Monika Mumm Mahnbescheid

10. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Monika Mumm Mahnbescheid

Ich habe von dieser Dame ein Mahnbescheid bekommen. Nun wollte ich mich erkundigen wie ich weiter verfahren kann.
Die Dame hat aus 11,00€ mal eben 106€ gemacht, darauf hin hab ich Widerspruch eingelegt. (Berechtigt?) Und um Klärung gebeten. Daraufhin kam der Mahnbescheid, keine Meldung oder sonstiges. Darf die Dame mal eben aus 11€ => 106€ machen oder ist das nicht rechtens? Was kann ich nun machen?

Hier der Brief den ich der Dame geschickt hab.

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19.03.2016 machen Sie in der Angelegenheit Klarna AB ./. xxx unter dem Aktenzeichen 8770214792-0 einen Betrag von 103,00 Euro geltend. Dieser Forderung widerspreche ich, wobei sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezieht.

Da Ihre Forderungen unberechtigt sind, werde ich erstmal keine Zahlung leisten.

Zur Begründung:

- 30-Tages-Frist wurde nicht eingehalten.
- Keine Mahnung bekommen, die erste Mahnung muss Kostenlos sein. In dem Schreiben soll ich für eine nicht erhaltene Mahnung/Gebühren von 54,00 Euro bezahlen. Was meines Erachtens nicht rechtens ist.
- Des weitern ist es nicht rechtens aus einer Forderung von 11,98 Euro eine Forderung von 103,00 Euro zu machen. Dieser Betrag steht zu keinem Verhältnis der anfangs geforderten Rechnung von 11,98 €.

Ich bitte Sie mir nochmal eine neue Aufstellung der Kosten zukommen zu lassen. Denke Sie daran das das Verhältnis stimmen muss.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Meldung einer widersprochenen und damit strittigen Forderung an die Schufa oder andere Auskunfteien nicht zulässig ist. Bitte bestätigen Sie mir die Angelegenheit innerhalb von drei Wochen schriftlich.

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen oder sollten Sie auf die Forderung weiter bestehen, behalte ich mir vor juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,


Und hier der Brief den ich von der Dame erhalten hab.
http://imgur.com/a/ASKzh

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Hier ist auf jeden Fall eine unerlaubte Kostendopplung aus Inkasso/Rechtsanwaltskosten. Wenn man möchte kann man sich beim Inkasso bzw. der Anwaltskammer darüber beschweren.
Auch die Mahnkosten sind viel zu hoch.
Ich würde einen Teilwiderspruch einlegen und den Mahngebühren (bzw. 2,50€ pro Brief(!)mahnung sind erlaut) sowie den Inkassokosten widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ach ja:

Zitat:
- 30-Tages-Frist wurde nicht eingehalten.

Es gibt keine 30 Tagesfrist, denn die Rechnungen von Klarna haben meistens ein Zahlungsziel (7,10,14 Tage)
Zitat:
- Keine Mahnung bekommen, die erste Mahnung muss Kostenlos sein. In dem Schreiben soll ich für eine nicht erhaltene Mahnung/Gebühren von 54,00 Euro bezahlen. Was meines Erachtens nicht rechtens ist.

Klarna schickt meistens eine Briefmahnung. Ist vielleicht Post abhanden gekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke schonmal für eure Hilfen. bzgl. der 30 Tage Frist, war in einem Musterschrieben, dachte könnte das so übernehmen.
Könnte natürlich gut sein das der Brief abhanden gekommen ist. Hätte ich ihn erhalten wären die 11€ ja kein problem gewesen. Aber daraus 106 machen finde ich sehr happig.

Werde dann erstmal eine Teilwiderspruch einlegen. Wie wird dann weiter verfahren? Bekommt die Dame dann post und muss Stellung dazu beziehen oder wie läuft das genau?

Danke

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Werde dann erstmal eine Teilwiderspruch einlegen. Wie wird dann weiter verfahren? Bekommt die Dame dann post und muss Stellung dazu beziehen oder wie läuft das genau?

Nein, sie kann dann einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Sobald du in den Händen hast, würde ich sofort bezahlen. Ansonsten verursachst du nur mehr Kosten (Gerichtsvollzieher etc.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Wird sie ein Vollstreckungsbescheid erlassen oder gibt sie dann auf? So wie ich das jetzt lese befindet sie sich ja im Unrecht mit den Gebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Nur mal zum Verständnis:

Du hast also seit 09.12.2015 keinen einzigen Cent gezahlt?

Alle Zahlungsaufforderungen; Mahnungen, Inkasso etc sind nie bei dir angekommen?



Zitat (von go447446-76):
Ich bitte Sie mir nochmal eine neue Aufstellung der Kosten zukommen zu lassen. Denke Sie daran das das Verhältnis stimmen muss.


Der Satz gefällt mir eigentlich am besten.
Was wäre den für dich ein gutes Verhältnis?



Zitat (von go447446-76):
Wird sie ein Vollstreckungsbescheid erlassen oder gibt sie dann auf?


Ist die Frage ernst gemeint?


Zitat (von go447446-76):
So wie ich das jetzt lese befindet sie sich ja im Unrecht mit den Gebühren.



Das ist jetzt die Frage. Die Forderung wurde am 17.07.2016 abgetreten



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:

Du hast also seit 09.12.2015 keinen einzigen Cent gezahlt?
Alle Zahlungsaufforderungen; Mahnungen, Inkasso etc sind nie bei dir angekommen?


Natürlich habe ich gezahlt, wir haben schon mehrere Sachen über Klarma bestellt und immer gezahlt, natürlich auch diese 11,98 €. Bei Klarma ist auch alles soweit bezahlt, da Klarma ja auch Sammelrechnungen macht. Scheinbar sind da irgendwie die 11,98 € durchgerutscht bzw. anders verrechnet worden.
Wir haben aber nie eine Mahnung von Klarma bekommen. Von dem Inkassobüro haben wir einen Brief bekommen, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Darauf kam aber keine Antwort, sondern es wurde direkt ein Mahnbescheid verschickt.

Zitat:

Der Satz gefällt mir eigentlich am besten.
Was wäre den für dich ein gutes Verhältnis?


Naja das kann ich dir nicht direkt beantworten. Kann dir nur sagen das ich die Gebühren von 54€ unverhältnismäßig finde. Kenne mich da auch relativ wenig mit aus. Wie wahrscheinlich 90% der normal Bürger, die nicht täglich mit so was zu tun haben. Deshalb bin ich ja hier. Um mir Hilfe zu holen.

Zitat:

Ist die Frage ernst gemeint?


Eigentlich ja, vielleicht habe ich aber auch einfach etwas Falsch verstanden.

Ich werde nun Teilwiderspruch einlegen. Darauf hin wird sie ja wahrscheinlich was machen? Bin davon ausgegangen das sie dann einen Vollstreckungsbescheid erlassen wird. Bzw. diesen dann doch nicht erlässt, weil sie sich ja im Unrecht befindet mit den gebühren. Soll ich dann nochmal an jemanden Geld überweisen, wenn ja wen? Klarma, Monika Mumm oder das Inkasso Büro?

Zitat:
Das ist jetzt die Frage. Die Forderung wurde am 17.07.2016 abgetreten


Das bedeutet? Also nach meinem Widerspruch bei dem Inkassobüro. Hab ich keine Antwort mehr bekommen, die haben das direkt an Monika Mumm geschickt. Und die hat darauf hin direkt ein Mahnbescheid zugeschickt ohne mich vorher irgendwie zu informieren oder sonstiges.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go447446-76):
Zitat:



Das bedeutet? Also nach meinem Widerspruch bei dem Inkassobüro. Hab ich keine Antwort mehr bekommen, die haben das direkt an Monika Mumm geschickt. Und die hat darauf hin direkt ein Mahnbescheid zugeschickt ohne mich vorher irgendwie zu informieren oder sonstiges.


Was soll man auf dein Schreiben auch antworten? Das was du geschrieben hast ist .... naja lassen wir es.

Die Kosten für das Inkasso oder den RA sind von 0,01 - 500,00€ identisch. Eine Kostendopplung, also RA und Inkasso ist nicht erlaubt.

Welchen Kosten willst du denn widersprechen? Ich nehme mal an den Inkassokosten. Der Rest wäre soweit ok.

Eine Mahnung ist üblicherweise weder Pflicht noch kostenlos.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Natürlich habe ich gezahlt, wir haben schon mehrere Sachen über Klarma bestellt und immer gezahlt, natürlich auch diese 11,98 €

Dann kannst du auch vollumfäglich widersprechen, solange zu den Zahlungsnachweis hast.

Zitat:
Bzw. diesen dann doch nicht erlässt, weil sie sich ja im Unrecht befindet mit den gebühren

Das wird nicht geprüft.

Zitat:
Soll ich dann nochmal an jemanden Geld überweisen, wenn ja wen? Klarma, Monika Mumm oder das Inkasso Büro?

Solange du alles bezahlt hast würde ich gar nichts mehr zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du dir sicher bist, bezahlt zu haben, sogar noch bevor die Anwältin sich gemeldet hatte, dann kreuze auf dem Formular "Ich widerspreche komplett" an und schicke das Formular ans Gericht zurück (per Einschreiben).

Dann gibt es weder Schulden, noch Verzug noch irgendeinen Anspruch der Frau Anwältin gegen dich.

Und sollte sie sich danach melden und um Rücknahme oder Begründung bitten, würde ich ihr schreiben "Werte Anwältin. Sie scheinen im Studium nicht aufgepasst zu haben. Nicht ich bin es, der Begründungen liefern muss, sondern sie als Kläger-Vertreter. Wir sehen uns vor Gericht."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke euch. Wird gemacht, sobald es was neues gibt. Melde ich mich nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go447446-76):
Natürlich habe ich gezahlt, wir haben schon mehrere Sachen über Klarma bestellt und immer gezahlt, natürlich auch diese 11,98 €. Bei Klarma ist auch alles soweit bezahlt, da Klarma ja auch Sammelrechnungen macht. Scheinbar sind da irgendwie die 11,98 € durchgerutscht bzw. anders verrechnet worden.


Das wird nichts helfen.
Du musst jetzt erst mal feststellen, ob du den Betrag schuldest und ob überhaupt Verzug vorliegt.



Zitat (von go447446-76):
Also nach meinem Widerspruch bei dem Inkassobüro. Hab ich keine Antwort mehr bekommen, die haben das direkt an Monika Mumm geschickt. Und die hat darauf hin direkt ein Mahnbescheid zugeschickt ohne mich vorher irgendwie zu informieren oder sonstiges.



Du musst das mal genau aufdröseln, so kapiert das keiner.
Es hat also vor der Rechtsanwältin noch ein Inkassobüro gegeben?
Wer ist denn Antragssteller des Mahnbescheides?
Wer hat die Forderung gekauft? Das Inkassobüro oder die Rechtsanwältin?
Wurdest du über diese Abtretung informiert?



Zitat (von go447446-76):
Ich werde nun Teilwiderspruch einlegen.



Du bist dir aber der eventuellen Folgen bewusst?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassokosten sind im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. Abgesehen davon sind Inkassogebühren grundsätzlich nicht zusätzlich zu RA Kosten durchstzungsfähig http://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

Wann wurden die 11,98 bezahlt und an wen mit welchem Verwendungszweck ?

-- Editiert von thehellion am 10.08.2016 15:08

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Du musst das mal genau aufdröseln, so kapiert das keiner.
Es hat also vor der Rechtsanwältin noch ein Inkassobüro gegeben?
Wer ist denn Antragssteller des Mahnbescheides?
Wer hat die Forderung gekauft? Das Inkassobüro oder die Rechtsanwältin?
Wurdest du über diese Abtretung informiert?


Also die Hauptforderung kam ursprünglich von Klarma (11,98), dort haben wir aber ganz normal unsere Raten weiter gezahlt. Und sind davon ausgegangen das es ganz normal verrechnet wird wie immer. Leider ist das nicht passiert. Scheinbar sind die 11,98€ nicht mit unserer Ratenzahlung verrechnet worden.

Darauf hin bekam ich ein Brief von coeo Inkasso (den Brief such ich raus, wenn ich daheim bin, war eine Zahlungsaufforderung), dort habe ich gesagt. Das ich bereit bin die 11,98€ zu zahlen aber mit den Gebühren nicht einverstanden bin. Hab gedacht mit den 11,98€ komm ich dann da raus. Leider hat coeo nicht geantwortet und mir auch keine Kostenaufstellung zugeschickt.

Nachdem 2-3 Wochen keine Antwort kam, bekam ich von coeo (Antragsteller) einen Mahnbescheid, hier ist Rechtsanwältin Monika Mumm die Prozessbevollmächtigte. Der Mahnbescheid habe ich letzte Woche Mittwoch im Briefkasten gehabt als ich aus dem Urlaub kam.

Hoffe es ist nun ein wenig verständlicher.

Zitat:
Du bist dir aber der eventuellen Folgen bewusst?


Was sind die eventuellen Folgen? Bin mir da nicht ganz bewusst was auf mich zukommt.


-- Editiert von go447446-76 am 10.08.2016 15:17

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go447446-76
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Inkassokosten sind im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. Abgesehen davon sind Inkassogebühren grundsätzlich nicht zusätzlich zu RA Kosten durchstzungsfähig http://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

Wann wurden die 11,98 bezahlt und an wen mit welchem Verwendungszweck ?

-- Editiert von thehellion am 10.08.2016 15:08


Ich hab mal ein paar Überweisungen seit dem 1.1.2015 raus gesucht.

Zitat:

29.01.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 29.01.2016, 18.57 ­UHR
-21,29 EUR

29.01.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1366932230437 ­DATUM 29.01.2016, 19.02 ­UHR
-10,00 EUR

29.01.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1364375980431 ­DATUM 29.01.2016, 19.06 ­UHR
-12,93 EUR

29.02.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 28.02.2016, 10.03 ­UHR
-30,00 EUR

29.02.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1399539210436 ­DATUM 28.02.2016, 10.07 ­UHR
-10,00 EUR

29.02.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1348480560433 ­DATUM 28.02.2016, 10.08 ­UHR
-20,00 EUR

30.03.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 30.03.2016, 16.18 ­UHR
-31,80 EUR

30.03.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1399539210436 ­DATUM 30.03.2016, 16.23 ­UHR
-34,43 EUR

30.03.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1348480560433 ­DATUM 30.03.2016, 16.28 ­UHR
-22,17 EUR

28.04.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1348480560433 ­DATUM 28.04.2016, 12.38 ­UHR
-30,71 EUR

28.04.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 28.04.2016, 12.49 ­UHR

02.06.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 02.06.2016, 10.42 ­UHR
-30,00 EUR

01.07.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 30.06.2016, 20.58 ­UHR
-150,00 EUR

02.08.2016 ONLINE-­UEBERWEI­SUNG
Klarna - 1345739400431 ­DATUM 02.08.2016, 12.07 ­UHR
-20,00 EUR


Da sieht man das wir eigentlich immer Zahlungen geleistet haben. Direkt die 11,98 € haben wir nicht überwiesen, da Klarma ja Sammelrechnungen hat und wir einfach Raten gezahlt haben, so wie uns angeboten wurde.

-- Editiert von go447446-76 am 10.08.2016 15:32

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann nochmal gezielt die Frage: Tauchen die 11,98€ in eine der Sammelrechnungen auf und sind sie damit bezahlt oder tauchen sie nicht auf? Wenn sie in den Sammelrechnungen nicht auftauchen, seid ihr die 11,98€ nach wie vor schuldig oder habt ihr sie zwischendrin irgendwann mal bezahlt gehabt?

Das ganze steht und fällt mit der Frage, ob ihr die 11,98€ noch bezahlen müsst oder nicht. Das könnt aber nur ihr feststellen. Wir sind hier keine Hellseher.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb466966-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Monika mumm hat mir einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen. Ich verschicke diesen per Einschreiben. Wie soll ich dann weiter verfahren? Geht es wirklich vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keiner hier kann hellsehen. Wir alle wissen zudem exakt nichts dazu, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb512066-64
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go447446-76):
Ich habe von dieser Dame ein Mahnbescheid bekommen. Nun wollte ich mich erkundigen wie ich weiter verfahren kann.
Die Dame hat aus 11,00€ mal eben 106€ gemacht, darauf hin hab ich Widerspruch eingelegt. (Berechtigt?) Und um Klärung gebeten. Daraufhin kam der Mahnbescheid, keine Meldung oder sonstiges. Darf die Dame mal eben aus 11€ => 106€ machen oder ist das nicht rechtens? Was kann ich nun machen?

Hier der Brief den ich der Dame geschickt hab.

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19.03.2016 machen Sie in der Angelegenheit Klarna AB ./. xxx unter dem Aktenzeichen 8770214792-0 einen Betrag von 103,00 Euro geltend. Dieser Forderung widerspreche ich, wobei sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren bezieht.

Da Ihre Forderungen unberechtigt sind, werde ich erstmal keine Zahlung leisten.

Zur Begründung:

- 30-Tages-Frist wurde nicht eingehalten.
- Keine Mahnung bekommen, die erste Mahnung muss Kostenlos sein. In dem Schreiben soll ich für eine nicht erhaltene Mahnung/Gebühren von 54,00 Euro bezahlen. Was meines Erachtens nicht rechtens ist.
- Des weitern ist es nicht rechtens aus einer Forderung von 11,98 Euro eine Forderung von 103,00 Euro zu machen. Dieser Betrag steht zu keinem Verhältnis der anfangs geforderten Rechnung von 11,98 €.

Ich bitte Sie mir nochmal eine neue Aufstellung der Kosten zukommen zu lassen. Denke Sie daran das das Verhältnis stimmen muss.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Meldung einer widersprochenen und damit strittigen Forderung an die Schufa oder andere Auskunfteien nicht zulässig ist. Bitte bestätigen Sie mir die Angelegenheit innerhalb von drei Wochen schriftlich.

Sollte die Frist ergebnislos verstreichen oder sollten Sie auf die Forderung weiter bestehen, behalte ich mir vor juristische Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,


Und hier der Brief den ich von der Dame erhalten hab.
http://imgur.com/a/ASKzh

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe





Bei mir wurden aus 17,30 Euro....162 Euro..... ich habe im vollem Umfang widersprochen.
Klarna bestätigt mir keine offenen Rechnungen zu haben, also zahle ich auch nicht.
Warum legt dieser Frau keiner das Handwerk?
Mfg

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen