgestellt, dass es in der Vergangenheit keine Zahlungsrückstände gegeben hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es in der Zukunft noch einmal zu Zahlungsrückständen kommen wird. Ebenso wenig haben die Beklagten danach in der Vergangenheit sonstige mietvertraglichen Pflichten verletzt noch liegen Anhaltspunkte für künftige (Fehl-) Verhaltensweisen der Beklagten vor, die das Vertrauen der Klägerin in eine gedeihliche Fortsetzung des Mietverhältnisses in Frage stellen könnten.


Fazit: Versuche so schnell wie irgendmöglich den Rückstand auszugleichen. Notfalls geh zum Pfandleiher und beleihe Schmuck, Auto oder was auch immer. Dann hast du zumindest mit dem gültigen Teil des obigen Urteils und dem Beschluss des BGH's eine Chance, eine Unwirksamkeit auch der ordentlichen Kündigung zu erreichen.

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zur Not gemeinsames Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Es wird nur über den Vorgesetzten gehen, das zieht sich doch jetzt schon ein halbes Jahr hinaus.
Wenn das nicht hilft, einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen, und die Begründung nachreichen, danach PKH beim Gericht beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Warum haben SIe nicht sofort Ihrem VM Bescheid gesagt, zB dass die Miete später angewiesen wird, das es etwas dauert mit dem ALG I, warum haben SIe nicht ALG II beantragt um wenigstens die Wohnung zu schützen? JC tritt in Vorlage und holt sich dann das Geld vom AA wieder.

Ich würde mich sofort mit dem VM in Verbindung setzen, mit dem JC, mit dem JA und dem Wohnungsamt, ziehen Sie alle mit ins Boot, evtl. können Sie so das Ruder noch rumreißen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn das nicht hilft, einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen


Das Verwaltungsgericht dürfte für das WoGG zuständig sein.

Zitat (von 0815Frager):
Es wird nur über den Vorgesetzten gehen, das zieht sich doch jetzt schon ein halbes Jahr hinaus.


Gerade wenn jetzt seit Dezember alle Unterlagen vorliegen, sollte ein Vorschuss machbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke erstmal für die Antworten

Also das ich zum JC gehen kann/sollte wusste ich nicht ich dachte ich bekomme ja ALG 1
Meinem VM sagte ich letztes Jahr Bescheid aber jetzt wurde es ihm wohl zu viel bzw zu lange
Was kann das JA hier tun?
Ich muss nur das Wohngeldamt dazu bringen meinen Antrag endlich zu bearbeiten und das am besten sofort und das Geld gleich zu überweisen an meinen VM
Nur wie?

LG Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Ich muss nur das Wohngeldamt dazu bringen meinen Antrag endlich zu bearbeiten und das am besten sofort und das Geld gleich zu überweisen an meinen VM
Nur wie?

Morgen gleich persönlich vorsprechen und die Sache schildern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Hallo,

Danke erstmal für die Antworten

Also das ich zum JC gehen kann/sollte wusste ich nicht ich dachte ich bekomme ja ALG 1
Meinem VM sagte ich letztes Jahr Bescheid aber jetzt wurde es ihm wohl zu viel bzw zu lange
Was kann das JA hier tun?
Ich muss nur das Wohngeldamt dazu bringen meinen Antrag endlich zu bearbeiten und das am besten sofort und das Geld gleich zu überweisen an meinen VM
Nur wie?

LG Mandy


In solchen SItuationen springt das JC ein, und holt sich das Geld vom AA wieder, um eben Wohnungsverlust zu vermeiden, Sie sind ja nicht die Einzige, bei der es lange dauert. Einmal dem VM Bescheid sagen und dann nix mehr ... das würde mir auch nicht reichen, da hätten Sie unbedingt Kontakt halten müssen. Das Jugendamt kann bei drohender Wohnungslosigkeit helfen, Sie müssen etwas mehr tun als "nur das Wohnungsamt" zu etwas zu bringen. Ihr Vermieter hat Ihnen fristlos und ordentlich gekündigt, das heißt, wenn Sie den Rückstand ausgleichen, dann ist evtl. die fristlose Kündigung vom Tisch, die ordentliche jedoch nicht, also holen SIe sich so viel Hilfe, wie es nur geht.

-- Editiert von AltesHaus am 13.02.2017 21:34

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#14
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok also sollte ich das JA mit einbeziehen.
Nur was können die machen?

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#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Gibt es in Deiner Gegend eine Beratungsstelle für Erwerbslose? Dann würde ich da sofort hin mit allen Unterlagen.
Denn Du scheinst leider die Grundlagen ja nicht zu verstehen - mein ich nicht als Vorwurf! Wohngeld ist z.B. ja nur ein Zuschuss zur Miete, nicht die komplette Miete. Das hilft also nicht wirklich was, dem Vermieter zu versichern, dass er demnächst das Wohngeld überwiesen bekommt. Je nach Einkommen kann das Wohngeld nur 30 Euro oder so betragen.
Du solltest Dich wirklich schnellstmöglich beraten lassen von einer unabhängigen Stelle, ob Dir Wohngeld zusteht oder doch aufstockend ALG II. Hoffentlich lässt dann Dein Vermieter nochmal mit sich reden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Im Juni 2016 bin ich arbeitslos geworden. Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes hat ca. 2 Monate gedauert.


Da wird doch das Geld komplett nachgezahlt? Wie kommen dann 3 Monate Rückstand zustande?

Zitat (von mandy77):
Ich werde noch versuchen bei meinem Vermieter zu betteln das sowas nicht wieder vorkommt


Und wie soll das in Zukunft verhindert werden? Grundsatz: Die Miete muss immer zuerst gezahlt werden. Wenn das in Zukunft noch einmal vorkommen, dann ist die Wohnung weg.

Die Wohnung scheint vielleicht etwas teuer zu sein. Vielleicht gibt es ja etwas günstigeres?

Zitat (von Yogi1):
Du solltest Dich wirklich schnellstmöglich beraten lassen von einer unabhängigen Stelle, ob Dir Wohngeld zusteht oder doch aufstockend ALG II.


Das kann man nur unterstützen. Mit der fristlosen Kündigung ist nicht zu spaßen. Und ALG I wird auch nur begrenzt gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@ver

Zitat:
Da wird doch das Geld komplett nachgezahlt? Wie kommen dann 3 Monate Rückstand zustande?


Sie bekommt ja ca. 65 % vom Nettolohn, aber auch bei mir wirft das die Frage auf, warum die Mieten nicht sofort beglichen wurden. Hilft aber in der Sache nicht weiter.

Zitat (von mandy77):
So bedingt durch das weniger Geld habe ich mittlerweile 3 Monatsmieten Rückstand und habe jetzt eine fristlose Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) zusammen mit einer normalen Kündigung der Wohnung erhalten


Die fristlose kann geheilt werden durch Zahlung (wenn es denn das erste Mal war), die ordentliche ist mE viel problematischer.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@ver

Zitat:
Zitat (von Ver):
Da wird doch das Geld komplett nachgezahlt? Wie kommen dann 3 Monate Rückstand zustande?

Sie bekommt ja ca. 65 % vom Nettolohn, aber auch bei mir wirft das die Frage auf, warum die Mieten nicht sofort beglichen wurden. Hilft aber in der Sache nicht weiter.


Jetzt nicht. Doch wie soll das in Zukunft weitergehen? Das Geld wird doch nicht mehr.

Zitat (von AltesHaus):
die ordentliche ist mE viel problematischer.


Das fürchte ich auch, bloß das Problem wird doch nicht kleiner, wenn ALG I ausläuft. Die TE braucht dringend Hilfe.

-- Editiert von Ver am 14.02.2017 09:00

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich sehe noch ein ganz anderes Problem. Selbst wenn man die fristlose Kündigung aus der Welt bekommt, die fristgerechte ist ja noch im Raum. Die Frau sollte also nicht nur sofort die Bezahlung der Rückstände veranlassen, ob nun über die Wohngeldstelle oder aber das Job-Center. Und mit dem Vermieter reden, über die fristgerechte Kündigung. Dass die zurückgenommen wird. Und sich vorsichtshalber mit der Stelle in der Kommune in Verbindung setzen, die Wohnungsnotfälle bearbeitet. Bei uns ist das eine Unterabteilung im Wohnungsamt. Die kann in Notfällen (mit Kindern) auch unkonventionell ein Darlehen zur Verfügung stellen und vielleicht mal gucken, warum die Sachbearbeitung hinsichtlich des Wohngeldes so lange dauert. Schwierig wird es dann, wenn die Frau gar kein Fall für Wohngeld ist, sondern eigentlich eine Aufstockerin für ALG II und dieses bisher nicht beantragt ist.

Also, alle Anlaufstellen abklappern, zusätzlich sich auf die Warteliste für Notfälle im Wohnungsamt setzen lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielleicht mal zum Bürgeramt gehen bzw. anrufen und wegen eines Kredits/Darlehen nachfragen. Es gibt da extra eine Stelle für, wenn Obdachlosigkeit droht. Das müßte auch die Wohnamtsstelle wissen, bei der du das Wohngeld bekommst. Nennt sich eventuell Wohnraumhilfe.
Das Jobcenter hilft bei Mittellosigkeit. Glaub nicht, daß die zuständig sind.
Kann sein, daß der VM schon das JA informiert hat.


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#21
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

so war heute beim Wohngeldamt. Bin dort bis zum Amtsleiter vorgedrungen und habe mich lautstark beschwert ( hätte ich mal eher tun sollen). Mein Antrag wird sofort bearbeitet und ich bekomme ein Schreiben was an meinen Vermieter direkt ausgezahlt wird.
(nach erster Einschätzung des Sachbearbeiters reicht die Nachzahlung von für die aufgelaufene Miete)

Somit ist ja die fristlose vom Tisch

Ich bekomme ca. 55 % meiner Warmmiete als Zuschuss und diese wird jetzt immer direkt an meinen Vermieter ausgezahlt werden. Ich hoffe das ich ihn damit auch die ordentliche Kündigung rückgängig machen lassen kann. Den Rest kann ich immer zahlen

Was meint ihr klappt das?

LG Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Somit ist ja die fristlose vom Tisch


Herzlichen Glückwunsch.

Zitat (von mandy77):
Ich bekomme ca. 55 % meiner Warmmiete als Zuschuss und diese wird jetzt immer direkt an meinen Vermieter ausgezahlt werden. Ich hoffe das ich ihn damit auch die ordentliche Kündigung rückgängig machen lassen kann. Den Rest kann ich immer zahlen


Damit hin zum Vermieter und hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gehen Sie morgen vormittag zum Amt für Wohnungsnotfälle. Das ist genau für Menschen wie Sie da!!!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Damit hin zum Vermieter und hoffen.

Wie oben geschrieben gibt es schon Gründe zu hoffen, wenn der Rückstand nun wirklich zügig beim Vermieter landet. Selbst wenn der Vermieter auf der ordentlichen Kündigung besteht, kann man immernoch darauf offen, dass ein Richter das im eigenen Fall genauso sieht wie die Richter beim Landgericht Bonn.

Zitat (von mandy77):
Ich bekomme ca. 55 % meiner Warmmiete als Zuschuss und diese wird jetzt immer direkt an meinen Vermieter ausgezahlt werden.

Das ist nicht unproblematisch. Sollte das Amt aus irgendwelchen Gründen mal ein paar Mieten nicht bezahlen, dann entsteht schnell wieder ein Mietrückstand. Von dem bekommst du dann schlimmstenfalls gar nichts mit. Wenn du Pech hast, kommt dann einfach wieder eine fristlose Kündigung und die lässt sich dann nicht mehr unwirksam machen.

Klingt erstmal unglaublich, ist aber so. Ein Mieter ist für seine Mietzahlung verantwortlich. Wenn jemand anderes wie hier Teile der Miete zahlt, dann bleibt dennoch der Mieter verantwortlich. Und fliegt wenn er Pech hat mehr oder minder unverschuldet aus der Wohnung. So zumindest war das BGH-Urteil, welches mit "Geld hat Mieter zu haben" in die Medien einging.

Von daher sollte der Mieter hier wirklich extrem vorsichtig sein und genau auf alle Schreiben vom Amt achten.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Nein morgen als erstes mit dem Vermieter sprechen.
Noch besteht kein Wohnungsnotfall und oberstes Gebot sollte ja sein, genau einen solchen Notfall zu vermeiden.

Mit dem Vermieter sprechen, um ihm darzulegen, dass hier tatsächlich der Fall vorlag, dass das Amt gepennt hat. Das man das aber nun erfolgreich ausräumen konnte, dass das Amt nun zeitnah bearbeiten und zahlen wird und dass die Rückstände damit nun umgehend ausgeglichen werden können. Und versuchen, damit zu erreichen, dass der Vermieter die ordentliche Kündigung nach vollständigem Zahlungsausgleich dann zurücknimmt.
Eine kleine Entschuldigung dafür, dass man keine Zwischenmeldungen vom Sachstand abgegeben hat, wäre sicher auch kein Schaden ;)

Es ist zwar blöde, wenn man warten muss, bis das Amt in Gänge kommt - aber gerade mit seinem Vertragspartner sollte man das offen kommunizieren, damit erst gar keine Kündigung ins Haus flattert.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja ich werde vorerst mit meinem Vermieter reden und die Entschuldigung wird GROß ausfallen. Ich hoffe mal er hat ein Einsehen. Ich werde ihm alles darlegen wie es dazu gekommen ist. Ich würde nämlich wirklich gerne hier bleiben

Ein Wohnungsnotfall für ein Amt bin ich ja somit nicht zumal ich gar nicht wüsste wo das ihr in dem kleinen Nest ist.

Gruß

Mandy

-- Editiert von mandy77 am 14.02.2017 19:41

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Jahr ALG1 ist ja auch bald rum, dann frühzeitig ALG2 beim JC beantragen. Und schaun welche Bedingungen greifen bei Wohnungsgröße, Miete, Zimmeranzahl. Ist ja überall verschieden. Ich vermute aber mal, daß ALG2 schon mal beantragt wurde.
Der VM braucht etwas in der Hand und Ämter haben Automaten um sofort Geld rauszugeben. Das Wohnungsamt hätte dir das Geld sofort geben können.
Er hat auch Geld vorgelegt. Ob er sich da nur mit Worten beruhigen läßt...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mandy77):
Hallo,

ja ich werde vorerst mit meinem Vermieter reden und die Entschuldigung wird GROß ausfallen. Ich hoffe mal er hat ein Einsehen. Ich werde ihm alles darlegen wie es dazu gekommen ist. Ich würde nämlich wirklich gerne hier bleiben

Ein Wohnungsnotfall für ein Amt bin ich ja somit nicht zumal ich gar nicht wüsste wo das ihr in dem kleinen Nest ist.

Gruß

Mandy


Es geht um des Mieters Einsehen...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mandy77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich ich weiß, trotzdem hoffe ich das ich ihn umstimmen bzw milde stimmen kann

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Noch ist das Geld vom Wohgeldamt nicht da, und bevor es nicht gutgeschrieben ist, sollte man auch nicht damt (ver)rechnen.

Ich bin etwas erstaunt, dass Sie heute noch nicht mit Ihrem VM gesprochen haben, direkt nach dem Besuch beim Amt.

VIel Erfolg für Ihr Vorhaben.

0x Hilfreiche Antwort

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