Hallo,
ich habe über meinen Mobilfunkanbieter zwei Monate vor der Kündigung des Mobilfunkvertrages ein 3-monatiges Probeabo einer Online Magazin-Flatrate abgeschlossen.
Das Probeabo ließ sich über eine App auch nach Vertragsende des Mobilfunkvertrages nutzen. Kurz vor Ende des Probeabos wollte ich dieses bei dem Magazinanbieter selbst, also nicht dem Mobilfunkanbieter, kündigen. Der Magazinanbieter hat mich zur Kündigung auf den Mobilfunkanbieter verwiesen, da ich dort das Abo abgeschlossen. Der Mobilfunkanbieter gab mir die Informationen, dass bei Kündigung des Mobilfunkvertrages auch die damit abgeschlossenen Abos gekündigt wurden.
Auf diese Aussage habe ich mich verlassen und habe auch in den letzten 4 Monate keine Grundgebühr des Abos in Rechnung gestellt bekommen. Aufgrund eines Newsletter des Magazinanbieter, den ich jetzt in dem Spamorder meines Mailpostfaches gefunden habe, musste ich feststellen, dass ein Zugriff auf den Dienst weiterhin möglich ist.
Muss ich mich um die Kündigung dieses Abos kümmern oder ist das Aufgabe des Mobilfunkanbieters?
Drohen mir rückwirkende Zahlungen der letzten Monate obwohl ich den Dienst gar nicht genutzt habe?
Ich danke schon einmal im Voraus für jeden hilfreichen Beitrag!
Beste Grüße
Abodienst nach Kündigung des Mobilfunkvertrag weiter verfügbar
13. Februar 2017
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Frage vom 13. Februar 2017 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abodienst nach Kündigung des Mobilfunkvertrag weiter verfügbar
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDer Magazinanbieter hat mich zur Kündigung auf den Mobilfunkanbieter verwiesen, da ich dort das Abo abgeschlossen. :
ZitatDer Mobilfunkanbieter gab mir die Informationen, dass bei Kündigung des Mobilfunkvertrages auch die damit abgeschlossenen Abos gekündigt wurden. :
Beides könnte man wie genau beweisen?
#2
Antwort vom 14. Februar 2017 | 09:55
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Abo´s werden üblicherweise vorausbezahlt. Wird die Drittanbieter-Buchung für Folgemonate unmöglich, dann wird das Abo deaktiviert/ausgesetzt, nicht aber immer gekündigt. Ist dem Aboanbieter außer der Mobilfunknummer kein Name und Adresse bekannt, wird auch nichts mehr kommen. Ansonsten einfach mal AGB und Vertragsangebot prüfen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Februar 2017 | 11:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstmal danke für die Antworten.
Zitat:Beides könnte man wie genau beweisen?
Die Aussage vom Aboanbieter habe ich per Mail erhalten. Die Aussage des Mobilfunkanbieters leider nur per Hotline.
#4
Antwort vom 14. Februar 2017 | 21:58
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
"Das Probeabo ließ sich über eine App auch nach Vertragsende des Mobilfunkvertrages nutzen - das können Sie ja eigentlich nur durch Nutzung heraus gefunden haben.....möglich wäre, dass sich damit der Vertrag verlängert hat und Sie demnächst noch eine Rechnung bekommen.
#5
Antwort vom 15. Februar 2017 | 07:24
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Die Aussage vom Aboanbieter habe ich per Mail erhalten
Gut aufheben. Ggf. ausdrucken.
Denn das beweist A) dass der Abo-Dienst die Kündigung erhalten hat und B) auch sonst der Kündigung zugestimmt hat.
Zitat:möglich wäre, dass sich damit der Vertrag verlängert hat und Sie demnächst noch eine Rechnung bekommen.
Lesen hilft in diesem Fall.
Der TE hat das nicht durch Nutzen der App herausgefunden, sondern durch einen ebenfalls in Zusammenhang mit diesem Abo versandten eMail-Newsletter.
Vielleicht ist die Erklärung auch ganz harmlos, nämlich dass der eMail-Newsletter einfach weiter verschickt wird ohne Abo.
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