Besteuerung von Zuschlägen

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mammon0108
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteuerung von Zuschlägen

Hallo zusammen.

Folgender Fall:
Arbeite seit 3 Jahren in einer Reinigungsfirma. Arbeite regelmäßig auch in der Nacht.
Habe aber jetzt einige Zweifel bekommen, ob die Berechnung der Zuschläge auch wirklich richtig abläuft.
Folgende Konstellation:
geleistete Stunden insg. 129 Stunden, die mit einem Stundenlohn von 9,80 € vergütet werden.
Von diesen 129 Stunden sind 61 Stunden in der Nacht erfolgt, sowie 10 Stunden fallen auf Sonntage.
Der Zuschlag auf meiner Abrechnung für die Nachtzuschläge sind mit 25% hinterlegt, was eine Vergütung von 149,45 €
ausmachen würde, was auch so auf der Abrechnung steht. Was mich jetzt z.B. wundert wäre der Einzeiler unter dem Zuschlag, wo steht, das nur 37,36 € steuerfrei wären. Das gleiche auch bei den Sonntagszuschlägen (75%) wo nur 36,75€ steuerfrei wären.
Von dem was ich jetzt so in Erfahrung bringen konnte und ich hoffe es ist richtig, dass doch eigentlich die jeweiligen Zuschläge komplett steuerfrei sein müssten oder nicht, da ich ja unter einer gewissen Grenze meines Stundengrundgehaltes stehe.
Ist die Abrechnung denn fehlerhaft oder habe ich in der Hinsicht einen Denkfehler?
Des Weiteren habe ich auch gelesen, wenn der Stundengrundlohn, bzgl. den Zuschlägen unter 25 € liegt, wären die Zuschläge auch SV-frei, stimmt das? Denn bisher sind auch alle meine Zuschläge mit in die Berechnung eingeflossen, was die SV - Beiträge angehen.

Ich bedanke mich schonmal an allen die mir eine Antwort darauf geben können.

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nachtzuschläge für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist zu 25% steuerfrei. Der Betrag von 149,45 müsste daher komplett steuerfrei sein.

Sonntagsarbeit ist jedoch nur zu 50% steuerfrei. Da Du 75% bekommst, ist der Sonntagszuschlag nicht komplett steuerfrei.

Zitat:
Des Weiteren habe ich auch gelesen, wenn der Stundengrundlohn, bzgl. den Zuschlägen unter 25 € liegt, wären die Zuschläge auch SV-frei, stimmt das?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und wie und wo macht der TE das jetzt geltend?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Und wie und wo macht der TE das jetzt geltend?


Er sollte zunächst einmal seinen Arbeitgeber bitte, die Gehaltsabrechnung zu erläutern.

0x Hilfreiche Antwort

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