Leihwagen bei Fehler durch Werkstatt

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
Leihwagen bei Fehler durch Werkstatt

Hallo Forum, mein Wagen war in der Werkstatt, weil ich einen Heckschaden hatte (Vollkaskoschaden) Es war so, dass ich für die Zeit wo der Wagen in der Werkstatt war keinen Leihwagen in Anspruch genommen hatte! Als ich den Wagen abgeholt habe, sind mir bei der Übergabe dessen, Fehler der NEUEN Lackierung aufgefallen. Diese habe ich sofort reklamiert.

Nun zu meiner Frage. Die Werkstatt möchte nachbessern. Das soll auch so sein, nur habe ich jetzt keine Möglichkeit mehr, mir während der Zeit woanders einen Leihwagen zu holen. Steht mir für die Zeit ein Leihwagen der Werkstatt zu?

Wer den Schaden hat...?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Das soll auch so sein, nur habe ich jetzt keine Möglichkeit mehr, mir während der Zeit woanders einen Leihwagen zu holen.

Sixt, Europcar, ... alle haben keine Autos mehr zu vermieten?


Die Werkstatt hat die Kosten eines Leihwagen zu tragen, wenn diese notwendig sind, der Kunde hat aber auch eine Schandeminderungspflicht.

Absolut notwendig scheint das Auto ja nicht zu sein ...
Also prüfen, wie "unabdingbar" ist das Auto? Wie kann man das begründen/belegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Doch das Auto ist notwendig für den täglichen Arbeitsweg!

Natürlich könnte ich bei sixt etc. mir einen Wagen leihen. Nur würde ich dann auf den Kosten sitzen bleiben! Und das möchte ich nicht, denn der Fehler ist durch die Werkstatt verursacht wurden und nicht von mir!

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Doch das Auto ist notwendig für den täglichen Arbeitsweg!


Wenn das heißen soll, dass man bisher Urlaub hatte, daher keinen Leihwagen brauchte, allerdings jetzt wieder arbeiten muss und auf einen Wagen angewiesen ist, ist das eine durchaus schlüssige Begründung.

Zitat (von daddeln):
Nur würde ich dann auf den Kosten sitzen bleiben!


Nö, das müsste die Werkstatt übernehmen. Nur muss man im Rahmen der Schadensminderungspflicht erstmal mit dem Werkstatt-eigenen Leihwagen vorlieb nehmen, man hat da kein sonderlich großes Wahlrecht.

Zitat (von daddeln):
Steht mir für die Zeit ein Leihwagen der Werkstatt zu?


Ja. Wenn diese keinen hat, kommen wieder die genannten Alternativen ins Spiel.

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#4
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja darum geht es mir ja nur.. das ist ein großes Autohaus.. die haben genügend Leihwagen. Dabei ist es mir auch Laterne was für ein Wagen es als Leihgabe gibt. ich muss einfach nur zur Arbeit und nach Hause kommen!

Also ist das alles im Rahmen der schadensminderrungspflicht geregelt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Also ist das alles im Rahmen der schadensminderrungspflicht geregelt?

Sofern man den Widerspruch des "notwendig" entsprechend begründen kann: JA



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, denn die Werkstatt weigert sich und sagt, mir würde keiner zustehen

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von daddeln):
Danke, denn die Werkstatt weigert sich und sagt, mir würde keiner zustehen



Da könnte sie eventuell gar nicht so unrecht haben.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Vollkaskoschaden


Das könnte der casus knacktus sein.

VVG § 86 : Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.

Zitat (von daddeln):

Steht mir für die Zeit ein Leihwagen der Werkstatt zu?


Ist das in den Vollkaskobedingungen so vereinbart?

Zitat (von daddeln):

Es war so, dass ich für die Zeit wo der Wagen in der Werkstatt war keinen Leihwagen in Anspruch genommen hatte!


Wenn nicht in den Vollkaskobedingen so vereinbart, hätte den auch keiner bezahlt außer man selbst.


-- Editiert von BudWiser am 11.01.2017 09:47

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#9
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

@Budwiser

Ja es war erst ein Vollkaskoschaden, der durch die Werkstatt nicht richtig entstandgesetzt wurde! Sprich ich habe jetzt einen Schaden verursacht durch die Werkstatt, weil diese zu dumm ist die Stoßstange richtig zu montieren!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von BudWiser):
Das könnte der casus knacktus sein.

VVG § 86 : Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.




Was soll das denn damit zu tun haben?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
@Budwiser

Ja es war erst ein Vollkaskoschaden, der durch die Werkstatt nicht richtig entstandgesetzt wurde! Sprich ich habe jetzt einen Schaden verursacht durch die Werkstatt, weil diese zu dumm ist die Stoßstange richtig zu montieren!


Es ist immer noch ein Vollkaskoschaden. Der allerdings im ersten Anlauf nicht richtig behoben wurde.

Der VN hat nur Ansprüche gegen seine Versicherung, einen Schaden im Rahmen der Vollkaskoversicherungsbedingungen wegzumachen. Meistens ist dazu die Hilfe einer Werkstatt nötig.

Über § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist geregelt, daß Ersatzansprüche des VN gegenüber einem Dritten (hier evtl. der Werkstatt) auf die Versicherung übergehen.

Die Werkstatt ist "Erfüllungsgehilfe" der Versicherung. Der Schuldner (die Versicherung) hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

Wenn jetzt aber bei den Vollkaskoversicherungsbedingungen nicht geregelt ist, daß bei Verschulden der Werkstatt und damit Verzögerung von Reparaturen ein Leihwagen gestellt wird, gibt es da auch keine Kostenerstattung.

Anders wäre es, wenn der Schaden durch Fremdverschulden im Rahmen einer Autohaftplicht abgewickelt wird. Verzögert sich die Reparatur durch Verschulden der Werkstatt, kann man hier einen Leihwagen für die Tage nehmen. Den müßte man aber erst selbst bezahlen und kann den dann der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.

Dabei ist aber die Schadenminderungspflicht zu beachten: den Leihwagen eine Nummer kleiner nehmen als der eigene (sonst ziehen die einem gesparte Aufwendungen für den eigenen Wagen ab), ist der Leihwagen wirklich nötig oder wäre es billiger, auch mal mit dem Taxi zu fahren usw.

Es gibt Vollkaskoversicherungen mit "Werkstattbindung". Da ist oftmals ein Hol- und Bringservice und ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur mit enthalten. So was hast du aber nicht, oder?





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#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von BudWiser):
Das könnte der casus knacktus sein.

VVG § 86 : Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.


Was soll das denn damit zu tun haben?

gruß charly


Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von daddeln):
Danke, denn die Werkstatt weigert sich und sagt, mir würde keiner zustehen


Da könnte sie eventuell gar nicht so unrecht haben.

gruß charly


könnte

Das ist doch immer noch ein Vollkaskoschaden, oder wurde der bereits behoben?



-- Editiert von BudWiser am 11.01.2017 12:11

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#13
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Also der Vollkaskoschaden ist behoben wurden! Der Wagen bekam eine neue Heckschürze. Bei der Montage der neuen Heckschürze in der Werkstatt des Versicheres, wurde unsachgemäß gearbeitet. Das heißt, dass die Werkstatt die frischlackierte und NEUE heckschürze beim montieren beschädigt hat(lackplatzer)

Nein angeblich habe ich keine Anspruch auf einen Leihwagen im Zuge der ersten Instandsetzung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von daddeln):

Nein angeblich habe ich keine Anspruch auf einen Leihwagen im Zuge der ersten Instandsetzung


Das hatte ich doch geschrieben, oder?

Der Vollkaskoschaden wurde im Zuge der ersten Instandsetzung nicht vollständig behoben, weil eine Heckschürze noch nicht repariert war.

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von BudWiser):
Der VN hat nur Ansprüche gegen seine Versicherung, einen Schaden im Rahmen der Vollkaskoversicherungsbedingungen wegzumachen. Meistens ist dazu die Hilfe einer Werkstatt nötig.


Nein, die Versicherung zahlt die für die Instandsetzung erforderlichen Kosten bis zu den
entsprechenden Obergrenzen.
Die Versicherung macht keine Schäden weg.

Zitat (von BudWiser):
Über § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist geregelt, daß Ersatzansprüche des VN gegenüber einem Dritten (hier evtl. der Werkstatt) auf die Versicherung übergehen.


Das hat damit nichts zu tun. Wir sind hier beim Werkvertrag/Sachmängelhaftung.
Es gibt hier niemanden, wo die Versicherung Regressansprüche geltend machen könnte.


Zitat (von BudWiser):
Die Werkstatt ist "Erfüllungsgehilfe" der Versicherung. Der Schuldner (die Versicherung) hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.



Auftraggeber für die Reparatur war bestimmt der TS "daddeln" und nicht die Versicherung.


Zitat (von BudWiser):
Wenn jetzt aber bei den Vollkaskoversicherungsbedingungen nicht geregelt ist, daß bei Verschulden der Werkstatt und damit Verzögerung von Reparaturen ein Leihwagen gestellt wird, gibt es da auch keine Kostenerstattung.



Das hat alles mit der Versicherung nichts zu tun. Wenn die Werkstatt einen Fehler macht, ist die Werkstatt
und nicht die Versicherung haftbar.


Zitat (von BudWiser):
Anders wäre es, wenn der Schaden durch Fremdverschulden im Rahmen einer Autohaftplicht abgewickelt wird. Verzögert sich die Reparatur durch Verschulden der Werkstatt, kann man hier einen Leihwagen für die Tage nehmen. Den müßte man aber erst selbst bezahlen und kann den dann der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.



Wenn die Verzögerung auf ein Verschulden der Werkstatt zurück zu führen ist, wird die Versicherung
keinen Cent bezahlen.


Zitat (von BudWiser):
Es gibt Vollkaskoversicherungen mit "Werkstattbindung". Da ist oftmals ein Hol- und Bringservice und ein Leihwagen für die Dauer der Reparatur mit enthalten. So was hast du aber nicht, oder?


Da kann dann alles ganz anders aussehen.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 11.01.2017 14:31

Signatur:

Gruß Charly

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Der Vollkaskoschaden wurde im Zuge der ersten Instandsetzung nicht vollständig behoben, weil eine Heckschürze noch nicht repariert war.



Gilt gleiches für den Fall, dass das Fahrzeug am Ende von der Hebebühne kippt, auch der Schaden wäre ja dann im Zuge der ersten Instandsetzung geschehen.

So ganz erschließt sich mir diese Logik nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von daddeln):

Nein angeblich habe ich keine Anspruch auf einen Leihwagen im Zuge der ersten Instandsetzung



Zitat (von BudWiser):
Das hatte ich doch geschrieben, oder?



Ersetze "erste Instandsetzung" durch "erste Nacherfüllung". :)



Zitat (von daddeln):
Das heißt, dass die Werkstatt die frischlackierte und NEUE heckschürze beim montieren beschädigt hat(lackplatzer)

Nein angeblich habe ich keine Anspruch auf einen Leihwagen im Zuge der ersten Instandsetzung




Das heißt, das Werk ist mangelhaft und die Werkstatt hat ein Recht auf Nacherfüllung.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat die Werkstatt zu tragen.

Ein Leihwagen ist da nicht dabei.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit könnte man über Schadensersatz neben der Leistung nachdenken.

BGB § 635 Nacherfüllung




gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 11.01.2017 14:42

-- Editiert von charlyt4 am 11.01.2017 14:46

Signatur:

Gruß Charly

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#18
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Ich zitiere Vertrags)Werkstatt. Heißt übersetzt:

Ich als Versicherung versichere die "Schusseligkeit" des VN und repariere die Schäden, die du selbst verursacht hast und für die kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Dafür habe ich eine eigene Werkstatt unter Vertrag. Du, VN, darfst in keine andere Werkstatt gehen. das haben wir nicht vereinbart. Einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur bekommst du nicht. Es sei denn, du bezahlst eine etwas höhere Prämie.

Wir versprechen nicht, wie lange eine Reparatur dauert. Alles, was zwischen Reparaturbeginn und Reparaturende passiert, braucht dich nicht zu kümmern. Du bekommst am Ende der Reparatur dein Auto so zurück, als ob nichts geschehen wäre.

Zitat (von daddeln):

Nein angeblich habe ich keine Anspruch auf einen Leihwagen im Zuge der ersten Instandsetzung


Nein, nicht nur angeblich. Das ist so. Bitte den Versicherungsvertrag durchlesen.


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#19
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist doch mal eine Aussage, mit der ich etwas anfangen kann. Im Zuge der "Übergabe" an den Kunden (folglich mir) sind mir die Mängel des instandgesetzten Bauteils aufgefallen und wurden sofort angesprochen. Somit ist die Reperatur des Vollkaskoschadens als nicht abgeschlossen. Das diese Reparatur nun aber 2 Wochen andauert steht also in keiner Relation?

Ja ich habe eine Werkstattbindung mit meiner Versicherung abgemacht.

Was würde denn sein, wenn die Werkstatt nun nachbessert und die Nachbesserung fehlerhaft ist? Z.b man an dem neulackiertem Teil farbunterschiede sieht, weil nur die fehlerhaften stellen ausgebessert wurden und nicht die ganze stossstange neu gelackt wurde?
Wie sieht es aus, wenn aufgrund der Nachbesserung im spottrepairverfahren(nur die Schadstellen werden nachlackiert) es zu haftungsproblem des Lackes kommt und diese nach 1-2 Jahren anfängt abzublättern. Dies hat man dann oft beim Klarlack!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Das ist doch mal eine Aussage, mit der ich etwas anfangen kann. Im Zuge der "Übergabe" an den Kunden (folglich mir) sind mir die Mängel des instandgesetzten Bauteils aufgefallen und wurden sofort angesprochen. Somit ist die Reperatur des Vollkaskoschadens als nicht abgeschlossen. Das diese Reparatur nun aber 2 Wochen andauert steht also in keiner Relation?

Ja ich habe eine Werkstattbindung mit meiner Versicherung abgemacht.

Was würde denn sein, wenn die Werkstatt nun nachbessert und die Nachbesserung fehlerhaft ist? Z.b man an dem neulackiertem Teil farbunterschiede sieht, weil nur die fehlerhaften stellen ausgebessert wurden und nicht die ganze stossstange neu gelackt wurde?
Wie sieht es aus, wenn aufgrund der Nachbesserung im spottrepairverfahren(nur die Schadstellen werden nachlackiert) es zu haftungsproblem des Lackes kommt und diese nach 1-2 Jahren anfängt abzublättern. Dies hat man dann oft beim Klarlack!


Zwei Wochen scheint mir auch etwas lang zu sein. Die "Vertragswerkstätten" der Versicherungen sind aber keine Hinterhofschrauberbuden, sondern renommierte Werkstätten, teilweise sogar Markenwerkstätten.

Aber: die Versicherungen drücken hier auf die Preise. Vorteil für die Werkstätten: sie haben eine gewisse Grundauslastung und machen das Spiel mit. Wenn sie es nicht machen, kommen eben andere Werkstätten zum Zuge. Gerade die Markenwerkstätten sehen dann Autos ihrer Marke, die sie sonst nicht sehen würden, weil die nach Ablauf der Garantie in freie Werkstätten gehen wo es billiger ist. So können sie vielleicht noch einen Ölwechsel oder neue Reifen oder Bremsen mit verkaufen. Das ist wie mit Reifenwechseln und Einlagern: keine Werkstatt verdient daran, aber sie sehen so zweimal im Jahr ein Auto und können Reparaturen mit verkaufen (die Spurstangenköpfe sind ausgeschlagen und die Bremsen sind auch demnächst fällig).

Vorteil für die Versicherungen: sie behalten das Zepter in der Hand, haben direkten Einfluß auf die Reparaturkosten und -Methoden. Es kann durchaus sein, daß eine "Spot-Lackierung" gemacht wird, wenn ansonsten (überflüssigerweise) ein ganzer Kotflügel lackiert wird oder ein Kunststoff-Heckschürze repariert wird anstelle eines Neuteils.

Mal ehrlich, wenn man keine Vollkasko hätte und einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen müßte, würde man ja auch im Interesse des eigenen Portemonnaies da Geld einsparen, wo man es kann.

Es kommt hier auf den Versicherungsvertrag an. Die Versicherungen versuchen natürlich, diese Werkstattbindung schmackhaft zu machen und bieten dafür dann je nach Gesellschaft unterschiedliche "Goodies" dazu an:

Hol- und Bringservice, Leihwagen, aber auch entsprechende Garantie auf die Reparaturen (3 Jahre sind oftmals üblich). Hier muß man den eigenen Versicherungsvertrag heranziehen und ggf. dessen Leistungen mit den anderer Gesellschaften vergleichen. Letztendlich stehen dafür aber auch nicht unerhebliche Beitragsnachlässe im Raum.

Die Werkstattbindung funktioniert so, daß man der Versicherung das Auto zur Reparatur überläßt. Die beauftragt eine Werkstatt und steht für die geleistete Arbeit gerade - wie gesagt, oftmals sogar für 3 Jahre. Das bietet die Werkstatt im "direkten Kontakt" nicht.

Jede Medaille hat zwei Seiten, das muß man wissen. Trotzdem sind zwei Wochen doch etwas sehr lang. Vielleicht mal bei der Versicherung nachhaken, warum das solange dauert?

Die sollten kein Interesse an unzufriedenen Kunden haben.. Gerade die Autoversicherungen sind oftmals der Fuß in der Tür zu weiteren Versicherungen. Mit Autoversicherungen läßt sich kein Geld machen, das kommt über Folgeverträge (Lebensversicherungen, Riester!!!) in die Kasse. Man kann ja ruhig sagen: wenn das mit euch nicht klappt, gehe ich woanders hin.

Beispiel CARGLASS. Ein Unternehmen, wo "die Versicherungswirtschaft" hinter steckt. Scheibentausch ist überaus lukrativ, da werden 600 bis 800 EUR und mehr abgerechnet. Die Scheibe selbst kostet vielleicht 120 EUR, dann kommt Scheibenkleber für 30 EUR dazu und gut eine Stunde Arbeit. Obwohl oftmals eine Scheibenreparatur möglich ist (die kostet so gut wie Null), wird aber die ganze Scheibe ausgetauscht. Deshalb der Slogan: Lassen Sie reparieren, wir übernehmen die Kosten. Man will also nicht, daß ein Auto "in fremde Hände" kommt und letztendlich spart es ja auch Geld für alle Versicherten. Die 150 EUR Selbstbeteiligung schrecken schon längst nicht mehr vom Scheibentausch ab. Wer 800 EUR bei der Versicherung abrechnen kann, reicht davon gerne 150 EUR an den Kunden weiter. 150 EUR SB+ 150 EUR für die Scheibe sind 300 EUR, bleiben immer noch 500 EUR hängen. So läuft das.

Die Notrufsäulen an den Autobahnen werden schon seit vielen Jahren von der "Versicherungswirtschaft" betrieben. Die Versicherungen haben ein eignes Abschleppwagennetz "RoadAssistance" (die silbernen). Wurden früher, als die Notrufsäulen noch vom Bund betrieben wurden, nahezu ausschließlich die "gelben" Abschlepper bei Autobahnpannen gerufen, kann man nun Einfluß nehmen auf die Abschleppkosten. Mit Autoabschlepperei läßt sich viel Geld verdienen, da wurden die Rechnungen mangels Konkurrenz hemmungslos mit der Gabel geschrieben.

Für 5 EUR im Jahr gibt es "Pannenhilfe" zur Haftpflichtversicherung. ByeBye AC/DC. Es wundert immer wieder, wie ein eingetragener Verein im Laufe der Jahre so ein mächtiges Imperium aufbauen konnte.

Ich persönlich hatte vor vielen Jahren, als mein Auto noch entsprechenden Wert hatte, eine Vollkasko mit Werkstattbindung. Und als ich die tatsächlich mal in Anspruch nehmen mußte, weil mir einer hinten reingefahren und abgehauen ist, lief alles zu meiner vollsten Zufriedenheit: mein Auto wurde von einem Karosseriefachbetrieb abgeholt, repariert und wieder zurückgebracht bis vor die Haustür. Einen Leihwagen hätte ich für "kleines Geld" bekommen können, habe aber drauf verzichtet weil ich ein anderes Auto nutzen konnte. Man spart ja, wo man kann...An der Reparatur war absolut nichts auszusetzen.

Meine "Pannenhilfe" habe ich auch zweimal gebraucht. Einmal blieb ich liegen auf der Autobahn, der silberne Abschlepper kam und brachte das Auto gute 200 km zu mir nach Hause. Alternativ hätte der auch eine Werkstatt meiner Wahl angefahren.

Das zweite mal war nachts, da mußte ich einem Reh ausweichen und habe den Wagen an einer Autobahnleitplanke zerlegt. Der silberne Abschlepper kam, und weil der Wagen definitiv nicht mehr reparabel war, bekam ich noch nachts um zwei Uhr (!!!) einen Leihwagen für ein paar Tage. Da kamen zwei Autos, der Fahrer von meinem Leihwagen fuhr dann mit dem anderen Fahrer im anderen Auto weiter. Übrigens eine Leihwagenfirma, die nur im Auftrag der Versicherungen verleiht. Diese 5 EUR/Jahr waren richtig gut angelegt.


Wenn jetzt eine weitere Nachbesserung erforderlich sein sollte, weil später der Lack abblättert, hilft hier ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Das macht man übrigens auch, bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Wenn heute von "im Zuge der ersten Instandsetzung" die Rede ist, könnte es "im Zuge der zweiten Instandsetzung" einen Leihwagen geben. Aber ob das tatsächlich so ist, muß man bei der Versicherung erfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Im Zuge der "Übergabe" an den Kunden (folglich mir) sind mir die Mängel des instandgesetzten Bauteils aufgefallen und wurden sofort angesprochen.


Und das kannst du wie nachweisen?

(Eine Abnahme in Kenntnis von Mängeln hat nach § 640 II BGB den Verlust von Gewährleistungsrechten zur Folge, sofern der Besteller sich diese Rechte nicht ausdrücklich vorbehält.)


Zitat (von daddeln):
Somit ist die Reperatur des Vollkaskoschadens als nicht abgeschlossen.



Doch, denn du hast das Werk ja abgenommen. Andernfalls hättest du das Auto dort stehen lassen müssen.


Zitat (von daddeln):
Das diese Reparatur nun aber 2 Wochen andauert steht also in keiner Relation?


Was soll bei einer zu lackierenden Stoßstange zwei Wochen dauern?
Mit den heutigen Materialien und bei ordentlicher Planung ist das morgens gebracht und abends gemacht!
Oder haben sie erst in zwei Wochen einen Termin frei?

Zitat (von daddeln):
Ja ich habe eine Werkstattbindung mit meiner Versicherung abgemacht.


Wäre prima, wenn man sowas gleich am Anfang sagen würde. Dann hätte man dir gleich sagen
können "schau in deinen Vertrag" denn den kennt hier keiner.


Zitat (von daddeln):
Wie sieht es aus, wenn aufgrund der Nachbesserung im spottrepairverfahren(nur die Schadstellen werden nachlackiert) es zu haftungsproblem des Lackes kommt und diese nach 1-2 Jahren anfängt abzublättern. Dies hat man dann oft beim Klarlack!


Tja, schau in deinen Vertrag.
Die meisten, mit denen ich zu tun habe, geben 5 Jahre teilweise sogar 6 Jahre Garantie auf die
Arbeit ihrer Partnerwerkstätten.

Welche Versicherung ist es denn? Die mit den drei Buchstaben?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Die mit dem großen Vogel V am Anfang und dem H am Ende

Naja 2 Wochen, da ich ihn letzte Woche Montag abgegeben habe und Donnerstag wurde er von mir übernommen mit den Mängeln, da ich das Auto brauchte und mir auch zugesichert wurde, dass es nur bis letzte Woche Donnerstag dauern sollte. Nun soll ich ihn am Montag abgeben, ergo beläuft sich die reperatur auf 2 wochen

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#23
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von daddeln):
Die mit dem großen Vogel V am Anfang und dem H am Ende


Ja und, was sagen die Versicherungsbedingungen? Oder haben die keine?

Zitat (von daddeln):

Naja 2 Wochen, da ich ihn letzte Woche Montag abgegeben habe und Donnerstag wurde er von mir übernommen mit den Mängeln, da ich das Auto brauchte und mir auch zugesichert wurde, dass es nur bis letzte Woche Donnerstag dauern sollte. Nun soll ich ihn am Montag abgeben, ergo beläuft sich die reperatur auf 2 wochen


Zwei Wochen sind relativ.

Montag (abends?) hingestellt, Donnerstag (abends?) abgeholt.Lack muß auch trotz gewärmter Lackierkabine etwas "durchtrocknen". Würde ich sagen, normaler Zeitumfang.

Donnertag Abholung, dabei Mängel festgestellt und reklamiert. Neuen Termin für Nachbesserung vereinbart am folgenden Montag.
Gleich da lassen nicht möglich, da Auto gebraucht wurde und übers Wochenende ohnehin nicht viel passiert wäre und das Auto wohl nur auf dem Hof gestanden hätte. Termin mit Lacker abmachen.

Nun wieder Montag hinbringen - wie lange soll die Nachbesserung dauern?

Hätte ich auch so gemacht, vom Ablauf an sich kann man da nichts sagen.

Ärgerlich ist es immer, wenn etwas nicht so klappt wie es klappen sollte. Ich würde das jetzt nicht überbewerten, das Auto war ja nutzbar bis auf die optische Einschränkung des Lackschadens.



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#24
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Kurzes Update!

Mit dem Leihwagen hat es doch geklappt. Am Montag den 16.01 habe ich den Wagen abgegeben und am Freitag den 20.01 wieder in Empfang genommen. Jetzt kommt das große ABER

Der Wagen war pottendreckig.. die VW Werkstatt hat es begründet, dass aufgrund der******rung eine Wäsche nicht möglich wäre und hinter der Werkstatt ein Stück Schlamm war. Das könnte ich nachvollziehen, aber innen der Fußraum war auch voller Schlamm. Das fand ich nicht so lustig. Freunde die in anderen VW Werkstätten arbeiten, waren entsetzt und haben gesagt, bei denen würde es sowas nicht geben!

Ich bin dann trotzdem zum Autowaschen gefahren und musste feststellen, das schonwiedee lackplatzer auf der Stoßstange waren. Dies habe ich umgehend in einer e-Mail kundgetan. Am Montag erhielt ich Antwort, das man sich bei mir melden würde. Gestern hab ich dann einen Anruf zwecks Terminvereinbarung erhalten!

Nun stellt sich mir eine ganz andere Frage! Die Stoßstange wird dann das 4x lackiert!
1. heckstossstange komplett
2. Ausbesserung
3. Ausbesserung
4. jetzt neuer Termin

Muss ich das ausbessern annehmen? Alleine weil jetzt so viele Lackschichten übereinander liegen!

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