Verkehrsunfall - Arbeitswegeunfall

13. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
TOM_M
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall - Arbeitswegeunfall

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin - frage aber trotzdem!!
Meine Frau hatte vor ein paar Jahren einen Autounfall und hat von der gegnerischen Versicherung
eine Abfindung erhalten - im Vertrag hat unser Anwalt damals festschreiben lassen, dass damit der
inmaterielle Schaden abgeglichen ist - der kommende materielle Schaden wurde explizit nicht abgegolten!!

Nun sind aus diesem Unfall weitere Schäden hervorgegangen, die einen längeren Krankenhausaufenthalt
erfordern und auch eine Rehamaßnahme beinhaltet - die Ärzte reden von mind. 3 Monaten!!!!!

Jetzt geht es darum den materiellen Schaden zu beziffern:
Als Angestellte hat meine Frau ein Gehalt das nach 6 Wochen Krankheit in Krankengeld geändert wird.
Hier werden ca. 60% vom Gehalt weiter bezahlt - somit sind hier schon mal die ersten Zahlen!

Meine Frau hat weiterhin eine Selbstständig in der während des Krankenhausaufenthaltes nichts läuft
und hier weiß ich nun nicht, wie man das "belastbar" beziffern kann - könnte man hier 3/12 des Vorjahresumsatzes ansetzen??
Oder wird das eher schwierig und man versucht einfach nur Miete, Nebenkosten, Beitrage, entgangener Umsatz usw. anzusetzen??
Der Imageverlust ist hier ja wohl schwer zu beziffern, jedoch unumstritten vorhanden. Ein Geschäft das 3 Monate geschlossen hat ......!!!!!

Wie läuft das im Haushalt - die Haushaltskraft fehlt für mind. 3 Monate!
Hat eine fehlende Haushaltskraft einen Tagessatz??
Was ist eine Mama pro Tag wert wenn man den Verlust für diese Zeit beziffern muss??

Fahrten für Krankenbesuche:
Wieviele Fahrten kann man ansetzen??
Ich bringe meine Frau ins Krankenhaus und werde sie auch besuchen wollen - dafür sind einfache Fahrten von ca. 100 km
nötig - gibt es hier irgendwelche Berechungsgrundlagen mit denen man diese Fahrten und Zeiten abrechnen kann??
(100km ist ca. 1 Std Fahrzeit - hin und zurück 2 Std - dann auch noch die Zeit, die man dort verbringt - ca. ein halber Tag pro Besuch)

Das sind nun mal Dinge, die mir eingefallen sind - vielleicht habe ich ja einiges vergessen ...............

Helft mir mal, wie ich diese Sache angehen müsste.

DANKE
TOM

Signatur:

Ich bin mir nicht sicher - das sagt mir nur mein Verstand!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von TOM_M):
Wie läuft das im Haushalt - die Haushaltskraft fehlt für mind. 3 Monate!
Hat eine fehlende Haushaltskraft einen Tagessatz??


Hierfür würde ich mich an die Berufsgenossenschaft wenden, ist ja immerhin ein Wegeunfall.


Zitat (von TOM_M):
Was ist eine Mama pro Tag wert wenn man den Verlust für diese Zeit beziffern muss??


Die immateriellen Schäden wurden doch schon abgegolten.

Zitat (von TOM_M):
Fahrten für Krankenbesuche:
Wieviele Fahrten kann man ansetzen??


Auch hier Kontakt mit der BG für An- und Abreise. Ansonsten 0,25€/km.


Zitat (von TOM_M):
Als Angestellte hat meine Frau ein Gehalt das nach 6 Wochen Krankheit in Krankengeld geändert wird.
Hier werden ca. 60% vom Gehalt weiter bezahlt - somit sind hier schon mal die ersten Zahlen!


Das Verletztengeld der BG dürfte höher sein. Auf den Bescheid warten und die Differenz als Erwerbsschaden geltend machen.

Spätestens beim entgangenen Gewinn aus der Selbstständigkeit ist der Anwalt sinnvoll.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

könnte man hier 3/12 des Vorjahresumsatzes ansetzen?? Das heißt, Sie kennen den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht? Oder wie soll ich diese abenteuerliche Frage interpretieren?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
TOM_M
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Umsatz fehlt für mind. 3 Monate!!!

Signatur:

Ich bin mir nicht sicher - das sagt mir nur mein Verstand!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

§252 BGB Entgangener Gewinn

Um mit der Berechnung nich auf die Nase zu fallen, ist ein Anwalt ratsam.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TOM_M):
Der Umsatz fehlt für mind. 3 Monate!!!

Der Umsatz ist irrelevant.



Zitat (von Retels):
Um mit der Berechnung nich auf die Nase zu fallen, ist ein Anwalt ratsam.

Volle Zustimmung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Der Umsatz fehlt für mind. 3 Monate!!! Ich vermutete es ja schon - offenbar fehlt Ihnen das Wissen um den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Befassen Sie sich dringend mal damit...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von TOM_M):
Jetzt geht es darum den materiellen Schaden zu beziffern:
Als Angestellte hat meine Frau ein Gehalt das nach 6 Wochen Krankheit in Krankengeld geändert wird.
Hier werden ca. 60% vom Gehalt weiter bezahlt - somit sind hier schon mal die ersten Zahlen!

Bei einem Arbeitsunfall / Wegeunfall gibt es Verletztengeld von der BG, welcher höher ausfällt als das Krankengeld, also fast das gleiche Netto.
Oder was dies jetzt doch kein Unfall welcher die BG trägt?
Zitat (von TOM_M):
Hat eine fehlende Haushaltskraft einen Tagessatz??

Nein, wenn Bedarf nachgewiesen wird, zahlt die BG eine Haushaltshilfe.
Zitat (von TOM_M):
Was ist eine Mama pro Tag wert wenn man den Verlust für diese Zeit beziffern muss??

Das ist ein Irrtum, dafür zahlt die BG nichts.
Zitat (von TOM_M):
Ich bringe meine Frau ins Krankenhaus und werde sie auch besuchen wollen - dafür sind einfache Fahrten von ca. 100 km

Für die Fahrt mit der Frau bekommt man Fahrtgeld, 29 cent pro km, Besuche sind das persönliche Vergnügen.
Zitat (von TOM_M):
Der Umsatz fehlt für mind. 3 Monate!!!

Umsatz ist wie schon andere hier geschrieben haben, kein Einkommen / Gewinn, es zählt nur der Erlös.
Zitat (von TOM_M):
Helft mir mal, wie ich diese Sache angehen müsste.

Geht in einem Forum bei den Voraussetzungen nicht, es hilft nur Anwalt oder VDK welche sich die Zeit nehmen, mal manche verkehrte Meinung gerade zu biegen.
Zitat (von TOM_M):
Meine Frau hatte vor ein paar Jahren einen Autounfall und hat von der gegnerischen Versicherung
eine Abfindung erhalten - im Vertrag hat unser Anwalt damals festschreiben lassen, dass damit der
inmaterielle Schaden abgeglichen ist - der kommende materielle Schaden wurde explizit nicht abgegolten!!

Vor allem aus dem Grund muss eine Beratung vor Ort erfolgen, keiner weis was genau alles zwischen den Zeilen steht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TOM_M
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Umsatz Gewinn
Ist schon klar, aber ..............

Die Selbstständigkeit hat bisher keine Gewinne abgeworfen und hat nun durch die 3 Monate "Umsatzverlust"
noch höhere Defizite erzeugt, da ja alle Kosten (GAS, Wasser, Strom, Versicherungen, Abnahmeverträge usw.) trotzdem angefallen sind.

Gibt es hier einen Ansatz um dies zur Verrechnung zu bringen??

Signatur:

Ich bin mir nicht sicher - das sagt mir nur mein Verstand!

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#9
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von TOM_M):
Gibt es hier einen Ansatz um dies zur Verrechnung zu bringen??


Vielleicht erstmal das einfache angehen und mit der BG klären, wie es weitergeht?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die BG wird aber nichts erstatten, was auch nur entfernt mit der Selbständigkeit zu tun hat.
Da muss man sich selbst mit dem Verursacher auseinandersetzen.

Zitat:
Die Selbstständigkeit hat bisher keine Gewinne abgeworfen und hat nun durch die 3 Monate "Umsatzverlust" noch höhere Defizite erzeugt, da ja alle Kosten (GAS, Wasser, Strom, Versicherungen, Abnahmeverträge usw.) trotzdem angefallen sind.

Ich fürchte, da wird man dann leer ausgehen, bzw. auf die eigene Ausfallversicherung zurückgreifen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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