Zwangsräumung Wohnung

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung Wohnung

Hallo,

zu meiner Geschichte im Vorfeld.

Mein ex Partner hat zuvor mit mir diese Wohnung bewohnt und ist im August 2015 von heute auf morgen ausgezogen.

Ich beziehe Sozialhilfe, mein neuer Partner wohnt mit Zustimmung des Vermieters nun mit bei mir.

Jetzt habe ich im September 2016 die fristlose Kündigung erhalten (mietschulden 2600€) Welche ich nicht zahlen konnte. das Amt weigert sich zu zahlen da mein ex Freund noch auf der Wohnung gemeldet ist.... Ich habe im August 2015 bereits meinem Amt mitgeteilt das mein ex Partner ausgezogen ist,auch da weigert man sich auch die Übernahme der Miete.

nun besteht die Chance die zwangsvollstreckung noch abzuwenden. Ich weiss es ist sehr knapp aber dringend... Da ich psychologisch belegen kann Suizid gefährdet zu sein.

mittlerweile kann ich Ich die Summe zahlen ist dadurch die Räumung nicht mehr gültig?

danke

-- Editiert von Moderator am 17.01.2017 18:28

-- Thema wurde verschoben am 17.01.2017 18:28

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64 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

mittlerweile kann ich Ich die Summe zahlen ist dadurch die Räumung nicht mehr gültig? Das kommt darauf an, wie weit inzwischen die Räumungsklage gediehen ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

zwangsräimung der Wohnung zu Mitte Februar

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Da wird nichts mehr gehen. Warum kann denn der neue Partner nicht die Wohnung anmieten?

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich hab mir gerade die andere Anfrage angeschaut. Da hat sie Geld aufgewandt, um vom LG ergaunertes Geld weitestgehend zurück zu zahlen. Ging offensichtlich der Mietzahlung vor. Wovon soll denn bitteschön in Zukunft die Miete gezahlt werden? Wo ist ein tragfähiges Konzept, welches man dem Vermieter vorlegen kann?

wirdwerden

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#6
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso ich was wann gezahlt habe ist jetzt nebenstehend.

Fakt ist ja ich will und kann zahlen.

Also wenn die. mitschulden getilgt sind dann ist die Räumung nicht mehr Durchsetzungsfähig?

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go457337-94):
Wieso ich was wann gezahlt habe ist jetzt nebenstehend.

Fakt ist ja ich will und kann zahlen.

Also wenn die. mitschulden getilgt sind dann ist die Räumung nicht mehr Durchsetzungsfähig?


Na ja ... was sagt denn Ihr VM zu Ihrem Vorschlag? Ihr neuer LG ist der finanziell stabil und kann mit eintreten in das Mietverhältnis?

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Fakt ist ja ich will und kann zahlen.


Wenn Sie Geld haben, müssen Sie Ihre Mietschulden so oder so zahlen, egal, ob Sie geräumt oder nicht geräumt werden. Die werden nämlich mit tituliert.

Zitat:
Also wenn die. mitschulden getilgt sind dann ist die Räumung nicht mehr Durchsetzungsfähig?


Das kommt darauf an, ob ein Räumungsurteil vorliegt.
Wenn die Zwangsräumung auf Februar datiert ist, dann liegt das Räumungsurteil wohl vor. Da wird man nichts mehr machen können. Sinnvoll wäre es, freiwillig auszuziehen - damit erspart man sich die Räumungskosten, die man am Ende auch zu tragen hat.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Doch, die Räumung ist natürlich noch durchsetzungsfähig. Warum denn nicht? Es ist ein Titel in der Welt. Ich hatte ja auch die Idee, dass vielleicht der LG in den Vertrag eintreten würde. Aber der hat ja selbst nichts. Ob man bei den Voraussetzungen den Vermieter umstimmen kann, keine Ahnung.

wirdwerden

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#10
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

so schnell bekomme ich jedoch keine Wohnung Suche ja seit September 2016 schon.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mal beim Wohnungsamt in der Stadt gewesen, auf den Listen für soz. Wohnungsbau eintragen lassen u.s.w. Und da der Titel nur gegen Dich geht, was hat der LG getan? Der hat doch eher Chancen als Du.

wirdwerden

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#12
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich alles schon gemacht.
Mein LG sucht ebenfalls schon private stellen mit Wohnung ab. jedoch alles erfolglos.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

wir haben doch das Problem, dass Deine Auskünfte katastrophal sind. Ist er denn auch registriert?

wirdwerden

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#14
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich ist er registriert.

habe eben noch einmal. Mit einer bekannten gesprochen sie vermietet selbst (leider alles zu gross) diese teilte mit nach Zahlung der mitschulden könnte man nicht mehr zwsngdräumen da ja nichts besteht wegen Schulden

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was ein Quatsch. Natürlich kann man noch zwangsräumen. Oder glaubst Du, der Gerichtsvollzieher setzt sich aus Jux und Dollerei in Bewegung? Wenn man während des laufenden Verfahrens zahlt, dann haben wir eine andere Situation. Aber hier scheint es ja einen Räumungstitel zu geben. Und diese Entscheidung ist offensichtlich rechtskräftig.

wirdwerden

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#16
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun die Chancen stehen dann aber wesentlich besser das nicht geräumt wird. zu dem was passiert eigentlich mit meinen Kindern und dem therapie Hund (für meinen blinden sohn)

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich wiederhole mich ungern, trotzdem. Verhandelt mit dem Vermieter. Der Gerichtsvollzieher ist nur der Vollstrecker.

wirdwerden

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go457337-94):
Nun die Chancen stehen dann aber wesentlich besser das nicht geräumt wird. zu dem was passiert eigentlich mit meinen Kindern und dem therapie Hund (für meinen blinden sohn)


Das hätte man sich früher überlegen müssen. Warum sollten die Chancen besser stehen. Warum macht denn der Vermieter den Umstand mit einem Gerichtsverfahren und einer Zwangsräumung? Wenn er nur das Geld gewollt hätte, hätte er auf Zahlung geklagt. Wenn der Vermieter einen Titel hat, wird er ihn auch vollstrecken.

Es gibt Unterbringungen für Obdachlose Familien. Zahlen müsst ihr so oder so plus die Verfahrenskosten für das Räumungsurteil. Wenn auch noch der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und die Bude ausräumt, wird es noch teurer. Und die Kosten für den Anwalt des Vermieters zahlt nicht die PKH.

Gerade wegen der Kinder muss doch eine bessere Lösung her. Notfalls geht es halt zu der Bekannten mit der zu großen Wohnung oder eben zum Vater der Kinder.

Das Sozialamt muss hier tätig werden.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119622 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go457337-94):
diese teilte mit nach Zahlung der mitschulden könnte man nicht mehr zwsngdräumen da ja nichts besteht wegen Schulden

Da die Gesetze und die Rechtsprechung gegenteiliges besagen, hat sie auch begründet weshalb diese nicht mehr gelten sollten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich rate dringed dazu mit dem VM Kontakt aufzunehmen und hier auszuloten, wie weit er bereit ist, sich auf einen neuen Tanz mit Ihnen einzulassen.

Sie waren im Prozess anwaltlich vertreten? Was sagt denn Ihr Anwalt dazu? Wenn nicht, dann (jetzt habe ich ein Déjà-vu ... hatten wir das nicht alles schonmal??) .. also wenn nicht, dann auf zum Gericht, dort Beratungsschein holen, sofort nen Anwalt aufsuchen und sich dort Rat und Hilfe holen. ... aber wurde Ihmen das nicht schon einmal vor ein paar Wochen geschrieben?

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich kenne es so, dass bei Zwangsräumungen wie dieser immer, ausnahmslos immer auch die Fachabteilungen der Behörde (also etwa das Jugendamt) einbezogen sind. In der Regel ist sogar ein Sozialarbeiter dabei, um zu helfen, der auch vorher schon die Möglichkeiten eruiert hat, die es für Familien gibt. All das sollte die Frau jetzt klären, und zwar sofort. Und nicht, wie sich aus der Anfrage im anderen Unterforum ergibt, mit dem neuen Lebensgefährten kurzfristig für eine Woche ins Ausland fahren.

Ich wage gar nicht dran zu denken, wenn sich der Vermieter für die Berliner Räumung entscheidet.

Ganz klar, jeder kann man in finanzielle Not kommen. Aber vor sowas, wie hier, da stehe ich dann doch etwas fassungslos da.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich kenne es auch nur so, wenn Kinder involviert sind, dann wird das JA direkt informiert und ist auch im Boot. Zumal man ja abhängig vom Amt ist, da würde ich direkt noch das Amt bitten, mit mir zu Vermieter zu gehen und zu versuchen die Dinge zu klären, schon wegen der Kinder.

Was ich wirklich nicht verstehe ist, wenn doch das Geld da ist, warum damit nicht zum VM wandert, das auf den Tisch legt, und versucht die Dinge zu regeln, sicherlich ist es unangenehm, aber ist doch allemale besser, als vor den DIngen davon laufen. ... ich frage erst gar nicht, woher das viele Geld auf einmal kommt ...

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#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Zitat (von go457337-94):
diese teilte mit nach Zahlung der mitschulden könnte man nicht mehr zwsngdräumen da ja nichts besteht wegen Schulden


Da die Gesetze und die Rechtsprechung gegenteiliges besagen, hat sie auch begründet weshalb diese nicht mehr gelten sollten?


Ich denke, die "Bekannte" hat das mit der Heilung einer fristlosen Kündigung durch Zahlung der Mietschulden. Doch diese Zahlung muss ja vor dem Urteil erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich frage erst gar nicht, woher das viele Geld auf einmal kommt ...


Schau einfach mal in den Parallel-Thread....

http://www.123recht.net/Prozess-computerbetrug-__f514278.html

Sehr aufschlussreich.

Geld für Urlaub im April ist auch noch da...



-- Editiert von Ver am 17.01.2017 22:36

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#25
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein wenig Geld geerbt wodurch nun alle offene Schulden gezahlt wurden.
die Strafe (parallel thread) habe ich als vorkasse für meine LG gemacht!

Wenn ich nicht das Geld hätte würde ich nicht fragen. meine Güte...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go457337-94):
wodurch nun alle offene Schulden gezahlt wurden.


Auch die Mietschulden und die Prozesskosten? Na, dann steht doch dem Gespräch mit dem Vermieter nichts im Wege, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und als ALG II Empfängerin natürlich die Erbschaft angegeben bei den Behörden? Und wie die Miete in Zukunft bezahlt werden soll, das ist auch klar? Im anderen Thread konnte ja nur ein Teil des ergaunerten Geldes zurückgezahlt werden ....

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun da ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin die Schulden meines LG zu zahlen, habe ich nur den Teil seiner "Beute gezahlt" ist ja schliesslich nicht meine Sache.

ja ist schon alles beim Amt angegeben.
Miete wurde /wird ja seit September 2016 vollständig gezahlt (seit dem lebt mein LG ja mit in der Wohnung)

Daher ist ja die Frage aufgekommen wenn alle Mietschulden weg sind müssten die Chancen ja besser stehen.

Aber das ist nun nebenstehend.... habe heute rückmeldung bekommen wegen einer Wohnung welche aber erst zum 15.3 frei ist, lässt sich da was bei Gericht wegen der Zwangsvollstreckung machen, Spruch Räumungsschutzantrag wegen neuen Wohnraum? Erspart ja allen. beteiligten unnötige Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go457337-94):
Miete wurde /wird ja seit September 2016 vollständig gezahlt (seit dem lebt mein LG ja mit in der Wohnung)


Warum zum Teufel wurden denn die Mietschulden nicht sofort nach Eintreffen der fristlosen Kündigung bzw. während der laufenden Verhandlung sofort gezahlt? Da hätte doch die fristlose Kündigung sofort außer Kraft gesetzt.

Zitat (von go457337-94):
Erspart ja allen. beteiligten unnötige Kosten.


Vor allem Euch, der Vermieter kann es sich vom Mieter zurückholen und Geld ist ja i.A. da.

Überhaupt ist Euer AG ja rattenschnell. Fristlose Kündigung im September 2016 und die Zwangsräumung bereits im Februar 2017, Respekt. War das ein Versäumnisurteil?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

In meiner Dummheit fand ich es zum damaligen Zeitpunkt und in Anbetracht das mein LG mir versicherte er würde mir das ihm vorgestreckte Geld zurückzahlen angebrachter seine Schulden zu zahlen.

Ja da handelt es sich um Versäumnisurteil da die Frist um 1 Woche für den Einspruch überzogen wurde.

Bin auch der Meinung das das es alles zu schnell ging.

Also ist es möglich diesbezüglich einen Räumungsschutzantrag zu stellen und sinnvoll?

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