Hallo.
Ich habe momentan eine kleine Streitigkeit mit einem Fitnessstidio. Angeblich ist ein Ärztliches Attest nur ein Indiz, aber keine Tatsache. Somit weigert sich das Studio die außerordentliche Kündigung anzuerkennen. Außer ich teile die konkrete Diagnose mit.
Nun habe ich kurz vor Weihnachten ein Schreiben von einen Anwalt erhalten, in dem ich aufgefordert werde knapp 400€ zzgl seiner Gebühren zu zahlen bis zum 5.1. Und weitere Beitragszahlungen zu ermöglichen. Sonst kommt ein Mahnbescheid.
Da ich keine Lust und vor allem keine Kraft für eine Verhandlung habe, hatte ich angeboten die Beträge zu begleichen unter der Voraussetzung, dass ich die außerordentliche Kündigung zu sofort bestätigt bekomme. Die Mahngebühren sehe ich ohne Mahnung als unverschämt an.
Muss der Anwalt auf so ein Angebot reagieren oder darf er das einfach ignorieren?
Muss der Anwalt der Gegenseite reagieren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Er darf dich einfach ignorieren. Und auch einfach den Mahnbescheid beantragen.
Weil WENN deine fristlose Kündigung unwirksam ist, bist du im Verzug und musst sämtliche Kosten erstatten.
Von daher ist jetzt einknicken wirtschaftlich die sinnloseste Variante, welche du wählen kannst. Wenn du mit einem ärztlichen Attest fristlos gekündigt hast, und das Attest kein Gefälligkeitsattest war, würde ich die Sache durchziehen.
Das sehe ich nicht als einknicken an. Ich verwende meine Energie lieber gegen den Krebs an.
Also kann ich zum Anwalt yippee
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Auf die Diagnose hat das Studio überhaupt keinen Anspruch.
Was steht denn in dem Attest genau?
"Dem Patienten wird hiermit eine dauerhafte Sportuntauglichkeit bescheinigt."
So in etwa ist es formuliert. Bin momentan aber im kh und kann nicht nachgucken.
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Zitat"Dem Patienten wird hiermit eine dauerhafte Sportuntauglichkeit bescheinigt." :
ZitatAngeblich ist ein Ärztliches Attest nur ein Indiz, aber keine Tatsache. Somit weigert sich das Studio die außerordentliche Kündigung anzuerkennen. Außer ich teile die konkrete Diagnose mit. :
Damit hat sich doch schon der BGH befasst.
Attest braucht keine Angabe über Krankheit zu enthalten
Darüber hinaus muss sich der Betreiber eines Studios normalerweise mit einem ärztlichen Attest zufriedengeben. Dieses braucht keine näheren Angaben über die Art der Krankheit zu enthalten.
https://www.wbs-law.de/sportrecht/bgh-zur-fristlosen-kundigung-beim-fitnessstudio-22787/
gruß charly
Hier kannst du ganz gelassen bleiben. Sorge aber unbedingt dafür dass du dem Mahnbescheid widersprichst, sollte er denn kommen.
Das Angebot würde ich unbedingt widerrufen!
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