Hallo zusammen,
ich arbeite 30 Stunden mit Steuerklasse 2.
Nun möchte ich mich zusätzlich selbstständig (Einkommen (?) unter 450€/Monat) machen.
War im Netz unterwegs und mein Stand ist, dass ich weiterhin in meinem Hauptjob in Steuerklasse 2 bleiben und den Nebenjob pauschal mit 2% an die Knappschaft abgelten kann.
Ich habe irgendwo gelesen, dass bei einem Nebenjob der Steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Hauptjob wegfällt. Stimmt das?
Danke für eure Zeit und Hilfe!
Steuerklasse 2 (alleinerziehend) und nebenher selbsständig unter 450€
9. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2017 | 17:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse 2 (alleinerziehend) und nebenher selbsständig unter 450€
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2017 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32919 Beiträge, 17282x hilfreich)
und den Nebenjob pauschal mit 2% an die Knappschaft abgelten kann. Falsch. Das gilt für Arbeitnehmer - es gilt nicht für Selbständige. Die zahlen ganz regulär Steuern.
Stimmt das? Nö.
#2
Antwort vom 16. Februar 2017 | 10:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielleicht kann dir dieser Blogartikel weiterhelfen: https://venvie.de/die-steuerklassen-1-bis-6/
-- Editiert von Alwas am 16.02.2017 10:38
Und jetzt?
Schon
268.342
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten