Guten Tag,
ich habe eine Frage zu Spesenzahlungen von Unternehmen. Wenn ein Angestellter oder auch Gesellschafer im Namen des Unternehmens von nicht-eurpäischen Ausland nach Deutschland gesendet wird, gelten dann die Mietkosten für die Unterbringung als Spesenzahlungen oder muss der Angestellte oder auch Gesellschafter diese als Einnahmequelle in Deutschland deklarieren und versteuern?
Viele Grüße
Spesenzahlungen bei beruflichen Umzug
8. Februar 2017
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Frage vom 8. Februar 2017 | 17:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Spesenzahlungen bei beruflichen Umzug
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2017 | 14:52
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
also verstehe ich das richtig, dass Sie in einem steuerlichen Drittland arbeiten und von Ihrem Arbeitgeber nach Deutschland zum arbeiten geschickt werden?
Mit freundlichem Gruß
#2
Antwort vom 9. Februar 2017 | 16:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
es geht darum, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu gründen.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Und jetzt?
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