Hallo Forum,
wir haben zur Zeit einen Fall im Santiär-Bereich, welcherim Bekanntenkreis Kopfschmerzen bereitet.
Mieter M hat eine Toilettenschüssel im Sommer, fahrlässig beschädigt.
Der Fall ist zeitnahe und korrekt der Haftplficht Versicherung HV gemeldet.
Vermieter V, kann aus dringenden privaten Gründen, diese nicht bis zum Winter reparieren.
Die Toilette ist nutzbar, allerdings ist der Schüssel gesprungen bzw. gerissen.
Der Tausch der Toilette erfolgt an einem Feiertag nach mehreren Monaten.
Der Vermieter stellt Anfahrt, und 2 h Arbeit zum Tausch, Bohren und anbringen der Toilettenschüssel in Rechnung.
Der Betrag beläuft sich auf rund 450 EUR.
Frage:
Ist der Betrag überhöht?
Wäre eine Mietminderung für den Fall berechtigt gewesen?
Ja / Nein
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wir sind von 10 % ausgegangen.
Haben diese Ansprüche aber nicht geltend gemacht
Kosten für Tausch einer Toiletten Schüssel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatFrage: :
Ist der Betrag überhöht?
Laß das durch die Haftpflichtversicherung prüfen oder besorgt einen Kostenvoranschlag.
ZitatWäre eine Mietminderung für den Fall berechtigt gewesen? :
Eher nein, denn der Mieter hat ja die Kloschlüssel selbst zerstört.
Anfrage für Kostenvoranschlag ist raus.
Mietminderung, wenn der Vermieter mehrere Monate zum Tausch der Toilette benötigt?
Gibt es da keine formale und oder gestzliche Frist?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMietminderung, wenn der Vermieter mehrere Monate zum Tausch der Toilette benötigt? :
Da der Mieter ohnehin die Schüssel zerstört hat, kann er auch keine Minderung geltend machen. Wenn es ihn soooo gestört hat, warum hat er nicht selbst die Schüssel austauschen lassen?
Wieviel hat der Vermieter denn als Stundenlohn angegeben? Er darf genauso viel verlangen, wie ein Fachhandwerker. Insofern wäre das ok. Nur die MSt nicht.
Warum leitet er denn die Rechnung nicht an die Haftpflichtversicherung weiter? Sollen die das doch mit dem Vermieter ausmachen.
Eine mögliche Mietminderung für eine gesprungene aber noch benutzbare Toilette ist nach meiner Auffassung nicht möglich. In jedem Fall wären 10% weit überhöht.
Es hätte jedoch andere Möglichkeiten gegeben, dem Vermieter Dampf zu machen.
Der Vermieter darf genau so viel verlangen wie ein Fachhandwerker wenn er genauso schnell arbeitet. Daneben muss er einen Abzug alt für neu gegen sich gelten lassen.
ZitatEine mögliche Mietminderung für eine gesprungene aber noch benutzbare Toilette ist nach meiner Auffassung nicht möglich. In jedem Fall wären 10% weit überhöht. :
Es hätte jedoch andere Möglichkeiten gegeben, dem Vermieter Dampf zu machen.
Der Vermieter darf genau so viel verlangen wie ein Fachhandwerker wenn er genauso schnell arbeitet. Daneben muss er einen Abzug alt für neu gegen sich gelten lassen.
Dampf machen ging nicht, der Vermieter war physisch nicht greifbar
ZitatWieviel hat der Vermieter denn als Stundenlohn angegeben? Er darf genauso viel verlangen, wie ein Fachhandwerker. Insofern wäre das ok. Nur die MSt nicht.. :
STD / h = 45
Dauer: 2h
Warum keine MwSt?
ZitatSTD / h = 45 :
Dauer: 2h
Höhe scheint ok, so viel verlangt auch ein Fachhandwerker? Hat es auch 2 h gedauert?
ZitatWarum keine MwSt? :
MwSt muss auch angefallen sein, d.h. dazu muss der Vermieter auch Umsatzsteuerpflichtig sein. Hat der Vermieter einen "Betrieb" und eine entsprechende Umsatzsteuer-Nr. angegeben.
Ich verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht.
450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?
ZitatMwSt muss auch angefallen sein, d.h. dazu muss der Vermieter auch Umsatzsteuerpflichtig sein. Hat der Vermieter einen "Betrieb" und eine entsprechende Umsatzsteuer-Nr. angegeben. :
Der Vermieter hat einen Betrieb, USt/MwSt ist angeben
ZitatIch verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht. :
450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?
Ich wollte vorher eine Meinung abholen. Die Rechnung ging bisher nur an den Mieter und nicht an die Versicherung, obwohl die Versicherung und der Vermieter bereits Kontakt hatten
Zitat:ZitatIch verstehe die Frage nicht richtig. Was kümmert es M? Die Sache ist durch die HV gedeckelt, einfach die Rechnung weiterreichen die HV wird schon wissen, was sie zahlt und was nicht. :
450 EUR für eine normale Toi-Schüssel halte ich für etwas opulent, aber auch das wird die Versicherung prüfen, wieso macht sich M da nen Kopf drüber?
Ich wollte vorher eine Meinung abholen. Die Rechnung ging bisher nur an den Mieter und nicht an die Versicherung, obwohl die Versicherung und der Vermieter bereits Kontakt hatten
Einfach weiterreichen, die HV wird kürzen, wenn was zu kürzen ist und dann kann man sehen, wie der VM hierauf reagiert.
AltesHaus hat absolut recht.Soll die Versicherung klaeren. ich haette bis ca. 200€ brutto Montage, anfahrt, kleinsch..als möglich angesehen.
Diese Kosten sind also ehr günstig. Aber das Klo kostet danach über 300€
Wenn das vorher schon neuwertig v&b wandhaengend, ceramic plus, soft close etc war okay.
Standtopf ideal Standard, 10 Jahre alt waere aber ..
ZitatAltesHaus hat absolut recht.Soll die Versicherung klaeren. ich haette bis ca. 200€ brutto Montage, anfahrt, kleinsch..als möglich angesehen. :
Hatte auch im gefühl 200 bis max. 280 EUR
THX -
//THREAD CLOSED
Leider muss ich den Thread wieder öffnen
Die Lage ist nun wie folgt.
Die Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist.
Es geht noch weiter:
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
ZitatDie Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls. :
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Das ist ihr gutes Recht mit der Kündigung. Dann gehst du halt zu einer anderen Versicherung und gut ist.
ZitatDie Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist. :
Es geht noch weiter:
Die Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Trenne die zwei Problemstellen voneinander.
Problem 1: Schadensfall Toilettenschüssel. Hat die Versicherung ihre grundsätzliche Einstandspflicht anerkannt? Geht es also nur um die Schadenshöhe und den entsprechenden Nachweis? Dann kannst du deinem Vermieter die Ablehnung der Versicherung so mitteilen. Er solle doch bitte korrekte Nachweise bringen oder dich verklagen. Alle diesbezüglichen Schreiben meldest du dann sofort der Versicherung. Normalerweise sollte die dann deine Verteidigung übernehmen oder zahlen. Die Kosten für diesen Schadensfall würden aber so oder so bei der Versicherung oder beim Vermieter landen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Versicherung aus anderen Gründen die Begleichung des Schadens abgelehnt hat. Wenn sie dir z.B. Vorsatz oder Versicherungsbetrug vorwirft, dann solltest du dich nicht ganz so ruhig zurücklehnen. Dann muss man sich im Detail mit den Schreiben der Versichung beschäftigen. Das hat aber mit MIetrecht absolut nichts zu tun. Von daher solltest du diesbezüglich mit Link zu diesem Thread nochmal im entsprechenden Unterforum fragen.
Problem 2: Kündigung der Versicherung. Das befreit die Versicherung nicht von einer möglichen Einstandspflicht eines Schadens, welcher in der Versicherungszeit passiert ist. Ob gekündigt werden darf, kann ich nicht beurteilen. Auch das wäre das Unterforum Versicherungsrecht geeigneter.
ZitatDie Rechnung in Höhe von 450 EUR wurde seitens der Versicherung nicht erstatte, da die Rechnung nicht formal korrekt ist. :
Das kann ich mir nur schwer vorstellen, da es für die Rechnungsstellung keine Gestaltungsvorschriften gibt.
Kosten für Ersatztoilettentopf Summe x
Kosten für Anfahrt und Montage 2 Std a 45,00 € summe 90 €
Mwst Summe z
Gesamtsumme
reicht völlig aus.
Nach einem Schadenfall können Sachversicherungen von beiden Parteien gekündigt werden (§ 92 VVG ).
Spannend wird es, wenn man nach einer solchen Kündigung eine andere Haftpflichtversicherung abschließen möchte.
Schäden vor Wirksamwerden der Kündigung sind zu ersetzen, wenn nicht andere Hinderungsgründe wie Versicherungsbetrug oder Obligenheitsverletzung dem entgegenstehen.
Berry
ZitatDas kann ich mir nur schwer vorstellen, da es für die Rechnungsstellung keine Gestaltungsvorschriften gibt. :
Da gibt es soagar ziemlich konkrete Vorschriften für.
Allgemeinen Pflichtangaben nach § 14 UStG
• Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
• Vom Finanzamt erteilte Steuernummer Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
• Ausstellungsdatum
• Rechnungsnummer
• Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung
• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
• Entgelt, nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeteilt und darauf entfallender Steuerbetrag
• Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts wie Rabatte, Boni, Skonti etc.
• Anzuwendender Steuersatz (19% oder 7%) oder im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis
Und noch zusätzliche Angaben nach § 14a UStG .
Eine Versicherung kann dem Versicherten jederzeit kündigen, insbesondere nach einem Schadenfall.
Der Versicherung habe ich den ausdrücklichen Hinweis gegeben, dass mir die Rechnung überhöht erscheint.
Von der Versicherung kam über den Handelsmakler die Rückmeldung, dass
a) die Rechnung nich tkorrekt ist (Name des Vermieters fehlt
Hinweis: Der Vermieter hat sein als Dienstleister angebeben
b) das die Versicherung nur den Zeitwert erstattet
Das deute ich als überhöhte Rechnung
c) Der Vermieter den Anspruch stellen muss
Mitteilung an den Vermieter ist erfolgt
Auch eine überhöhte Rechnung kann den Straftatbestand eines Versicherungsbetruges darstllen
Es gibt noch die Varianten
Falsche Angabe des Hergangs - hier nicht gegeben
Falscher Verursacher - hier nicht gegeben
Überhöhte Rechnung / Falsche Zeitwertangabe => hier in Dikussion
Die Versicherung sieht halt auf dem Papier folgende Dinge
In Zahlen:
Meldung des Schadens unverzüglich
Lieferung des Sockels binnen 3 Wochen
Insallation des Sockels nach ~ 100Werktagen (Entstehung August, Behebung Ende Dezember 2016)
Rechnungsstellung des Schadens binnen 3 Wochen
Der Rechnungsbetrag in Höhe von über 450 EUR übersteigt den Marktwert mindestens um das Doppelte.
Der Betrag von € 450,00 ist zu hoch. Die Anfahrtszeit könnte von der Versicherung bemängelt werden, der VM hätte sicher einen Fachmann in der Nähe beauftragen können.
Der VM darf für den Selbsteinbau die gleiche Summe berechnen wie ein Fachmann, die Stundenzahl ist dabei irrelevant, die Summe spielt eine Rolle.
Nur wenn die Versicherung einen wichtigen Grund für die Ablehnung der Deckungszusage hat, kann sie ablehnen. z.B. Versicherungsberug etc.
Zudem hätte der M. die Reparatur der zerbrochenen Schüssel selbst in Auftrag geben können, der Schaden wurde verursacht und ist demnach zu beheben.
ZitatZudem hätte der M. die Reparatur der zerbrochenen Schüssel selbst in Auftrag geben können, der Schaden wurde verursacht und ist demnach zu beheben. :
Der Mieter kann viel in Auftrag geben. Er sollte es jedoch besser bleiben lassen.
Denn erstens ist die Schüssel Eigentum des Vermieters. Dieser hat das Recht selber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum pasiert. Der Mieter hat kein Recht darauf, den angerichteten Schaden selber beheben zu dürfen.
Zweitens wäre der Mieter gegenüber einem Handwerker voll verantwortlich, wenn er diesen beauftragt. Er muss ihn dann zahlen. Und zwar voll und nicht nur den Zeitwert. Vom Vermieter hat ein Mieter, der selber einen Handwerker beauftragt, keine Erstattung zu erwarten. Schlimmstenfalls müsste er sogar noch eine vom Vermieter veranlasste Reparatur bezahlen, wenn diesem die neue Schüssel nicht gefällt.
Zitat:ZitatDie Versicherung hat mir zu Mai 2017 gekündigt aufgrund des Schadenfalls. :
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Das ist ihr gutes Recht mit der Kündigung. Dann gehst du halt zu einer anderen Versicherung und gut ist.
Dann stehe ich allerdings in der Versicherungsdatei, 2 Schäden innerhalb von1,5 jahren
Die Versicherung wird dann nicht unbedingt billih
ZitatDenn erstens ist die Schüssel Eigentum des Vermieters. Dieser hat das Recht selber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum pasiert. Der Mieter hat kein Recht darauf, den angerichteten Schaden selber beheben zu dürfen. :
Meine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? Ein nachträglicher Schaden wäre bei Auszug aufgefallen und dagegen hätte sich der VM stellen können. So wurde ein Schaden ohne viel HickHack behoben und alle waren zufrieden. Der VM erfuhr erst nach Auszug von der neuen WC-Schüssel.
ZitatMeine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? :
Dagegen spricht nichts, sofern es durch die Versicherung über einen Handwerker abgewickelt wird, damit der Vermieter nicht eine unsachgemäße Reparatur bemängeln kann.
Und: solange beim Ersetzen eben Gleichartiges verwendet wird - dann ist das ja sogar für den Vermieter die viel einfachere Lösung.
Wer aber z.B. die gute V&B-Keramik des Vermieters durch ein Baumarkt-Hausmodell ersetzt (vielleicht dazu noch in nostalgischem CURRY weil das noch ein paar Euro günstiger ist), der handelt sich natürlich Stress ein.
ZitatMeine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? :
Na zum Beispiel das er nicht gefragt wurde.
Abder das ist ja in diesem Thread eh nicht Thema. Hier geht es offenbar um irgendwelche Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem. Und das hat mit Mietrecht nur wenig zu tun. Sobald klar ist, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen wurde, ist das Thema mietrechtlich mehr oder weniger abgeschlossen.
Zitat:ZitatMeine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? :
Dagegen spricht nichts, sofern es durch die Versicherung über einen Handwerker abgewickelt wird, damit der Vermieter nicht eine unsachgemäße Reparatur bemängeln kann.
So, und nicht anders.
Zitat:ZitatMeine eigene Erfahrung: Mieterin zerbrach die WC-Schüssel, meldete den Schaden Ihrer Versicherung, die WC-Schüssel wurde ersetzt. Was hätte der VM dagegen haben sollen? :
Na zum Beispiel das er nicht gefragt wurde.
Abder das ist ja in diesem Thread eh nicht Thema. Hier geht es offenbar um irgendwelche Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem. Und das hat mit Mietrecht nur wenig zu tun. Sobald klar ist, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen wurde, ist das Thema mietrechtlich mehr oder weniger abgeschlossen.
Vielleicht wäre der Vermieter froh gewesen, wenn er nicht belästigt worden wäre
Im Thread geht es um eine zerbrochene WC-Schüssel und deren Erneuerung. Mit oder ohne Versicherung.
ZitatUnd: solange beim Ersetzen eben Gleichartiges verwendet wird - dann ist das ja sogar für den Vermieter die viel einfachere Lösung. :
Wer aber z.B. die gute V&B-Keramik des Vermieters durch ein Baumarkt-Hausmodell ersetzt (vielleicht dazu noch in nostalgischem CURRY weil das noch ein paar Euro günstiger ist), der handelt sich natürlich Stress ein.
So langsam entgleiten die Kommentare in ein abstruses Hätte wäre könnte was niemanden weiter bringt.
Das ist hier nicht der Fall!
Der Fall wurde formal korrekt abgelafuen
Die WC Schüssel wurde fahrlässig durch den Mieter in der ersten Woche beschädigt (Haar-iss) Fehler / probleme passieren halt
Der Mieter hatte nicht die Miete gemindert. OK
Binnen 3 Wochen bringt der Vermieter die neue Schüssel bei und wird in der WOhnung des Mieters gelagert - OK
Schafft es allerdings nicht innerhalb von 4 Monaten diese Schüssel zu installieren. Nicht so toll, aber niemand will gleich eskalieren
Hätte der Mieter, einen externen den Auftrag vergeben, wäre die Sache anders. Dies wurde aber nicht gemacht!
Im Januar 2017 kommt die Rechnung in Höhe von 450 EUR. - Nicht OK
Versicherung zweifelt die Rechnung an - Das ist jetzt der aktuelle Diskussionspunkt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
42 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten