Abodienst nach Kündigung des Mobilfunkvertrag weiter verfügbar

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
marco4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abodienst nach Kündigung des Mobilfunkvertrag weiter verfügbar

Hallo,

ich habe über meinen Mobilfunkanbieter zwei Monate vor der Kündigung des Mobilfunkvertrages ein 3-monatiges Probeabo einer Online Magazin-Flatrate abgeschlossen.
Das Probeabo ließ sich über eine App auch nach Vertragsende des Mobilfunkvertrages nutzen. Kurz vor Ende des Probeabos wollte ich dieses bei dem Magazinanbieter selbst, also nicht dem Mobilfunkanbieter, kündigen. Der Magazinanbieter hat mich zur Kündigung auf den Mobilfunkanbieter verwiesen, da ich dort das Abo abgeschlossen. Der Mobilfunkanbieter gab mir die Informationen, dass bei Kündigung des Mobilfunkvertrages auch die damit abgeschlossenen Abos gekündigt wurden.
Auf diese Aussage habe ich mich verlassen und habe auch in den letzten 4 Monate keine Grundgebühr des Abos in Rechnung gestellt bekommen. Aufgrund eines Newsletter des Magazinanbieter, den ich jetzt in dem Spamorder meines Mailpostfaches gefunden habe, musste ich feststellen, dass ein Zugriff auf den Dienst weiterhin möglich ist.

Muss ich mich um die Kündigung dieses Abos kümmern oder ist das Aufgabe des Mobilfunkanbieters?
Drohen mir rückwirkende Zahlungen der letzten Monate obwohl ich den Dienst gar nicht genutzt habe?

Ich danke schon einmal im Voraus für jeden hilfreichen Beitrag!

Beste Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von marco4711):
Der Magazinanbieter hat mich zur Kündigung auf den Mobilfunkanbieter verwiesen, da ich dort das Abo abgeschlossen.

Zitat (von marco4711):
Der Mobilfunkanbieter gab mir die Informationen, dass bei Kündigung des Mobilfunkvertrages auch die damit abgeschlossenen Abos gekündigt wurden.

Beides könnte man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Abo´s werden üblicherweise vorausbezahlt. Wird die Drittanbieter-Buchung für Folgemonate unmöglich, dann wird das Abo deaktiviert/ausgesetzt, nicht aber immer gekündigt. Ist dem Aboanbieter außer der Mobilfunknummer kein Name und Adresse bekannt, wird auch nichts mehr kommen. Ansonsten einfach mal AGB und Vertragsangebot prüfen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marco4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Zitat:
Beides könnte man wie genau beweisen?


Die Aussage vom Aboanbieter habe ich per Mail erhalten. Die Aussage des Mobilfunkanbieters leider nur per Hotline.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Das Probeabo ließ sich über eine App auch nach Vertragsende des Mobilfunkvertrages nutzen - das können Sie ja eigentlich nur durch Nutzung heraus gefunden haben.....möglich wäre, dass sich damit der Vertrag verlängert hat und Sie demnächst noch eine Rechnung bekommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Aussage vom Aboanbieter habe ich per Mail erhalten

Gut aufheben. Ggf. ausdrucken.
Denn das beweist A) dass der Abo-Dienst die Kündigung erhalten hat und B) auch sonst der Kündigung zugestimmt hat.

Zitat:
möglich wäre, dass sich damit der Vertrag verlängert hat und Sie demnächst noch eine Rechnung bekommen.

Lesen hilft in diesem Fall.
Der TE hat das nicht durch Nutzen der App herausgefunden, sondern durch einen ebenfalls in Zusammenhang mit diesem Abo versandten eMail-Newsletter.

Vielleicht ist die Erklärung auch ganz harmlos, nämlich dass der eMail-Newsletter einfach weiter verschickt wird ohne Abo.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

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