Nebenkosten zu hoch wg. ungenutzter DG-"Wohnung"

21. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hyperionn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten zu hoch wg. ungenutzter DG-"Wohnung"

Hallo,

wir bitten um eine Einschätzung der Sach- oder Rechtslage.

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG und sind 1 Ehepaar, Tochter 14, Sohn 1,5.
Im EG wohnt ein Paar mit Sohn 5 Tochter 3.

Beide Wohnungen haben 90 m²

Im DG gibt es einen abgesperrten Raum, zu dem der Vermieter alleine Zugang hat.

In diesem Raum befinden sich Heizkörper, die Zuleitung zu diesen Heizkörpern ist warm. Wir gehen davon aus, dass der Vm die Heizkörper auf * stehen hat wegen Frostschutz, weil er uns dazu aufgefordert hat, den Heizkörper im Trockenraum DG auf * immer an zu lassen, damit die Heizungen nicht einfriert.

Vor einer Woche war der Ista-Mann da und hat die Wohnungen abgelesen. Auf Nachfrage sagte er, dass er keinen Auftrag hat, die Heizkörper im DG abzulesen.

Bei uns entsteht immer mehr der Eindruck, dass der Vm, vermutlich ohne jede böse Absicht !!, die Kosten, die die Beheizung seines 70 m² großen Dachraumes verursacht in die Gesamtheizkosten einfließen lässt und das Ganze dann auf uns aufteilt.

Uns ist bei der NK-Abrechnung, die wir am 01.03.16 erhalten haben, aufgefallen, das die Räumlichkeiten des Vermieters bei

99,57 € Kaminfeger
268,93 € Heizung Wartung
576,80 € Wohngebäude Versicherung
57,83 € Haftpflicht
350,91 € Grundsteuer

nicht miteinbezogen werden.

[link=http://filehorst.de/d/buljxaEr]
[/link]

Der VM teilt die Gesamtkosten durch 12 Monate, multipliziert sie mit 8 Monaten Mietdauer und teilt sie dann durch 2 Wohneinheiten.

Uns ist bekannt, dass der abgeschlossene Raum des Vm einen Korkfußboden hat, es steht mindestens ein Tisch und 2 Stühle drin und es hängen Vorhänge an den Fenstern. Er hat also durchaus Wohncharakter.

Sowohl am Haus als auch am Straßeneingang befinden sich 3 Klingeln, die aber nicht mit Namen beschriftet sind.

Der Raum wird real nicht genutzt, aber das dürfte ja keine Rolle spielen, wenn die Heizung an ist.

---------

Frage 1:

Ist es rechtens, dass der VM die Heizkosten für seinen DG-Raum pauschal auf die beiden Mietparteien verteilt und sie nicht selbst trägt?

Frage 2:

Wie verhält es sich bei der NK-Abrechnung? Kann er diese einfach auf 2 Parteien verteilen, obwohl er diesen DG-Raum hat?

Vielen Dank für Eure Antworten und Unterstützung!

herzliche Grüße
Hyperionn

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn dort ein Heizkörper vorhanden ist, muss dessen Verbrauch ebenfalls erfasst (§4 Abs. 1 HeizkostenV) oder geschätzt werden.

Was steht im Mietvertrag zum Verteilerschlüssel der Betriebskosten? Ob der Dachboden als Wohnfläche berücksichtigt werden müsste, ist nicht pauschal zu sagen und ergäbe sich aus der Wohnflächenverordnung.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Mal davon abgesehen inwiefern es rechtens ist das der Vermieter sich nicht an den Betriebskosten beteiligt, Eure Vorauszahlungen waren auch etwas zu gering.

70 € monatlich für Heizung und Warmwasser sind mindestens 30 € zu wenig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wenn dort ein Heizkörper vorhanden ist, muss dessen Verbrauch ebenfalls erfasst (§4 Abs. 1 HeizkostenV) oder geschätzt werden.

Was steht im Mietvertrag zum Verteilerschlüssel der Betriebskosten? Ob der Dachboden als Wohnfläche berücksichtigt werden müsste, ist nicht pauschal zu sagen und ergäbe sich aus der Wohnflächenverordnung.


Umlageschlüssel:

§3 2 Absatz c)

Die Betriebskosten werden, soweit der VErbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. ...

Zitat:
Mal davon abgesehen inwiefern es rechtens ist das der Vermieter sich nicht an den Betriebskosten beteiligt, Eure Vorauszahlungen waren auch etwas zu gering.

70 € monatlich für Heizung und Warmwasser sind mindestens 30 € zu wenig.


Mag schon sein, das hat aber der Vm festgelegt und wenns zu wenig war, dann müssen wir halt nachzahlen. Mußten wir ja auch. In dem Sinne fand ich das jetzt - im Vergleich zu so einigem anderen - nicht schlimm.

Danke!

sorry, kann grad nur ganz kurz antworten, muß zur Arbeit

-- Editiert von Hyperionnn am 21.12.2016 14:43

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Hyperionn):
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG und sind 1 Ehepaar, Tochter 14, Sohn 1,5.
Im EG wohnt ein Paar mit Sohn 5 Tochter 3.
Der Vermieter wohnt also nicht mit im Zweifamilienhaus? (Falls doch sollte man auch die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters bedenken und beachten dass bei den warmen Betriebskosten Sondervereinbarungen möglich sind)

Zitat (von Hyperionnn):
Umlageschlüssel:
§3 2 Absatz c)
Die Betriebskosten werden, soweit der VErbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. ...

Zitat (von Hyperionn):
Frage 2: Wie verhält es sich bei der NK-Abrechnung? Kann er diese einfach auf 2 Parteien verteilen, obwohl er diesen DG-Raum hat?

Wenn nicht ":2 " vereinbart ist, dann ist eben nach dem Anteil der Wohnfläche zu verteilen und dabei zu klären, was es mit dem Raum oben auf sich hat.

Zitat (von Hyperionnn):
Frage 1: Ist es rechtens, dass der VM die Heizkosten für seinen DG-Raum pauschal auf die beiden Mietparteien verteilt und sie nicht selbst trägt?

Das ist grundsätzlich nicht rechtens, wenn kein Sonderfall vorliegt.
Die Vorschriften der Heizkostenverordnung sind zu beachten - d.h. 50-70% nach Verbrauch und 30-50% als Grundkosten über den Flächenanteil
Wenn der Raum beheizbar ist, dann muss er unabhängig von der Nutzungsart/-häufigkeit bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.
Ob die Heizkostenabrechnung die Vorgaben der Heizkostenverordnung erfüllt, kann man nicht beurteilen, weil du die nicht hochgeladen hast.

Wobei ich hier aber auch zu bedenken gebe: üblicherweise ist lediglich die äußere Gebäudehülle gedämmt, d.h. die Wohnung OG profitiert auch von einer evtl. Beheizung im DG - wird das DG nicht mehr temperiert, dann steigen die Heizkosten im OG - allerdings macht das sicher nicht soviel aus wie das, was EG+OG zusammen weniger zahlen müssten, wenn das DG mit berücksichtigt wird.

Fang doch mal so an: bitte deinen Vermieter um Erläuterung, was es mit der Wohnung/dem Raum im DG auf sich hat und wie diese Fläche in der Abrechnung berücksichtigt wird, weil ja wärmeführende Heizungsleitungen nach oben führen.

Ggf. im zweiten Schritt Einsicht in die Belege verlangen (optimaler wären Kopien - aber darauf besteht nur unter Umständen Anspruch) - insbesondere um zu klären, ob durch die fraglichen Räume Mehrkosten entstehen - da gilt es an den richtigen Stellen genau zu gucken - z.B.
Grundsteuerbescheid sowie der zugrundeliegende Einheitswertbescheid (wie werden die Räume dort geführt? das kann als Flächenwerte dargestellt sein oder über den Mietwert)
Gebäude-Versicherungsrechnung sowie die zugrundeliegende Police (wie werden die Räume dort geführt?)
bei beidem > sind irgendwo Wohnflächen und Nutzflächen genannt? oder Anzahl Wohneinheiten?
Haftpflichtversicherung > gibt es ganz unterschiedliche Prämienberechnungsansätze z.B. pauschal bis x Einheiten oder nach Mietwert oder nach Wohn-/Nutzflächen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Vielen Dank, das ist genau das, was ich gebraucht habe, jetzt kann ich alleine weiterdenken und machen, SUPER!!!

diese Information habe ich jetzt auch gefunden:

Wenn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden soll, wird als Wohnfläche definiert:

"Warum fragen wir das? Die Wohnfläche hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
Hinweise zum Ausfüllen:
Zur Wohnfläche gehören die zu Wohnzwecken ausgebauten Grundflächen, einschließlich Arbeitszimmer, Hobby- und Partyräume, Wintergarten, Sauna und Schwimmbad. Nicht zur Wohnfläche gehören: Balkone, Terrassen, Loggien, Treppen, Vorrats- und Heizungskeller, Waschküchen, sonstige Speicher- und Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind."

Und das DG ist zu Wohnzwecken ausgebaut, der VM hat dort früher sein Büro gehabt, es gibt dort vielleicht sogar auch eine Toilette.

Die Frage bleibt, ob es für die Berechnung der Nebenkosten das Entscheidende ist, dass es beim Bauamt gemeldet wurde, dass die Fläche bewohnbar ist oder ob der Wohn-Ausbaustatus ausreicht.

Es sieht für mich ganz danach aus, dass der Vm unterversichert, wenn er das DG der Versicherung NICHT als Wohnfläche gemeldet hat.

vielen herzlichen Dank für die tolle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Die Frage bleibt, ob es für die Berechnung der Nebenkosten das Entscheidende ist, dass es beim Bauamt gemeldet wurde, dass die Fläche bewohnbar ist oder ob der Wohn-Ausbaustatus ausreicht.


Nein, das ist nicht entscheidend.

Zitat:
Es sieht für mich ganz danach aus, dass der Vm unterversichert, wenn er das DG der Versicherung NICHT als Wohnfläche gemeldet hat.


Mag sein. Das ist aber das alleinige Problem des Vermieters. Außerdem richtet sich eine Gebäudeversicherung im Regelfall nach dem Gebäudewert und nicht nach der Wohnfläche. Das sollte nicht mit der Hausratversicherung verwechselt werden.

Außerdem möchte ich darauf verweisen, dass der Umstand, dass dort Korkfußboden verlegt ist und der Raum früher als Arbeitszimmer genutzt wurde nicht zwingend heißt, dass er jetzt auch als Wohnfläche gewertet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja, zwingend natürlich nicht, das ist klar, aber in der Abwägung kann man dazu tendieren.

Vor allem, weil sich dort Heizkörper befinden, die laufen, und die in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden, weder in den Grund- noch in den Verbrauchskosten.

Ich denke, jetzt haben wir genug Anhaltspunkte, um einen Fachmann befragen zu können.

Ich schreibe neue Erkenntnisse und Schritte hier immer wieder rein, für die, die das mal selber brauchen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Hyperionnn):
Es sieht für mich ganz danach aus, dass der Vm unterversichert, wenn er das DG der Versicherung NICHT als Wohnfläche gemeldet hat.

Da setzt man aufs falsche Pferd.
Womöglich darf das DG aufgrund der Brandschutzauflagen gar nicht mehr als Wohnfläche genützt werden, wenn der 2 Rettungsweg oder ein entsprechendes Treppenhaus (Brandschutz) vorhanden ist.
Zitat (von Hyperionnn):
Vor allem, weil sich dort Heizkörper befinden, die laufen, und die in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden, weder in den Grund- noch in den Verbrauchskosten.

Es können auch im Keller Heizkörper vorhanden sein, welche in die Gemeinkosten mit übergehen, somit ist es mit dem Dachgeschoss ebenfalls denkbar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es können auch im Keller Heizkörper vorhanden sein, welche in die Gemeinkosten mit übergehen, somit ist es mit dem Dachgeschoss ebenfalls denkbar.


Schwer vorstellbar bei einem allein durch den Eigentümer genutzten und überhaupt nur von diesem zugänglichen Dachgeschoss. Das ist ja kein gemeinschaftlich genutzter Raum. Treppenhaus, Keller, Trockenboden gern, aber hier?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Schwer vorstellbar bei einem allein durch den Eigentümer genutzten

Wie man lesen kann, das DG wird nicht mehr genützt.
Es dürfte wohl an den Bauauflagen liegen, sonst wird man jeden Raum in der nicht selbst bewohnten Immobilie vermieten, leer stehen lassen ist nicht in Sache in Punkt Wirtschaftlichkeit.
Zitat (von Retels):
Das ist ja kein gemeinschaftlich genutzter Raum

Ein Hausmeisterraum würde wohl auch nicht dazu gehören. Jedoch gehört die Fläche zum Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja und Nein.

Der Raum wurde früher als Büro genutzt. Vm wohnte im OG und arbeitete im DG. Als Wohnung wäre dieser Raum, soweit wir ihn kennen, wohl so nicht unbedingt vermietbar. Aber er ist bewohnbar und wurde früher als Arbeitsraum benutzt, könnte auch aufgrund seines Zustands jederzeit als Partyraum benutzt werden, reingehen, Musik an, Heizung hoch, Tanzen. Im Sinne einer Wohngebäudeversicherung ist es definitiv ein Wohnraum.

Ob er eine Toilette hat, ist nicht bekannt, aber aufgrund der baulichen Aufteilung sehr wohl möglich. Wir wissen nicht, ob diese Fläche als Wohnraum dem Bauamt gemeldet ist.

Ich denke, das spielt auch alles gar nicht so die Rolle.

Er hat zwei Türen, eine normale und eine in eine aus Pressspan bestehende Trennwand eingebaute. Er hat eine Heizung, die läuft und die nicht abgelesen wird, nach unserem Erkenntnisstand mindestens zwei Heizkörper. Diese werden aufgrund der Nichtablesung beiden Mietern in die Heizkostenabrechnung reingerechnet, also wenn er auf 5 drehen würde (was er nicht tut, "sparsamer" alter Schwabe), dann müßten die Mieter das bezahlen. Die Heizkörper laufen permanent auf Stern, hat er ja auch von uns gefordert, dass im Trockenraum daneben der Heizkörper auch immer auf Stern steht. Gesamtfläche ca. 50-60m².

Einen Fehler meinerseits möchte ich auch noch nennen: Es ist richtig, dass am Haus fürs DG eine dritte Klingel ist (unbeschriftet) - was massiv auf eine Verwendung als (ungenutzten) Wohnraum hindeutet. An der Straße unten befindet sich aber - anders als geschildert - keine dritte Klingel.

Soweit mal zur Ergänzung zu Eurer wunderbaren Unterstützung.

Meine Frage heute: Einsicht Unterlagen Nk-Abrechnung:

Muß ich da zu diesem Herrn in seine Wohnung, um die Unterlagen einzusehen?

Das würde ich gerne vermeiden - ich mag ihn einfach nicht mehr und jede Minute möglichst weit weg von ihm ist für mich eine stressfreie Minute.

Weil anders ginge es ja nur mit Kopien, die er mir gibt - und dass er das will, kann ich mir nicht vorstellen.

Vielen vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Hyperionnn):
Im Sinne einer Wohngebäudeversicherung ist es definitiv ein Wohnraum.

Noch mal, es wurden schon von anderen Usern erklärt, Gebäude und Hausrat sind zwei Dinge.
Wohnraum muss dem aktuellen Brandschutz und der Bauordnung entsprechen, seit 2012 gibt es kein Bundesland mehr, wo über dem 1 OG eine Nutzung als Wohnraum hinaus erlaubt ist, ohne das ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist, es gibt keinen Bestandsschutz. Und das dürfte auch mit der Grund sein, warum hier der Eigentümer nicht vermietet, es gibt zig Hauseigentümer wo ein DG haben, welches ausgebaut ist, jedoch am zweiten Flucht und Rettungsweg wegen den Kosten das nicht mehr nützen.
Daher ist es sinnlos über Wohnraum zu reden, auch mein DG habe ich zu Lagerfläche umgewandelt, dafür braucht es nicht mal eine Meldung ans Bauamt. Und die Gebäudeversicherung nimmt nur den tatsächlich nützbaren Wohnraum in den Bestand auf, wenn überhaupt.
Auch eine Nutzung als Partyraum ist damit ausgeschlossen. Wohnraum muss den baulichen Vorschriften entsprechen, und das fehlen der Klingeltaste an der Straße ist wohl das beste Indiz, das dem Eigentümer bekannt ist, DG ist keine Wohnung.
http://dabonline.de/2012/09/01/die-not-mit-dem-zweiten-rettungsweg/
Zitat (von Hyperionnn):
Muß ich da zu diesem Herrn in seine Wohnung, um die Unterlagen einzusehen?

Ja der Vermieter muss nur in seinen Räumen Einsicht zu den Unterlagen gestatten. Anspruch auf Zusendung von Kopien hat man nicht.

-- Editiert von 0815Frager am 23.12.2016 07:14

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für Deine Mühe, jetzt habe ich es begriffen. Sorry, dass ich es nicht gleich verstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Man kann natürlich trotzdem um Kopien bitten - manchmal ist es auch dem Vermieter lieber, er hat da keinen Mieter in seinem Wohnzimer sitzen, der in seinen Unterlagen herumwühlt. Es ist auch deutlich zeitsparender direkt Kopien anzufertigen und die Unterlagen sofort wieder abzuheften anstatt alles herauszusuchen und hinter wieder abzuheften.
Falls der Vermieter das anders sieht und nur Einsicht gewährt, dann darf man dabei auch Fotos der Unterlagen machen.

Aufgrund der Umstände (vorher vom Vermieter genutzt, als der noch im Haus wohnte), halte ich es auch für das wahrscheinlichste, dass der Raum offiziell niemals als Wohnung/Wohnraum geführt war. Der wurde halt wie so oft ausgebaut und genutzt und irgendwann wurde klar, dass das DG ohne brandschutztechnische Ertüchtigung des ganzen Hauses niemals als Wohnung/Wohnraum vermietet werden kann.

Das "vielleicht zahlen wir Mieter zuviel"-Problem würde ich zweigeteilt betrachten/angehen:

- Bei den kalten Betriebskosten entstehen möglicherweise gar keine Mehrkosten durch den ausgebauten Dachraum. Hier gilt es also erstmal zu erforschen, ob tatsächlich Mehrkosten anfallen.

- Bei den Heizkosten ist es dagegen völlig egal, ob und wie die Fläche genutzt wird - solange sie beheizbar ist und nicht einem oder allen Mietern zur Verfügung steht, ist sie zu berücksichtigen.

Evtl. sieht sich der Vermieter auch in einem Dilemma, wie er das Problem eines nicht genutzten Raums lösen könnte. Für die Zukunft wäre eine Lösungsmöglichkeit, die Heizkörper starr auf "aus" zu stellen und die Thermostatventile zu demontieren (falls keine Gefahr besteht, dass Leitungen einfrieden) oder der Vermieter stellt den Mietern den Raum als Abstellfläche zur Verfügung. Oder man klemmt das DG direkt ab.

Ein weiterer Aspekt - immer dann, wenn das DG nicht mehr beheizt wird: falls der DG-Raum derzeit nicht berücksichtigt ist, dann zahlen derzeit beide Mieter die (nicht besonders hohen) Kosten der Frostschutzstellung mit. Wenn der DG-Raum dann gar nicht mehr temperiert/überwacht wird, wird nur der OG-Mieter mit höheren Heizkosten rechnen müssen, weil die Wärmeverluste nach oben an unbeheizte Flächen eben höher sind. Je nachdem wie stark das DG bisher beheizt wurde, können die Heizkosten dann mehr oder weniger steigen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Das ist klug, weise, ausgefuchst, lehr- und vor allem s e h r hilfreich! Vielen Dank! Ich weiß jetzt, dass ich Fotos machen darf. Und noch so einiges anderes mehr. Da kann ich jetzt dank Euch allen die nächsten Nächte ruhiger schlafen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

prinzipiell Sieg auf ganzer Linie, wir haben alles schriftlich zusammengefaßt und an den Vermieter geschickt und der hat es seinem Anwalt gegeben. In seiner Antwort hieß es, dass die gesamte Nebenkostenabrechnung neu erstellt wird, d.h. DG wird nach m@ berechnet, Hauskosten durch qm von 3 Parteien geteilt usw.

Mal schauen, was da jetzt wirklich dann auch ankommt.

Schreibe dann nochmal, wenn es soweit ist.

Die Antworten von euch lieben Unterstützern haben uns das Wissen und die Kraft gegeben, den Konflikt zu wagen.

Vielen herzlichen Dank!
E.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hey!
Na - noch weisst du ja nicht wie der Sieg aussehen wird. Aber so eine Zwischenmeldung hört man gern :dance:
Ich bin gespannt wie die neue, hoffentlich korrekte Abrechnung dann aussehen wird.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Anwalt sagt, er braucht noch mindestens bis zum 20.03., mal schaun, was dann wirklich drin steht...

0x Hilfreiche Antwort

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