Steuererklärung wegen außergewöhnlicher Belastung

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Annachen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung wegen außergewöhnlicher Belastung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung. Bin in Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, extrem kurzer Arbeitsweg...
Ich habe daher in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben, da ich denke, dass es sich einfach nicht lohnt.
Habe allerdings vor 6 oder 7 Jahren, also während meiner Ausbildung, ausbildungsbedingtem Umzug etc. bereits schon einmal Steuererklärungen abgegeben.

Nun möchte ich für 2016 unbedingt eine Steuererklärung machen, da ich eine hohe außergewöhnliche Belastung hatte (Augenlaser OP), die ich, wenn ich richtig informiert bin, steuerlich absetzen kann.

Meine Frage nun: Muss ich für die vorangegangen Jahre dann auch noch nachträglich eine Erklärung machen oder ist das nicht nötig?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn Du keine weiteren Einkünfte hattest und auch keine Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld usw.) bezogen hast, dann bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst dann natürlich freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in den Vorjahren eine Erklärung abgegeben hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Eine Verpflichtung besteht nicht, wenn die von hh genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.

Es könnte sich aber dennoch lohnen bei hohen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder gezahlter Kirchensteuer.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen