Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung. Bin in Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder, extrem kurzer Arbeitsweg...
Ich habe daher in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben, da ich denke, dass es sich einfach nicht lohnt.
Habe allerdings vor 6 oder 7 Jahren, also während meiner Ausbildung, ausbildungsbedingtem Umzug etc. bereits schon einmal Steuererklärungen abgegeben.
Nun möchte ich für 2016 unbedingt eine Steuererklärung machen, da ich eine hohe außergewöhnliche Belastung hatte (Augenlaser OP), die ich, wenn ich richtig informiert bin, steuerlich absetzen kann.
Meine Frage nun: Muss ich für die vorangegangen Jahre dann auch noch nachträglich eine Erklärung machen oder ist das nicht nötig?
Steuererklärung wegen außergewöhnlicher Belastung
9. Januar 2017
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Frage vom 9. Januar 2017 | 21:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung wegen außergewöhnlicher Belastung
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#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Wenn Du keine weiteren Einkünfte hattest und auch keine Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld usw.) bezogen hast, dann bist Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst dann natürlich freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in den Vorjahren eine Erklärung abgegeben hast.
#2
Antwort vom 9. Januar 2017 | 23:01
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Eine Verpflichtung besteht nicht, wenn die von hh genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Es könnte sich aber dennoch lohnen bei hohen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder gezahlter Kirchensteuer.
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