Umsatzsteuer berechnen.

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Studentin01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer berechnen.

Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.

Der Antiquitätenhändler (A) hat aus dem Verkauf von Antiquitäten im Jahr 2015 Erlöse in Höhe von 3.000.000€ (brutto) erzielt. Für die von ihm eingekauften Waren hat er insgesamt 1.600.000€ (brutto) an seine Lieferanten gezahlt.
A ist außerdem Eigentümer einer vermieteten Eingentümswohnung in Bremen. Diese verkauft er im Oktober 2015 zum Preis von 300.000 Euro.
Frage: Wieviel Umsatzsteuer muss A für das Jahr 2015 an sein Finanzamt zahlen?

Da er Antiquitäten verkauft ist eigentlich ein ermäßigter Steuersatz angebracht? Oder doch 19%, weil es sich hier um ein gewerblicher Handel handelt?

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Ich werfe einfach mal eine Zahl in den Raum: 91.588,79 EUR.

Zitat:
Oder doch 19%, weil es sich hier um ein gewerblicher Handel handelt?
Ist Antiquitätenhandel nicht immer gewerblich?

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Ich werfe einfach mal eine Zahl in den Raum: 91.588,79 EUR.
Wieso ermäßigter Seuersatz §12 ABs.2 UStG und wieso Differenzbesteuerung §25a UStG ?

taxpert

-- Editiert von taxpert am 12.02.2017 19:00

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da fraglich ist, ob die Ware mit abziehbarer Vorsteuer gekauft wurde. Außerdem mss der Zeitpunkt der Steuerentstehung und des etwaigen Vorsteuerabzugs beachtet werden.

Der Steuersatz ist 19 %. Der Verkauf der Wohnung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.

Somit liegt die Steuer zwischen 223.529 EUR und 478.992 EUR.

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten
Das stimmt, wie auch grundsätzlich die Zahlen! Aber die Begründung ist falsch!

Gefragt wurde nach der USt, nicht nach der USt-Zahllast!

Da es sich bei Antiquitäten um gebrauchte Güter handelt, stellt sich die Frage, ob und in wie weit die Differenzbesteuerung des §25a UStG greift! Die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der USt beträgt daher irgendend etwas zwischen 2.521.008 € und 1.176470 €, die USt entsprechend!!

Die USt-Zahllast ist noch weniger zu bestimmen, denn weder weiß man die festzusetzende USt, noch die VoSt, die sich aus dem Wareneingang ergibt oder die weiteren mit VoSt belasteteten Betriebsausgaben!

taxpert

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Glaube kaum, dass der TN USt-Schuld und -Zahllast unterscheiden kann und letzteres meinte (was er zahlen muss). Da der Sachverhalt nicht mehr hergab, entspricht das eine im vorliegenden Fall dem anderen.

Und wenn Du Deine BMG mit dem Steuersatz multiplizierst, kommst Du zufällig gerundet exakt auf die von mir genannten USt-Beträge. :-)

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Und wenn Du Deine BMG mit dem Steuersatz multiplizierst, kommst Du zufällig gerundet exakt auf die von mir genannten USt-Beträge. :-)
Zitat (von taxpert):
Das stimmt, wie auch grundsätzlich die Zahlen!
UC?

taxpert

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