Hallo!
Hier meine Frage:
Mein Mann ist Einzelunternehmer und besitzt ein Betriebsgelände und darauf steht ein Werkstattgebäude, worin er seinen Handwerksbetrieb führt. Jetzt wollen wir auf dem selben Gelände ein Wohnhaus bauen, in das wir [mein Mann und ich] dann einziehen wollen. Gehört dieses neue Haus dann auch zum Betriebsvermögen? Wie ist es steuertechnisch wenn wir den Teil des Grundstücks, der mit dem neuen Haus bebaut wird, abtrennen und auf mich, also auf die Ehefrau übertragen?
Ich hoffe ich hab die Sache verständlich erklärt. Vielen Dank.
Gruss
Berta60
Neubau Privathaus auf Betriebsgelände.
12. Januar 2017
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Frage vom 12. Januar 2017 | 13:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubau Privathaus auf Betriebsgelände.
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#1
Antwort vom 12. Januar 2017 | 13:28
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Nein. Der anteilige Grund und Boden muss aus dem Betriebsvermögen unter Aufdeckung evtl. stiller Reserven entnommen werden.Zitat:Gehört dieses neue Haus dann auch zum Betriebsvermögen?
Unverändert: Der anteilige Grund und Boden muss aus dem Betriebsvermögen unter Aufdeckung evtl. stiller Reserven entnommen werden.Zitat:Wie ist es steuertechnisch wenn wir den Teil des Grundstücks, der mit dem neuen Haus bebaut wird, abtrennen und auf mich, also auf die Ehefrau übertragen?
#2
Antwort vom 12. Januar 2017 | 14:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank! Noch eine kurze Nachfrage: das Grundstück bleibt vollkommen im Besitz meines Mannes. Muss dann der Anteil für das Wohnhaus und der Anteil Gewerbe vermessen werden und 2 Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden? DANKE
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2017 | 14:08
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Zumindest muss der zu entnehmende Anteil sachgerecht berechnet werden. Eine Teilung in zwei Parzellen ist nicht notwendig.
#4
Antwort vom 12. Januar 2017 | 14:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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