Hallo zusammen,
Angestellter A arbeitet bei Großunternehmen U.
U ordnet im Laufe des Jahres 2016 diverse Auswärtstätigkeiten und übernimmt die Kosten (Bahnticket, Hotel, etc.). Zudem bezahlt U einen Verpflegungsmehraufwand (steuerfrei) gemäß der steuerlichen Pauschalen, den er zusammen mit der Erstattung auf das Konto von A überweist.
Zu Beginn des neuen Jahres sendet U eine Lohnsteuerbescheinigung zu, in der Zeile 20 ("Steuerfreie Verpflegungszuschüsse für Auswärtstätigkeiten") leer ist.
Muss A die erhaltenen (steuerfreien) Pauschalen und Erstattungen für Hotel etc. nun in der Steuererklärung angeben (und mit Werbungskosten in gleicher Höhe gegenrechnen) oder kann er darauf verzichten?
Viele Grüße
Auswärtstätigkeiten: Steuerfreien Verpflegungsmehrwand erhalten, aber Zeile 20 ist leer in der Lohns
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 18:31
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Auswärtstätigkeiten: Steuerfreien Verpflegungsmehrwand erhalten, aber Zeile 20 ist leer in der Lohns
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