Arbeiten des Vermieters

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457647-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeiten des Vermieters

Guten Tag,

es sind noch einige Arbeit in meiner Wohnung offen, die der Vermieter noch erledigen müsste, kann er dafür jeden beauftragen ? Ich meine seinen Bruder, den Nachbarn oder sogar seinen Vater, auch wenn die gar keine Ahnung haben von den Sachen die Sie Reparieren oder Beheben müssen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb457647-37):
kann er dafür jeden beauftragen ? Ich meine seinen Bruder, den Nachbarn oder sogar seinen Vater, auch wenn die gar keine Ahnung haben von den Sachen die Sie Reparieren oder Beheben müssen.


Ja. Wenn es nicht ordentlich gemacht wird, dann muss es halt nachgebessert werden.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb457647-37):
....kann er dafür jeden beauftragen ?
Ja, denn es geht dich schlicht und einfach überhaupt nichts an wie dein Vermieter seine Pflicht erfüllt. Das ist alleine dessen Angelegenheit.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Diese beiden klaren ja's möchte ich doch ein bischen einschränken. Vor Übergabe der Wohnung an den Mieter kann der Vermieter nahezu alles machen. Der Mieter muss dann halt bei Übergabe prüfen, ob die Wohnung mängelfrei und insbesondere sicher ist.

Wenn die Wohnung an den Mieter bereits übergeben wurde, dann würde ich das jedoch einschränken. Wenn der Vermieter Reparaturen vornehmen will/muss, so muss der Mieter dies in der Regel zulassen. Nicht zulassen muss der Mieter jedoch absolut unfachmännische Arbeit. Wenn z.B. Arbeiten an der Elektroinstallation notwendig sind, so hat der Mieter meiner Meinung nach durchaus das Recht, dass diese Arbeiten fachmännisch korrekt geschehen. Der Mieter ist ja bereits Besitzer der Wohnung. Seine Möbel sind vermutlich schon drin, er hält sich in der Wohnung auf. Da ist er nicht verpflichtet, sich und sein Eigentum einer Gefahr durch unfachmännische Arbeiten auszusetzen.

Die Duldungspflicht für Reparaturarbeiten durch den Vermieter findet auch da seine Grenzen, wo diese durch dilettantisches Arbeiten unnötig lange brauchen oder ein Schaden am Mietereigentum entsteht. Der Vermieter bzw. seine Beauftragten müssen die Arbeiten so rasch und störungsarm erledigen wie möglich.

So zumindest meine Meinung. In der Praxis wird es sicherlich schwierig sein, vorab zu wissen, ob die Handwerker fachmännisch arbeiten werden. Aber wenn sich im Laufe der Arbeit herausstellt, dass die Handwerker nicht für die Arbeit absolut nicht geeignet sind, so darf der Mieter schon reagieren und eine fachlich korrekte Fortsetzung der Arbeiten verlangen.


-- Editiert von cauchy am 18.01.2017 12:50

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@cauchy

Um überhaupt eine Arbeit - und deren Qualität - beurteilen zu können, muss sie geleistet werden, also JA der Mieter muss den Beauftragten des VM - wer auch immer das ist - die Arbeiten durchführen lassen. Meckern kann er immer noch, wenn die Arbeiten erledigt sind. Und wo wir grad beim Meckern sind, muss sich der Meckerer dann auch die Frage gefallen lassen, inwieweit er qualifiziert ist zu meckern ;) ... also erst mal die Arbeiten machen lassen und dann schauen, ob es passt.

-- Editiert von AltesHaus am 18.01.2017 13:01

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