SchwarzSchimmel in der Wohnung - Mietminderung

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
contiparkgegner
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
SchwarzSchimmel in der Wohnung - Mietminderung

Hallo,

wir leben in einem Bj 1920 Altbau mit schlecht isolierten Wänden.
wir haben in allen Räumen Schimmel an den Wänden die mit einer Außenwand verbunden sind (also nicht betroffen sind Wände zwischen Räumen, da diese sowieso gewärmt sind).
Der Schimmel befindet sich überwiegend hinter Möbelstücken, da an diesen Stellen die Wände durch die Raumluft nicht aufgewärmt werden.

Chemische Schimmelentferner beseitigen den Schimmel nur kurzfristig. Der Schimmel kommt zurück.
Der Hausmeister wurde informiert, jedoch behauptet dieser, dass wir die Wohnung falsch lüften, das ist definitiv eine falsche Behauptung!

Wir haben im Internet gelesen, dass eine Mietminderung möglich ist. Wir haben nun ein Schreiben mit Fotos erstellt und werden das der Hausverwaltung übersenden. In dem Schreiben gehen wir auf den Schimmelbefall ein und fordern eine dauerhafte Beseitigung, andernfalls eine Mietminderung. Im Schreiben wird mit der Beauftragung eines Anwalts gedroht bei Ablauf einer zweiwöchigen Frist.

Alles so richtig, oder habt ihr noch Tipps?
Ich vermute, dass die Hausverwaltung nicht reagieren wird. Eine dauerhafte Beseitigung wird wahrscheinlich nur durch eine kostenintensive Isolierung der Außenwände möglich sein und dies ist bei einem BJ 1920 Haus nicht mehr rentabel.
Wie teuer wird der Rechtsstreit eurer Vermutung nach für uns werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von contiparkgegner):
Der Schimmel befindet sich überwiegend hinter Möbelstücken, da an diesen Stellen die Wände durch die Raumluft nicht aufgewärmt werden.


Möbelstücke weiter von der Wand weg stellen. Mindestens 10 cm. Dann kann auch die Luft dahinter zirkulieren.


Zitat:
Der Hausmeister wurde informiert, jedoch behauptet dieser, dass wir die Wohnung falsch lüften, das ist definitiv eine falsche Behauptung!


Und wie lüftet Ihr?

Wird der Raum, ich vermute Schlafzimmer, auch geheizt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
contiparkgegner
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Möbelstücke weiter von der Wand weg stellen. Mindestens 10 cm. Dann kann auch die Luft dahinter zirkulieren.

Ok, sofort werden wir alle Möbelstücke mit 10 cm Entfernung zur Wand aufstellen, inklusive der Einbauküche.

Zitat:
Und wie lüftet Ihr? / Wird der Raum, ich vermute Schlafzimmer, auch geheizt?

Mehrmals täglich weil wir a) exzessiv rauchen und ab und zu frische Luft brauchen und b) die Luft in 1,70 Meter Höhe (Augenhöhe) sehr trocken ist. Die Heizung (hier ein Ölofen) ist nicht regulierbar (weder stufenweise, noch stufenlos). Es wird im Winter zirka 18 Stunden täglich geheizt.

Zitat:
Wird der Raum, ich vermute Schlafzimmer, auch geheizt?

Ja! Es gibt nur eine Wärmequelle in der gesamten Wohnung, nämlich einen Ölofen im Wohnzimmer. Da keine Türe (bis auf Badezimmertüre und Eingangstüre) geschlossen wird, reicht die Wärme des Ölofens (welcher im Wohnzimmer steht) auch bis ins Schlafzimmer und in die Küche.

Der Hausmeister teilte uns mit, dass sich schon viele Mieter bzgl des Schimmelbefalls in deren Wohnungen beschwert haben, jedoch angeblich rechtlich "nichts durchgegangen sei".

Nun ist unsere Besorgnis, dass wir viel Geld in einen Rechtsstreit investieren und wir verlieren werden.
Evtl ist es der Schimmel zumutbar (weil wir bewusst in eine Altbau BJ1920 Wohnung gezogen sind und schlecht isolierte Wände / alte Bausubstanz die Regel ist).

Übrigens, wir möchten nicht den Vermieter abzocken (kaum fällt hier im Forum das Thema Mietminderung, werden wir als Feinde angesehen), primär sorgen wir uns um unsere Gesundheit. Im Übrigen suchen wir bereits nach einer neuen Mietwohnung (weil der Altbau noch einige andere Macken hat).

Wie ist eure Einschätzung bzgl. dem Thema?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von contiparkgegner):
da an diesen Stellen die Wände durch die Raumluft nicht aufgewärmt werden.

Da würde ich mich malals erstes nach dem "warum" fragen.
Wenn nur hinter den Möblen die Luft nicht warm wird, im restlichen Raum aber schon, habe ich Zweifel, das eine Dämmung da was hilft.



Zitat (von contiparkgegner):
Wir haben nun ein Schreiben mit Fotos erstellt und werden das der Hausverwaltung übersenden.

Am besten mit Zustellnachweis. Solche Schreiben gehen sonst gerne mal "verloren".



Zitat (von contiparkgegner):
Wie teuer wird der Rechtsstreit eurer Vermutung nach für uns werden?

Wie hoch ist die Warmmiete pro Monat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

NEIN Schimmel ist nicht zumutbar - die Frage beim "Recht-Bekommen" ist nur, ob ihr die euch als Mieter zumutbaren Maßnahmen getroffen habt, Schimmel zu vermeiden.

Auch wenn das nicht gut ankommen wird:
Ihr lüftet nicht falsch, sondern Ihr heizt falsch! Dagegen wäre auch eine Wärmedämmung machtlos!
Das selbst nicht beheizte Schlafzimmer mit der "verbrauchten" (= warmen und mit Feuchtigkeit angereicherten) Luft aus den übrigen Wohnräumen zu "überschlagen" ist so ziemlich das Schlimmste was man machen kann. Damit betreibt man vorsätzlich eine Schimmelzucht im Schlafzimmer.
Das wäre dann tatsächlich falsches Nutzerverhalten = Verschulden des Mieters.
Dazu z.B. hier mehr:
http://www.schimmel-sachverstaendiger.com/richtig-lueften/

Andere Kenntnisse von Bautechnik/Bauphysik sind aber oft noch nicht bis zu den Gerichten vorgedrungen bzw. manchmal wird richtiges Nutzerverhalten einem Mieter auch nicht für zumutbar gehalten, z.B.
- das notwendige häufigere Lüften in nach EnEV gebauten oder modernisierten Gebäuden > dafür gibt es dann die Zwangsentlüftung wodurch sich Baukosten (und Mietpreise) verteuern,
- oder die Einhaltung der Grundregel: keine großflächigen Schränke an Außenwände (weil das wie schlecht ausgeführte Innendämmung wirkt und schlimmstenfalls sogar bis zur Taupunktverlagerung in den Kleiderschrank führt).
Von daher kann man m.E. nicht verallgemeinern, wie ein Rechtstreit ausgehen könnte. Aber selbst bei positivem Ausgang dürfte ihr kaum mehr etwas davon haben, wenn ihr eh' bald umziehen wollt (so etwas dauert - oft auch länger als 1 Jahr).

Gerade wenn im Schlafzimmer mangels Kaminanschluss keine Beheizung möglich ist, fände ich es selbst ganz interessant, wie ein solcher Problemfall vor Gericht wohl ausgehen würde > d.h. ist der Vermieter oder der Mieter in der Pflicht für die einzig alternative Heizmöglichkeit (aus der Steckdose) zu sorgen?

Wo als einzige Beheizungsmöglichkeit nur Strom bleibt, ist eine elektrische Infrarot-/Strahlungsheizung sinnvoll - und zwar zur Wandtemperierung/Hüllflächentemperierung (am optimalsten aber auch am teuersten als Fussleistenheizung - gerade auch an der Außenwand hinter dem Kleiderschrank).
https://www.infrarotheizung-experten.de/blog/infrarot-wandheizung/

Die Dinger gibt es aber auch schon recht günstig in einfacher rein technischer Ausführung (auch transportabel z.B. für die nächste Wohnung) - z.B.
https://www.trotec24.com/maschinen/beheizung/infrarotheizer

Oder alternativ bis zum Umzug ein Entfeuchtungsgerät im Schlafzimmer betreiben (das erwärmt nebenbei auch etwas):
https://www.trotec24.com/maschinen/luftentfeuchtung/ttk-e-s-komfort-luftentfeuchter

Wichtiger wäre aber zuallererst einmal: keine warme=feuchte Luft mehr ins unbeheizte Schlafzimmer einleiten!

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von contiparkgegner):
Wie ist eure Einschätzung bzgl. dem Thema?

So wie User Lolle es berschrieben hatte.
Die Wohnung wurde entsprechend angemietet, ohne zentrale Heizversorgung. Von einem Raum aus nur heizen bringt Probleme, also fürs Schlafzimmer eine E Heizung anschaffen.
Zitat (von contiparkgegner):
Nun ist unsere Besorgnis, dass wir viel Geld in einen Rechtsstreit investieren und wir verlieren werden.
Evtl ist es der Schimmel zumutbar (weil wir bewusst in eine Altbau BJ1920 Wohnung gezogen sind und schlecht isolierte Wände / alte Bausubstanz die Regel ist).

Schimmel muss man nie hinnehmen, jedoch sollte man auch mal bedenken, jetzt steht ein Gebäude 95 und mehr Jahre, die Vorbewohner haben wohl auch ohne Schimmel gewohnt.
Das Problem ist eben das Heizen mit dem Ölofen, in den anderen Räumen sollte auch eine Heizung rein, da diese bei Anmietung nicht vorhanden waren, muss man als Mieter eben selbst vorsorgen.
Vor Gericht würde man sich genau die Fragen stellen lassen müssen.
Zitat (von contiparkgegner):
Eine dauerhafte Beseitigung wird wahrscheinlich nur durch eine kostenintensive Isolierung der Außenwände möglich sein und dies ist bei einem BJ 1920 Haus nicht mehr rentabel.

Ohne Änderung der Heizung würde es noch schlimmer werden, vor allem sollte man als Mieter beachten, das eben alle der Kosten als Modernisierungsumlage mit 11% auf die Jahresmiete umgelegt werden darf. Unterm Strich bezahlt man als Mieter diese energetische Sanierung, was vermutlich den Vorteil der günstigeren Miete im Altbau zu nichts machen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das Problem ist eben das Heizen mit dem Ölofen, in den anderen Räumen sollte auch eine Heizung rein, da diese bei Anmietung nicht vorhanden waren, muss man als Mieter eben selbst vorsorgen.

Ich zweifel ein wenig an dieser Auffassung. Gemietet wie gesehen ist mir bekannt. Unabhängig davon ist der Vermieter aber verpflichtet, eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört natürlich, dass die Wohnung bei angemessenem und zumutbaren Nutzerverhalten schimmelfrei bleibt.

Je nach Grundriss der Wohnung ist es nicht immer zumutbar, alle Aussenflächen frei von Schränken zu halten. Darauf hat Lolle schon hingewiesen. Fraglich ist für mich, ob das Aufstellen (und Bezahlen) von zusätzlichen Heiz- oder Luftentfeuchtungsgeräten durch den Mieter zumutbar oder gar verpflichtend ist. Meine Einschätzung lautet da auf eher nicht, aber die Hand möchte ich dafür nicht ins Feuer legen. Zumal durch selbstgestrickte, falsche Lösungen die Schimmelproblematik möglicherweise gar nicht gelöst werden kann. Eigentlich sollte sich das ein Fachmann anschauen.

Zitat (von contiparkgegner):
Der Hausmeister teilte uns mit, dass sich schon viele Mieter bzgl des Schimmelbefalls in deren Wohnungen beschwert haben, jedoch angeblich rechtlich "nichts durchgegangen sei".

Auf die Aussagen des Hausmeister würde ich da nicht wirklich zählen. Die sind im Zweifel eh nicht beweisbar. Aber so sprechen sie gegen den Vermieter. Wenn es bei anderen Nutzern nämlich ähnliche Probleme gab, dann ist der Vermieter vor Anmietung in der Pflicht, darauf hinzuweisen, dass hier ganz besonders gelüftet oder geheizt werden muss. Denn auf solche wesentlichen Einschränkungen/ Probleme muss der Vermieter auch ungefragt hinweisen.

Zitat (von contiparkgegner):
Nun ist unsere Besorgnis, dass wir viel Geld in einen Rechtsstreit investieren und wir verlieren werden.
Evtl ist es der Schimmel zumutbar (weil wir bewusst in eine Altbau BJ1920 Wohnung gezogen sind und schlecht isolierte Wände / alte Bausubstanz die Regel ist).

Schimmel ist nicht zumutbar, aber eventuell anderes Nutzerverhalten (Schränke nicht an die Aussenwände) oder zusätzliche Beheizung. Wie ein Rechtstreit ausgeht, ist kaum einzuschätzen.

Zitat (von contiparkgegner):
Im Übrigen suchen wir bereits nach einer neuen Mietwohnung (weil der Altbau noch einige andere Macken hat).
Forciert die Suche nach einer neuen Wohnung. Das ist vermutlich die stressfreieste Lösung für euch. Gibt es einen Kündigungsverzicht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Gemietet wie gesehen ist mir bekannt. Unabhängig davon ist der Vermieter aber verpflichtet, eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Bewohnbar ja, beheizbar muss nicht sein:
Zitat:
Gerade bei fehlenden Heizkörpern ist regelmäßig eine Kenntnis des Mieters von Anzahl und Art der Heizkörper bei Mietvertragsabschluß gegeben. Schliesslich besichtigt die Mehrzahl der Mieter die Wohnung vorher. Leistet der Mieter in dieser Kenntnis die Unterschrift unter den Mietvertrag, ist die Anzahl der Heizkörper vertragsgemäß, ein zur Minderung berechtigender Mangel also nicht gegeben.

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html
Zitat (von cauchy):
Fraglich ist für mich, ob das Aufstellen (und Bezahlen) von zusätzlichen Heiz- oder Luftentfeuchtungsgeräten durch den Mieter zumutbar oder gar verpflichtend ist.

Eben schon, denn der bestimmungsgemäße Gebrauch beinhaltet eben auch das Heizen.
Bei uns in der Gegend werden oft mal alte Bauernhäuser ohne Heizung vermietet, und die Mieter sorgen selbst für das Heizen. Es hat eben meist dazu den Vorteil für den Mieter, solche Objekte werden sehr günstig vermietet.
Ob jetzt der Vermieter ein paar Elektroheizer zur Verfügung stellt oder nicht, für den Mieter ist es besser er sucht sich seine Heizer selbst aus, wie Lolle schon erwähnt hat, es gibt sehr gute Infrarotheizungen.
Zitat (von cauchy):
Schimmel ist nicht zumutbar, aber eventuell anderes Nutzerverhalten (Schränke nicht an die Aussenwände) oder zusätzliche Beheizung.

Stimmt, jedoch würde ich eher zur Heizung tendieren, von dem jetzt Zustand, heizen in einem Raum und durch die Türen die anderen Räume mit erwärmen, das ist kein Zustand, schon allein wenn man in dem einen Zimmer noch stark raucht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es ist im Prinzip genau so wie Lolle schreibt. Einen Raum durch einen anderen mitheizen begünstigt die Schimmelbildung enorm. Hinzu kommt noch, dass ihr offenbar mindestens 6 Stunden nicht heizt, also die Wohnung auskühlen laßt. Da schlägt sich dann eben die feuchte Raumluft an den kältesten Stellen nieder, in diesem Fall die Außenwände, die ja auch auskühlen und nur schwer wieder zu erwärmen sind. Ihr solltet darauf achten, immer eine Mindesttemperatur von ca. 18°C zu halten.

Was mich noch interessiert ist, wie ihr ganz konkret lüftet, wenn ihr lüftet. Also öffnet ihr die Fenster komplett und tauscht die Raumluft komplett aus oder macht ihr Kipplüftung?

1x Hilfreiche Antwort

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