Schreiben an einen Anwalt :

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ladylucylee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben an einen Anwalt :

Hallo alle zusammen, ich habe eine frage an euch. Kann ich dies wie untenstehend meiner Anwältin schreiben? Ich bin das erstemal am Donnerstag bei ihr gewesen (dies ohne Termin mit Beratungsschein) sie war so nett und hat mich dazwischen geschoben also blieb leider nicht genug zeit mit ihr alles ausführlich zubesprechen, im Wesenlichen eigentlich nur das ich das Geld (einmal die hauptforderung 650,00€ (=eigentlich beträgt diese 628,15€=) und den Rest dann als raten ans inkasso) bezahle .da ich die gerechtfertigte Forderungen aber zweckgebunden überweisen möchte, gestaltet sich die Sache mit den 650,00 etwas schwierig auch möchte ich versuchen die Hauptforderung samt titulierten Zinsen zzgl.nicht verjährte Zinsen an die gläubiger im Titel (telco jetzt drillisch evtl an die Prozessbevollmächtigten ksp anwälte) auf einmal zubezahlen (muss nur noch schauen ob dies auch alles so klappt ob ich die unten genannte summe komplett zusammen bekomme) .sie möchte nächste Woche dem Inkasso schreiben.......aber ich würde ihr gerne noch vorher eine email senden.
Ist mein schreiben inhaltlich inordnung?kann ich was anders schreiben?sollte ich dieses sogar?habe ich was vergessen? Über ernst gemeinte Vorschläge wäre ich dankbar .ich bedanke mich im vorraus für eure ernstgemeinte Hilfe.

Sehr geehrte Frau Anwältin,

Ich möchte sie kurz darauf hinweisen, das ich die Forderung NICHT an das Inkasso HFG zahlen möchte sondern an den Gläubiger - Telco/Drillich AG selbst ggf. an die KSP Kanzlei Dr.Seegers, Dr. Frankenheim & Partner ...diese stehen im Titel -zweckgebunde Zahlung auf die Hauptforderung - ( bitte dies zu klären ob dies möglich ist/wäre) sollten sie nicht mehr zuständig sein, werden die es mitteilen (denke ich).
Die gesamt Forderung der HFG Inkasso die mittlerweile in höhe von ca. 1.497,54€ betragen, erkenne ich auf Grund Verjährungsfristen sowie nicht gerechtfertigten Positionen, nicht an (wie unten aufgelistet) .
Ich bitte sie auch dem gläubiger mitzuteilen, das sie mir den Titel unverzüglich auszuhändigen haben sobald die gerecht fertigte hauptforderung von 628,15€ hauptsache + 113,65€ titulierte kosten + 7,11€ titulierte zinsen + 139,62€ Zinsen ab dem 12.02.2017 Gesamt 888,53 getilgt ist.

Desweiteren möchte ich sie darauf aufmerksam machen (wie unten aufgeführt) das Positionen in der Aufstellung verjährt sind und einige Forderungen nicht standhaft sind lautet BGB / ZPO und die nachweise fehlen. Aus diesem Grund möchte ich sie bitten die einrede der Verjährung anzubringen.
Die kosten für Ext. Erm ( 20.11.2006 bis 07.09.2015) sind auch nicht rechtens (verjährt) diese sind nicht standhaft da die nachweise über die notwendigkeit fehlen. ich war bis zum 30.11.2012 an der selben Anschrift gemeldet (.....xystr.) und ab dem 01.12.2012 in der .....abcstr. !

ich würde sie bitten die Forderung weitmöglichst zu minimieren. Wenn die Aufstellung unten korrekt ist, besteht eine Forderung von 887,29€ zzgl.weiter laufende zinsen ab dem 03. 02. 2017 . (stand 12. 02. 2017 = 888, 53€)

Ich möchte sie auch nochmals darauf aufmerksam machen, das ich nicht gewillt bin, die gesamte Forderung anzuerkennen sondern nur die Titulierten kosten und die nicht verjährten zinsen (keine Inkasso gebühren oder ähnliches)sowie auch keine Ratenzahlung möchte.

Bin bereit die (wie unten 888,53€ zzgl.weiterlaufende zinsen ab 13.02.2017) errechneten Betrag bis spätestens zum 01. 04. 2017 zweckgebunden zu überweisen an die KSP mit Aushändigung des Titels um die Sache abzuschließen sowie die Forderung als erledigt anzusehen und somit die KSP, HFG - Telco/Drillich AG KEINE Forderungansprüche mehr hat bez gegen mich geltend machen kann und wird.

Auch möchte ich,das sie ihren schreiben hinzu zu fügen, das ich die Weitergabe meiner Daten an dritte ausdrücklich untersage sowie ich Beschwerde (ggf. Klage ergeben werde) sollte mir der Titel nach Zweckgebundener Überweisung NICHT ausgehändigt werden.

Ich bitte sie mir ihre schreiben (bitte vor Versand) in Kopie (gerne als Pdf-datei via email) zu kommen zu lassen um ggf. eine Korrektur mit ihnen zu besprechen vor dem Versand ihres Schreibens an das Inkasso, dafür danke ich ihnen im voraus.

Hoffe auf eine baldige positive Rückmeldung von Ihnen und bedanke mich auch hierfür im voraus für die Handlung in meinen sinne.


Mit freundlichen Gruss
...............



AUFSTELLUNG FORDERUNG KSP & HFG


Forderungsaufstellung bis zu Beauftragung von HFG:
Hauptsache: 628, 15 € (titulierte Hauptforderung)
Vorger. Mahnkosten: 15,00 € (titulierte Kosten)
Mahnschreiben vom 23.01.2006: 84,50 € (titulierte Kosten)
Mahnschreiben vom 23.01.2006: 16,90 € (titulierte Kosten)
Gerichtsgebühr vom 10.02.2006: 22,50 € (titulierte, verzinsliche Kosten)
Gebühr 10.02.2006: 65,00 € (titulierte, verzinsliche Kosten)
Auslagen aus MB 10.02.2006: 13,00 € (titulierte, verzinsliche Kosten)
0,65 AnrechnungMS 10.02.2006: - 42,25 € (titulierte Kosten)
Geb. Vollstreckungs.B vom 10.03.2006: 32,50 € (titulierte, verzinsliche Kosten)
Auslagen aus VB 10.03.2006: 6,50 € (titulierte, verzinsliche Kosten)
Zinsen auf Hauptsache: 12,45 € (Zinsen) Anspruch besteht auf 3,78 € ausgerechnete Zinsen (titulierte Zinsen, siehe VB) und auf 3,33 € weitere Zinsen vom 15.02. bis 14.03.2006 (titulierte Zinsen, Zinsrechner: http://www.mahngerichte.de/scripts/zinssatz.php ), die restlichen Zinsen sind verjährt
Zinsen auf tit. Kosten: 1,21 € (Zinsen) verjährt
./. Zahlung 100,00 03.05.2006: - 74,15 € (titulierte Kosten); - 25,85 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 0,00 € (Zinsen); 0,00 € (Hauptforderung)
Saldo vom 03.05.2006: 0,00 € (titulierte Kosten); 113,65 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 13,66 € (Zinsen); 628,15 € (titulierte Hauptforderung)
Gerichtskosten vom 04.07.2006: 15,00 € (Kosten) KV-Nr. fehlt, ohne Festsetzungsbeschluss verjährt
Verfahrensgebühr *(a) 04.07.2006: 23,40 € (Kosten) VV-Nr. fehlt, ohne Festsetzungsbeschluss verjährt
GVZ-Kosten ZV 14 17.08.2006: 25,10 € (Kosten) Beleg fehlt, ohne Festsetzungsbeschluss verjährt
Zinsen auf die Hauptsache: 19,12 € (Zinsen) verjährt
Zinsen auf tit. Kosten: 3,67 € (Zinsen) verjährt
Saldo vom 25.10.2006: 63,50 € (Kosten); 113,65 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 36,44 € (Zinsen); 628,15 € (titulierte Hauptforderung)
Summe: 841,74 €
Forderungsaufstellung ab Beauftragung von HFG:
Saldenvortrag 63,50 € (Kosten); 113,65 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 36,44 € (Zinsen); 628,15 € (titulierte Hauptforderung)
Kosten Ext. Erm. 20.11.2006: 6,45 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 30.11.2006: 6,45 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 05.03.2007: 6,45 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 30.11.2006: 6,45 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 29.04.2008: 8,19 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 08.05.2009: 8,19 € (Kosten) verjährt
Kosten Ext. Erm. 17.05.2012: 8,19 € (Kosten) verjährt
Anschriftenermittlung 15.06.2015: 8,19 € (Kosten) Beleg fehlt (Wohnhaft seid 30. 11.2012 in der xystr. ,in musterstadt 1 (nicht standhaft da Beleg sowie Nachweis fehlt)
Anschriftenermittlung 07.09.2015: 8,19 € (Kosten) Beleg fehlt, Nachweis über Notwendigkeit fehlt (Wohnhaft seid 1.12.2012 in der abcstr.,in musterstadt 2 (nicht standhaft da Beleg sowie Nachweis fehlt)
Inkassokosten *(1) 07.09.2015: 104,00 € (Kosten) VV-Nr. fehlt, unwirksam nach RV, da hier keine gesetzliche Grundlage (Berechnungsgrundlage und Nachweise fehlen nach 788 ZPO)
Auslagenpauschale *(2) 07.09.2015: 20,00 € (Kosten) unwirksam nach RV, da hier keine gesetzliche Grundlage (Berechnungsgrundlage und Nachweise fehlen nach 788 ZPO)
Zinsen auf die Hauptsache: 359,56 € (Zinsen) Anspruch besteht auf 72,25 € Zinsen vom 01.01.2014 bis 20.10.2015, die restlichen Zinsen sind verjährt
Zinsen auf tit. Kosten: 58,24 € (Zinsen) Anspruch besteht auf 8,73 € Zinsen vom 01.01.2014 bis 20.10.2015, die restlichen Zinsen sind verjährt
Saldo vom 20.10.2015: 247,80 € (Kosten); 113,65 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 454,24 € (Zinsen); 628,15 € (titulierte Hauptforderung)
Gesamtbetrag: 1.443,74 €
zzgl. laufende Zinsen vom 21.10.2015 bis 02.02.2017 auf die Hauptforderung: 51, 35 € (Zinsen)
zzgl. laufende Zinsen vom 21.10.2015 bis 02.02.2017 auf die titulierten, verzinslichen Kosten: 6,05 € (Zinsen)

Saldo vom 02.02.2017: 0,00 € (Kosten); 113,65 € (titulierte, verzinsliche Kosten); 145,49 € (Zinsen); 628,15 € (titulierte Hauptforderung)
Gesamtbetrag (02.02.2017): 887,29 €
(zzgl. weiter laufender Zinsen ab dem 03.02. 2017)
(zzgl. Zinsen ab 03.02.2017 betragen 1, 24€ bis 12.02.2017)
........GESAMT = 888, 53€
zzgl. Zinsen ab dem 13.02.2017 bis zur Zahlung der hier aufgeführten positonen voraussichtlich spätestens zum 01.04.2017

Die Vollmachtsurkunde ist im übrigen unwirksam. Der Geschäftsführer der Telco Services ist nicht namentlich genannt. Die HFG Inkasso- und Hanseatische Factoring-Gesellschaft wurde 2009 gelöscht (nach Umwandlung). Der Vollmachtgeber war nicht zur Vollmacht berechtigt ist.


Solange der Gläubiger im Titel noch der alte Gläubiger ist, darf man natürlich jederzeit schuldbefreiend an den ursprünglichen Gläubiger zahlen. Erst wenn der Titel tatsächlich umgeschrieben wäre auf das Inkasso als neuen Gläubiger, erst dann gehört ihm auch nachweisbar die Forderung und dann bringt eine Zahlung an den Ursprungsgläubiger nichts mehr.

(Bitte keinen Bezug auf die Vollmacht in ihren schreiben nehmen sowie auf die fehlenden nachweise etc nehmen , möchte zur zeit keine schlafenden Hunde wecken-wollte dies nur kurz anmerken)

- "Inkassokosten" gibt es nachträglich nach Titulierung nicht mehr. Genauso wenig wie die Auslagenpauschale.
- Zinsen gibt es nur für die Zeit bis zur Titulierung und dann erst wieder ab 1.1.2014. Der Rest ist verjährt. (Bitte in Betracht ziehen)

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1 Antwort
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden! ;)

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