Mieterin wandert aus ohne Kündigung

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.03.2023 20:18:19
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieterin wandert aus ohne Kündigung

Ich habe in einer Gegend, in der es sehr schwer ist Mieter zu finden, mit einer älteren Dame, einer Rentnerin, auf ihren Wunsch einen 2 jährigen Mietvertrag abgeschlossen. Ich selbst als Vermieterin wohne nicht dort. Plötzlich lag ein handgeschriebener Zettel im Briefkasten einer anderen Mieterin. Auf Wiedersehen, ich wandere aus nach Lateinamerika. Meine Enkel räumen die Wohnung leer. Weg war sie und stieg ohne vernünftige Kündigung fast ein Jahr vor Ablauf aus dem Vertrag aus. In einer Nacht- und Nebelaktion wurde die Wohnung leergeräumt und die Schlüssel im Briefkasten hinterlassen. Die Mietzahlungen wurden eingestellt. Nach Recherchen stellte sich tatsächlich heraus, dass die Dame nach Paraguay in eine Art Sekte ausgewandert war. Fazit: keine Miete mehr, keine Kündigung, Wohnung leer, aber dreckig und renovierungsbedürftig übergeben. Einige Wochen später kam eine email aus Paraguay mit der Info, dass ich ihr bitte die Nebenkostenabrechnung nach Paraguay schicken solle und ev. Geld auf das Konto der Sekte überweisen solle. In Deutschland habe sie kein Konto mehr. Auf meine Antwort mit der Bitte korrekt zu kündigen und die Miete weiterzuzahlen, bis ich einen Nachmieter gefunden habe, hat sie nicht mehr reagiert. Gemeldet ist sie noch an ihrem Wohnort in Deutschland. Formal gesehen ist sie auch noch Mieterin der Wohnung.
Was kann man in einem solchen Fall überhaupt noch unternehmen ?
Danke für Tipps.

-- Editier von mariposa2010 am 18.01.2017 15:56

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Fristlos kündigen. Die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel bestätigen, die Wohnung weitervermieten. So würde ich das machen. Ob ich die Restmiete noch titulieren würde, eher nicht, das wäre gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Die Betriebskostenabrechnung würde ich der Dame noch machen, die anstehende Rückzahlung gegen die ausstehenden Mieten aufrechnen, die Kaution gegen die ausstehenden Mieten aufrechnen und eine Forderung über die restlichen gezahlten Mieten stellen. Ach...und den Schadenersatz nicht vergessen für die Zeit zwischen fristloser Kündigung und neuem Mieter.

Wenn sie noch in Deutschland gemeldet ist würde ich auch die 20 Euro für einen Mahnbescheid über diese Forderung noch investieren. Falls sie dann nämlich irgendwann doch wieder nach Deutschland zurückkommt könnte dann sofort vollstreckt werden (ich gehe mal davon aus, dass es eine öffentliche Zustellung wird, der nicht widersprochen wird).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu erlangen kostet nicht die Welt. Der Spaß wäre es mir jedenfalls wert ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn die Dame Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung und/oder aus einer privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung etc bezieht könnte man ebenfalls versuchen zu vollstrecken, vorausgesetzt die Höhe der Leistungen lässt dies zu.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.03.2023 20:18:19
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie bekommt Rente, leider allerdings unter der Pfändungsgrenze. Ich weiß, dass sie Vermögen aus dem Verkauf eines Hauses hatte, aber das Geld dürfte sie jetzt anderweitig investiert haben. Bei diesem Dorf in Paraguay, wo sie jetzt lebt, soll man in Häuser investieren, die den bevorstehenden Weltuntergang überleben. Unter deutscher Leitung.
Also ich versuche es mit Mahnbescheid an die aktuelle Adresse und dann mal weitersehen.
Das Ganze ärgert mich schon sehr.
Danke für eure Meinungen !

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Fristlos kündigen. Die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel bestätigen, die Wohnung weitervermieten. So würde ich das machen. Ob ich die Restmiete noch titulieren würde, eher nicht, das wäre gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.


Unabhängig davon hat die Dame ja gekündigt. Wenn die Frist falsch ist (wie hier) gilt die nächstmögliche.

Und auch der Vermieter trägt eine Schadenminderungspflicht. Einfach mal 1 Jahr zu warten mindert den Schaden auf keinen Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.03.2023 20:18:19
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Gilt das Einwerfen des Schlüssels als Kündigung? Und die Info auf Butterbrotpapier, dass man auswandert ebenfalls?
Was ist wenn sie mit ihrem 2 Jahres Mietvertrag morgen vor der Tür steht, weil es doch nicht so gelaufen ist wie erhofft ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Unabhängig davon hat die Dame ja gekündigt. Wenn die Frist falsch ist (wie hier) gilt die nächstmögliche.

Und auch der Vermieter trägt eine Schadenminderungspflicht. Einfach mal 1 Jahr zu warten mindert den Schaden auf keinen Fall.


Was für ein Unfug!!

... FRISTLOS! Damit die Wohnung umgehend weiter vermietet werden kann, denn

aus TE
Zitat:
Fazit: keine Miete mehr,


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von mariposa2010):
Gilt das Einwerfen des Schlüssels als Kündigung? Und die Info auf Butterbrotpapier, dass man auswandert ebenfalls?
Was ist wenn sie mit ihrem 2 Jahres Mietvertrag morgen vor der Tür steht, weil es doch nicht so gelaufen ist wie erhofft ?


Nein das Einwerfen der Schlüssel ist das Einwerfern der Schlüssel, nicht mehr und nicht weniger. Würde sie weiter Miete bezahlen, könnte man meinen, dass sie die Schüssel für den Fall der Fälle (Gefahr im Verzug) dagelassen hat.

Fristlos kündigen. Die Rückgabe der Wohnung und der Schlüssel bestätigen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Dann weitervermieten. Melden Sie die Dame ab, wenn sie noch bei Ihnen gemeldet sein sollte.

Ich weiß ja nicht wie alt die Dame ist, aber wenn sie schon verrentet ist, unterhalb der Pfändungsgrenze, würde ich mir den Bohai mit dem Mahnverfahren ersparren.

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Nur mal so...falls die Erben das Erbe antreten erben diese dann auch den Titel...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Nur mal so...falls die Erben das Erbe antreten erben diese dann auch den Titel...


Die Dame wird ja grade von einer Sekte in Südamerika ausgeblutet, ich denke da werden die Erben dankend ablehnen, sie haben evtl. schon ihren Pflichtteil aus dem Hauskauf. Es ist sehr selten, dass man auf die Erben zurückgreifen kann, aber wie gesagt, das muss jeder selber wissen, ich würds nicht machen, wäre mir die Müh nicht wert.

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#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von asd1971):
Unabhängig davon hat die Dame ja gekündigt. Wenn die Frist falsch ist (wie hier) gilt die nächstmögliche.

Und auch der Vermieter trägt eine Schadenminderungspflicht. Einfach mal 1 Jahr zu warten mindert den Schaden auf keinen Fall.


Was für ein Unfug!!

... FRISTLOS! Damit die Wohnung umgehend weiter vermietet werden kann, denn

aus TE
Zitat:
Fazit: keine Miete mehr,


Lies einfach mal meinen Beitrag nochmal. Und erkläre mir bitte wo hier das Problem bestehen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mariposa2010):
Gilt das Einwerfen des Schlüssels als Kündigung? Und die Info auf Butterbrotpapier, dass man auswandert ebenfalls?
Was ist wenn sie mit ihrem 2 Jahres Mietvertrag morgen vor der Tür steht, weil es doch nicht so gelaufen ist wie erhofft ?


Du lässt einen Teil weg: die Enkel räumen alles leer + auswandern + schlüsselabgabe.

Daraus erschliesst sich durch konkludentes Handeln und des Schriftstückes eine Kündigung. Mag nicht der übliche Weg sein und die Kündigungsfrist wird nicht eingehalten. Aber du kannst auch nicht einfach mal 2 Jahre warten und dann das Geld für die Vergangeheit fordern. Eben weil eine Schadenminderungspflicht auch bei dir besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Du lässt einen Teil weg: die Enkel räumen alles leer + auswandern + schlüsselabgabe.

Daraus erschliesst sich durch konkludentes Handeln und des Schriftstückes eine Kündigung.


Es gibt einen 2jährigen Kündigungsausschluss, deshalb ist so eine Kündigung unwirksam. Zumal sie im Briefkasten einer Nachbarin lag.

Zitat (von mariposa2010):
Weg war sie und stieg ohne vernünftige Kündigung fast ein Jahr vor Ablauf aus dem Vertrag aus.


Die Vermieterin kann nur wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen. Dann bleibt immer noch der Mietausfallschaden bis zur Weitervermietung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@Ver

Zitat:
Die Vermieterin kann nur wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen. Dann bleibt immer noch der Mietausfallschaden bis zur Weitervermietung.


Genauso ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von asd1971):
Du lässt einen Teil weg: die Enkel räumen alles leer + auswandern + schlüsselabgabe.

Daraus erschliesst sich durch konkludentes Handeln und des Schriftstückes eine Kündigung.


Es gibt einen 2jährigen Kündigungsausschluss, deshalb ist so eine Kündigung unwirksam. Zumal sie im Briefkasten einer Nachbarin lag.

Zitat (von mariposa2010):
Weg war sie und stieg ohne vernünftige Kündigung fast ein Jahr vor Ablauf aus dem Vertrag aus.


Die Vermieterin kann nur wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen. Dann bleibt immer noch der Mietausfallschaden bis zur Weitervermietung.


Lach, das Schreiben muss der Vermieterin nur zugegangen sein. Seit wann gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass die Post an sie adressiert sein muss? :bang:

Mit der 2 Jahresfrist habe ich überlesen. Allerdings hat der TS auch nicht mitgeteilt, wie lange der Mieter überhaupt dort gewohnt hat...

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#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Lach, das Schreiben muss der Vermieterin nur zugegangen sein. Seit wann gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass die Post an sie adressiert sein muss? :bang:



Mit diesem Schreiben hat sie sich nur von der Nachbarin verabschiedet. :)


Zitat (von asd1971):
Mit der 2 Jahresfrist habe ich überlesen. Allerdings hat der TS auch nicht mitgeteilt, wie lange der Mieter überhaupt dort gewohnt hat.



Eigentlich schon!


Zitat (von mariposa2010):
Weg war sie und stieg ohne vernünftige Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) fast ein Jahr vor Ablauf aus dem Vertrag aus.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Zwangsabmeldung nicht vergessen
Lieben Gruß
Cash

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von asd1971):
Lach, das Schreiben muss der Vermieterin nur zugegangen sein. Seit wann gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass die Post an sie adressiert sein muss? :bang:



Mit diesem Schreiben hat sie sich nur von der Nachbarin verabschiedet. :)


Zitat (von asd1971):
Mit der 2 Jahresfrist habe ich überlesen. Allerdings hat der TS auch nicht mitgeteilt, wie lange der Mieter überhaupt dort gewohnt hat.



Eigentlich schon!


Zitat (von mariposa2010):
Weg war sie und stieg ohne vernünftige Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) fast ein Jahr vor Ablauf aus dem Vertrag aus.


Ist aber auch an die Vermieterin zugegangen - offensichtlich.

Schlussendlich kommt da für die ehemalige Mieterin nichts mehr bei. Die Kaution kann einbehalten werden. Ob überhaupt eine Klage lohnenswert ist? Meiner Meinung nach Geldverschwendung.


gruß charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Es gibt einen 2jährigen Kündigungsausschluss, deshalb ist so eine Kündigung unwirksam.
Sehe ich anders. Auch wenn es einen Kündigungsausschluss gibt, so kann ich dennoch kündigen, ich mache mich dann halt nur schadenersatzpflichtig wegen des Vertragsbruches. Ich sehe in dem Handeln der älteren Dame durchaus eine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Also ich sehe hier noch nicht mal den Versuch einer Kündigung.

Was soll denn das für eine konkludende Kündigung sein? Nur weil mein Mieter von $Irgendwem seine Wohnung von Sperrmüll befreien lässt soll ich das als Kündigung auffassen?

Was wenn die Mieterin nach ihrem 2-monatigen Urlaub wieder zurückkommt und in ihre noch ungekündigte mit Kündigungsausschluß versehene Wohnung will und diese unter Annahme einer vorzeitigen Vertragsauflösung weitervermietet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

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