Wie verklagt man ein Gericht bzw. einen Rechtspfleger?

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie verklagt man ein Gericht bzw. einen Rechtspfleger?

Aufgrund falscher Informationen bzgl. Zustaendigkeit 'meines' Gerichtes habe ich eine fuenfstellige Summe verloren, die ich natuerlich gerne zurueck haben will. Jemand hat mir mal gesagt, dass Rechtspfleger persoenlich haften. Wie ist das Prozedere, um ein Gericht oder einen einzelnen Rechtspfleger auf Schadensersatz zu verklagen? Ich habe beim zustaendigen VG gefragt, aber die verweigern die Auskunft. Kann mir jemand den Weg weisen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von andeos):
fuenfstellige Summe


Anwaltszwang.

Zitat (von andeos):

Wie ist das Prozedere, um ein Gericht oder einen einzelnen Rechtspfleger auf Schadensersatz zu verklagen?


Art. 34 GG , § 839 BGB

Ein Gericht kann man nicht verklagen.

Zitat (von andeos):

Ich habe beim zustaendigen VG gefragt, aber die verweigern die Auskunft. Kann mir jemand den Weg weisen?


Verwaltungsgericht ist bei "hoheitlichem Handeln" des Staates zuständig. Rechtspfleger und Gerichte handeln nicht hoheitlich. Insofern kann es hier kein zuständiges Verwaltungsgericht geben.

Was könnte das denn für ein Gericht sein, wenn die Amtshaftung im BGB aufgeführt ist?

-- Editiert von BudWiser am 12.02.2017 07:19

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke, BudWiser, fuer die Antwort. Ich bin Laie, deswegen habe ich den Begriff 'hoheitliches Handeln' erstmal nachschlagen muessen. Das Lexikon im Juraforum.de sagt:

Als Hoheitakte werden unter anderem angesehen:

Gesetze als hoheitliches Handeln der Legislative
Verwaltungsakte als hoheitliches Handeln der Exekutive
gerichtliche Entscheidungen als hoheitliches Handeln der Judikative


Ich bin irritiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Hat der Rechtspfleger dir eine Auskunft gegeben oder hat er
ein Gesetz verabschiedet oder
einen Verwaltungsakt erlassen oder
eine gerichtliche Entscheidung getroffen (wurdest du verurteilt oä)?

Man kann sich natürlich genauer damit beschäftigen, was hoheitliches Handeln ist. Aber das, was dich da irritiert, sollte dich eigentlich nicht irritieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von andeos):

Verwaltungsakte als hoheitliches Handeln der Exekutive


Damit befassen sich Verwaltungsgerichte. Insofern ist
Zitat:
Verwaltungsgericht bei "hoheitlichem Handeln" des Staates zuständig
ungenau, es betrifft hoheitliches Handeln öffentlich-rechtlicher Natur.

Schon gelesen und verstanden, was in § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG steht?

Verklagt werden muß der Verwaltungsträger, für den der handelnde Amtswalter hoheitlich tätig wurde

Klagen müßte man vorm Landgericht, insofern Anwaltszwang. Der kann dann auch den Rest erklären.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen