Steuererklärung sinnvoll? - Pauschalbeträge - Bedarfsgemeinschaft

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
leon_20v
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung sinnvoll? - Pauschalbeträge - Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

ich bin normaler Angestellter und bekomme mein Gehalt Netto auf mein Konto. Ich habe gleich nach meinem Studium angefangen zu arbeiten und hab dann eine Steuererklärung gemacht und hab was raus bekommen (da ich ja nur 5 Monate in dem Jahr gearbeitet habe).

Im folgenden Jahr habe ich dann auch eine Steuererklärung abgegeben und dann hätte ich 7 euro Nachzahlen müssen. Ich habe meine Versicherungen und meine damaligen 5km zur Arbeit angegeben.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Wenn ich weniger als die Pauschalbeträge angebe, kann es dann wirklich sein, dass ich am Ende drauf zahlen muss?
Ich verstehe das absolut nicht. Irgendjemand hat mir mal gesagt, dass wenn ich meinen Lohn Netto ausbezahlt bekomme, die Pauschalbeträge für Werbekosten und was es nicht alles gibt berücksichtigt sind?

2. Jobwechsel: Im Oktober habe ich aus persönlichen Gründen den Job gewechselt und habe von Oktober - Dezember 800 euro brutto weniger verdient. Lohnt sich hier die Steuererklärung?

3. Fahrtkosten: Aktuell fahre ich jeden Tag genau 10 km zu Arbeit. Lohnt sich hier die Steuererklärung?

4. Ich wohne mit meiner Freundin und ihrem Sohn (nicht meiner) seit 2014 zusammen. Sie hat bis zum 01.09.2015 ALG2 bekommen. Danach nichts mehr wegen der Bedarfsgemeinschaft. Vom 01.09.2015 - 01.02.2016 hatte Sie einen 450 euro Job. Krankenkasse musste sie zur derzeit nicht zahlen weil das Kind noch keine 3 war. Aus persönlichen Gründen ist Sie am 01.02.2016 ausgezogen und hat ab da wieder ALG2 bezogen (Wohnung usw). Am 01.12.2016 ist Sie wieder zu mir gezogen. Ohne Job und ohne ALG2. Da das Kind jetzt 3 Jahre ist muss Sie für den Dezember 170 euro Krankenkasse bezahlen. Ich weiß zwar nicht wie die sich das vorstellen, aber gut. Da muss ich jetzt wohl einspringen.
Ab 01.01.2017 hat Sie jetzt wieder einen 450 euro Job. Sie erhält für das Kind Kindergeld und Unterhalt (Mindestunterhalt 240€)
Nun zur Frage: Kann ich jetzt zumindest den Dezember 2016 als "Unterstützung für Bedürftige Personen" angeben?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Noob fragen. Ich verstehe das ganze System überhaupt nicht. Da es grad bissle eng ist und ich nicht Zwangsheiraten möchte, würde ich gern Steuern zurück bekommen.

Bedarfsgemeinschaft ja, aber 3er Steuerkarte und Krankenkasse nein... Find ich moralisch ziemlich.....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Nein, eigentlich nicht. Eine Nachzahlung von 7€ ist denkbar aber dann kann man den Antrag auf Einkommensteuererklärung auch zurücknehmen. Die 7€ beruhen wahrscheinlich auf Rundungsfehlern oder ähnlichen Ungenauigkeiten bei dem Lohnsteuerabzug.

zu 2.: Ja

zu 3.: Eine Steuererklärung lohnt sich dann, wenn die Werbungskosten höher als 1.000€ sind 10km * 0,30€ * 230 Tage = 690€. Wenn Du also nicht noch weitere Werbungskosten in Höhe von mehr als 310€ oder andere Dinge (z.B. Spenden, Krchensteuer) hast, lohnt sich das nicht.

zu 4.: Du kannst für die Zeiträume "Unterstützung für bedürftige Personen", für die Deine Freundin aufgrund Deines Gehaltes kein ALG II bekommen hat. Der Höchstbetrag in 2016 betrug 8.652€ oder 721€/Monat abzüglich des eigenen Einkommen der Freundin, wobei 52€/Monat anrechnungsfrei sind. Die Krankenkassenbeiträge können zusätzlich abgesetzt werden.

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#2
 Von 
leon_20v
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, aber

zu1 / zu3: Das verstehe ich immer noch nicht. Wenn ich meine Steuererklärung mache, muss ich dann bei Werbekosten 1000 euro angeben, oder lass ich das einfach weg? Sind diese Pauschalen schon automatisch beim Lohn verrechnet?

Ich arbeite als Informatiker und hab mir 2016 eigentlich nur einen PC für 280 euro angeschafft. Gehört das z.B. dort dazu?

zu4:
Wie funktioniert das mit dem Einkommen. Sie erhält ja Kindergeld + Unterhalt für IHR Kind. Gilt das als Einkommen? Die Agentur Rechnet nämlich das komplette "Einkommen" von uns 3 zusammen. Da gehört Kindergeld + Unterhalt dazu.

Da meine Freundin ja von März bis November nicht bei mir gewohnt hat, muss ich dann hier das ALG2 Geld das Sie erhalten hat von den 8652€ abziehen oder kann ich einfach für den Monat Dezember 721€ Angeben.
Für Januar und Februar hat Sie 450 euro verdient. Hier müsste ich ja dann 2*721 - 2*450 + 2*52 = 646 euro angeben können?

Wo kann ich die Krankenversicherung angeben? Muss ich belegen, dass ich die bezahlt habe? Überweisen tut es Sie, aber in irgendeiner Weise bekommt Sie ja das Geld von mir (sonst würde Sie jeden Monat ins Minus gehen)

-- Editiert von leon_20v am 09.01.2017 08:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von leon_20v):
Wenn ich meine Steuererklärung mache, muss ich dann bei Werbekosten 1000 euro angeben, oder lass ich das einfach weg? Sind diese Pauschalen schon automatisch beim Lohn verrechnet?


Sind bereits bei der Abrechnung berücksichtigt und eintragen muss man auch nix. Wird dann ebenfalls vom Finanzamt entsprechend berücksichtigt. Bei einem Jobwechsel während des Jahres wird allerdings kein Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber vorgenommen, sodass bei so deutlich abweichendem Gehalt eine Steuererklärung schon was bringen kann.

Zitat (von leon_20v):
Bedarfsgemeinschaft ja, aber 3er Steuerkarte und Krankenkasse nein... Find ich moralisch ziemlich.....


War so, ist so und wird auch so bleiben, wenn man nicht heiratet.

Zitat (von leon_20v):
Wo kann ich die Krankenversicherung angeben? Muss ich belegen, dass ich die bezahlt habe? Überweisen tut es Sie, aber in irgendeiner Weise bekommt Sie ja das Geld von mir (sonst würde Sie jeden Monat ins Minus gehen)


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14183.xhtml?currentModule=steuern
https://www.smartsteuer.de/portal/pdf/ESt2016/Anlage_Unterhalt_2016.pdf

-- Editiert von Retels am 09.01.2017 09:27

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