Abmahnung ok?

1. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Abmahnung ok?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung.

Ein Kollege von mir hat einen Fehler gemacht, für den man eine Abmahnung aussprechen könnte (Mitte Oktober). Im Anschluss hat es ein Gespräch mit ihm, unserer Personalerin, seinem Vorgesetzten und dem Betriebsrat gegeben. Bei diesem Gespräch (Ende Oktober) stellte er die Frage, ob er eine Abmahnung bekäme. Das wurde von der Personalerin verneint - eine Ermahnung sei hier ausreichend.

Jetzt kommt diese Woche die Personalerin um die Ecke und hat beschlossen, dass das Verhalten doch eine Abmahnung verdiene.

Ist das jetzt noch möglich? Ich finde es ziemlich mies, dem Kollegen erst zu sagen, es gäbe keine, um es sich dann doch anders zu überlegen...

Schon mal vielen Dank

Liebe Grüße

Line

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn bereits eine Ermahnung erfolgt ist, dann ist die Abmahnung rechtswidrig. Meint zumindest:
http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Fristen.html:

Zitat:
Letzt­lich gibt es nur dann ei­ne zeit­li­che Gren­ze für den Aus­spruch ei­ner Ab­mah­nung, wenn wei­te­re Umstände hin­zu­kom­men und zu­sam­men mit dem Zeit­ab­lauf da­zu führen, dass das Recht zum Aus­spruch ei­ner Ab­mah­nung ver­wirkt ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Ar­beit­ge­ber ei­nen Pflicht­ver­s­toß be­reits durch ei­ne Er­mah­nung oder ei­ne ver­gleich­ba­re Rüge be­an­stan­det hat. Denn ei­ne Er­mah­nung enthält in der Re­gel kei­ne An­dro­hung ei­ner Kündi­gung für den Wie­der­ho­lungs­fall und ist da­her im Ver­gleich zu ei­ner Ab­mah­nung das mil­de­re Mit­tel. Hat der Ar­beit­ge­ber da­her ei­nen Pflicht­ver­s­toß zum An­lass für ei­ne Er­mah­nung ge­nom­men und hat sich der Ar­beit­neh­mer dar­auf­hin länge­re Zeit kei­nen er­neu­ten Pflicht­ver­s­toß (der­sel­ben Art) zu­schul­den kom­men las­sen, ist das Recht zur Ab­mah­nung ver­wirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Genau so würde ich das auch sehen. Gibt es dazu vielleicht noch Urteile oder so etwas mit denen man das besser belegen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich halte das nicht für so zwingend für die geschilderte Situation. Die PL hat womöglich eine Einschätzung abgegeben und der AG - vielleicht gar auf Intervention der unmittelbar von dem Fehler Betroffenen - könnte danach durchaus zu der Auffassung gekommen sein, dass eine Abmahnung doch richtig(er) sei. Es liegt rd. 1 Monat zwischen dem Gespräch und dem Zeitpunkt der Nun-doch-Abmahnung - der längere Zeitraum ohne erneuten Pflichtverstoß, wie es bei Heise heißt, wird das m.E. eher nicht sein. 1 Monat passt nach meiner Erfahrung durchaus zu einem Zeitraum, den ein größerer AG für eine Entscheidung benötigt.

-- Editiert von blaubär+ am 01.12.2016 14:25

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen