Zu hohe Zählerstände auf HK-Verteilern-Techem kommt nicht zur Überprüfung der Geräte

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Zu hohe Zählerstände auf HK-Verteilern-Techem kommt nicht zur Überprüfung der Geräte

Hallo,

wir sind am 8.12.14 umgezogen und haben elektronische Heizkostenverteiler von Techem. Die Rechnung von Dez.14 bis Nov.2015 kam am Freitag. Unsere Werte für eine 60 Quadratmeterwohnung sind zu hoch. Die Gesamtwohnfläche ist 2300 Quadratmeter und wir zahlen 10 % der Heizkosten. Die Werte im Bad, es hat 6 m2, sind höher als im Wohn- und Schlafzimmer. Von der Funkablesung bemerkten wir nichts und die Werte sind nicht gespeichert. Die neuen Werte sind auch schon sehr hoch. Ich habe mich im Netz schlaugemacht und meine, dass
der Zähler für den Badheizkörper der falsche ist und darum zu viel anzeigt. Der Heizkörper wurde wohl falsch eingestuft. Die Wohnung ist Erstbezug eines Neubaus. 1600 Einheiten hatten wir im Bad,
im Schlafzimmer 1100 = 14 m2, im Wohnzimmer = 21 m2 1300 Einheiten, in der Küche 9 m2 88
Einheiten. Zähler wurden erst im Februar 2015 angebracht. Die Zeit vom 1.12.14 - Mitte Februar wurde geschätzt und uns 2500 Einheiten aufgeschlagen. Über 7000 Einheiten sind es für uns.
Ich habe die Abrechnung dem Mieterverein vorgelegt und die Wattzahlen der Heizkörper bekommen. Techem bot die Überprüfung der Verteiler im Juli 2016 an. Der Auftrag von der Hausverwaltung ging am 16.08.16 raus. Techem rührt sich nicht wegen Terminabsprache. Ich bin sogar bereit 50 - 80 EURO für die Überprüfung zu zahlen. Nur Techem schweigt. Auch für 2016 haben wir wieder so hohe Zahlen auf den Verteilern außer Küche.

Es würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte der das gleiche Problem hatte. Es kann gerne per PN sein.

Danke im Voraus.

LG
Dorothea

Signatur:

Ich bin 59

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Irgend etwas wird ja auf den Zählern stehen, als Typenbezeichnung?
Dann kann man mal schauen obs passt.



Zitat (von Zuckermaus2000):
Nur Techem schweigt.

Die müssen nichtmit euch reden oder auf eure Beschwerden reagieren.
Euer Ansprechpartner ist euer Vermieter.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

auf den Zählern steht keine Typenbezeichnung. Alle 4 sehen gleich aus. Der in der Küche hat Normalwerte unter 1000 und die anderen viel höher. Der Auftrag zur Überprüfung, den wir bezahlen müssen, wurde am 16.08.16, also vor über 5 Wochen, an Techem gesandt. Ich habe mich gestern beim Vermieter nochmals gemeldet damit die Techem
dran erinnert. Wäre toll wenn hier jemand Erfahrungen mit Techem schildern würde oder mir was per PN mitteilt.
Techem sollte sich bei uns melden zwecks Terminabsprache zur Zählerüberprüfung. Das war gemeint mit
"nur Techem schweigt".

Gruß
Dorothea

-- Editiert von Zuckermaus2000 am 22.09.2016 07:28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Techem ist nicht Euer Vertragspartner. Es ist damit zu rechnen, dass die nur mit ihrem Vertragspartner, d.h. Eurem Vermieter kommunizieren. Genauso werdet Ihr es auch halten müssen.

Ihr habt Eure Einwände gegen die Abrechnung gegenüber Eurem Vermieter vorgetragen? und könnt den Zugang beweisen?. Ihr habt den geforderten Nachzahlungsbetrag nur unter Vorbehalt wegen der Einwendungen gezahlt bzw. nur einen selbst errechneten voraussichtlich angemessene Nachzahlung geleistet?
Falls Techem/der Vermieter nicht reagiert, dann werdet je nachdem entweder Ihr auf Erteilung einer korrekten Abrechnung klagen müssen oder der Vermieter auf Zahlung des Einbehaltes.

Umso wichtiger ist, dass man seine Einwände auch sachlich genau begründen kann.

Herzlichen Glückwunsch erst einmal, dass Euer Mieterverein eine solch klare Aussage wagt "Zu hohe Zählerstände auf HK-Verteilern"!
Ihr habt das hoffentlich schriftlich von denen? Und die können ihre Einschätzung hoffentlich auch gut begründen? Das technische Grunddatenblatt (Montage/Skalierung) war dazu schon vom Vermieter angefordert?
Mit dem technischen Grunddatenblatt sollte eine Überprüfung auch ohne Techem möglich sein.
Ich würde mich da auch nicht unbedingt auf eine Überprüfung durch denjenigen verlassen, der hier möglicherweise einen Fehler gemacht hat ;)

Du redest von "Einheiten" - meinst Du damit die Ableseeinheiten oder die Berechnungseinheiten? (Ableseeinheiten * Bewertungsfaktor)
Bei elektronischen Heizkostenverteilern sagen nämlich "Ablese-Einheiten" nichts darüber aus, ob die Zählerstände zu hoch sind - im Vergleich zu was überhaupt? Die am Gerät angezeigten Ablese-Einheiten stellen lediglich einen Wert zur Ermittlung des anteiligen Verbrauchs bezogen auf die gesamte Abrechnungseinheit dar - es handelt sich hier nicht um physikalische Einheiten (Hilfsmessverfahren). Erst durch Multiplikation mit dem entsprechenden Bewertungsfaktor ergeben sich aus "Ablese-Einheiten" vergleichbare Werte > Infoblatt zur Skalierung/Ermittlung Bewertungsfaktor

"Ich habe mich im Netz schlaugemacht und meine, dass der Zähler für den Badheizkörper der falsche ist und darum zu viel anzeigt."
Kannst Du Deine Einschätzung mal genauer erklären? M.W. unterscheiden sich die Zählertypen nur in der Technik (Funkablese oder normal), das hat aber keine Auswirkung auf Messergebnis/Anzeigewert. Die Anpassung an den Heizkörper erfolgt über den Bewertungsfaktor erst in der Heizkostenabrechnung
.
"Keine Anzeige von Stichtagswerten" Die elektronischen HKV sind i.d.R. alle in der Lage die Werte zum Abrechnungsstichtag zu speichern. Oft scheitert das nur daran, dass kein Stichtag einprogrammiert ist.
Schauen denn die verbauten Techem-HKV so aus wie dort dargestellt? >Link

Falsche Einstufungen (Bewertungsfaktor) und Fehler bei der Montage können tatsächlich ein Grund für überhöhte Messergebnise/Heizkostenanteile sein.
Man sollte aber auch die anderen Einflussfaktoren bedenken bzw. ausschließen > d.h. Nutzergewohnheiten/Wärmebedürfnis und Lage der zu beheizenden Räume (z.B. Süd<>Nord, rundum von beheizten Räumen "eingepackter" Raum evtl. noch mit eigenen Wärmequellen oder ein Raum mit vielen Außenwandflächen).
Gerade im Bad erlebe ich häufig total aus dem Rahmen fallende Verbrauchswerte - i.d.R. bei Leuten, die das Bad-Fenster auf Dauerkipp halten.






Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Lolle,

danke für die Antwort mit den hilfreichen Links zu Infos. Bei uns ist Modell EHKV optica von Techem an allen 4 Heizkörpern.
Die Gerätenr., der aktuelle Wert und ----- sind gespeichert.
Den Brief mit den Einwänden über die Heizkostenabrechnung schrieb der Mieterverein für uns. Darauf sandte Techem die Grunddatenblätter zu. Der Badheizkörper hat die höchste Wattzahl der Wohnung. Wir haben nicht auf Kipp Tag und Nacht gelüftet und so auf 20° ständig da geheizt. Die 444,88 EURO Nachzahlung für die Heizkosten wurden am 01.08.16 abgebucht und unter Vorbehalt von uns gezahlt. Techem bot im Schreiben an den Vermieter die Überprüfung der Zähler an und seit dem
16.08.16 hat der Vermieter den Auftrag dazu erteilt.

Ich meine Ableseeinheiten. Unsere Einheiten sind zu hoch im Vergleich mit den insgesamt 26 Wohnungen und insgesamt 2000 m2 im Gebäudekomplex. Wir haben davon 59 m2 Wohnfläche aber mehr als 10 % aller Ableseeinheiten.
Wer kann denn ohne Techem die Grunddatenblätter und Heizkörperfunkzähler überprüfen? An wen kann ich mich da wenden?
Dann wäre die Frage ob Techem und der Vermieter anerkennen wenn jemand anders Fehler entdeckt.
Das Bad mit Fenster liegt zur Südseite.

Ich erinnere den Vermieter nochmal daran Techem zu erinnern an das Überprüfungsversprechen. Wenn sich nichts tut wird der Mieterverein mich nochmals beraten und einen Brief an den Vermieter schreiben.

Gruß
Dorothea

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Lolle,

ich habe mich nochmal an den Vermieter gewandt und 1 Merkblatt übersandt, hier der Link dazu

http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf

Bitte teile mir hier oder per PN mit wie ich die Heizkostenverteiler ohne Techem überprüfen lassen kann.

Gruß
Dorothea

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

hier 1 Mail vom Vermieter vom 23.09.16:

"bei der Firma Techem konnten wir leider nichts weiter erreichen. Der Mitarbeiter hier in Hannover kann auch nur ins System schauen und prüfen ob der Auftrag vorhanden ist. Die technische Abteilung innerhalb der Firma Techem ist dann eigenständig organisiert und arbeitet entsprechend ihrer Möglichkeiten die Aufträge ab. So die Aussage. Nicht besonders hilfreich.

Wie bereits geschrieben ist der Auftrag, bei Techem aktiv seit dem 17.08.2016.

Im direkten Vergleich zu den anderen Wohnungen Ihres Hauses ist aber klar ein 5 - 6 mal höherer Verbrauch entstanden. Ob dies nun an fehlerhaften, falsch montierten, falsch eingestellten Heizkostenverteilern oder nur am Heizverhalten liegt, ist ohne die Überprüfung nicht einzuschätzen. Daher bitte ich bis dahin um etwas weitere Geduld.

Ich hoffe, dass es bald zur Kontrolle der Zähler durch Techem oder jemand anderen der kompetent ist kommt. Ich halte Euch auf dem Laufendem. Bitte melde Dich hier oder per PN mit Infos. Der Mieterverein kann mir da auch nicht helfen und 1 Anwalt auch nicht. Wenn sogar die Hausverwaltung bei Techem nichts erreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Lolle,

ich warte immer noch auf Deine Antwort.

Techem hat sich gemeldet und kommt im Oktober zur Überprüfung.

Gruß
Dorothea

Signatur:

Ich bin 59

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Sorry, aber dieses Forum ist nur Erfahrungsaustausch und Hilfe zur Selbsthilfe auf freiwilliger Basis.
Wende Dich bitte an einen Anwalt vor Ort, wenn Du persönliche Beratung und Rechtshilfe nach Aufforderung möchtest oder hier direkt um die Ecke ....
http://www.123recht.net/rechtsberatung.asp

Warum wartest Du nicht erst einmal das Ergebnis der Überprüfung ab?
Die Messgeräte laufen doch nicht weg.
Danach kannst Du immer noch nach einem Sachverständigen suchen z.B. bei einem konkurrierenden Abrechnungsunternehmen suchen (z.B. über Telefonbuch/Internet/Handwerkskammer).
Das wäre z.B. so ein Sachverständiger (selbst gegoogelt, ich kenne ihn ansonsten nicht) - möglicherweise weiss der einen Kollegen in Deiner Nähe
http://www.sachverstaendiger-ehret.de/gutachten/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Lehrling,

ich danke Dir für Deine Antwort und die beiden Links und halte Euch auf dem Laufenden..

Gruß
Dorothea

Signatur:

Ich bin 59

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Techem war gestern da und mein Mann dabei. Angeblich alles in Ordnung. 1 schriftlicher Bericht zur Überprüfung kommt im
November von Techem. Damit lassen wir uns beim Mieterverein nochmal beraten.

Signatur:

Ich bin 59

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo,

Ein Fachbetrieb hat gestern unsere Heizungsthermostate überprüft. 2 waren defekt und dadurch die hohen Anzeigen der Heizkostenverteiler. Die Fühler der Geräte waren defekt. Es sind Kosten von ca. 1500 EURO die wir dadurch haben.
Ca. 1000 EURO zu hohe Heizkosten durch die schnell laufende Anzeige und neue Ventile und
Prüfung. Die Verbraucherzentrale Hannover riet sogar von einer Überprüfung ab und Firmen lachten mich aus wenn ich sie zu einer Überprüfung bestellen wollte.

Ein Sachverständiger der auch Geld kostet und den ich
durch einen Beitrag hier fand, danke dafür an den Tippgeber, mailte mir:

"Messfehler aufgrund einer zu starken Drosselung der
Heizkörper (führt in Einzelfällen zu Mehrverbrauch auf
den Geräten)
- Funktionsfehler
der Thermostatventile (Heizleistung unter Körpertemperatur
die durch die sensiblen Geräte registriert wird)".

Gestern war eine Heizungsfirma 3 Stunden bei uns und überprüfte die
4 Heizkörperthermostate. Bei allen sind die Fühler defekt. Er hatte leider
nur 2 neue dabei und tauschte deshalb nur 2 aus. Er staunte über die
hohen Werte der Zähler und wunderte sich wie schnell die Dinger liefen.

Bei den neuen Thermostaten sind die Heizkörper nicht mehr ständig so
heiß und die Zähler laufen langsamer.


Dann wäre es besser Heizkosten 50 : 50 abzurechnen, da die
Messgeräte nicht immer funktionieren. Das hat der Vermieter aber abgelehnt und
rechnet weiter 70 % Verbrauch und 30 % Wohnfläche ab. Auch der Mieterverein
konnte nichts erreichen. Sobald die Rechnung der Firma da ist gehe ich
zum Mieterverein. Vielleicht kriegen wir ja einen Teil der Firmenrechnung vom
Vermieter zurück.


Wir sparen in Zukunft sicherlich Heizkosten.
Wenn wir länger in der Wohnung bleiben amortisiert sich das für uns.

Gruß
Dorothea

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Zuckermaus2000):
Er hatte leider nur 2 neue dabei und tauschte deshalb nur 2 aus.

Ihr lasst einfach an der Heizanlage des Vermierter herumarbeiten?
Hoffentlich fliegt euch das nicht mal um die Ohren ...


Die alten Ventile habt ihr ja hoffenlich aufgehoben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckermaus2000
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja die alten Ventile haben wir aufgehoben und wir haben nur an unseren Heizkörpern in der Wohnung arbeiten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen