BVG - Erhöhtes Beförderungsentgelt -> Inkassokosten

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
BVG - Erhöhtes Beförderungsentgelt -> Inkassokosten

Hallo,

A ist in Berlin beim Schwarzfahren erwischt worden. Das erhöhte Beförderungsentgelt hat er dann auch bezahlt, allerdings etwas zu spät. So kam dann direkt ein Brief der infoscore Forderungsmanagement GmbH, die neben der 60€ fürs Schwarzfahren noch 60€ Inkassokosten geltend gemacht haben.

A's bisherige Recherche ergab, dass das in den meisten Fällen nicht zulässig ist.
Gerechfertigt sind die Inkassokosten nur, wenn:
a) entweder nach Ablauf der Frist zunächst eine Mahnung eingegangen ist und der Schuldner die darin gesetzte Frist ebenfalls hat verstreichen lassen oder
b) bereits auf der Zahlkarte darauf hingewiesen wurde, dass Verzug eintritt, wenn keine Zahlung innerhalb von 30 Tagen erfolgt

Das Inkassounternehmen hat nun geantwortet:
"Im Rahmen der KOntrolle wurde Ihnen ein Hinweisblatt augehändigt, in dem eine Zahlungsfrist eingeräumt wurde, die Sie nicht eingehalten haben. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist weitere Kosten für die notwendige Inkassobeauftragung entstehen."

Das klingt nun doch so als ob Voraussetzung b) erfüllt sein konnte. In den meisten Anwaltsblogs und Forenbeiträgen wurde aber empfohlen, die Schreiben zu ignorieren. Wie sieht es in diesem Fall aus?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde es ignorieren. Mit dem Argument, dass Infoscore bereits die Zahlung selbst eintreibt und sich somit selbst beauftragt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Infoscore übernimmt nur beide Dienstleistungen, beauftragt sich aber nicht selbst.

Die Forderung gehört der Infoscore Finance und die befindet sich im Konzern. Damit liegt gemäß §2 RDG keine Rechtsdienstleistung vor (konzerninterne Beauftragung).
Bereits auf der Zahlungsaufforderung wird klargestellt, dass Zahlungsempfänger die Infoscore ist und ein etwaiges Mahnschreiben stammt ebenfalls aus Baden-Baden, wo der Arvato Konzern sitzt.

Das es so liegt, hat die Bahn durchaus dem Inkassowatch bestätigt, wie mir in einem Telefonat mit denen gesagt wurde. Man kann natürlich auch sicher gehen und A) Einen Kontoauszug verlangen, in dem bewiesen wird, dass der Verkehrsverbund die Inkassokosten bezahlt hat und somit ein Schaden entstand, B) eine vollständige Vertragskopie zwischen Verbund und Arvato-Konzern verlangen.
Um genau das inhaltlich auch zu prüfen, wer hier wen mit was genau beauftragt.

Infoscore hat die Tendenz, dann die Verfolgung der Kosten einzustellen, wenn man auf einer Vorlage der Vertragskopie besteht. Ist auch klar, warum.

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2017 16:51

-- Editiert von mepeisen am 14.01.2017 16:51

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Bei uns in Frankfurt (viele Schwarzfahrer) sind inkassokosten in diesem zusammenhang noch nie expl eingeklagt worden. Infoscore schiebt i. D. R noch ein schreiben der Kanzlei haas nach.
Nerven bewaren

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Post von Haas & Co ist nun gekommen. Es sind nun 37,80 € hinzugekommen, sodass die gesamte Forderung 97,95 € beträgt.

Um ehrlich zu sein, ärgere ich mich jetzt, die Forderung nicht gleich bezahlt zu haben. Denn so wie die meisten hier im Forum tendiere ich zwar immer noch dazu im Recht zu sein, bin mir allerdings nicht sicher und habe ohne EInschalten eines Anwalts keine Möglichkeit, mir sicher zu sein.
Es ist ja auch überhaupt nicht klar, ob die hier vertrene Meinung noch aktuell ist. Vielleicht gab es ja auf der Zahlkarte wirklich einen Hinweis darauf, dass Verzug eintritt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt wird und vielleicht bedeutet das ja wirklich, dass Inkassokosten ohne vorherige Mahnung geltend gemacht werden können.

Hat jemand wirklich Ahnung davon und weiß, wie die aktuelle Lage in Berlin ist?
Wenn nicht, würde ich das jetzt wohl zahlen.

Mit der Beantragung eines Mahnbescheids bei Gericht würden nochmal 86 € anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Schon mal den Button "NEU! Anwalt dazuholen" ausprobiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Post von Haas & Co ist nun gekommen. Es sind nun 37,80 € hinzugekommen, sodass die gesamte Forderung 97,95 € beträgt.

Hat jemand wirklich Ahnung davon und weiß, wie die aktuelle Lage in Berlin ist?
Wenn nicht, würde ich das jetzt wohl zahlen.


Soweit mir bekannt ist, hat sich an der bisher geschilderten Sachlage nichts geändert. Ich würde daher nicht zahlen.

Vielmehr würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren, dass es einen Anwalt beauftrag hat, daher mit der Erbringung der Inkassodienstleistung überfordert ist und ihm somit von Amts wegen die Inkassoerlaubnis zu entziehen ist. Bei der zuständigen Anwaltskammer würde ich mich über den Anwalt beschweren, da er wissentlich zu unrecht erhobene Inkassogebühren einzutreiben versucht für eine längst beglichene Hauptforderung.

Oftmals wird den Beteiligten dann die weitere Beitreibung zu gefährlich/mühselig und sie stellen es "aus Kulanz" ein.

Wie du ansonsten an eine rechtlich fundierte Einschätzung durch einen Anwalt kommst, hat dir Harry van Sell schon aufgezeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Vielmehr würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren, dass es einen Anwalt beauftrag hat, daher mit der Erbringung der Inkassodienstleistung überfordert ist und ihm somit von Amts wegen die Inkassoerlaubnis zu entziehen ist. Bei der zuständigen Anwaltskammer würde ich mich über den Anwalt beschweren, da er wissentlich zu unrecht erhobene Inkassogebühren einzutreiben versucht für eine längst beglichene Hauptforderung.

Stimme absolut zu. Diese absichtliche Kostendopplung mit System gehört eigentlich verboten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar gehört das verboten, aber ICH beschwere mich doch jetzt bei keinem Aufsichtsgericht, sondern will einfach nur da wieder rauskommen. Oder soll ich das denen nur androhen?

Ich brauche demnächst auch wieder eine Schufa-Auskunft zwecks Umzug und will nicht, dass ich dann dort nen Eintrag habe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Hast Du meine Beitrag (Antwort #4) gelesen?

Das erhöhte Beförderungsentgelt selbst wurde aber mittlerweile zweckgebunden überwiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Ja klar gehört das verboten, aber ICH beschwere mich doch jetzt bei keinem Aufsichtsgericht, sondern will einfach nur da wieder rauskommen.


Die einzige mir momentan bekannte Möglichkeit, die Gegenseite zu einem etwaigen Einlenken zu bewegen, habe ich dir bereits genannt:

Zitat:
Vielmehr würde ich mich ... beschweren

Oftmals wird den Beteiligten dann die weitere Beitreibung zu gefährlich/mühselig und sie stellen es "aus Kulanz" ein.


Ansonsten musst du halt damit leben, dass die dir regelmäßig Bettelbriefe schreiben werden. Angst vor einem Mahnbescheid brauchst du nicht zu haben, siehe den Beitrag von Xipolis.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ja klar gehört das verboten, aber ICH beschwere mich doch jetzt bei keinem Aufsichtsgericht, sondern will einfach nur da wieder rauskommen. Oder soll ich das denen nur androhen?


Ein Tip: Lassen Sie sich von Infoscore oder RA Haas nicht veralbern und unter Druck setzen!
In meinen Augen ist deren Forderung gerichtlich nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Haas schreibt mir jetzt ca alle 3 Wochen. Immer das gleiche. Drohen mit gerichtlichem Mahnverfahren und meinen dafür würden zu den bisherigen 100 € nochmal 90€ dazukommen.

Ich geh doch mal stark davon aus, dass ich, solange ich am Ende Recht bekomme nichts davon bezahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, das siehst du richtig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werd ich das mal weiterhin ignorieren, wären ja auch nur nochmal 80 € mehr. Ganz beruhigt bin ich aber irgendwie nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ganz beruhigt bin ich aber irgendwie nicht.

Das ist auch gut so. Ein Restrisiko, dass man auf die Nase fällt, gibt es immer.
Ein Restrisiko, dass es ausgerechnet ein Richter bei dir vor Ort es anders sieht, gibt es immer.

Richter sind in ihrem Urteil frei, solange sie nicht groben Unfug treiben bzw. ihr Urteil vernünftig begründen. Sie müssen sich nicht mal zwingend an BGH-Urteile gebunden fühlen.

Der Punkt ist ja eher, dass die Gegenseite dasselbe Risiko hat und die Frage: Wie hoch ist das Risiko nun für die Gegenseite und wie wahrscheinlich ist es, dass die Gegenseite auf die Nase fällt, sollte sie klagen.

Gerade die Kostendopplung ist eigentlich ein No-Go und einen Richter, der da auf Seiten des Gläubigers ist, den suchst du mit der Lupe und findest ihn womöglich nicht. Das wissen die ganz genau und wenn du über die Beschwerde - sei sie nun erfolgreich oder nicht - das Signal aussendest, dich genau hier auch auszukennen, ist das Gold Wert.

Im Masseninkasso geht alles über Risiko-Klassen oder "Kundenklassen". Sprich: Du bist in einem Datentopf. Es gibt beispielsweise den Datentopf "Hat kein Geld, kriegt nie Geld, uneinbringbar".
Oder den Datentopf "Naiv, lässt sich ausnehmen wie eine Weihnachtsgans".

Dein Ziel ist der Datentopf "Gefährlich, kennt sich aus, hohes Risiko." ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben jetzt nochmal geschrieben mit anderer Formulierung. Darin steht nun, dass zusätzlich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf mich zukommen würden.

Und sie schreiben, dass sie diese Maßnahmen veranlassen WERDEN, wenn ich jetzt nicht zahle.
Von einer "letzen Zahlungsaufforderung" oder so steht da allerdings nichts.

Ist das jetzt wirklich ernst gemeint?
Kommt mir irgendwie nicht rechtens vor, so zu drohen, wenn man gar nicht plant für das angedrohte Übel zu sorgen.

Was wäre denn das schlimmste was passieren kann? Erschleichen von Leistungen ist es ja nicht mehr, da ich das erhöhte Beförderungsentgelt ja bezahlt habe, oder?

Müsste ich einfach nur die 80€ mehr zahlen? Dann würde ich einfach abwarten..


-- Editiert von cobroh am 22.05.2017 14:04

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Kommt mir irgendwie nicht rechtens vor, so zu drohen, wenn man gar nicht plant für das angedrohte Übel zu sorgen.

Solange die Grenze zur Nötigung nicht überschritten wird darf man das. Und ja, die Inkasso-Buden machen das immer nach dem gleichen Schema.

Ansonsten ist die Situation unverändert. Bettelbriefe abheften, und wenn ein Mahnbescheid kommt (Urlaubszeit !) diesem fristgerecht widersprechen. Keine weitere Korrespondenz mit der Inkasso-Bude oder ihrem Anwalt. Da kommen noch viel mehr Briefe, alle automatisiert erstellt und mit nur einem Ziel: Dich weich zu kochen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cobroh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und sonst kann echt nichts passieren, außer dass ich im worst case die Mahngebühren + Inkasso + Anwaltskosten (insgesamt dann glaub ich 180 oder 280€) zahlen muss?

Erschleichen von Leistungen oä geht ja nicht wenn ich die Hauptforderung überwiesen hab, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei uns in Frankfurt (viele Schwarzfahrer,)sind inkassogebuehren
noch nie expl eingeklagt worden.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von cobroh):
Erschleichen von Leistungen oä geht ja nicht wenn ich die Hauptforderung überwiesen hab, richtig?


Ist doch gar kein Thema? Sind unterschiedliche Vorgänge.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ok und sonst kann echt nichts passieren

Zu 100% kann dir das niemand versprechen.

Ansonsten kann ich mich nur selbst wiederholen: "Gerade die Kostendopplung ist eigentlich ein No-Go ".
Mit so etwas trauen die sich zu 99,99% nicht vor Gericht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Müsste ich einfach nur die 80€ mehr zahlen? Dann würde ich einfach abwarten..


Nichts zahlen!!!
Wenn Sie zahlen, wissen die, dass Sie sich wie eine Kuh melken lassen.

Wenn die Gegenseite überzeugt wäre, im Recht zu sein, hätten die längst geklagt - und keine Bettelbriefe geschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Krabbe12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi cobroh!

Ich würde mich gerne mal nach dem Stand erkundigen!? Bin in der gleichen Situation, infoscore schickt seit Wochen Briefe und hat jetzt gedroht, die Sache an den Anwalt weiterzuleiten. Ich habe denen schon mitgeteilt, dass ich keine Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Verzugskosten sehe, die Hauptforderung habe ich sofort nach dem ersten Brief beglichen. Die sind auf meine Argumente gar nicht eingegangen, total schwach. Ich sehe es überhaupt nicht ein zu zahlen, frage mich aber, ob die irgendwann ein Mahnverfahren einleiten? Mir geht es hier auch nicht mehr ums Geld sondern ums Prinzip, aber habe auch keine Lust, mich jetzt ständig damit zu beschäftigen. Das stresst ja schon etwas, wenn ständig diese Briefe ankommen.. Wäre aber super, wenn jemand wie du, der/die die Nerven hatte, das auszusitzen, noch mal mitteilen könnte, wie es langfristig gelaufen ist....

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde mich zunächst mal beim Aufsichtsgericht beschweren. Tenor der Beschwerde: Das Inkasso ist offenkundig sachlich und fachlich überfordert, wenn es damit drohen muss, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Gemäß RDG darf aber einem Inkasso, was über keine ausreichende Sachkenntnis und Fachkenntnis verfügt, keine Lizenz ausgestellt werden. Deswegen würde ich das Aufsichtsgericht bitten, diesen Fall mal genauestens zu untersuchen und die Sachkenntnis und Fachkenntnis der Mitarbeiter genauestens zu prüfen, ihnen ggf. ausdrücklich zu untersagen, mit der zusätzlichen Einschaltung eines Anwalts zu drohen.

Zweiter Beschwerdegrund wäre für mich, dass Infoscore bereits das kaufmännische Mahnwesen übernimmt für die Bahn Infoscore Finance Gmbh) und somit sich selbst beauftragt. Dass es absichtlich diese Selbstbeauftragung verschleiert, nur um rechtswidrig Inkassogebühren verlangen zu dürfen. Dass auch diese Praxis mal vom Aufsichtsgericht untersucht wird und per Unterlagen Einsicht vor Ort genauer geprüft wird, was es mit diesen Selbst-Beauftragungen auf sich hat.

So eine Beschwerde kostet nur Briefporto und die Wahrscheinlichkeit steigt enorm, dass Infoscore danach Ruhe gibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@krabbe12345
Es ist halt ein gewisser Automatismus in Gang gesetzt worden. Da kann man wenig dagegen machen
Die weitergabe an Haas ist bei infoscore obligatorisch
Die Hauptforderung hast Du bezahlt und zwar an wen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Plensen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde auch interessieren an wenn sie Hauptforderung gezahlt wurde. Hab das gleiche Problem

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Janoar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cobroh,

es wäre wirklich cool, wenn du mal ein kurzes Update schreiben könntest, wie die Sache bei dir ausgegangen ist. Das wäre mir und allen anderen die sich in der gleichen Situation befinden eine große Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12