Heizkosten in nicht angemietem Hausflur

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mia Stern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten in nicht angemietem Hausflur

Hallo,

Ich wohne in einem 2 Parteien Haus. Der Hausflur ist nicht im Mietvertrag dargelegt, aber wir sollen als Mieter die Heizkosten tragen. Der Hausflur hat OHNE dass die Heizung an ist, immer mind. 10 Grad auch bei diesen jetzt herrschenden Aussentemp. Der Vermieter hat nun seit Mitte 2016 in diesem Hausflur Möbel gelagert (er selbst wohnt im Nebengebäude) und dreht ständig die Heizung auf. Der Verbrauch nun: Jahresabschluss 1/3 höher als die letzten Jahre.
Meine zwei Fragen:
Muss ich generell Heizungskosten für Räumlichkeiten tragen, die ich nicht angemietet habe?
Muss ich mich dem angeblich wichtigen höheren Wärmebedarf (für die gelagerten Möbel) unterordnen? Der Vermieter verbneint es aber es geht ihm um die eingelagerten Möbel. <Für twaige Feuchtigkeit gab es aber keinerlei Anzeichen.
Der Hausflur ist die ganzen letzen Jahre auch bei den kalten AussenTemp. knochentrocken, also es besteht kein Bedarf die Heizung überhaupt laufen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen Tanja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Geht ihr durch den Hausflur, um zu eurer Wohnung oder zu Nebenräumen zu kommen? Wenn ja, dann ist die Benutzung des Hausflurs Teil des Mietvertrages. Ihr habt diesen dann zwar nicht zur alleinigen Nutzung gemietet, aber ihr dürft und müsst ihn ja betreten. Daher wären Nebenkosten für diesen Hausflur generell umlegbar. Es gäbe dann nur drei Ansatzpunkte.

1.) Nebenkosten müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Darüber könnte man versuchen zu argumentieren. Aber ich glaube nicht, dass das wirklich erfolgreich sein wird. Dazu müsste der Flur schon deutlich stärker als nötig beheizt werden.

2.) Wenn durch die eingelagerten Möbel der Durchgang erschwert würde, so könnte man gegen die Möbeleinlagerung vorgehen. Möglicherweise wäre auch Brandschutz ein Ansatzpunkt. Grundsätzlich ist es nämlich reichlich dämlich, Fluchtwege mit brennbaren Materialien vollzustellen.

3.) Zu guter Letzt müssen sich alle Nutzer einer Immobilie an den Nebenkosten beteiligen. D.h. in dieser Fall müsste der Vermieter, da er den Flur zur Lagerung von Möbeln nutzt, einen Teil der Nebenkosten des kompletten Hauses tragen. Man kann dann natürlich über die Höhe des Anteils diskutieren. Vielleicht wären die Heizmehrkosten ein guter Ansatz dazu.

Ich möchte jedoch noch auf eines hinweisen: Alle Punkte sind rechtlich nicht unproblematisch und können das Verhältnis zum Vermieter nachhaltig zerstören. Versuch dich also freundlich und gütlich mit dem Vermieter zu verständigen.

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#2
 Von 
Mia Stern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Das berät mich sehr. Ich bin auch immer für gute Verhältnisse.
Ja, wir gehen durch den Flur in unsere Wohnung. Die Möbel sind für Fluchtweg keine Behinderung, aber nehmen gut die 1/2 des Flures ein.
Ich spreche den VM nochmal zgl. Brandschutz und Beteiligung an den HK an. In dem Teil es Flurs wo die Möbel lagern ist auch kein Rauchmelder... Nur in dem 1qm Teil, der direkt vor unseren WohngTüren ist. Der Teil ist aber wiederum durch eine unter der Decke befindliche Glasrahmung (ca.30cm) abgeteilt.

Danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Mia Stern):
Muss ich generell Heizungskosten für Räumlichkeiten tragen, die ich nicht angemietet habe?

Nö! Üblicherweise sind die Heizkörper in Treppenhäusern und anderen Gemeinschaftsräumen ohne Wärmezähler. D.h. die Kosten müssen alle Mieter übernehmen. Wie sieht das bei euren Heizkörpern aus? Und vom Heizkörperaufdreher würde ich eine Beteiligung verlangen.

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#4
 Von 
Mia Stern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auch für deine Antwort.
Richtig ist: nur Zähler an der Heizung > Verbrauch wird dann durch uns und den anderen Mieter geteilt.
Der Vermieter, der in dem Fall immer aufdreht, ist in dem Fall nicht regulär umgelegt beteiligt...

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