Handy im Auto weggelegt angeblich Nutzung.

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schrauber0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Handy im Auto weggelegt angeblich Nutzung.

Hallo

Ich bin im Außendienst tätig und habe heute folgende Situation erlebt.
Ich fuhr beim Kunden los und telefonierte über die Freisprechanlage im Auto mit meiner Firma. Das Handy hatte ich auf das Amaturenbrett gelegt. Beim Anfahren an der nächsten Ampel rutschte es und ich habe es vom Amaturenbrett auf den Beifahrersitz geworfen/gelegt. Dabei habe ich die Straße nicht aus den Augen gelassen.
Ich bemerkte einen Motoradpolizisten, der links überholte, neben mir fuhr, ins Auto schaute und vor mir reinzog und bitte folgen anknippste.

Er sagt, ich hätte das Handy genutzt, habe ihm erklärt was ich tat aber nein das sei eine Nutzung, wenn es in meiner iPod Halterung gewesen wäre, wäre es ok. Er schreibt im Jahr über 250 Anzeigen und er liegt da immer auf der Lauer und wird immer fündig.
Er nahm meine Daten auf meinte das sind 60€ und ein Punkt, sie bekommen Post und verabschiedete sich.

Jetzt habe ich eben gelesen was alles "erlaubt" sei.
Ein im Auto benutztes Festnetzgerät ist kein Mobiltelefon und rechtfertigt somit kein Bußgeld (OLG Köln, Az. 82 Ss-OWi 93/09 ).
Nehmen Sie Ihr klingelndes Handy aus der Tasche, um es an Ihren Beifahrer weiterzureichen, liegt kein Fehlverhalten vor, sofern Sie dabei nicht aufs Display sehen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14 ).
Wenn Ihr Smartphone in den Fußraum gefallen ist und Sie es lediglich aufheben, gibt es kein Bußgeld (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07 ).
Jetzt komm ich mir etwas ver***scht vor.

Ich denke mal ein Einspruch könnte sich lohnen.
Wer hatte eventuell einen ähnlichen Fall?

Danke schonmal.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Schrauber0815):
Ein im Auto benutztes Festnetzgerät

Die Definiton von "Festnetzgerät" ist aber schon bekannt?



Gibt es Zeugen, die das mit dem werfen belegen können?



Zitat (von Schrauber0815):
Dabei habe ich die Straße nicht aus den Augen gelassen.

Nicht wirklich relevant.
Man muss die volle Kontrolle über das Fahrzeug haben (sehen, lenken, bremsen), denn es nützt nichts wenn man den Fußgänger sieht, ihn aber denn doch überfährt weil lenken/bremsen nicht klappt.
Da es hier nur eine Hand-Armbewegung war, wäre die volle Kontrolle über das Fahrzeug wohl gegeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schrauber0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Definition ist bekannt.

Beruflich bin ich halt allein unterwegs, deshalb gibt es meinerseits keine Zeugen oder sonst wer, der es gesehen hat.
Es ist halt die gleiche Sache/Bewegung, wenn man was anderes vom Amaturenbrett, direkt neben dem Tacho weglegen würde, Brötchentüte, Kippenpackung what ever. Als Außendienstler hat man nunmal irgendwo was liegen. Er meinte dazu ja das sei alles erlaubt, Handy nein.

Ich finde es irgendwie erschreckend, das man alles andere als ein Handy, weglegen darf. Totaler Blödsinn, naja Deutschland. Essen, trinken, Radio, Gespräche, Telefonate (über Freisprech) Reize von Außen, das lenkt alles mehr ab, als blind das Handy vom Amaturenbrett zu entfernen.
Bin absolut für Strafen, wenn das Ding am Ohr hängt, oder man SMS, Facebook oder sonst was damit macht. Aber normales weglegen sollte erlaubt sein. Das weglegen einer Brötchentüte, Kippen, Getränke etc. lenkt genauso ab.

Wenn man zum Teil hört und liest, das Kopfkratzen oder Kopf abstützen als Handynutzung interpretiert wurde von der Rennleitung, eieieiei ;)

-- Editiert von Schrauber0815 am 11.01.2017 00:57

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Schrauber0815):
Ich denke mal ein Einspruch könnte sich lohnen.
Wer hatte eventuell einen ähnlichen Fall?

Genau dazu gab es auch schon ein Urteil. Das Fazit war, dass das umlegen von einer Stelle an die andere keine Nutzung darstellt wenn dadurch eine Gefahr durch das evtl. umherrutschende Hany verhindert werde. Such mal ein bisschen bei Tante Google.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das Problem dürfte die unmittelbar vorherige Nutzung des Telefons sein. Sie werden kaum nachweisen können, dass Sie das ausgeschaltete Gerät auf den Sitz geworden haben. Jeder Richter wird eine dahingehende Aussage als Ausflucht sehen.

Ich bin der Meinung, ein Einspruch wäre in diesem Falle vergebene Liebesmüh'.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Nein, das ist kein Problem, denn das Handy in der Hand halten und mit der Freisprecheinrichtung zu telefonieren ist nicht verboten! http://www.t-online.de/auto/news/id_77783888/handy-am-steuer-urteil-des-olg-stuttgart-definiert-verbot-neu.html
Der TE schrieb ja, dass er beim Kunden losfuhr und mit der Freisprecheinrichtung telefoniert hat. Wenn er also bereits vor dem losfahren das Gespräch begonnen hatte, dann ist alles in bester Ordnung.

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#6
 Von 
Schrauber0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Richtig, es war nicht aus, das schrieb ich auch nicht. Ich telefonierte ja schon über die Freisprechanlage.

Ich werd den Schrieb mal abwarten und den Anhörungsbogen oder was auch kommt wahrheitsgemäß ausfüllen.
Ist halt blöd, das ich keinen Beifahrer hatte. Steht Aussage gegen Aussage, wie heißt es in schlechten Filmen immer "Im Zweifel für den Angeklagten"
Meiner Frau habe ich heute gezeigt was ich machte, naja sie sagte auch im Grunde müsste bei sowas auch das weglegen von anderen Gegenständen verboten sein.
Ich melde mich sobald ich was weiß.

Danke soweit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Schrauber0815):
Steht Aussage gegen Aussage

Nö, Polizist gegen Tatverdächtigen.



Zitat (von Schrauber0815):
wie heißt es in schlechten Filmen immer "Im Zweifel für den Angeklagten"

In der Realität stellen sich bei der oben genannten Konstallation bei den wenigsten Gerichten da Zweifel.



Da der Polizist das aber wahrheitsgemäß protokolliert hat und auch so schildern wird, geht es nur darum, ob der Polizist das Gericht von seiner Argumentation überzeugen kann oder Du.





-- Editiert von Harry van Sell am 12.01.2017 00:30

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da der Polizist das aber wahrheitsgemäß protokolliert hat und auch so schildern wird, geht es nur darum, ob der Polizist das Gericht von seiner Argumentation überzeugen kann oder Du.

Verstehe ich nicht. Der Polizist wird hoffentlich aussagen, was er gesehen hat. Offenbar hat er gesehen, dass der Fahrer das Handy in der Hand hatte. Vielleicht hat er auch Mundbewegungen gesehen, d.h. er hat gesehen, dass der Fahrer gesprochen hat. Beides bestreitet der Fahrer ja auch gar nicht. Soweit muss ja noch niemand überzeugt werden.

Problematisch wird es natürlich, wenn der Polizist aussagt, der Fahrer hätte auf dem Handy rumgetipselt oder sich das Ding ans Ohr gehalten. Aus der Darstellung des Teilnehmers lässt sich aber nicht entnehmen, dass der Polizist das tun wird. Er ist offenbar der Meinung, jegliches Anfassen des Handy's wäre verboten und hat das dem Fahrer gegenüber so kommuniziert. Diese Meinung wird den Richter aber herzlich wenig interessieren. Der Polizist ist Zeuge und kein Staatsanwalt.

Von daher sehe ich bei wahrheitsgemäßer Aussage des Polizisten noch nicht das riesen Problem. Schwierig wird es nur, wenn der Polizist meint, mehr gesehen zu haben als er dann wirklich gesehen hat.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Schrauber0815):
Richtig, es war nicht aus, das schrieb ich auch nicht. Ich telefonierte ja schon über die Freisprechanlage.


Zitat (von Schrauber0815):
Ist halt blöd, das ich keinen Beifahrer hatte. Steht Aussage gegen Aussage,



Na ja, wenn du über die Freisprecheinrichtung telefoniert hast, gibt es in meinen Augen schon
einen Zeugen dafür, den als Gesprächspartner hört man das ja sehr gut.



Im Link von micbu heisst es:


Denn in dem konkreten Fall gab der Fahrer an, während eines Telefonats ins Auto gestiegen zu sein.


Da die Aussage des Fahrers, er habe per Freisprecheinrichtung telefoniert, vor Gericht nicht widerlegt werden konnte, sprach das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten frei.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von daher sehe ich bei wahrheitsgemäßer Aussage des Polizisten noch nicht das riesen Problem.

Doch, wenn der Richter die Meinung des Polizisten teilt / dessen Argumentation überzeugender findet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schrauber0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt, hatte meinem Gesprächspartner gesagt na super der zieht mich raus.
Aber er kann auch nur sagen, ja wir haben telefoniert, er hat nicht gesehen, das ich das verfluchte Ding nur weggelegt habe.

Da sehe ich dann eher das Problem.

Naja ich warte mal den Bescheid ab und leg Einspruch ein. Ich berichte dann.

Danke an alle soweit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Stimmt, hatte meinem Gesprächspartner gesagt na super der zieht mich raus.


Du hast also während des Telefonats das Handy in der Hand gehabt? Nicht gut für Dich

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Stimmt, hatte meinem Gesprächspartner gesagt na super der zieht mich raus.


Zitat (von hh):
Du hast also während des Telefonats das Handy in der Hand gehabt? Nicht gut für Dich



Man könnte wenigstens den Eingangspost lesen !


Zitat (von Schrauber0815):
Ich fuhr beim Kunden los und telefonierte über die Freisprechanlage im Auto mit meiner Firma. Das Handy hatte ich auf das Amaturenbrett gelegt.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du hast also während des Telefonats das Handy in der Hand gehabt? Nicht gut für Dich
Warum? Selbst das wäre nicht verboten!

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