Ruiniert durch fiktives Einkommen und bösartige Ex ?

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruiniert durch fiktives Einkommen und bösartige Ex ?

Hallo zusammen,

ich bin am verzweifeln und bräuchte mal dringend bessere Tipps als von meinem Anwalt ("Da kann man nichts machen...")

Zunächst einmal: Ich habe alle Zahlen und Orte etwas angepasst, ich will ja nicht, dass meine Ex mich hier findet...

Zur Situation:

Vor über 2 Jahren wurde unsere Tochter geboren (eigentlich Wunschkind). Wir waren nicht verheiratet, Unmittelbar nach der Geburt teilte meine Ex mir mit, dass sie von Ihrer Anwältin ausrechnen liess, was ich zahlen müsste und sie sich nun entschieden hat, lieber das Geld als mich zu nehmen. (Den Nebenkriegsschauplatz, dass ich unsere Tochter nie sehen darf, lasse ich hier mal aussen vor).

Also Betreuungsunterhalt 1700 Euro und Kindesunterhalt (Höchstsatz) eingeklagt und bekommen. Also rd. 2.200 Euro im Monat. Soweit so gut, mein Problem ist nur, dass das Gericht mich für leistungsfähig erklärt hat, mir würden im Monat rd. EUR 2500 bleiben. Klingt nicht schlecht, nur hat das Gericht mir leider ein fiktives Einkommen von EUR 1500 angerechnet, 1000 als Wohnvorteil für mein Haus, 500 für meinen Firmenwagen. Bleiben mir effektiv also EUR 1000. Leider arbeite ich unter der Woche im Ausland, wo ich selbstverständlich eine Wohnung brauche, diese kostet schon allein rd. 1100 Euro, so dass ich schon ein Minus mache, ohne auch nur eine einzige Rechnung gezahlt zu haben.
Kosten für die Miete kann ich nicht reduzieren, in dem Land, in dem ich arbeite, ist das spottbillig...

Durch Gerichts- and Anwaltskosten ist durch den hohen Streitwert schon ein 5-stelliger Betrag entstanden, da meine Ex auch noch auf einige Gutachten bestanden hat. Diese Kosten habe ich bereits zum grössten Teil bezahlt.

Da ich das auf Dauer nicht tragen kann, dürfte klar sein, mein Haus in Deutschland steht bereits zum Verkauf, sobald es verkauft ist, kann ich sämtliche Unterhaltsschulden zurückzahlen.

Durch reine Bösartigkeit meiner Ex habe ich aber Riesenprobleme. Eine Einigung schlug mehrmals fehl, da sie mir sagte, dass sie kein Interesse daran hat, sich mit mir zu einigen, sondern erst Ruhe gibt, wenn sie mich restlos fertig gemacht hat. Leider scheint das Gesetz auf ihrer Seite zu stehen.

Insgesamt sind bis jetzt rd. EUR 25.000 Euro an Unterhaltschulden aufgelaufen, mein Konto ist gepfändet. Ich könnte noch ca. EUR 15.000 als privates Darlehen auftreiben und wollte mich mit ihr wie folgt einigen: Ich zahle ihr die 15.000, sie hebt die Kontopfändung auf, damit kann ich eine Hypothek aufnehmen und ihr den Rest innerhalb weniger Wochen zahlen. Darauf hat sie sich aber nicht eingelassen, sondern eine Zwanggrundschuld in Höhe von EUR 25.000 auf mein Haus eintragen lassen. Sie drohnt nun mit der Zwangsversteigerung, auch wenn ich ihr die 15.000 sofort zahle, egal, ob das Haus zum Verkauf steht oder nicht.

Laut meinem Anwalt habe ich einfach Pech gehabt, sie müsste sich auf gar nichts einlassen.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, eine "Zwangseinigung" zu erzielen ? Rücknahme der Pfändung und Zahlung aus einer Hypothek ? Oder 15.000 sofort und den Rest nach dem Hausverkauf ? Oder eine angemessene Ratenzahlung ? Allein durch die überflüssige Zwangseintragung ins Grundbuch sind schon wieder immense Kosten entstanden, die ich natürlich aus meinen fiktiven Einnahmen nicht bezahlen kann. Gibt es keine Möglichkeit, eine Zeitspanne herauszuschlagen um die fiktiven Einnahmen in reale umzuwandeln ?

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie gesagt, mein Anwalt kann oder will mir da nicht helfen.

Hoffnungsvolle Grüsse
Michael

Notfall oder generelle Fragen?

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von MiMa1):
Also Betreuungsunterhalt 1700 Euro und Kindesunterhalt (Höchstsatz) eingeklagt und bekommen. Also rd. 2.200 Euro im Monat. Soweit so gut, mein Problem ist nur, dass das Gericht mich für leistungsfähig erklärt hat, mir würden im Monat rd. EUR 2500 bleiben. Klingt nicht schlecht, nur hat das Gericht mir leider ein fiktives Einkommen von EUR 1500 angerechnet, 1000 als Wohnvorteil für mein Haus, 500 für meinen Firmenwagen. Bleiben mir effektiv also EUR 1000. Leider arbeite ich unter der Woche im Ausland, wo ich selbstverständlich eine Wohnung brauche, diese kostet schon allein rd. 1100 Euro, so dass ich schon ein Minus mache, ohne auch nur eine einzige Rechnung gezahlt zu haben.
Kosten für die Miete kann ich nicht reduzieren, in dem Land, in dem ich arbeite, ist das spottbillig...


Darf man davon ausgehen, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist? Wenn dem so ist, wieso hat der involvierte RA dies nicht so vorgetragen? Es dürfte doch leicht sein hier auch Nachweise zu erbringen?

Zwangseinigungen sind mir nicht bekannt. Sie verfügen über entsprechendes Einkommen.

Gehört jetzt nicht in die Zwangsvollstreckung, aber warum sind Sie nicht in Berufung gegangen? Auf jeden Fall mal versuchen den lfd. Unterhalt anzupassen, sonst wird das ja ne Endlosspirale.

Ich empfehel Ihnen einen Fachanwalt aufzusuchen, evtl könnte man da im Klageweg die HF angreifen, aber sicher bin ich mir nicht, und wie gesagt, das gehört hier nicht in diesen Strang.

Ihr Anwalt hat insoweit Recht, die Kindesmutter muss sich auf nix einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

wir haben versucht in Berufung zu gehen, aber das OLG hat vorab erklärt, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Gegenseite hat bereits beim Amtsgericht durchbekommen, dass die berufsbezogenen Aufwendungen nicht abgezogen werden können, da es mir zumutbar wäre, eine gleichbezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen (was angesichts der Verdienstmöglichkeiten, der Lage meines Hauses in Deutschland und meines Alters leider utopisch ist)

Offensichtlich ist es den Gerichten vollkommen egal, wie die fiktiven Einnahmen generiert werden sollen und ob ich deshalb unter den Selbsthalt rutsche.

Gibt es wirklich keine Art der "Schadenminderungspflicht" der Gegenseite ? Ich habe doch detailliert aufgeführt, wie ich in der Lage bin, alle Verbindlichkeiten zu zahlen. Sie hat also die Wahl, ihr Geld binnen einiger Wochen zu bekommen oder mich zu ruinieren. Darf sie sich wirklich willkürlich für zweiteres entscheiden ? Zumal ich ja auch bereit bin, weit mehr als die Hälfte der Forderung sofort zu bezahlen.

Ihr Anwalt hat mich aufgefordert, einen Grossteil des Betrages (also EUR 15.000) sofort zu zahlen, um meine Zahlungsbereitsschaft zu signalisieren. Zusagen, dass er dafür die Pfändung vom Konto nimmt oder die Zwangshypothek entfernt wird, will er aber nicht machen. Das sollte ich tunlichst unterlassen, oder ? So wie meine Ex sich aufführt, wird sie ja die 15.000 nehmen und alle Vollstreckungsmassnahmen weiter betreiben...

Danke und Gruss
Michael



-- Editiert von MiMa1 am 16.01.2017 17:07

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das sollte ich tunlichst unterlassen, oder ?

Du kannst nicht zahlen, was du nicht zahlen kannst. Und das Finanzieren über Darlehen ist Unfug und dazu kannst du auch nicht gezwungen werden.

Zum anderen kann ich gar nichts sagen. Die Fragen, was und wie das berechnet wird, sind woanders besser aufgehoben (Forum Familienrecht zum Beispiel).

Wenn das Haus verkauft ist, fällt das fiktive Einkommen weg. Wenn der Firmenwagen abgegeben ist, fällt ein weiteres fiktives Einkommen weg. Irgendwann ist das Sondervermögen aus dem Hausverkauf auch aufgebraucht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,

aber Fragen zur Rechtmässigkeit der Forderung für andere Foren habe ich nicht mehr. Ich muss mich wohl mit dem Urteil und vollstreckbaren Titel abfinden. Meine Frage ist eher, wie ich weitere immense Kosten vermeiden kann und irgendetwas tun kann, um aus der Zwangsvollstreckung herauszukommen. In dem Fall könnte ich die Forderung ja bezahlen..

Z.B. macht es ja überhaupt keinen Sinn, die Zwangsversteigerung einzuleiten, wenn das Haus sowieso zum Verkauf steht. Kann sie aber scheinbar trotzdem "zum Spass" machen, was für mich erhebliche Kosten verursacht und ggf. für sie sogar kontraproduktiv sein kann (wenn der Erlös einer Zwangsversteigerung nicht die Verbindlichkeiten deckt).

Die Gegenseite tut ja leider alles, DAMIT ich nicht bezahlen kann. Sie sind informiert, dass mein Angebot EUR 15000 sofort und der Rest kurzfristig nach einem Stopp der Kontopfändung liegt.

Meine Frage lautet eigentlich: Was kann / darf ein Gläubiger tun, wenn der Schuldner erklärt, wann und unter welchen Umständen er die Forderung begleichen kann. Darf der Gläubiger weiterhin völlig sinnlos die Kosten in die Höhe treiben ? Hauptinteresse sollte doch sein, die Forderung durchzusetzen und nicht den Schuldner grundlos zu ruinieren und dafür ggf. auf Teile der Forderung verzichten zu müssen... Auch wenn es der Ex Spass macht und es ihr eigentlich sowieso egal ist, ob ich zahle oder nicht, da sie einen Grossteil der Forderung sowieso ans Sozial- und Jugendamt abtreten muss.

Danke und Gruss
Michael

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie haben die Schulden zu begleichen. Ihre Erklärungen, wann SIe wie was begleichen wollen, nützen Ihnen wenig. SIe haben Eigentum, das wird dann wohl unter den Hammer kommen. Hauptinteresse des Gläubigers ist es, die Forderung zu befriedigen, ob das nun mit dem Ruin des Schuldners verbunden ist, wird den Gläubiger nicht jucken, solange die Forderung befriedigt wird.

Ein Recht die Forderung in Teilen zu bezahlen (Raten) gibt es nicht.

Zitat:
Z.B. macht es ja überhaupt keinen Sinn, die Zwangsversteigerung einzuleiten, wenn das Haus sowieso zum Verkauf steht. Kann sie aber scheinbar trotzdem "zum Spass" machen, was für mich erhebliche Kosten verursacht und ggf. für sie sogar kontraproduktiv sein kann (wenn der Erlös einer Zwangsversteigerung nicht die Verbindlichkeiten deckt).


Klar, damit wird der Verkauf forciert und der Druck auf SIe erhöht.

Zitat:
Meine Frage lautet eigentlich: Was kann / darf ein Gläubiger tun, wenn der Schuldner erklärt, wann und unter welchen Umständen er die Forderung begleichen kann.


Gläubiger muss nix tun, er kann weiter vollstrecken. Er könnte, wenn er wollte, auf die Vorschläge eingehen, aber offensichtlich ist das hier nicht erwünscht.



Zitat:
Hauptinteresse sollte doch sein, die Forderung durchzusetzen und nicht den Schuldner grundlos zu ruinieren und dafür ggf. auf Teile der Forderung verzichten zu müssen.


:grins: ..... ist jetzt nicht ihr Ernst oder? Der Titel ist 30 Jahre gültig, das ist ein langes Vollstreckerleben.

Ich an Ihrer Stelle würde sofort alles zahlen was geht, ungeachtet der Pfändungsmaßnahmen, einfach zahlen was geht, sie werden eh nicht drumherum kommen.

-- Editiert von AltesHaus am 16.01.2017 19:46

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#6
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, habe ich dann soweit verstanden, die Zwangsversteigerung ist unausweichlich, wenn sie das so will.

Was mir noch nicht ganz klar ist:

Warum sollte ich dann sämtliche verfügbare Mittel sofort an sie zahlen ? Es wird nicht reichen, um die Forderung auszugleichen und sie wird auch für 1000 Euro Restbetrag die Zwangsversteigerung betreiben. Wäre es da nicht besser, das jetzt verfügbare Geld dazu zu nutzen, dass nicht weitere Forderungen von anderen Gläubigern auflaufen ? Da ich zur Zeit jeden Monat Minus mache wäre das doch absehbar, wenn ich alles an sie zahlen würde...

Edit: Also eigentlich eine ganz generelle Frage: Ist es sinnvoll, die Forderung eines Gläubigers, der die Zwangsversteigerung eingeleitet hat, soweit wie möglich zu mindern, wenn klar ist, dass die Forderung nicht ganz beglichen werden kann und der Gläubiger Teilzahlungen, egal in welcher Höhe, nicht akzeptieren will ? Besonders, wenn die Zahlung an den Gläubiger dazu führen würde, dass Forderungen bei anderen Gläubiger auflaufen ?

Danke und Gruss
Michael

-- Editiert von MiMa1 am 16.01.2017 21:44

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von MiMa1):
OK, habe ich dann soweit verstanden, die Zwangsversteigerung ist unausweichlich, wenn sie das so will.

Was mir noch nicht ganz klar ist:

Warum sollte ich dann sämtliche verfügbare Mittel sofort an sie zahlen ?


Macht nen guten Eindruck, wenn man zB die Versteigerung hinausschieben will, oder aber den Rest der Forderung sich von einer Bank leihen möchte.

Zitat:
Es wird nicht reichen, um die Forderung auszugleichen und sie wird auch für 1000 Euro Restbetrag die Zwangsversteigerung betreiben. Wäre es da nicht besser, das jetzt verfügbare Geld dazu zu nutzen, dass nicht weitere Forderungen von anderen Gläubigern auflaufen ? Da ich zur Zeit jeden Monat Minus mache wäre das doch absehbar, wenn ich alles an sie zahlen würde...


Tja letztendlich ist es egal, wer das Haus versteigert? Nun evtl. sind Ihre anderen Gläubiger ja nachsichtiger und kommen Ihnen wunschgemäß entgegen?

Zitat:
Edit: Also eigentlich eine ganz generelle Frage: Ist es sinnvoll, die Forderung eines Gläubigers, der die Zwangsversteigerung eingeleitet hat, soweit wie möglich zu mindern, wenn klar ist, dass die Forderung nicht ganz beglichen werden kann und der Gläubiger Teilzahlungen, egal in welcher Höhe, nicht akzeptieren will ? Besonders, wenn die Zahlung an den Gläubiger dazu führen würde, dass Forderungen bei anderen Gläubiger auflaufen ?


Es ist immer sinnvoll Forderungen zu mindern, das liegt in der Natur der Sache. Ich kann Ihr Unverständnis durchaus nachvollziehen, hilft Ihnen aber nicht. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Härte Ihrer Ex-Gefährtin aus dem Umstand herrührt, dass bisher keinerlei Zahlung erfolgt ist. Wäre eine Möglichkeit ...

Viel Erfolg, was auch immer Sie tun.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hauptinteresse des Gläubigers ist es, die Forderung zu befriedigen, ob das nun mit dem Ruin des Schuldners verbunden ist, wird den Gläubiger nicht jucken, solange die Forderung befriedigt wird.

Das ist die rechtliche Seite. Man kann den Gläubiger weder von den Maßnahmen abhalten, noch zu einer Einigung zwingen. Punkt aus.

Die menschliche Seite ist, dass die Ex hier einen riesigen Unfug treibt. Denn eines ist klar: Der "Ruin" des Kindsvaters ist gleichbedeutend damit, dass extrem viel von dem noch vorhandenen Vermögen verbrannt wird (Gerichte, Anwälte etc.).. Vermögen, was ggf. bei einer vernünftigen Zusammenarbeit mit dem Kindsvater dem Kind irgendwann zugute kommt und als Erbe zur Verfügung stünde.

Wenn die Arbeitsstelle nicht mehr tragbar ist, da die Wohnung nicht mehr bezahlt werden kann, muss sie halt gekündigt werden und in Deutschland mit billiger Mietwohnung und deutlich schlechter bezahltem Job ein Neuanfang gemacht werden. Wenn dann der Unterhalt deutlich nach unten korrigiert wird und die Ex dann vielleicht in ein paar Jahren merkt, dass sie gewaltige Fehler gemacht hatte, weil kein Geld mehr sprudelt und der kurze Moment des Spaßes womöglich nicht mehr anhält, tja. Dann ist es halt zu spät.

Im Endeffekt hilft es nichts: Die Ex provoziert, dass man sich nun um sich selbst kümmert und wenn sie einen in den Ruin treibt, dann zieht man das halt durch, statt sich an materiellen Dingen festzuklammern, die man nicht halten kann. Das ist jedenfalls mal meine Meinung. Wie gesagt kenne ich aber nur die eine Seite, die hier geschildert wurde. Wer weiß, wo der Hass herrührt. Wer weiß, ob hier nicht etwas vergessen wird zu schildern, was das in anderem Licht zeigen lässt. Vor einem Gerichts-Verfahren gibt es eine womöglich das ein oder andere Jährchen herrschende Vorgeschichte.

Aber auch das ist egal. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Das festhalten an eigenem Stolz ist oft auch nicht ganz unschuldig an dem ein oder anderen Ruin.

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2017 23:05

Signatur:

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#9
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Es ist immer sinnvoll Forderungen zu mindern, das liegt in der Natur der Sache. Ich kann Ihr Unverständnis durchaus nachvollziehen, hilft Ihnen aber nicht. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Härte Ihrer Ex-Gefährtin aus dem Umstand herrührt, dass bisher keinerlei Zahlung erfolgt ist. Wäre eine Möglichkeit ...
Viel Erfolg, was auch immer Sie tun.


Nein, vor einigen Monaten, gab es ein Einigungsangebot der Gegenseite an meinen Anwalt, welches auch an meine Bank gefaxt wurde. Gegen Zahlung von Euro 15000 sollte die Kontopfändung aufgehoben werden. Diesen Betrag habe ich bezahlt, die Bank hat sich auch durch Aufstockung des Dispo-Kredites darauf eingelassen. (Wie ich bis dahin auch regelmässig den Kindesunterhalt bezahlt hatte). Nach der Zahlung hat die Gegenseite dann erklärt, dass sie sich daran nicht halten würde. Laut meines Anwaltes leider rechtmässig und Pech für mich....
Erst daraufhin konnte ich auch den Kindesunterhalt nicht mehr zahlen, da ich ja jeden Monat Minus mache und mein Dispo ausgeschöpft war. Die erwartete Hypothek der Bank gab es auch nicht, da sie diese erst gewähren, wenn die Pfändung vom Konto ist. Sauber reingelegt....

Gruss Michael

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#10
 Von 
MiMa1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie gesagt kenne ich aber nur die eine Seite, die hier geschildert wurde. Wer weiß, wo der Hass herrührt. Wer weiß, ob hier nicht etwas vergessen wird zu schildern, was das in anderem Licht zeigen lässt. Vor einem Gerichts-Verfahren gibt es eine womöglich das ein oder andere Jährchen herrschende Vorgeschichte.

Aber auch das ist egal. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Das festhalten an eigenem Stolz ist oft auch nicht ganz unschuldig an dem ein oder anderen Ruin.


Nein, es gab ja keine lange Vorgeschichte. Ziemlich schnell kam dann auch der Wunsch ihrerseits nach einem Kind und einer Heirat nach der Geburt. Auch wegen des Umstandes, dass sie alles tut, damit ich meine Tochter nicht sehen darf (Eine weitere Geschichte voller Bösartigekeiten und Lügen) vermute ich mittlerweile, dass sie von vornherein vorhatte, jemanden, der sehr gut verdient, ordentlich auszunehmen und ein angenehmes Leben auf meine Kosten zu führen.

Sie hat auch schon erklärt, dass ihr Anwalt bereits Ideen hat, wie ich den Betreuungsunterhalt deutlich länger als 3 Jahre zahlen muss. (Also wörtlich eher in die Richtung: "Glaube nicht, dass du nach 3 Jahren aus der Sache raus bist, du kennst mich und meinen Anwalt")

Gruss
Michael

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#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Hauptinteresse des Gläubigers ist es, die Forderung zu befriedigen, ob das nun mit dem Ruin des Schuldners verbunden ist, wird den Gläubiger nicht jucken, solange die Forderung befriedigt wird.

Das ist die rechtliche Seite. Man kann den Gläubiger weder von den Maßnahmen abhalten, noch zu einer Einigung zwingen. Punkt aus.

Die menschliche Seite ist, dass die Ex hier einen riesigen Unfug treibt. Denn eines ist klar: Der "Ruin" des Kindsvaters ist gleichbedeutend damit, dass extrem viel von dem noch vorhandenen Vermögen verbrannt wird (Gerichte, Anwälte etc.).. Vermögen, was ggf. bei einer vernünftigen Zusammenarbeit mit dem Kindsvater dem Kind irgendwann zugute kommt und als Erbe zur Verfügung stünde.

Wenn die Arbeitsstelle nicht mehr tragbar ist, da die Wohnung nicht mehr bezahlt werden kann, muss sie halt gekündigt werden und in Deutschland mit billiger Mietwohnung und deutlich schlechter bezahltem Job ein Neuanfang gemacht werden. Wenn dann der Unterhalt deutlich nach unten korrigiert wird und die Ex dann vielleicht in ein paar Jahren merkt, dass sie gewaltige Fehler gemacht hatte, weil kein Geld mehr sprudelt und der kurze Moment des Spaßes womöglich nicht mehr anhält, tja. Dann ist es halt zu spät.

Im Endeffekt hilft es nichts: Die Ex provoziert, dass man sich nun um sich selbst kümmert und wenn sie einen in den Ruin treibt, dann zieht man das halt durch, statt sich an materiellen Dingen festzuklammern, die man nicht halten kann. Das ist jedenfalls mal meine Meinung. Wie gesagt kenne ich aber nur die eine Seite, die hier geschildert wurde. Wer weiß, wo der Hass herrührt. Wer weiß, ob hier nicht etwas vergessen wird zu schildern, was das in anderem Licht zeigen lässt. Vor einem Gerichts-Verfahren gibt es eine womöglich das ein oder andere Jährchen herrschende Vorgeschichte.

Aber auch das ist egal. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Das festhalten an eigenem Stolz ist oft auch nicht ganz unschuldig an dem ein oder anderen Ruin.

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2017 23:05


Was meiner Meinung nach gesetzlich den Riegel vorgeschoben werden sollte. Aber anscheinend sind auch die Politiker will zu weit weg von der Realität...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von MiMa1):
OK, habe ich dann soweit verstanden, die Zwangsversteigerung ist unausweichlich, wenn sie das so will.

Was mir noch nicht ganz klar ist:

Warum sollte ich dann sämtliche verfügbare Mittel sofort an sie zahlen ?


Macht nen guten Eindruck, wenn man zB die Versteigerung hinausschieben will, oder aber den Rest der Forderung sich von einer Bank leihen möchte.

Zitat:
Es wird nicht reichen, um die Forderung auszugleichen und sie wird auch für 1000 Euro Restbetrag die Zwangsversteigerung betreiben. Wäre es da nicht besser, das jetzt verfügbare Geld dazu zu nutzen, dass nicht weitere Forderungen von anderen Gläubigern auflaufen ? Da ich zur Zeit jeden Monat Minus mache wäre das doch absehbar, wenn ich alles an sie zahlen würde...


Tja letztendlich ist es egal, wer das Haus versteigert? Nun evtl. sind Ihre anderen Gläubiger ja nachsichtiger und kommen Ihnen wunschgemäß entgegen?

Zitat:
Edit: Also eigentlich eine ganz generelle Frage: Ist es sinnvoll, die Forderung eines Gläubigers, der die Zwangsversteigerung eingeleitet hat, soweit wie möglich zu mindern, wenn klar ist, dass die Forderung nicht ganz beglichen werden kann und der Gläubiger Teilzahlungen, egal in welcher Höhe, nicht akzeptieren will ? Besonders, wenn die Zahlung an den Gläubiger dazu führen würde, dass Forderungen bei anderen Gläubiger auflaufen ?


Es ist immer sinnvoll Forderungen zu mindern, das liegt in der Natur der Sache. Ich kann Ihr Unverständnis durchaus nachvollziehen, hilft Ihnen aber nicht. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Härte Ihrer Ex-Gefährtin aus dem Umstand herrührt, dass bisher keinerlei Zahlung erfolgt ist. Wäre eine Möglichkeit ...

Viel Erfolg, was auch immer Sie tun.


Es wäre sinnvoll, wenn du nicht ständig den schwarzen Peter den TS unterschiebst...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von MiMa1):
Zitat (von mepeisen):
Wie gesagt kenne ich aber nur die eine Seite, die hier geschildert wurde. Wer weiß, wo der Hass herrührt. Wer weiß, ob hier nicht etwas vergessen wird zu schildern, was das in anderem Licht zeigen lässt. Vor einem Gerichts-Verfahren gibt es eine womöglich das ein oder andere Jährchen herrschende Vorgeschichte.

Aber auch das ist egal. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Das festhalten an eigenem Stolz ist oft auch nicht ganz unschuldig an dem ein oder anderen Ruin.


Nein, es gab ja keine lange Vorgeschichte. Ziemlich schnell kam dann auch der Wunsch ihrerseits nach einem Kind und einer Heirat nach der Geburt. Auch wegen des Umstandes, dass sie alles tut, damit ich meine Tochter nicht sehen darf (Eine weitere Geschichte voller Bösartigekeiten und Lügen) vermute ich mittlerweile, dass sie von vornherein vorhatte, jemanden, der sehr gut verdient, ordentlich auszunehmen und ein angenehmes Leben auf meine Kosten zu führen.

Sie hat auch schon erklärt, dass ihr Anwalt bereits Ideen hat, wie ich den Betreuungsunterhalt deutlich länger als 3 Jahre zahlen muss. (Also wörtlich eher in die Richtung: "Glaube nicht, dass du nach 3 Jahren aus der Sache raus bist, du kennst mich und meinen Anwalt")

Gruss
Michael


Was spricht eigentlich dagegen das Kind zu sich zu nehmen?

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#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Die menschliche Seite ist, dass die Ex hier einen riesigen Unfug treibt. Denn eines ist klar: Der "Ruin" des Kindsvaters ist gleichbedeutend damit, dass extrem viel von dem noch vorhandenen Vermögen verbrannt wird (Gerichte, Anwälte etc.).. Vermögen, was ggf. bei einer vernünftigen Zusammenarbeit mit dem Kindsvater dem Kind irgendwann zugute kommt und als Erbe zur Verfügung stünde.


Stimmt. Es ist ausgesprochen dumm, eine Kuh zu schlachten, wenn man sie melken kann.

Zitat (von mepeisen):

Wenn die Arbeitsstelle nicht mehr tragbar ist, da die Wohnung nicht mehr bezahlt werden kann, muss sie halt gekündigt werden und in Deutschland mit billiger Mietwohnung und deutlich schlechter bezahltem Job ein Neuanfang gemacht werden. Wenn dann der Unterhalt deutlich nach unten korrigiert wird und die Ex dann vielleicht in ein paar Jahren merkt, dass sie gewaltige Fehler gemacht hatte, weil kein Geld mehr sprudelt und der kurze Moment des Spaßes womöglich nicht mehr anhält, tja. Dann ist es halt zu spät.


Andere Variante: Zelte abbrechen in Deutschland und ins Ausland ziehen. Mal drüber nachdenken.

Zitat (von mepeisen):

Aber auch das ist egal. Die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Das festhalten an eigenem Stolz ist oft auch nicht ganz unschuldig an dem ein oder anderen Ruin.


Richtig. Die Vergangenheit läßt sich nicht ändern, die Zukunft aber gestalten. Der Punkt, wo falscher Stolz anfängt, wehzutun, ist aber individuell unterschiedlich.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es wäre sinnvoll, wenn du nicht ständig den schwarzen Peter den TS unterschiebst...

Es bringt aber auch absolut nichts, den schwarzen Peter der Kindsmutter zuzuschieben. Davon verschwinden weder die Titel noch die Pfändungen.

Nüchtern betrachtet gibt es Schulden, die tituliert sind (wie auch immer) und das wars. Alles andere ist Randgeplenkel. Ich kanns durchaus verstehen, dass MiMa sich das alles von der Seele schreiben will. Sei ihm auch zugestanden, aber er tut gut daran, mal zu einer nüchternen Sachlichkeit zurück zu finden. Egal wie schwer das ist.

Zitat:
Nein, vor einigen Monaten, gab es ein Einigungsangebot der Gegenseite an meinen Anwalt, welches auch an meine Bank gefaxt wurde. Gegen Zahlung von Euro 15000 sollte die Kontopfändung aufgehoben werden. Diesen Betrag habe ich bezahlt, die Bank hat sich auch durch Aufstockung des Dispo-Kredites darauf eingelassen. (Wie ich bis dahin auch regelmässig den Kindesunterhalt bezahlt hatte). Nach der Zahlung hat die Gegenseite dann erklärt, dass sie sich daran nicht halten würde. Laut meines Anwaltes leider rechtmässig und Pech für mich....

Die Aussage ist leider Blödsinn und ich will deinem Anwalt nicht zu nahe treten, aber es gibt gute und schlechte Anwälte. Ein Vergleichsangebot ist bindend für BEIDE Seiten. Wenn das gegnerische Angebot angenommen wird und von dir eingehalten wird, dann ist die gegnerische Seite vertraglich gebunden. Ihr hättet die Pfändung gerichtlich aufheben lassen können.

Ob es dafür nun je nach Zeitablauf mittlerweile zu spät ist, kann ich nicht beurteilen.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was spricht eigentlich dagegen das Kind zu sich zu nehmen?

Nun bin ich im Familienrecht nicht firm. Aber die Verweigerung des Umgangsrechts ist unter Umständen sogar strafbar. Und soweit ich weiß dürfen auch Unterhaltsschulden nicht als Argument für die Verweigerung des Umgangs herhalten. Allerdings könnte die Wohnung im Ausland ein Problem darstellen.
Ich denke dieses ganze Kapitel sollte, wenn er um das Kind kämpfen will, mal im Familienrechts-Forum ansprechen. Auch könnte hier ein Gang zum Jugendamt helfen, denn die sind auch verpflichtet, einem Ex, dem der Umgang verweigert wird, zu helfen.

Da könnte sich vielleicht sogar ein nachträgliches Argument ergeben, die Unterhaltsschulden und Zahlungen zu senken (ob rückwirkend weiß ich nicht), wenn der Umgang kategorisch verweigert wird. Viele Fragen, die man mal im obigen Forum aufwerfen kann bei den Usern, die sich da besser auskennen.

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#15

Zitat:
Die Aussage ist leider Blödsinn und ich will deinem Anwalt nicht zu nahe treten, aber es gibt gute und schlechte Anwälte. Ein Vergleichsangebot ist bindend für BEIDE Seiten. Wenn das gegnerische Angebot angenommen wird und von dir eingehalten wird, dann ist die gegnerische Seite vertraglich gebunden. Ihr hättet die Pfändung gerichtlich aufheben lassen können.


Das war auch mein Gedanke.

Ich gehe jedoch davon aus, dass wir hier nur einen Bruchteil des Ganzen erfahren (verständlich), auch mir stellt sich die Frage, wenn man sowieso im Ausland arbeitet, warum nicht komplett umziehen?

-- Editiert von AltesHaus am 17.01.2017 12:37

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich gehe jedoch davon aus, dass wir hier nur einen Bruchteil des Ganzen erfahren (verständlich), auch mir stellt sich die Frage, wenn man sowieso im Ausland arbeitet, warum nicht komplett umziehen?


Das wäre vermutlich eine der besten Maßnahmen, weil dort auch hinsichtlich des Ersuchens um Auskunft über Vermögen/Einkommen andere Regeln gelten (ich erinnere mich gerade an einen Shanghaier Kollegen, der auf einmal ausweislich seiner chinesischen Papiere gerade so über die Runden gekommen ist, der hatte sich dann aber auch für eine Spezialkanzlei in Frankfurt am Main entschieden).

Ansonsten sind meines Erachtens die wirklich guten Anwälte in solchen Sachen immer nur bereit für Honorarvereinbarungen tätig zu werden.

Der Teilnehmer selbst sollte jede Äußerung seiner Ex dokumentieren, jede Whatsapp-Nachricht etc. Gerade solche Hinweise wie hier gegeben, sind dann für das Jugendamt sehr interessant.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kommen wir doch mal zurück zu dem, was wir haben.

Wir haben eine rechtskräftige Entscheidung, da ist nicht dran zu rütteln. Und es ist wirklich ausgepaukt, wie mit Firmenwagen und Wohnvorteilen umzugehen ist. Das weiss man vorher, und auch ein guter Anwalt ist keine Zauberfee. Ebensowenig ein Gericht.

Hieran ändert doch auch der Zwischenvergleich nichts, der mal geschlossen wurde. Der bezog sich offensichtlich auf eine bestimmte Situation, das haben Vergleiche so an sich. War aber nichts, was für alle Zeiten gilt. Auch das sollte bekannt sein. Da das Kind ja wohl bald 3 Jahre alt ist, werden die Karten neu gemischt. Darauf würde ich mich konzentrieren. Das hat wenigstens Aussicht auf Erfolg.

@ Xipolis: bei dem Gegenstandswert braucht es keine Honorarvereinbarung. Da reicht auch die Gebühr nach dem RVG.

wirdwerden

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#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MiMa1):
wir haben versucht in Berufung zu gehen, aber das OLG hat vorab erklärt, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Gegenseite hat bereits beim Amtsgericht durchbekommen, dass die berufsbezogenen Aufwendungen nicht abgezogen werden können, da es mir zumutbar wäre, eine gleichbezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen


Das ist gelinde gesagt Unsinn. Es ist zwar zumutbar, aber Du bist nicht dazu verpflichtet. Berufsbedingte Aufwendungen sind so wie es in den Leitlinien der Süddeutschen Gerichte steht abzuziehen.

Wenn das OLG der Berufungsklage wenig Erfolgsaussichten einräumt, so wird es vermutlich an der Qualität der Klageschrift liegen.

Auch der fiktive Vorteil des Dienstwagens wäre sehr leicht angreifbar, aber auch abänderbar gewesen.

Berry

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#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das weiss man vorher, und auch ein guter Anwalt ist keine Zauberfee.


Aber das zeigt einem der eigene Rechtsanwalt ja vorher auch auf und normalerweise kann der auch eine Vorab-Rechnung erstellten hinsichtlich Unterhalt etc. pp.

Zitat:
@ Xipolis: bei dem Gegenstandswert braucht es keine Honorarvereinbarung. Da reicht auch die Gebühr nach dem RVG.


OK

Zitat (von Sir Berry):
Wenn das OLG der Berufungsklage wenig Erfolgsaussichten einräumt, so wird es vermutlich an der Qualität der Klageschrift liegen.


Wenn die Verhandlung zunächst nur vor dem AG geführt worden ist, warum sollte dann die Berufung vor einem OLG geführt werden oder handelt es sich um eine Sprungrevision?

Und wenn das an der Klageschrift liegt sollte man auch mal schauen, ob der betreffende Rechtsanwalt dann möglicherweise nicht bereits in der Haftung ist.

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, es handelt sich um den Instanzenlauf, der für Familienrecht festgelegt ist. Unabhängig vom Streitwert, AG erste Instanz, dann unabhängig vom Streitwert OLG. Steht im Gesetz.

wirdwerden

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#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nee, es handelt sich um den Instanzenlauf, der für Familienrecht festgelegt ist. Unabhängig vom Streitwert, AG erste Instanz, dann unabhängig vom Streitwert OLG. Steht im Gesetz.


OK, wirdwerden, danke für den Hinweis.

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