Rückzahlung der Kaution, keine Reaktion - Untermietervertrag

21. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Kaution, keine Reaktion - Untermietervertrag

Hallo,
meine Freundin und ich sind am 27.12.2016 aus unseren Zimmern die wir mit einem Untermietervertrag gemietet hatten, ausgezogen und habe bisher keine Rückzahlung der Kaution bekommen. Etwas zum Hintergrund und zum Mietverhältnis zunächst. Die Person (Vermieter) betreibt eine Art Groß-WG und untervermietet mehrere Zimmer (bis zu 16) in einem Haus, er selbst wohnt dort nicht. Man bekommt hier immer 3- bzw 6-Monatsverträge. Der Vertrag von mir und meiner Freundin wurde leider nicht verlängert, da ich unsere Fahrräder unter einem Treppenbogen im Haus abgestellt hatte, zu der Zeit war es sehr kalt und mehrere Diebstähle kamen vor, deshalb die Fahrräder im Haus.

Als ich die Nachricht bekam, dass wir ausziehen müssen, klang der Vermieter sehr verärgert und kündigte mir auch an Kosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen. Er meinte hiermit kleinere Reifenspuren an den Wänden neben den Fahrrädern. Diese Spuren hatte ich im Anschluss direkt gesäubert und fotografisch dokumentiert, dass die Wand sauber ist (sauberer als eh vorher...) So sind wir dann gezwungenermaßen zum 31.12.2016 ausgezogen, haben die Zimmer aber schon ab dem 27.12.2016 gesäubert und geputzt verlassen. Eine Übergabe gab es mit dem Vermieter nicht, und ich kann euch sagen, in den 2 Jahren in denen ich dort Menschen kommen und gehen gesehen habe, gab es die auch nie.

Wir haben alles per Foto dokumentiert, dass die Räume sauber und ordentlich verlassen wurden. Einer Freundin übergab ich dann anschließend den Schlüssel, da sie direkt in mein Zimmer am selben Tag eingezogen ist. Das heißt der Vermieter hatte und wollte keine Gelegenheit auf Schäden zu prüfen, da er mir auch per Email mitteilte, dass das Zimmer ab Januar direkt weitervermietet wird. Nun hatte ich bisher zwei freundliche Erinnerungen per Email geschrieben, dass wir auf unsere Kaution warten.

Wie soll ich nun als nächstes vorgehen? Sollte ich ein Musterbrief dort hinschicken und eine Frist setzen? Welche Frist sollte ich angeben und was sollte danach passieren? Ich weiß das Vermieter bis zu 3-6 Monate Zeit haben um Schäden zu prüfen, aber da die Zimmer ja schon wieder untervermietet sind, wie soll das gehen?
Vielen Dank im Voraus für eure Beratung!

-- Editier von n0x2 am 21.01.2017 17:30

-- Editier von n0x2 am 21.01.2017 17:31

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Wie soll ich nun als nächstes vorgehen?

Die 6 Monate Prüffrist abwarten.
Und auch nach den 6 Monaten darf er auch noch einen angemessenen Betrag für die Nebenkosten einbehalten.



Zitat (von n0x2):
Nun hatte ich bisher zwei freundliche Erinnerungen per Email geschrieben, dass wir auf unsere Kaution warten.

Die sind nicht angrekommen ...
Solche Schreiben sendet man immer mit Zustellnachweis und mit einer Frist nach Datum (mindestens 14 Tage).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Ich weiß das Vermieter bis zu 3-6 Monate Zeit haben um Schäden zu prüfen,


Nicht nur das, er kann auch so lange prüfen ob er noch weitere Ansprüche au dem Mietverhältnis hat. Zum Beispiel evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen oder Mietrückstände.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von n0x2):
Wie soll ich nun als nächstes vorgehen?

Die 6 Monate Prüffrist abwarten.
Und auch nach den 6 Monaten darf er auch noch einen angemessenen Betrag für die Nebenkosten einbehalten.

Gut, es gab zwar in den mehreren Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung, aber das könnte er nun vielleicht tun da er mir das leben ja eh schwer machen will. Für viele ist das vielleicht nicht nachvollziehbar, aber in dem Laden lief es immer ziemlich "unbürokratisch" ab... Ziehste ein, ziehste aus wann du willst. Aber wegen Nachprüfungen auf Mängel oder Schäden, da die Zimmer ja nun schon vermietet sind, wie soll da eine Prüfung stattfinden? Der V hat keine Übergabe gemacht und direkt weiter vermietet, alle Schäden und Mängel die nun entstehen oder sichtbar sind, sind ja nicht mehr auf mich zurückzuführen?

-- Editiert von n0x2 am 22.01.2017 14:00

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Gut, es gab zwar in den mehreren Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung,


Was war denn vertraglich, wenn überhaupt, zu Neben-/Betriebskosten vereinbart?

Wenn monatliche Vorauszahlungen ist der Vermieter verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen.

Nach Ende des Mietverhältnisses bist Du als Mieter in einer recht guten Position möglicherweise die Vorauszahlungen zurückzufordern.

Ist aber eine Pauschale oder gar eine Pauschalmiete vereinbart gibt es keine Abrechnung.

Zitat:
Aber wegen Nachprüfungen auf Mängel oder Schäden, da die Zimmer ja nun schon vermietet sind, wie soll da eine Prüfung stattfinden?


Eine Prüfung nicht, aber es können sich noch verdeckte Mängel raus stellen die Du zu verantworten hast.

Aber beim Durcheinander wie Du es beschreibst glaube ich nicht das so was den Vermieter schert.

Schicke dem Vermieter freundliche Erinnerung an die Kaution nachweisbar per Einwurfeinschreiben.

E-Mail können im Spamordner landen oder aus versehen gelöscht werden. Dann nutzt dir auch eine Lesebestätigung nichts.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von n0x2):
Gut, es gab zwar in den mehreren Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung,


Was war denn vertraglich, wenn überhaupt, zu Neben-/Betriebskosten vereinbart?

Wenn monatliche Vorauszahlungen ist der Vermieter verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen.

Nach Ende des Mietverhältnisses bist Du als Mieter in einer recht guten Position möglicherweise die Vorauszahlungen zurückzufordern.

Ist aber eine Pauschale oder gar eine Pauschalmiete vereinbart gibt es keine Abrechnung.

Das ist mir auch nicht ganz klar, ich kann ja mal zitieren:
"... zu einer Kaltmiete von XXX,XX Euro je Monat
plus Neben-, Heiz-, Strom- und Internetkosten in Höhe von XXX,XX Euro je Monat
Gesamt zu zahlender Monatlicher Mietzins:
XXX,XX Euro"
Von einer Pauschale konnte ich hier aber auch nichts finden. Aber ich versichere, eine individuelle Abrechnung wird hier auch nicht möglich sein, da es eben keine einzelnen Zähler pro Zimmer gibt (ist ja ein großes Haus mit mehreren Zimmern als Zwischenmieter). Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dieses ganze Konzept von dem V rechtlich nicht ganz sauber ist, fängt bei Verträgen an und geht mit allen Gewohnheiten des Mieters weiter, er ist fast jeden Tag vor Ort und schikaniert die Bewohner. Droht mit Rausschmiss weil Schuhe im Flur stehen, ein Glas und Teller in der Küche ungespült steht, da könnte ich endlos Geschichten erzählen. Und in diesem Stil betreibt der V mehrere Häuser in der Stadt...

Zitat (von Anitari):
Zitat:
Aber wegen Nachprüfungen auf Mängel oder Schäden, da die Zimmer ja nun schon vermietet sind, wie soll da eine Prüfung stattfinden?


Eine Prüfung nicht, aber es können sich noch verdeckte Mängel raus stellen die Du zu verantworten hast.

Aber beim Durcheinander wie Du es beschreibst glaube ich nicht das so was den Vermieter schert.

Schicke dem Vermieter freundliche Erinnerung an die Kaution nachweisbar per Einwurfeinschreiben.

E-Mail können im Spamordner landen oder aus versehen gelöscht werden. Dann nutzt dir auch eine Lesebestätigung nichts.


Sollte ich dann auf eine Frist zunächst verzichten, und nur postalisch darum bitten, oder wie würdest du den Brief formulieren?
Vielen Dank!

-- Editiert von n0x2 am 22.01.2017 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Sollte ich dann auf eine Frist zunächst verzichten, und nur postalisch darum bitten, oder wie würdest du den Brief formulieren?

Die Kaution ist zurückzuzahlen, wenn das sogenannte Sicherungsinteresse des Vermieters erloschen ist. Sprich wenn er nicht mehr befürchten muss, durch den Mieter einen Schaden zu erleiden. Wegen § 548 (1) BGB ist das spätestens 6 Monate nach Wohnungsübergabe der Fall. Danach kann der Vermieter eh keine Schäden mehr geltend machen.

Man kann natürlich versuchen zu argumentieren, dass die Kaution in diesem Fall schon früher zurückzuzahlen ist. Typischerweise macht es aber keinen Sinn, Zeit und Geld in eine solche Argumentation zu stecken, wenn sich das Problem nach 6 Monaten von selber löst. Und die meisten Mieter wollen auch den Vermieter nicht unbedingt dazu veranlassen, jetzt erstmal eingehend nach irgendwelchen Mängeln zu suchen. Denn da gibt es Vermieter, die durchaus erfinderisch werden können.

Von daher würde ich in diesem Fall zunächst bei einem freundlichen, normalen Brief ohne Fristsetzung bleiben. Vielleicht hast du Glück und der Vermieter zahlt die Kaution zurück. Einen förmlichen, nachweisbaren Brief per Einschreiben und mit Fristsetzung würde ich erst 6 Monate nach Wohnungsübergabe verfassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Sollte ich dann auf eine Frist zunächst verzichten, und nur postalisch darum bitten, oder wie würdest du den Brief formulieren?

Am besten noch gar nichts:
Zitat (von cauchy):
Und die meisten Mieter wollen auch den Vermieter nicht unbedingt dazu veranlassen, jetzt erstmal eingehend nach irgendwelchen Mängeln zu suchen. Denn da gibt es Vermieter, die durchaus erfinderisch werden können.

Genau das könnte der Schilderung nach passieren wenn man ungeduldig ist.
Im Moment spielt die Zeit für den Mieter, und bei dem Eingangspost ist es sogar besser man wartet die 6 Monate komplett ab, vor dann plötzlich noch Mängel wegen den Fahrrädern oder sonst was kommt.
Danach kann man das Schreiben mit Fristsetzung und Mahnbescheid ohne Rache des VM machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Anscheinend übersehen viele etwas:

Wenn bis heute keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, kann es auch sein, dass ein Guthaben nicht an die Mieter ging...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Anscheinend übersehen viele etwas:

Wenn bis heute keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, kann es auch sein, dass ein Guthaben nicht an die Mieter ging...

LG
Wie gesagt, das sind alles einzelne Zimmer ohne jegliche Zähler für Strom/Gas/Wasser/Heizung pro Zimmer. Auch hat es nie in den 2 1/2 Jahren in denen ich dort wohnte jemals so etwas gegeben. Was schließt du daraus?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von n0x2):
Sollte ich dann auf eine Frist zunächst verzichten, und nur postalisch darum bitten, oder wie würdest du den Brief formulieren?

Am besten noch gar nichts:
Zitat (von cauchy):
Und die meisten Mieter wollen auch den Vermieter nicht unbedingt dazu veranlassen, jetzt erstmal eingehend nach irgendwelchen Mängeln zu suchen. Denn da gibt es Vermieter, die durchaus erfinderisch werden können.

Genau das könnte der Schilderung nach passieren wenn man ungeduldig ist.
Im Moment spielt die Zeit für den Mieter, und bei dem Eingangspost ist es sogar besser man wartet die 6 Monate komplett ab, vor dann plötzlich noch Mängel wegen den Fahrrädern oder sonst was kommt.
Danach kann man das Schreiben mit Fristsetzung und Mahnbescheid ohne Rache des VM machen.

Ich habe noch eine Frage zum abwarten... Da der Vermieter meine neue Adresse ja nicht kennt, kann er mir möglicherweise auch nichts dergleichen zukommen lassen. Könnte das zum Problem werden? Zum Beispiel dass ich nie die Kaution aktiv angefordert habe oder in Kontakt getreten bin. Ich kann gerne die 6 Monate warten, nur möchte ich dann auch 100% sicher sein dass ich (meine Freundin auch) ihre Kaution auch wirklich wieder bekommen. Oder kann da ein Anspruch verfallen da kein Kontakt meinerseits gemacht wurde?

Also bin ich sicher wenn ich nun einfach zum 01. Juli (31.12.16 war Vertragsende) zwei Schreiben mit 14-tägiger Frist abschicke?

-- Editiert von n0x2 am 15.02.2017 20:38

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
Da der Vermieter meine neue Adresse ja nicht kennt, kann er mir möglicherweise auch nichts dergleichen zukommen lassen. Könnte das zum Problem werden?


Ja, wenn der Vermieter das als Begründung aufführt, dann ist das nach 6 Monaten eben noch nicht verjährt.

Also einen freundlichen Brief schreiben und die Adresse mitteilen. Am Besten mit einem Boten zustellen, das ist unauffälliger als ein Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von n0x2):
"... zu einer Kaltmiete von XXX,XX Euro je Monat
plus Neben-, Heiz-, Strom- und Internetkosten in Höhe von XXX,XX Euro je Monat
Gesamt zu zahlender Monatlicher Mietzins:
XXX,XX Euro"
Von einer Pauschale konnte ich hier aber auch nichts finden. Aber ich versichere, eine individuelle Abrechnung wird hier auch nicht möglich sein, da es eben keine einzelnen Zähler pro Zimmer gibt (ist ja ein großes Haus mit mehreren Zimmern als Zwischenmieter).


Das hört sich für mich eher nach einer Pauschale an, da braucht der Vermieter nicht abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
n0x2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von n0x2):
Da der Vermieter meine neue Adresse ja nicht kennt, kann er mir möglicherweise auch nichts dergleichen zukommen lassen. Könnte das zum Problem werden?


Ja, wenn der Vermieter das als Begründung aufführt, dann ist das nach 6 Monaten eben noch nicht verjährt.

Also einen freundlichen Brief schreiben und die Adresse mitteilen. Am Besten mit einem Boten zustellen, das ist unauffälliger als ein Einschreiben.

Also ich wollte jetzt folgendes schreiben, damit das mit der Adresse schonmal abgehakt ist:

Zitat:

Rückzahlung der Mietkaution

Sehr geehrte(r) (Vermieter/in),

das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend der Wohnung auf der [...] wurde zum DD.MM.YYYY ordentlich beendet.

Da die Abgabe des Schlüssels und die Übergabe der Wohnung am DD.MM.YYYY erfolgte und hierbei keinerlei Beanstandungen Ihrerseits vorgebracht wurden und das Objekt bereits weiter vermietet wurde, bitte ich Sie, die am DD.MM.YYYY von mir geleistete Kaution i.H.v. [...] EUR zzgl. Zinsen

durch Überweisung auf folgendes Konto ab sofort an mich zurückzuzahlen.
... (Kontoinhaber)
... (IBAN)
... (BIC)

Mit freundlichen Grüßen,
(Mieter)


Ist das freundlich genug als kleine Aufforderung per Einwurf-Einschreiben? Fristsetzung ist ja nicht mit drin... kommt mir aber nun vor als wäre es nix halbes und nix ganzes...

0x Hilfreiche Antwort

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