Nebenkostenabrechnung Empfang TV Kabel

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Empfang TV Kabel

Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39754x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Darf er das?

Klar darf er das.



Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?

Da käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht.
Zum anderen wäre dann im Rahmen der Belegeinsicht noch zu schauen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?

Äh, was nun. Kabel TV oder Sat Anlage? Um die Frage zu beantworten fehlen einige Infos.

Aber letztlich ist das eh aktuell wurscht. Wenn du an der Nebenkostenabrechnung Zweifel hast, dann solltest du den Vermieter zu Belegeinsicht auffordern. Du hast das Recht, alle Belege einzusehen, aus denen Nebenkosten umgelegt wurden. Irgendwo muss sich daraus dann ja ergeben, für was genau die Kosten angefallen sind.

Ohne Belegeinsicht ist sehr häufig kein wirksamer Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung möglich. Denn einfach pauschal darf der Mieter nur sehr selten bestreiten. In aller Regel muss er dezidiert vortragen, warum ein spezieller Posten in der Abrechnung falsch ist.

Schau dir also die Belege an. Wenn du dann genau weißt, wie diese 239,90 Euro entstanden sind, dann kannst du ja hier nochmal nachfragen.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
"Empfang TV Kabel 239,90€"

Man hat ja das Recht die Rechnung beim VM ein zu sehen, allerdings kann der Posten schon passen:
https://www.kabelfernsehen.org/kosten/

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#4
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

In meinem Mietvertrag steht
" sat Anlage 20€"
Also nichts von Kabelfernsehen

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
In meinem Mietvertrag steht
" sat Anlage 20€"


Monatlich? Jährlich? Einmalig?

Das macht von der großen Nachzahlung ja nur einen Teil aus. Da sind die Nebenkosten generell zu niedrig angesetzt gewesen oder da sind noch mehr Unstimmigkeiten.

-- Editiert von Retels am 13.02.2017 08:46

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht.


Steht da irgendwas von Betriebskostenverordnung?

Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?


Ja, wenn die Kosten für Fernsehempfang angefallen sind. Ob das jetzt eine Antenne, eine SAT-Anlage oder Kabel, ist egal. Die Belege anschauen!

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz459737-84):
Darf er das?

Klar darf er das.



Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?

Da käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht.
Zum anderen wäre dann im Rahmen der Belegeinsicht noch zu schauen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind.


Aber nur wenn die Kosten tatsächlich angefallen sind, 20€ Wartung Satanlage monatlich erscheint mir mehr als sportlich.
um nicht zu sagen, das stinkt. ( es sei denn es wäre doch Kabel TV)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?


Es ist unmöglich das zu beurteilen, da wir nicht wissen, was im MV vereinbart wurde (bezgl. der NK und der SAT Anlage).

Hier ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung erforderlich um sich einen Überblick verschaffen zu können.

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#9
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich

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#10
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von amz459737-84):
Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?


Es ist unmöglich das zu beurteilen, da wir nicht wissen, was im MV vereinbart wurde (bezgl. der NK und der SAT Anlage).

Hier ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung erforderlich um sich einen Überblick verschaffen zu können.


Und was glaubst du da zu finden?
Einen Aussage , ob es nun tatsächlich ein Sat oder ein Kabelanschluss ist viel nützlicher.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):

Und was glaubst du da zu finden?
Einen Aussage , ob es nun tatsächlich ein Sat oder ein Kabelanschluss ist viel nützlicher.


Nun zuerst einmal ist zu prüfen, ob die in Ansatz gebrachten Kosten auch mietvertragich vereinbart wurden. Das solltest du als VM aber eigentlich wissen.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

In den wirklich allermeisten Fällen wird entweder direkt oder per Verweis auf die Betriebskostenverordnung (dort genauer §2 (15) BetrKV ) die Umlage der Kosten vereinbart sein. Klar, man kann nochmal im Mietvertrag nachschauen. Aber keiner sollte sich da Wunderdinge erwarten.

Der Mieter wird sich schon die Mühe machen müssen, beim Vermieter Belegeinsicht zu fordern und dann auch zu nehmen.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In den wirklich allermeisten Fällen wird entweder direkt oder per Verweis auf die Betriebskostenverordnung (dort genauer §2 (15) BetrKV ) die Umlage der Kosten vereinbart sein. Klar, man kann nochmal im Mietvertrag nachschauen. Aber keiner sollte sich da Wunderdinge erwarten.

Der Mieter wird sich schon die Mühe machen müssen, beim Vermieter Belegeinsicht zu fordern und dann auch zu nehmen.


Und was soll das jetzt? Um hier überhaupt einschätzen zu können, ob diese Kosten berechtigt sind, müssen SIe nicht wissen, ob dies im Mietvertrag auch so vereinbart wurde? Also ich benötige dieses Wissen um mir einen Überblick verschaffen zu können. Wie machen Sie das ohne Background?

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#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo Altes Haus,

ein Blick in den MV ist nie verkehrt, aber unabhängig davon was im MV steht, fehlt es bei Satanlagen regelmäßig an turnusmäßigen Wartungskosten, die der Vermieter bezahlt. Eine Grundgebühr fällt bei Sat auch nicht an.

Daher hilft der Blick in den MV kaum weiter, da wird schon irgendwas zu breitbandanschluss/ Gemeinschaftsantenne etc stehen, bzw. allgemein zu Betriebskosten was stehen.

Der Blick in die Belege dürfte erfolgsversprechender sein.
Gruß
AK

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#17
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Folgendes steht in dem Mietvertrag
" 6.14. die Kosten für Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft der Gemeinschaftsantenne einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie bei einer mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage zusätzlich die laufenden monatlichen Grundgebühren für den Anschluss oder das Nutzungsentgelt für eine wirtschaftsEinheit gehörende Antennenanlage"


Folgendes habe ich im netz gefunden
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-kein-pauschaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html

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#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Und ? Ist das nun eine SAT-Anlage oder ein Breitbandanschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12316.02.2017 08:53:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schaue über die SAT Anlage tv also mit Receiver , Kabelanschluss habe ich nicht

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#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Ich schaue über die SAT Anlage tv also mit Receiver , Kabelanschluss habe ich nicht


c-, t- oder s-receiver?

Ich frage das deshalb, weil es Transponder gibt, die das SAT-Signal in ein Kabelsignal umwandeln. Damit können alte Antennenleitungen genutzt werden und es müssen keine neuen Leitungen für SAT-Signale gezogen werden.

Formal ist das dann Kabel, auch wenn es ursprünglich ein SAT-Signal ist.

Ist aber für die NK egal (ob SAT oder Kabel), es müssen die Kosten bezahlt werden, die angefallen sind. Und das bekommt man bei der Belegeinsicht raus.

-- Editiert von Ver am 13.02.2017 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von amz459737-84):
Folgendes steht in dem Mietvertrag
" 6.14. die Kosten für Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft der Gemeinschaftsantenne einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann

Nun das dürfte auch zutreffen, vor allem da in größeren Wohngebäuden die Satanlage wegen dem Aufwand nicht mehr gekauft wird, sondern gemietet, keiner gibt so einfach mal für z.B. 10 Wohnungen 15.000€ und mehr aus, wenn eh schon klar ist, es muss regelmäßig gewartet werden, und LNB mit den dazugehörenden Verteilern halten keine 10 Jahre durch.
Daher Rechnung anschauen, es dürfte mit so 20 € pro WE schon hinkommen, wenn man das alles einrechnet.

0x Hilfreiche Antwort

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