Wir erhielten am 01.01.17 unsere NK-Abrechnung.. da der 31.12.16 auf einen Samstag fiel, haben wir schon herausgefunden, dass dies durchaus zulässig ist.
Aber: der Brief wurde nur in den Briefkasten geworfen, ohne dass ein Empfänger erkenntlich ist. Es steht lediglich handschriftlich auf dem Couvert "WG Müller" (Beispielname)
Der Herr Müller wohnt hier aber nicht mehr (hat auch im Abrechnungszeitraum nicht hier gewohnt) und hat bei der Verwaltung auch ordentlich gekündigt.
Bedeutet also für uns: der Brief ist nicht an uns adressiert oder?
Außerdem könnten wir den falsch adressierten Brief nicht an den Absender zurückgeben, da auch dieser nicht ersichtlich ist.
Leider haben wir den Brief schon geöffnet. Im Brief selbst steht dann auch der richtige Name des Mieters, allerdings zusätzlich auch die 2 Namen der bereits ausgezogenen und im Abrechnungszeitraum auch nicht hier wohnenden Mieter.
Ist die Abrechnung formal nun gültig?
Vielen Dank
Form Nebenkostenabrechnung
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 14:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Form Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 18:05
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatIst die Abrechnung formal nun gültig? :
Ja.
Der Vermieter nur nachweisen können das sie fristgerecht zugegangen ist.
Das wäre bis 31.12., falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, bis etwa 16 Uhr.
Später wird an diesem Tag i. d. R. keine Post mehr zugestellt. Folglich muß der Mieter auch nicht mehr mit Post rechnen.
ZitatAber: der Brief wurde nur in den Briefkasten geworfen, ohne dass ein Empfänger erkenntlich ist. Es steht lediglich handschriftlich auf dem Couvert "WG Müller" (Beispielname) :
Das ist unwichtig.
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatLeider haben wir den Brief schon geöffnet. :
Was eine Straftat nach § 202 StGB darstellt.
Ich würde das Argument "nicht an uns adressiert" also nicht unbedingt einer gerichtlishcne Klärung zuführen wollen...
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