Diese Sache wollte nicht aus meinem Kopf:
Folgender Fall, bei einem Bekannten wirklich passiert:
Bei einer Kreuzung (rechts vor links) ist der betroffene Fahrer vor dem Vorfahrenden gefahren.
Er war eigentlich auch fast durch.
Der Vorfahrende rammt ihn dann am rechten Hinterteil (Höhe zwischen rechtem Blinker und re.Reifen).
Er selbst sagte, dass er ihn nicht gesehen habe.
Die Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss.
Der Vorfahrende bekommt recht.
Die Versicherung zahlt für den, der Schuld hat für den Vorfahrenden.
Aber das Schlimmste:
Er bekommt einen Punkt.
Mit der neuen Punkteregel ist das eine Katastrophe.
Ist das gerecht? - Werden die Punkte so einfach vergeben?
Kann man denn nicht (erfolgreich!) Einspruch einlegen?
Bei Kreuzung - Vorfahrt missachtet? - Vorfahrender rammt "Hinterteil" des "linken" Wagens
14. Januar 2017
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Frage vom 14. Januar 2017 | 18:49
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 145x hilfreich)
Bei Kreuzung - Vorfahrt missachtet? - Vorfahrender rammt "Hinterteil" des "linken" Wagens
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#1
Antwort vom 14. Januar 2017 | 20:37
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
wZitatIst das gerecht? - Werden die Punkte so einfach vergeben? :
Nö, so einfach ist das gar nicht. Aber wer durch die Gegend fährt, nichts sieht, und jemandem die Vorfahrt nimmt, was auch noch zum Unfall führt, hat sich den Punkt hart erarbeitet.
ZitatDie Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss. :
Die müssen nur einen haben, der entsprechend im Unfallbogen enigetragen wird. Die Schuld stellt im Zweifel ein Gericht fest.
Aber in diesem Fall ist die Schuldfrage wirklich sehr eindeutig.
#2
Antwort vom 14. Januar 2017 | 20:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDie Polizei geht dann hin, da man ja einen Schuldigen haben muss. :
Nö, die können das Feld auch einfach frei lassen.
Im übrigen ist das ja auch nur ein "Vorschlag", den muss man ja nicht akzeptieren.
ZitatIst das gerecht? :
Schuldige werden bestraft, was soll daran ungerecht sein?
ZitatWerden die Punkte so einfach vergeben? :
Welche Punkte?
Die in Flensburg? Die werden immer noch nach den bekannten Kriteren vergeben.
ZitatKann man denn nicht (erfolgreich!) Einspruch einlegen? :
Nö.
Als erstes müsste man mal wissen, gegen was man überhaupt Einspruch einlegen will, gibt ja mehrere Möglichkeiten.
Wenn das irgendwelche amtlichen Schreiben sind, ist das lesen derselben ungemein hilfreich. Denn dort pflegt in der Regel draufzustehen, was man machen muss wenn man nicht mit dem Inhalt einverstanden ist. Manchmal Einspruch, manchmal Widerspruch, manchmal Klage.
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#3
Antwort vom 14. Januar 2017 | 21:52
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 145x hilfreich)
Er war ja schon fast durch.
Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.
Das meinte ich mit Ungerechtigkeit. Der Vorfahrende gab selbst zu, nichts gesehen zu haben.
Es ist halt bitter wegen dem Punkt (Flensburg).
#4
Antwort vom 14. Januar 2017 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. :
Naja, das muss dann aber schon eine seeeeeehr einsame Kreuzung sein. Denn da kann man weder Zeugen gebrauchen, noch Autos die hinter einem warten.
ZitatDann kann man damit gut "Kohle" verdienen. :
Das meinte ich mit Ungerechtigkeit.
Ja, aber derartiger Ungerechtigkeit kann man dann ja recht effektiv und einfach begegen.
#5
Antwort vom 14. Januar 2017 | 22:58
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Fast durch heißt: Klarer Vorfahrtverstoß.Zitat:Er war eigentlich auch fast durch.
Meinst du jetzt echt, dass die zwei oder drei Meter etwas ändern? Das sind doch meist nur Sekundenbruchteile.
Er hatte ja auch Vorfahrt, warum hätte er da überhaupt schauen müssen?Zitat:Er selbst sagte, dass er ihn nicht gesehen habe.
Warum? Man darf doch deutlich mehr als einen davon haben.Zitat:Mit der neuen Punkteregel ist das eine Katastrophe.
Außerdem war das mit der alten Regelung auch nicht besser, wenn ich mich recht erinnere gab es da 3 Punkte (Vorfahrtsverstoß mit Unfall).
Auswischen vielleicht, aber Kohle kann man damit nicht machen. Schließlich gibt es von der gegnerischen Versicherung auch nur wieder den Wert einer Schrottkarre.Zitat:Wenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen.
Außerdem wäre das eine Straftat (eigentlich sogar mehrere in Tateinheit, z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Versicherungs-/Betrug, Sachbeschädigung, eventuell vorsätzliche Körperverletzung - da kommt schon eine saftige Strafe zusammen).
Nochmal, das muss er auch nicht, er darf auf seine Vorfahrt vertrauen. Das bedeutet zwar nicht zu 100% Freispruch (wegen Betriebsgefahr und §1 StVO ), aber die Hauptschuld liegt so gut wie immer bei dem der die Vorfahrt missachtet hat.Zitat:Das meinte ich mit Ungerechtigkeit. Der Vorfahrende gab selbst zu, nichts gesehen zu haben.
Stefan
PS: Was ist denn "Vorfahrende" eigentlich für ein Wort? Er ist ja gerade nicht vor(her)gefahren. Wenn dann sollte es "Vorfahrthabende" heißen.
#6
Antwort vom 15. Januar 2017 | 09:39
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatWenn dem so ist, dann kann man sich mit ner Schrottkarre an einer Kreuzung aufhalten und dann Vollgas geben, um den anderen zu erwischen. Dann kann man damit gut "Kohle" verdienen. :
Abgesehen davon könnte man es auch anders sehen, der Fahrer welcher sich noch schnell herein zu quetschen versuchte, damit der Hintermann auffährt, kann doch auch sein?
Aber alles nur Spekulationen.
ZitatEs ist halt bitter wegen dem Punkt (Flensburg). :
Deshalb ist kein Führerschein weg, sondern der Fahrer sollte sich in Zukunft halt einen anderen Fahrstil angewöhnen.
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