Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung.
Ein Kollege von mir hat einen Fehler gemacht, für den man eine Abmahnung
aussprechen könnte (Mitte Oktober). Im Anschluss hat es ein Gespräch mit ihm, unserer Personalerin, seinem Vorgesetzten und dem Betriebsrat gegeben. Bei diesem Gespräch (Ende Oktober) stellte er die Frage, ob er eine Abmahnung bekäme. Das wurde von der Personalerin verneint - eine Ermahnung sei hier ausreichend.
Jetzt kommt diese Woche die Personalerin um die Ecke und hat beschlossen, dass das Verhalten doch eine Abmahnung verdiene.
Ist das jetzt noch möglich? Ich finde es ziemlich mies, dem Kollegen erst zu sagen, es gäbe keine, um es sich dann doch anders zu überlegen...
Schon mal vielen Dank
Liebe Grüße
Line
Abmahnung ok?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn bereits eine Ermahnung erfolgt ist, dann ist die Abmahnung rechtswidrig. Meint zumindest:
http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Fristen.html:
Zitat:Letztlich gibt es nur dann eine zeitliche Grenze für den Ausspruch einer Abmahnung, wenn weitere Umstände hinzukommen und zusammen mit dem Zeitablauf dazu führen, dass das Recht zum Ausspruch einer Abmahnung verwirkt ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber einen Pflichtverstoß bereits durch eine Ermahnung oder eine vergleichbare Rüge beanstandet hat. Denn eine Ermahnung enthält in der Regel keine Androhung einer Kündigung für den Wiederholungsfall und ist daher im Vergleich zu einer Abmahnung das mildere Mittel. Hat der Arbeitgeber daher einen Pflichtverstoß zum Anlass für eine Ermahnung genommen und hat sich der Arbeitnehmer daraufhin längere Zeit keinen erneuten Pflichtverstoß (derselben Art) zuschulden kommen lassen, ist das Recht zur Abmahnung verwirkt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Genau so würde ich das auch sehen. Gibt es dazu vielleicht noch Urteile oder so etwas mit denen man das besser belegen kann?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich halte das nicht für so zwingend für die geschilderte Situation. Die PL hat womöglich eine Einschätzung abgegeben und der AG - vielleicht gar auf Intervention der unmittelbar von dem Fehler Betroffenen - könnte danach durchaus zu der Auffassung gekommen sein, dass eine Abmahnung doch richtig(er) sei. Es liegt rd. 1 Monat zwischen dem Gespräch und dem Zeitpunkt der Nun-doch-Abmahnung - der längere Zeitraum ohne erneuten Pflichtverstoß, wie es bei Heise heißt, wird das m.E. eher nicht sein. 1 Monat passt nach meiner Erfahrung durchaus zu einem Zeitraum, den ein größerer AG für eine Entscheidung benötigt.
-- Editiert von blaubär+ am 01.12.2016 14:25
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten