Ist es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage?
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?
Nebenkostenabrechnung Empfang TV Kabel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDarf er das? :
Klar darf er das.
ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Da käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht.
Zum anderen wäre dann im Rahmen der Belegeinsicht noch zu schauen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind.
ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?
Äh, was nun. Kabel TV oder Sat Anlage? Um die Frage zu beantworten fehlen einige Infos.
Aber letztlich ist das eh aktuell wurscht. Wenn du an der Nebenkostenabrechnung Zweifel hast, dann solltest du den Vermieter zu Belegeinsicht auffordern. Du hast das Recht, alle Belege einzusehen, aus denen Nebenkosten umgelegt wurden. Irgendwo muss sich daraus dann ja ergeben, für was genau die Kosten angefallen sind.
Ohne Belegeinsicht ist sehr häufig kein wirksamer Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung möglich. Denn einfach pauschal darf der Mieter nur sehr selten bestreiten. In aller Regel muss er dezidiert vortragen, warum ein spezieller Posten in der Abrechnung falsch ist.
Schau dir also die Belege an. Wenn du dann genau weißt, wie diese 239,90 Euro entstanden sind, dann kannst du ja hier nochmal nachfragen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat"Empfang TV Kabel 239,90€" :
Man hat ja das Recht die Rechnung beim VM ein zu sehen, allerdings kann der Posten schon passen:
https://www.kabelfernsehen.org/kosten/
In meinem Mietvertrag steht
" sat Anlage 20€"
Also nichts von Kabelfernsehen
ZitatIn meinem Mietvertrag steht :
" sat Anlage 20€"
Monatlich? Jährlich? Einmalig?
Das macht von der großen Nachzahlung ja nur einen Teil aus. Da sind die Nebenkosten generell zu niedrig angesetzt gewesen oder da sind noch mehr Unstimmigkeiten.
-- Editiert von Retels am 13.02.2017 08:46
ZitatDa käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht. :
Steht da irgendwas von Betriebskostenverordnung?
ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Ja, wenn die Kosten für Fernsehempfang angefallen sind. Ob das jetzt eine Antenne, eine SAT-Anlage oder Kabel, ist egal. Die Belege anschauen!
Zitat:ZitatDarf er das? :
Klar darf er das.
ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Da käme es zum einen darauf an, was genau zum Thema "Nebenkosten" in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht.
Zum anderen wäre dann im Rahmen der Belegeinsicht noch zu schauen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind.
Aber nur wenn die Kosten tatsächlich angefallen sind, 20€ Wartung Satanlage monatlich erscheint mir mehr als sportlich.
um nicht zu sagen, das stinkt. ( es sei denn es wäre doch Kabel TV)
ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?
Es ist unmöglich das zu beurteilen, da wir nicht wissen, was im MV vereinbart wurde (bezgl. der NK und der SAT Anlage).
Hier ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung erforderlich um sich einen Überblick verschaffen zu können.
Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich
Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich
Ich bin im Moment auf der Arbeit. Sobald ich bin werde ich im MV nachschauen.
Es handelt sich um 20€ monatlich
Zitat:ZitatIst es rechtens das der Vermieter monatlich 20 € berechnet für Sat Anlage? :
Heute kam meine Nebenkostenabrechnung und ich muss 790€ nachzahlen! Es ist u.a. bei der Kostenermittlung folgender Punkt angegeben :
"Empfang TV Kabel 239,90€"
Darf er das?
Es ist unmöglich das zu beurteilen, da wir nicht wissen, was im MV vereinbart wurde (bezgl. der NK und der SAT Anlage).
Hier ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung erforderlich um sich einen Überblick verschaffen zu können.
Und was glaubst du da zu finden?
Einen Aussage , ob es nun tatsächlich ein Sat oder ein Kabelanschluss ist viel nützlicher.
Zitat:
Und was glaubst du da zu finden?
Einen Aussage , ob es nun tatsächlich ein Sat oder ein Kabelanschluss ist viel nützlicher.
Nun zuerst einmal ist zu prüfen, ob die in Ansatz gebrachten Kosten auch mietvertragich vereinbart wurden. Das solltest du als VM aber eigentlich wissen.
In den wirklich allermeisten Fällen wird entweder direkt oder per Verweis auf die Betriebskostenverordnung (dort genauer §2 (15) BetrKV
) die Umlage der Kosten vereinbart sein. Klar, man kann nochmal im Mietvertrag nachschauen. Aber keiner sollte sich da Wunderdinge erwarten.
Der Mieter wird sich schon die Mühe machen müssen, beim Vermieter Belegeinsicht zu fordern und dann auch zu nehmen.
ZitatIn den wirklich allermeisten Fällen wird entweder direkt oder per Verweis auf die Betriebskostenverordnung (dort genauer :§2 (15) BetrKV ) die Umlage der Kosten vereinbart sein. Klar, man kann nochmal im Mietvertrag nachschauen. Aber keiner sollte sich da Wunderdinge erwarten.
Der Mieter wird sich schon die Mühe machen müssen, beim Vermieter Belegeinsicht zu fordern und dann auch zu nehmen.
Und was soll das jetzt? Um hier überhaupt einschätzen zu können, ob diese Kosten berechtigt sind, müssen SIe nicht wissen, ob dies im Mietvertrag auch so vereinbart wurde? Also ich benötige dieses Wissen um mir einen Überblick verschaffen zu können. Wie machen Sie das ohne Background?
Hallo Altes Haus,
ein Blick in den MV ist nie verkehrt, aber unabhängig davon was im MV steht, fehlt es bei Satanlagen regelmäßig an turnusmäßigen Wartungskosten, die der Vermieter bezahlt. Eine Grundgebühr fällt bei Sat auch nicht an.
Daher hilft der Blick in den MV kaum weiter, da wird schon irgendwas zu breitbandanschluss/ Gemeinschaftsantenne etc stehen, bzw. allgemein zu Betriebskosten was stehen.
Der Blick in die Belege dürfte erfolgsversprechender sein.
Gruß
AK
Folgendes steht in dem Mietvertrag
" 6.14. die Kosten für Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft der Gemeinschaftsantenne einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie bei einer mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage zusätzlich die laufenden monatlichen Grundgebühren für den Anschluss oder das Nutzungsentgelt für eine wirtschaftsEinheit gehörende Antennenanlage"
Folgendes habe ich im netz gefunden
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-kein-pauschaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html
Und ? Ist das nun eine SAT-Anlage oder ein Breitbandanschluss?
Ich schaue über die SAT Anlage tv also mit Receiver , Kabelanschluss habe ich nicht
ZitatIch schaue über die SAT Anlage tv also mit Receiver , Kabelanschluss habe ich nicht :
c-, t- oder s-receiver?
Ich frage das deshalb, weil es Transponder gibt, die das SAT-Signal in ein Kabelsignal umwandeln. Damit können alte Antennenleitungen genutzt werden und es müssen keine neuen Leitungen für SAT-Signale gezogen werden.
Formal ist das dann Kabel, auch wenn es ursprünglich ein SAT-Signal ist.
Ist aber für die NK egal (ob SAT oder Kabel), es müssen die Kosten bezahlt werden, die angefallen sind. Und das bekommt man bei der Belegeinsicht raus.
-- Editiert von Ver am 13.02.2017 14:36
ZitatFolgendes steht in dem Mietvertrag :
" 6.14. die Kosten für Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft der Gemeinschaftsantenne einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
Nun das dürfte auch zutreffen, vor allem da in größeren Wohngebäuden die Satanlage wegen dem Aufwand nicht mehr gekauft wird, sondern gemietet, keiner gibt so einfach mal für z.B. 10 Wohnungen 15.000€ und mehr aus, wenn eh schon klar ist, es muss regelmäßig gewartet werden, und LNB mit den dazugehörenden Verteilern halten keine 10 Jahre durch.
Daher Rechnung anschauen, es dürfte mit so 20 € pro WE schon hinkommen, wenn man das alles einrechnet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten