Guten Tag,
mal angenommen:
Autofahrer fährt gerade aus die Straße entlang während Person X zu Fuß von Person Z wegläuft. Person X überquert die Straße und achtet nicht auf den Verkehr bzw. sein Blick richtet sich nach hinten zu seinem Verfolger, dabei läuft Person X seitlich gegen das Auto des Autofahrers und liegt verletzt auf den Boden. Die Person Z läuft vom Tatort weg. Es wurde Polizei und Rettungswagen gerufen.
Einige Tage später wird der Autofahrer aufgefordert sich schriftlich zu äußern. Es wird ihm vorgeworfen durch Unachtsamkeit fährlässige Körperverletzung im Straßenverkehr verursacht zu haben!
Aus sicht des Autofahrers ist er sich keine Schuld bewusst. Zeugen gibt es (bis auf die weggelaufen Person Z) keine.
Personenschaden: Unklar
Sachschaden: Diverse Dellen an der Beifahrertür
Wie sollte man hier vorgehen? Zwingend ein Anwalt einschalten, insbesondere da nicht bekannt ist wie umfangreich sich der Fußgänger verletzt hat?
-- Editier von oztr am 16.01.2017 17:24
Äußerung bzgl. Unfall mit Personenschaden
16. Januar 2017
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Frage vom 16. Januar 2017 | 17:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Äußerung bzgl. Unfall mit Personenschaden
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Zeugen gibt es (bis auf die weggelaufen Person Z) keine. Doch, Person X.
Zwingend ein Anwalt einschalten, insbesondere da nicht bekannt ist wie umfangreich sich der Fußgänger verletzt hat? Eine Akteneinsicht wäre schon nützlich, u. a. um die Aussage von Person X zu kennen. Man kann einen Anwalt recht preiswert mit der reinen Akteneinsicht beauftragen.
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