Kosten für Tausch einer Toiletten Schüssel

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Tausch einer Toiletten Schüssel

Hallo Forum,

wir haben zur Zeit einen Fall im Santiär-Bereich, welcherim Bekanntenkreis Kopfschmerzen bereitet.

Mieter M hat eine Toilettenschüssel im Sommer, fahrlässig beschädigt.
Der Fall ist zeitnahe und korrekt der Haftplficht Versicherung HV gemeldet.

Vermieter V, kann aus dringenden privaten Gründen, diese nicht bis zum Winter reparieren.

Die Toilette ist nutzbar, allerdings ist der Schüssel gesprungen bzw. gerissen.
Der Tausch der Toilette erfolgt an einem Feiertag nach mehreren Monaten.

Der Vermieter stellt Anfahrt, und 2 h Arbeit zum Tausch, Bohren und anbringen der Toilettenschüssel in Rechnung.

Der Betrag beläuft sich auf rund 450 EUR.

Frage:
Ist der Betrag überhöht?

Wäre eine Mietminderung für den Fall berechtigt gewesen?
Ja / Nein

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wir sind von 10 % ausgegangen.
Haben diese Ansprüche aber nicht geltend gemacht

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45 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Frage:
Ist der Betrag überhöht?


Laß das durch die Haftpflichtversicherung prüfen oder besorgt einen Kostenvoranschlag.

Zitat (von mietme):
Wäre eine Mietminderung für den Fall berechtigt gewesen?


Eher nein, denn der Mieter hat ja die Kloschlüssel selbst zerstört.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Anfrage für Kostenvoranschlag ist raus.


Mietminderung, wenn der Vermieter mehrere Monate zum Tausch der Toilette benötigt?
Gibt es da keine formale und oder gestzliche Frist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Mietminderung, wenn der Vermieter mehrere Monate zum Tausch der Toilette benötigt?


Da der Mieter ohnehin die Schüssel zerstört hat, kann er auch keine Minderung geltend machen. Wenn es ihn soooo gestört hat, warum hat er nicht selbst die Schüssel austauschen lassen?

Wieviel hat der Vermieter denn als Stundenlohn angegeben? Er darf genauso viel verlangen, wie ein Fachhandwerker. Insofern wäre das ok. Nur die MSt nicht.

Warum leitet er denn die Rechnung nicht an die Haftpflichtversicherung weiter? Sollen die das doch mit dem Vermieter ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine mögliche Mietminderung für eine gesprungene aber noch benutzbare Toilette ist nach meiner Auffassung nicht möglich. In jedem Fall wären 10% weit überhöht.

Es hätte jedoch andere Möglichkeiten gegeben, dem Vermieter Dampf zu machen.

Der Vermieter darf genau so viel verlangen wie ein Fachhandwerker wenn er genauso schnell arbeitet. Daneben muss er einen Abzug alt für neu gegen sich gelten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine mögliche Mietminderung für eine gesprungene aber noch benutzbare Toilette ist nach meiner Auffassung nicht möglich. In jedem Fall wären 10% weit überhöht.

Es hätte jedoch andere Möglichkeiten gegeben, dem Vermieter Dampf zu machen.

Der Vermieter darf genau so viel verlangen wie ein Fachhandwerker wenn er genauso schnell arbeitet. Daneben muss er einen Abzug alt für neu gegen sich gelten lassen.



Dampf machen ging nicht, der Vermieter war physisch nicht greifbar

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wieviel hat der Vermieter denn als Stundenlohn angegeben? Er darf genauso viel verlangen, wie ein Fachhandwerker. Insofern wäre das ok. Nur die MSt nicht..


STD / h = 45
Dauer: 2h

Warum keine MwSt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von mietme):
STD / h = 45
Dauer: 2h


Höhe scheint ok, so viel verlangt auch ein Fachhandwerker? Hat es auch 2 h gedauert?

Zitat (von mietme):
Warum keine MwSt?


MwSt muss auch angefallen sein, d.h. dazu muss der Vermieter auch Umsatzsteuerpflichtig sein. Hat der Vermieter einen "Betrieb" und eine entsprechende Umsatzsteuer-Nr. angegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht.

450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
MwSt muss auch angefallen sein, d.h. dazu muss der Vermieter auch Umsatzsteuerpflichtig sein. Hat der Vermieter einen "Betrieb" und eine entsprechende Umsatzsteuer-Nr. angegeben.


Der Vermieter hat einen Betrieb, USt/MwSt ist angeben

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht.

450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?


Ich wollte vorher eine Meinung abholen. Die Rechnung ging bisher nur an den Mieter und nicht an die Versicherung, obwohl die Versicherung und der Vermieter bereits Kontakt hatten

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht.

450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?


Ich wollte vorher eine Meinung abholen. Die Rechnung ging bisher nur an den Mieter und nicht an die Versicherung, obwohl die Versicherung und der Vermieter bereits Kontakt hatten


Einfach weiterreichen, die HV wird kürzen, wenn was zu kürzen ist und dann kann man sehen, wie der VM hierauf reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

AltesHaus hat absolut recht.Soll die Versicherung klaeren. ich haette bis ca. 200€ brutto Montage, anfahrt, kleinsch..als möglich angesehen.
Diese Kosten sind also ehr günstig. Aber das Klo kostet danach über 300€
Wenn das vorher schon neuwertig v&b wandhaengend, ceramic plus, soft close etc war okay.
Standtopf ideal Standard, 10 Jahre alt waere aber ..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
AltesHaus hat absolut recht.Soll die Versicherung klaeren. ich haette bis ca. 200€ brutto Montage, anfahrt, kleinsch..als möglich angesehen.


Hatte auch im gefühl 200 bis max. 280 EUR

THX -

//THREAD CLOSED

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider muss ich den Thread wieder öffnen

Die Lage ist nun wie folgt.

Die Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist.

Es geht noch weiter:
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Das ist ihr gutes Recht mit der Kündigung. Dann gehst du halt zu einer anderen Versicherung und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Die Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist.

Es geht noch weiter:
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Trenne die zwei Problemstellen voneinander.

Problem 1: Schadensfall Toilettenschüssel. Hat die Versicherung ihre grundsätzliche Einstandspflicht anerkannt? Geht es also nur um die Schadenshöhe und den entsprechenden Nachweis? Dann kannst du deinem Vermieter die Ablehnung der Versicherung so mitteilen. Er solle doch bitte korrekte Nachweise bringen oder dich verklagen. Alle diesbezüglichen Schreiben meldest du dann sofort der Versicherung. Normalerweise sollte die dann deine Verteidigung übernehmen oder zahlen. Die Kosten für diesen Schadensfall würden aber so oder so bei der Versicherung oder beim Vermieter landen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn die Versicherung aus anderen Gründen die Begleichung des Schadens abgelehnt hat. Wenn sie dir z.B. Vorsatz oder Versicherungsbetrug vorwirft, dann solltest du dich nicht ganz so ruhig zurücklehnen. Dann muss man sich im Detail mit den Schreiben der Versichung beschäftigen. Das hat aber mit MIetrecht absolut nichts zu tun. Von daher solltest du diesbezüglich mit Link zu diesem Thread nochmal im entsprechenden Unterforum fragen.

Problem 2: Kündigung der Versicherung. Das befreit die Versicherung nicht von einer möglichen Einstandspflicht eines Schadens, welcher in der Versicherungszeit passiert ist. Ob gekündigt werden darf, kann ich nicht beurteilen. Auch das wäre das Unterforum Versicherungsrecht geeigneter.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mietme):
Die Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist.


Das kann ich mir nur schwer vorstellen, da es für die Rechnungsstellung keine Gestaltungsvorschriften gibt.

Kosten für Ersatztoilettentopf Summe x
Kosten für Anfahrt und Montage 2 Std a 45,00 € summe 90 €
Mwst Summe z
Gesamtsumme

reicht völlig aus.

Nach einem Schadenfall können Sachversicherungen von beiden Parteien gekündigt werden (§ 92 VVG ).
Spannend wird es, wenn man nach einer solchen Kündigung eine andere Haftpflichtversicherung abschließen möchte.
Schäden vor Wirksamwerden der Kündigung sind zu ersetzen, wenn nicht andere Hinderungsgründe wie Versicherungsbetrug oder Obligenheitsverletzung dem entgegenstehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das kann ich mir nur schwer vorstellen, da es für die Rechnungsstellung keine Gestaltungsvorschriften gibt.

Da gibt es soagar ziemlich konkrete Vorschriften für.

Allgemeinen Pflichtangaben nach § 14 UStG
• Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
• Vom Finanzamt erteilte Steuernummer Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
• Ausstellungsdatum
• Rechnungsnummer
• Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung
• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
• Entgelt, nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeteilt und darauf entfallender Steuerbetrag
• Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts wie Rabatte, Boni, Skonti etc.
• Anzuwendender Steuersatz (19% oder 7%) oder im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis

Und noch zusätzliche Angaben nach § 14a UStG .



Eine Versicherung kann dem Versicherten jederzeit kündigen, insbesondere nach einem Schadenfall.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Versicherung habe ich den ausdrücklichen Hinweis gegeben, dass mir die Rechnung überhöht erscheint.

Von der Versicherung kam über den Handelsmakler die Rückmeldung, dass

a) die Rechnung nich tkorrekt ist (Name des Vermieters fehlt
Hinweis: Der Vermieter hat sein als Dienstleister angebeben

b) das die Versicherung nur den Zeitwert erstattet
Das deute ich als überhöhte Rechnung

c) Der Vermieter den Anspruch stellen muss

Mitteilung an den Vermieter ist erfolgt

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch eine überhöhte Rechnung kann den Straftatbestand eines Versicherungsbetruges darstllen

Es gibt noch die Varianten
Falsche Angabe des Hergangs - hier nicht gegeben
Falscher Verursacher - hier nicht gegeben
Überhöhte Rechnung / Falsche Zeitwertangabe => hier in Dikussion

Die Versicherung sieht halt auf dem Papier folgende Dinge

In Zahlen:
Meldung des Schadens unverzüglich
Lieferung des Sockels binnen 3 Wochen
Insallation des Sockels nach ~ 100Werktagen (Entstehung August, Behebung Ende Dezember 2016)
Rechnungsstellung des Schadens binnen 3 Wochen
Der Rechnungsbetrag in Höhe von über 450 EUR übersteigt den Marktwert mindestens um das Doppelte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Der Betrag von € 450,00 ist zu hoch. Die Anfahrtszeit könnte von der Versicherung bemängelt werden, der VM hätte sicher einen Fachmann in der Nähe beauftragen können.

Der VM darf für den Selbsteinbau die gleiche Summe berechnen wie ein Fachmann, die Stundenzahl ist dabei irrelevant, die Summe spielt eine Rolle.

Nur wenn die Versicherung einen wichtigen Grund für die Ablehnung der Deckungszusage hat, kann sie ablehnen. z.B. Versicherungsberug etc.

Zudem hätte der M. die Reparatur der zerbrochenen Schüssel selbst in Auftrag geben können, der Schaden wurde verursacht und ist demnach zu beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zudem hätte der M. die Reparatur der zerbrochenen Schüssel selbst in Auftrag geben können, der Schaden wurde verursacht und ist demnach zu beheben.

Der Mieter kann viel in Auftrag geben. Er sollte es jedoch besser bleiben lassen.

Denn erstens ist die Schüssel Eigentum des Vermieters. Dieser hat das Recht selber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum pasiert. Der Mieter hat kein Recht darauf, den angerichteten Schaden selber beheben zu dürfen.

Zweitens wäre der Mieter gegenüber einem Handwerker voll verantwortlich, wenn er diesen beauftragt. Er muss ihn dann zahlen. Und zwar voll und nicht nur den Zeitwert. Vom Vermieter hat ein Mieter, der selber einen Handwerker beauftragt, keine Erstattung zu erwarten. Schlimmstenfalls müsste er sogar noch eine vom Vermieter veranlasste Reparatur bezahlen, wenn diesem die neue Schüssel nicht gefällt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von mietme):
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Das ist ihr gutes Recht mit der Kündigung. Dann gehst du halt zu einer anderen Versicherung und gut ist.


Dann stehe ich allerdings in der Versicherungsdatei, 2 Schäden innerhalb von1,5 jahren

Die Versicherung wird dann nicht unbedingt billih

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Denn erstens ist die Schüssel Eigentum des Vermieters. Dieser hat das Recht selber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum pasiert. Der Mieter hat kein Recht darauf, den angerichteten Schaden selber beheben zu dürfen.


Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? Ein nachträglicher Schaden wäre bei Auszug aufgefallen und dagegen hätte sich der VM stellen können. So wurde ein Schaden ohne viel HickHack behoben und alle waren zufrieden. Der VM erfuhr erst nach Auszug von der neuen WC-Schüssel.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen?

Dagegen spricht nichts, sofern es durch die Versicherung über einen Handwerker abgewickelt wird, damit der Vermieter nicht eine unsachgemäße Reparatur bemängeln kann.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Und: solange beim Ersetzen eben Gleichartiges verwendet wird - dann ist das ja sogar für den Vermieter die viel einfachere Lösung.

Wer aber z.B. die gute V&B-Keramik des Vermieters durch ein Baumarkt-Hausmodell ersetzt (vielleicht dazu noch in nostalgischem CURRY weil das noch ein paar Euro günstiger ist), der handelt sich natürlich Stress ein.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen?

Na zum Beispiel das er nicht gefragt wurde.

Abder das ist ja in diesem Thread eh nicht Thema. Hier geht es offenbar um irgendwelche Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem. Und das hat mit Mietrecht nur wenig zu tun. Sobald klar ist, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen wurde, ist das Thema mietrechtlich mehr oder weniger abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Banane123):
Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen?


Dagegen spricht nichts, sofern es durch die Versicherung über einen Handwerker abgewickelt wird, damit der Vermieter nicht eine unsachgemäße Reparatur bemängeln kann.


So, und nicht anders.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Banane123):
Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen?

Na zum Beispiel das er nicht gefragt wurde.

Abder das ist ja in diesem Thread eh nicht Thema. Hier geht es offenbar um irgendwelche Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem. Und das hat mit Mietrecht nur wenig zu tun. Sobald klar ist, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen wurde, ist das Thema mietrechtlich mehr oder weniger abgeschlossen.


Vielleicht wäre der Vermieter froh gewesen, wenn er nicht belästigt worden wäre ;)

Im Thread geht es um eine zerbrochene WC-Schüssel und deren Erneuerung. Mit oder ohne Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mietme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Und: solange beim Ersetzen eben Gleichartiges verwendet wird - dann ist das ja sogar für den Vermieter die viel einfachere Lösung.

Wer aber z.B. die gute V&B-Keramik des Vermieters durch ein Baumarkt-Hausmodell ersetzt (vielleicht dazu noch in nostalgischem CURRY weil das noch ein paar Euro günstiger ist), der handelt sich natürlich Stress ein.


So langsam entgleiten die Kommentare in ein abstruses Hätte wäre könnte was niemanden weiter bringt.

Das ist hier nicht der Fall!

Der Fall wurde formal korrekt abgelafuen
Die WC Schüssel wurde fahrlässig durch den Mieter in der ersten Woche beschädigt (Haar-iss) Fehler / probleme passieren halt
Der Mieter hatte nicht die Miete gemindert. OK

Binnen 3 Wochen bringt der Vermieter die neue Schüssel bei und wird in der WOhnung des Mieters gelagert - OK
Schafft es allerdings nicht innerhalb von 4 Monaten diese Schüssel zu installieren. Nicht so toll, aber niemand will gleich eskalieren

Hätte der Mieter, einen externen den Auftrag vergeben, wäre die Sache anders. Dies wurde aber nicht gemacht!

Im Januar 2017 kommt die Rechnung in Höhe von 450 EUR. - Nicht OK

Versicherung zweifelt die Rechnung an - Das ist jetzt der aktuelle Diskussionspunkt



0x Hilfreiche Antwort

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