Passive Rufbereitschaft??

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Primaxina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Passive Rufbereitschaft??


Hallo,

ich habe hier einen Arbeitsvertrag vor mir liegen. Dazu hätte ich ein paar Fragen.

Im Vertrag steht ein Absatz über Rufbereitschaft:

"Die passiven Zeiten von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind mit der Vergütung gem. §3 Abs.1 dieses Vertrages abgegolten."

Mehr steht nicht im Vertrag zwecks Rufbereitschaft. Was bedeutet das für mich? Hab ich nun Rufbereitschaft und was ist passive Rufbereitschaft? Hab dazu nichts richtiges gefunden im Internet.

Unter § 3 Abs. 1 ist die monatliche Vergütung geregelt. Ansonsten finde ich nichts im Vertrag über Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst, das ist ja das Problem. Ausser in diesem von mir geschriebenen Absatz.

Ich muss dazu sagen das ich in der stationären Pflege arbeite. Deswegen frag ich Ich mich eben was diese passive Rufbereitschaft soll oder Bereitschaftsdienst? Eventuell soll es ja heißen das ich auch verpflichtet bin im Frei ans Telefon zugehen?

Grüße
Primaxina

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft-arbeiten-nach-anruf/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Rufbereitschaft bedeutet, Sie halten sich in Ihrer Freizeit auf, wo Sie wollen, sind aber jederzeit für die Arbeit erreichbar und würden bei Bedarf arbeiten. Rufbereitschaft hat man aber nicht ständig, das wäre auch nicht zulässig.
Der Absatz über Rufbereitschaften in Ihrem Vertrag ist wirklich unbefriedigend. Normalerweise sollte da auch stehen, in welchem Umfang Rufbereitschaften mit dem Gehalt abgegolten sind, sonst weiß man ja gar nicht, was genau für das Geld erwartet wird.
Mit passiv dürfte gemeint sein, dass die Zeiten, in denen Sie nicht während der Rufbereitschaft angerufen werden, mit dem Gehalt abgegolten sind. Im Umkehrschluss schließe ich aus diesem Absatz, dass die aktiven Zeiten extra bezahlt werden. Aber eigentlich sollte das auch explizit im Vertrag vereinbart sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Primaxina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Im Vertrag steht wie gesagt nichts über extra Vergütung oder festgelegte Zeiten für die Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst . Nur diese eine Absatz.

Deswegen frage ich ja auch nach weil ich daraus nicht schlau werde. Für mich klingt es als wenn ich immer in Rufbereitschaft bin auch in meinem geplanten frei und einspringen muss wenn jemand anruft und das die Rufbereitschaft mit dem monatlichen Gehalt abgegolten ist.

Stellt sich mir nun die Frage ob dies rechtlich zulässig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Stellt sich mir nun die Frage ob dies rechtlich zulässig ist? Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt keine legale 24/7-Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr. Das wäre überhaupt nicht zumutbar, dass man quasi immer dienstbereit ist. Rufbereitschaft wird üblicherweise wochenweise vereinbart.
Sie haben das Recht, dass die vertragliche Vereinbarung für Sie verständlich und klar ist, und das ist die o.g. ja offensichtlich nicht. Bevor Sie nicht genau wissen, was Sie da vereinbaren, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben.

-- Editiert von altona01 am 08.07.2016 14:35

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es gibt keine legale 24/7-Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr. Das wäre überhaupt nicht zumutbar, dass man quasi immer dienstbereit ist. Rufbereitschaft wird üblicherweise wochenweise vereinbart.
Sie haben das Recht, dass die vertragliche Vereinbarung für Sie verständlich und klar ist, und das ist die o.g. ja offensichtlich nicht. Bevor Sie nicht genau wissen, was Sie da vereinbaren, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben.

-- Editiert von altona01 am 08.07.2016 14:35


Oder unterschreiben und darauf ankommen lassen - also vor Gericht ziehen. Ich sehe im Vertrag eine 24/7 Rufbereitschaft. Und da die Person wohl eher dürftig verdient, dürfte die Abgeltung so auch nicht funktionieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Der Passus besagt doch nur, *wenn* eine Rufbereitschaft angeordnet ist, ist sie damit vergütet.
Ob und in welchem Umfang, unterliegt dem Direktionsrecht des AG im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.

Das ist genau wie ein Passus "Überstunden werden mit 5% Aufschlag vergütet" auch nicht sagt, ob nun Überstunden anfallen werden und in welchem Umfang.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

(Polemik editiert. Sie dürfen gern sachliche Kritiken vorbringen, aber wenn Sie ohne jeden Beleg behaupten, anderer User schrieben Unsinn, dann wird das editiert und irgendwann gibt es dann auch eine Sperre.)

-- Editiert von Moderator am 08.07.2016 19:39

-- Editiert von Moderator am 08.07.2016 19:48

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Bigibigibigi,
und genau auf dieses " ob und in welchem Umfang" Rufbereitschaft anfällt, die mit dem Gehalt abgegolten ist, sollte im Vertrag stehen, wenn es wie hier mit dem Gehalt abgegolten sein soll. Dasselbe gilt für Überstunden. Sonst weiß ein Arbeitnehmer ja gar nicht, worauf er sich einlässt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 09.07.2016 16:32

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