Hallo,
am 30.12.16 hatten wir die Jahresabrechnung 2015 postalisch zugestellt bekommen. Wir hatten ein kleines Guthaben, aber da 3 Postionen schon sofort ersichtlich falsch gerechnet waren, war das Guthaben gestiegen! Ich habe ihn darauf angesprochen, und er meinte nur, das Einwände schriftlich zu erledigen wären. Habe also einen Schrieb an ihn gehen lassen, worauf er allerdings nicht reagierte.
Also habe ich den Anwalt meines Mietvereins ein Schreiben aufsetzen lassen, und auch das gestiegene Guthaben gleich mit Fristsetzung wegen Auszahlung aufnehmen lassen, da wir es ansonsten mit der nächsten KM verrechnen würden. Er hat wieder nicht reagiert. Also haben wir das Guthaben von der Februarmiete abgezogen, und der Anwalt aht ihn nochmals wegen der Einsicht angeschrieben,wieder eine Frist gesetzt, und ansonsten mit einem Klageverfahren gedroht.
Diese Frist ist am heutigen Tage abgelaufen, und er hat sich in keinster Weise geregt.
Daher habe ich eben versucht meinen Anwalt zu kontaktieren, um das Klageverfahren einzuleiten. Allerdings ist er bis nächste Woche in Urlaub. Die Vorzimmerdame gab mir aber mit auf den Weg, das man bei einem Klageverfahren, das Geld vorstrecken muss, und es später dann zurück bekommt, falls man gewinnt. Da der VM vom Gesetz verpflichtet ist, Einsicht in die Betriebskostenabrechnung zu gewähren, ist der Ausgang der Klage eigentlich schon klar.
Da ich aber im Moment nur Aufstocker (AlgII) bin, kann ich mir das Geld dafür nicht mal eben abzweigen. Und daher meine Frage, ob da nicht die PKH (Prozesskostenhilfe) in Anspruch genommen werden kann?
LG.
Dietmara
VM verweigert Einsicht in die Betriebskostenabrechnung!
13. Februar 2017
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Frage vom 13. Februar 2017 | 16:42
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 60x hilfreich)
VM verweigert Einsicht in die Betriebskostenabrechnung!
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 16:48
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatUnd daher meine Frage, ob da nicht die PKH (Prozesskostenhilfe) in Anspruch genommen werden kann? :
Das mußt Du deinen Anwalt bzw. das Amtsgericht fragen.
ZitatVM verweigert Einsicht in die Betriebskostenabrechnung! :
Die Abrechnung hast Du doch bekommen.
Was genau hast Du bzw. der Mieterbund denn gefordert?
#2
Antwort vom 13. Februar 2017 | 19:49
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 60x hilfreich)
Meinen Anwalt kann ich erst nächste Woche fragen, da er ja in Urlaub ist, und ich wüsste im Vorfeld schon gern ob das geht. Amtsgericht ist nicht um die Ecke, und telefonisch heisst es eigentlich zumeist, das man besser mal vorbei kommt.
Die Abrechnung habe ich bekommen, das ist schon richtig, aber ich möchte Einsicht in die Dokumente und Berechnungen mit der er die Abrechnung gemacht hat. Denn im Vergleich mit den Vorjahren sind zu gravierende Unterschiede, und die Einsicht steht jedem Mieter gesetzlich zu.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Februar 2017 | 20:11
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatund die Einsicht steht jedem Mieter gesetzlich zu. :
Und dem Jobcenter ein Teil des Guthabens, sollte man KdU als Aufstocker bekommen.
#4
Antwort vom 14. Februar 2017 | 12:55
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)
Zu letzterem (Jobcenter): https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-darf-betriebskostenguthaben-bei-nur-teilweiser-mietzahlung-nicht-anrechnen_084018.html
#5
Antwort vom 14. Februar 2017 | 16:50
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDenn im Vergleich mit den Vorjahren sind zu gravierende Unterschiede, und die Einsicht steht jedem Mieter gesetzlich zu. :
Klar, jedoch nur in den Räumen des Vermieters, man hat keinen Anspruch, das die entsprechenden Unterlagen ins Haus dem Mieter kommen müssen, auch besteht keine Pflicht Kopien zu erstellen.
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