Veranlagung Steuererklärung

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Samy1604
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranlagung Steuererklärung

Hallo ich hab folgende Frage mein Nochehemann hat mit böswilligen Hintergedanken eine bereits abgegebene Zusammenveranlagte Steuererklärung 2015 durch einen Antrag auf Einzelveranlagung durch das Finanzamt ändern lassen.
Jetzt hatte ich heute einen wirklich hohen Bescheid über eine Nachzahlung im Briefkasten. Meine Frage ist nun kann ich dagegen irgendetwas unternehmen oder kann man keinen Einspruch mehr einlegen?

Offizielle Trennung mit Auszug aus der Ehelichen Wohnung Dezember 2015, Und dann Anschließend offizielles Ende des Trennungsjahres im Dezember 2016. Im September 2016 kam dann die Aufforderung vom Finanzamt das eine Steuererklärung abzugeben sei. Ich hatte bis dato garkeine Gedanken an die Erklärung verschwendet weil ich Aufgrund der Trennung auch verunsichert war wie das zu handhaben ist. Als ich beim Finanzamt anrief sagte man mir wenn sie immer Zusammen veranlagt waren dann müsste diese nun auch zusammen veranlagt werden. Inzwischen war das Verhältnis zwischen mir und meinen Mann aber sehr zerrüttet das ich mir wenig Hoffnung machte er würde mir überhaupt irgendwelche Unterlagen zukommen lassen, geschweige denn eine Unterschrift leisten. Umso mehr überraschte es mich als er mir bereitwillig Unterlagen und Unterschriften leistete. Aus lauter Freude versprach ich ihm eventuelles Guthaben zu überlassen sowie Nachzahlungen alleine zu leisten. Er war mit allem Einverstanden. Hat mich sogar 2 mal um Geld gebeten weil bei der Vor- Berechnung ein Guthaben von ca 300 Euro zu erwarten war. Ich habe ihm Gutherzig 200 Euro vorrausbezahlt, sowie den Rest versprochen wenn der Bescheid käme. Der Bescheid kam dann am 30.11. 2016 mit einer nach Zahlung von ca. 89 Euro. Lange Rede Kurzer Sinn er bekam den selben Bescheid ich bezahlte auch die 89 Euro ans Finanzamt und es war okay für beide Parteien.

Mitte Dezember dann die bösen Whatsapp er wolle den Rest seines Geldes und das sofort und fing an mir erpresserische Nachrichten zu kommen zu lassen. Ich hab mich da auf nichts eingelassen und bin hart geblieben auch nicht mehr zurück geschrieben. Und heute dann die böse Überraschung. Wer kann mir helfen was kann ich tun. Ich vermute einen böswilligen Hintergrund da ich auch die Scheidung eingereicht hatte da ja das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ich bin verzweifelt.
Falls noch mehr Hintergrund wissen von nöten ist ich antworte gerne. Vielen Dank im Vorraus!!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist hauptsächlich ein familienrechtliches Problem. Grundsätzlich kann ein Partner unter bestimmten Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung verpflichtet werden. Die Details entziehen sind mir hier aber nicht geläufig.

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#2
 Von 
Samy1604
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber die Frage ist wie über einen Anwalt oder Einspruch direkt beim Finanzamt?Gelesen hatte ich das mit der Verpflichtung zur Zusammenveranlagung schon. Vielen Dank für Ihre Anwort.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Einspruch mit Hinweis auf die abgegebene Erklärung zur gemeinsamen Veranlagung.

-- Editiert von Retels am 12.02.2017 12:42

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Einspruch mit Hinweis auf die abgegebene Erklärung zur gemeinsamen Veranlagung.

-- Editiert von Retels am 12.02.2017 12:42
Und was soll das bringen? §26 Abs.2 Satz 1 EStG : "Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt."

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Einspruch mit Hinweis auf die abgegebene Erklärung zur gemeinsamen Veranlagung.

-- Editiert von Retels am 12.02.2017 12:42
Und was soll das bringen? §26 Abs.2 Satz 1 EStG : "Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt."

taxpert

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn's da nicht weitergeht, muss man halt familienrechtlich da ran.

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#7
 Von 
Samy1604
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wie geht es weiter es kann ja nicht rechtmäßig sein das vorher normale für 2015 Zusammenveranlanung unterschrieben und mit Unterlagen eingereicht wurde und 4 Wochen Später der Ehegatte sich entscheidet die Veranlagung zu ändern mit dem bösartigen Hintergedanken das seine Frau dann tausend Euro nachzahlen muss. Er hat ja nur ein geringes Einkommen Hauptverdiener war ich.

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Samy1604):
Ja aber wie geht es weiter es kann ja nicht rechtmäßig sein das vorher normale für 2015 Zusammenveranlanung unterschrieben und mit Unterlagen eingereicht wurde und 4 Wochen Später der Ehegatte sich entscheidet die Veranlagung zu ändern mit dem bösartigen Hintergedanken das seine Frau dann tausend Euro nachzahlen muss. Er hat ja nur ein geringes Einkommen Hauptverdiener war ich.
Es handelt sich um ein steuerrechtliches Wahlrecht! Dem Steuerrecht ist es egal, warum ein Wahlrecht so oder so ausgeübt wird, ob es sinnvoll ist oder nicht, oder ob es hinterhältigen Absichten so ausgeübt wurde! Im Steuerrecht ist ein entsprechender ANtrag nur dann unbeachtlich, wenn der beantragnede Ehegatte keinerlei EInkünfte hatte, BFH 10.1.1992.

Zivilrechtlich vor dem Familiengericht sieht das Ganze schon anders aus! Aber damit hat das Finanzamt nichts zu tun!

taxpert

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#9
 Von 
Samy1604
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dh. Also im Klartext ich muss das erstmal hinnehmen und zahlen. Und dann beim Zivilgericht einklagen. Was ja komplett aussichtslos ist da bei ihm ja nichts zu holen ist. Hatte gelesen es gibt sowas wie eine Möglichkeit auf die Zusammenveranlanung zu bestehen besonders wenn man in dem Steuerjahr noch im zerüttetem aber trotzdem noch im eheähnlichen Verhältnis zumindest wirtschaftlich gelebt hat.



-- Editiert von Samy1604 am 12.02.2017 21:51

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Samy1604):
Hatte gelesen es gibt sowas wie eine Möglichkeit auf die Zusammenveranlanung zu bestehen besonders wenn man in dem Steuerjahr noch im zerüttetem aber trotzdem noch im eheähnlichen Verhältnis zumindest wirtschaftlich gelebt hat.
Natürlich gibt es die! ABer die muss von BEIDEN Ehegatten einheitlich gewählt werden!

Sie können nur ggf. zivilrechtlich die Unterschrift zur Zusammenveranlagung einklagen! In dem Fall würde ggf. das FA Ihnen erstatten und bei Ihrem Ex das Geld "eintreiben". Aber aus dem Rosenkrieg elbst hält sich das FA raus!

taxpert

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#11
 Von 
Samy1604
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Mühe Sie erklären das sehr verständlich.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da ein familienrechtlicher Anspruch auf Zusammenveranlagung nur dann besteht, wenn dem anderen Ehegatten alle ihm dadurch entstehenden Nachteile ausgeglichen werden, muss der Ehemann so gestellt werden, als hätte er die Einzelveranlagung beantragt. Daher stellt sich die Frage gar nicht, wie das Geld beim Ehemann eingetrieben werden kann.

Ob das auch dann gilt, wenn der andere Ehegatte bereits vorbehaltlos der Zusammenveranlagung zugestimmt hat, weiß ich nicht.

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