Zweitwohnsitz Absetzen von Kleidung und weitere Sachen

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2017 18:51:40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweitwohnsitz Absetzen von Kleidung und weitere Sachen


Guten Tag,
ich hätte folgende Frage:

Ich musste mir für einen neuen Job einen Zweitwohnsitz anschaffen. Auf der Arbeit muss ich Anzüge tragen. Da ich unter der Woche bundesweit tätig bin , entscheide ich freitags abends, welchen Wohnsitz ich anfahre. Ich habe einen in Süd- und einen in Norddeutschland. Logischerweise fahre ich , freitag abends , wenn ich in Bayern tätig war, nicht nach Düsseldorf, sondern meinen Wohnsitz in Ludwigshafen an.

Aufgrund des Zweitwohnsitzes wollte/muss ich meinen Vorrat an Bekleidung aufstocken. Kann man diese Aufstockung von der Steuer absetzen und sich dann auf den Zweitwohnsitz beziehen? Um zwei Haushalte zu führen reicht mein Bekleidungsvorrat leider definitiv nicht aus und die Aussage,

" Als notwendig gelten alle Gegenstände, die laut Finanzgericht Köln "zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind" (Urteil vom 5.2.1992). Genauere Angaben macht das Finanzgericht nicht " (Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html) ,

ist für mich sehr schwammig.

Vielen Dank für Eure Einschätzung

Gruß
Michel




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Es scheitert ja schon an der doppelten Haushaltsführung an sich.

Der Zweitwohnsitz darf maximal die halbe Entfernung vom Arbeitsort haben, wie der Erstwohnsitz.

Das heißt aber z.B. das weder bei Hamburg noch als München als Tätigkeitsort eine entsprechende doppelte Haushaltsführung gegeben ist, unabhängig davon, welches der Erstwohnsitz ist.

Zitat (von michelj20):
Da ich unter der Woche bundesweit tätig bin ,


Wenn das der Regelfall ist, gibt es auch keinen Grund für eine doppelte Haushaltsführung.

Außerdem dürfte das Aufstocken der Kleidung nicht absetzungsfähig sein. Weil wenn das jeweilige Kleidungsstück weniger genutzt wird, ist es länger haltbar, daher entstehen in der Summe ja keine Mehrkosten (nur die Anschaffung wird vorgezogen).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.08.2017 18:51:40
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hiphappy,

vielen Dank für die Einschätzung. Ich erläutere es etwas genauer:

Der Arbeitsplatz/Firmensitz ist in Köln. Ich werde zu 65% bundesweit unterwegs sind. Es sind jedoch auch feste Bürozeiten , ca. 35% vorhanden (Wintermonate) , in denen man ausschließlich in Köln tätig ist. Ich hatte in der Vergangenheit auch ähnliche Distanzen als Zweitwohnsitz angegeben und die Miete , sowie auch Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate und ähnliches wurden anerkannt.

Das bedeutet von mir zuhause (Nähe Ludwigshafen) bis zur Arbeit wären knapp 270km. Durch meinen Zweiwohnsitz verringert sich die Distanz auf 39km.

Hier wäre doch eine doppelte Haushaltsführung möglich oder?



Das mit der Bekleidung leuchtet ein. Aber würde ich nicht, unabhängig von der Nutzung , auch einen größeren Vorrat an Bekleidung benötigen um quasi zwei Haushalte damit ausstatten zu können.


Ich merke schon der Satz: " Als notwendig gelten alle Gegenstände, die laut Finanzgericht Köln "zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind" (Urteil vom 5.2.1992). Genauere Angaben macht das Finanzgericht nicht " (Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html) ,

lässt sehr viel Fantasie zu :augenroll:


Ich müsste die Anzüge auch in die Reinigung geben und es wäre nicht immer sicherzustellen, dass ich diesen auch wieder schnell genug gereinigt zurückbekomme (Wenn man diesen z.B. Freitags abends oder am Samstag Mittag abgibt, wäre dieser frühstens wieder ab Montag um 9 abholbereit. Hier würde ich aber wahrscheinlich schon wieder im Auto sitzen und wäre am Arbeiten.

Klar kann man sagen (und das wird meine Freund beim Finanzamt wahrscheinlich auch sagen :grins: ) , dann gib ihn so ab, dass es passt. Aber das wird nicht immer funktionieren. Und die Ursache hierfür sehe ich in der doppelten Haushaltsführung.

Viele Grüße
MichelJ


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hier wäre doch eine doppelte Haushaltsführung möglich oder?


Ja

Zitat:
Und die Ursache hierfür sehe ich in der doppelten Haushaltsführung.


Und diese Auffassung wird das Finanzamt nicht teilen, genauso wenig, wie man Anzüge oder andere Privatkleidung von der Steuer absetzen kann, nur weil sie während der Arbeit abgenutzt wird.

1x Hilfreiche Antwort

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