Steuern auf Bruttogehalt in Raten

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rincewind66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuern auf Bruttogehalt in Raten

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet um eventuell einen Tipp zu meinem Problem zu erhalten.

Ich war im Zeitraum vom 01.06.16 bis zum 27.07.16 angestellt, doch leider zahlte mir mein damaliger Arbeitgeber keinen Gehalt. Im Oktober 2016 wurde dann vom Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil ausgesprochen mir für den genannten Zeitraum den Bruttogehalt zu zahlen. Da mein ehemaliger Arbeitgeber auch dies versäumte, bekomme ich nun seit Januar über den Gerichtsvollzieher in Raten den offenen Betrag. Laut Auskunft meiner Krankenkasse im Januar diesen Jahres wurde für den Zeitraum der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil meines Gehaltes für Krankenkasse und Sozialversicherung abgeführt.

Nun meine Frage. Da mein ehemaliger Arbeitgeber bei der Verhandlung durch Abwesenheit glänzte, steht der Betrag nun im Versäumnisurteil und es ist rechtlich egal ob es sich um Netto- oder Bruttolohn handelt, aber rein theoretisch habe ich nun zusätzliche Einnahmen, wie weit muss ich diese Versteuern, sprich auch an die Krankenkasse und Sozialversicherung abführen?

Für einen Tipp schon einmal vielen Dank vorab.

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