Hallo
Habe am 18.02 2004 eine Lederausstattung für mein Auto bei ebay erseigert für 995 €.
Eine ganz normale Auktion von einer Verkaufsagentur nichts Auffälliges halt gebrauchte Sitze aus einem Unfall Fahrzeug mit einigen Macken.
Heute am 11.11 2005 fast zwei Jahre später steht die Polizei bei mir vor der Tür mit einer Durchsuchung von Wohnung und allen Fahrzeugen und teilte mir mit das diese Sitze Diebesgut sind, und Sie diese Beschlagnamen Müssen.
Wie stehen die Chancen für mich?? Ich habe dann nämlich keine Sitze mehr in meinem Auto.
Autositze bei ebay gekauft Diebesgut
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Hallo,
Der Verkäufer ist nicht mehr bei ebay angemeldet.
Und den geschädigten kenne ich ja nicht.
Wie sieht es aus wenn ich einen Anwalt nehme ?
Die können mir ja nicht die Sitze raus bauen und ich kann kein Auto mehr Fahren.
Gruß Steffen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Also die haben mir gestern einen Amtsgerichts Beschluss vorgelegt,wo drin stand ,Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen,dass die von der oben benannten Person über Ebay ersteigerte PKW Lederausstattung aus einem Diebstahl stammt.Der Beschuldigte ..... hat sich insoweit geständig eingelassen,dass er mindestens im Jahr 2004 diverse Gegenstände,bei denen er sicher annahm,dass diese aus Straftaten stammt,von Personen zwecks Weiterveräußerung über das Internet angenommen hat.
In den bisherigen Ermittlungen wurden bereits zahlreiche Gegenstände wie laptops und Navigationsgeräte bei den Erwerbern als gestohlen identifiziert.
Daraus resultiert der Verdacht ,dass auch die vom Beschuldigten veräußerten Lederausstattung für PKW,die sich aus der von EBAY zur Verfügung gestellten Auflistung ergeben,aus Straftaten stammen.
Zur Auffindung der entsprechenden Beweismittel,insbesondere des bezeichneten Verkaufsgegenstandes und dessen identifizierung,ist die Durchsuchung notwendig.
Also wie ich es Verstehe haben die den Täter geschnappt und er hat gesagt das er seine Ware in die Agentur geschafft hat zum versteigern,und EBAY hat dann die ganzen Namen von den Käufer Preiß gegeben.Und jetzt suchen sie nach allen ,was der Verkauft hat.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Mach Dir mal keine so grosse Gedanken. Du musst in der Regel dem Besitzer die Sitze nicht zurück geben, dann nämlich, wenn er für seinen Wagen eine Teilkasko abgeschlossen hatte. In der Regel ist mann Kasko versichert. In diesem Fall gehören die Sitze dann der Versicherung. Wenn Die Versicherung kulant ist, wirst Du die Sitze für kleines Geld von der Versicherung kaufen können, oder die Sitze werden Dir umsonst gegen eine kleine Umlage erstattet. So ist es!
Sollte der Besitzer keine Kasko abgeschlossen haben, so wird er sicherlich nicht 2 Jahre ohne Sitze gefahren sein. Sollte dieser seinen Wagen noch haben, wird er sicherlich Kosten geltend machen, vertraue als auf Fairniss vom Besitzer. Und sollte er den Wagen veräussert haben, so kannst Du bei freundlicher Anfrage vielleicht die Sitze auch für kleines Geld behalten. Aber egal, wie der Fall gelagert ist...es kommt eine menge Geduld und Schreibkram auf Dich zu.
@mam.dost
Leider war, was Sie hier anführen.
Ebay ist wirklich übel.
Du wirst ( Käufer/Verkäufer ) eigentlich immer auf irgendeine Art und Weise beschissen und Geld und Ware ist im Nirvana verschwunden.
Schade eigentlich.
Ich kann da auch ein Lied davon singen.
Verkaufen tu ich bei Ebay nix mehr. Kleidungsstücke geb ich beim Second-Hand Laden vor Ort ab, hochwertige Gegenstände liefere ich bei einem Auktionshaus in Mutterstadt ein.
UND ICH HAB RUHE !
Das einzige was ich bei Ebay noch kaufe sind Diesel Jeans und einige Ralph Lauren Klamotten. Aber nur bei den Verkäufern die ich jetzt schon einige Jahre kenne.
Ansonsten gilt bei mir : Ebay, Nein Danke.
Und das schlimmste ist : Ebay interessiert das alles nicht. Die machen gar nichts.
Ist leider mehr als schlimm, wie ne gute Sache immer mehr kaputt gemacht wird.
Man muss nur die Beiträge hier verfolgen.
Grüße
nwg100
--- editiert vom Admin
Hallo ich noch mal der Betroffene.
Was ich nicht Verstehe, alle haben daran verdient und zwar:
Die Post 90 € Versandkosten
Ebay selbst die Verkaufs Gebühren vom Kaufpreis in Höhe von 905 €
und die Verkaufsagentur die, die Sitze angeboten haben.
Und ich stehe nun hier alleine da mit dem ärger,das ist nicht Gerecht.
Gruß sruebe
leider geht es nicht um gerechtigkeit, schade is aber so. frag mal leute die für mehrere tausende euro lappiskaufen die dann in gutem glauben weiterverkaufen und dann ne anzeige wegen hehlerei bekommen. geld is ebenso futsch :-) schaden alles in allem ma locker 5000 eus.
ebay is wirklich ***** geworden. hab aktuell auch viele probleme.
wie isn das heute? früher musste sich jeder user per postident registrieren heute geht das auch einfach per email oder?
generell macht man bei ebay keine guten geschäfte mehr, sachen mit nem realistischen wert von 10 euro gehen für 1 euro weg, da die geizistgeil ideologie selbst die knausrigsten übermannt.
liegt m.e. mehr an den usern als an ebay. da sind einfach überforderte de**en beschäftigt. bis auf die führung, die sahnen sicherlich gut ab.
decke mich jetzt au nur noch mit hilliklamotten ein, das wars dann mit ebay vorerst. meine gebrauchten dvds kann ich eher wegschmeissen als se bei ebay reinzusetzen.
--- editiert vom Admin
Was wäre eigentlich, wenn du das Auto schon längst verkauft hättest?
Hättest du den Käufer bekanntgeben müssen usw.usw.?
Der Tip mit der Versicherung ist gut. Versuch bei der Polizei rauszubekommen welches die geschädigte Versicherung ist und nehme Kontakt mit denen auf und schildere denen den Fall.
-----------------
"Gruß
Campa"
hey ho!
bin zwar nur n "dummer" schüler aber das könnte dir vielleicht weiterhelfen
BGB § 929
Einigung und Übergabe.
1 zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen sache ist erforderlich, dass der eigentümer die sache dem erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das eigentum übergehen soll.
2 ist der erwerber im besitze der sache, so genügt die einigung über den übergang des eigentums.
§ 932 Gutgäubiger erwerb vom nichtberechtigten. 1 Durch eine nach § 929 erfolgte veräuserung wird der erwerber auch dann eigentümer, wenn die sache nicht dem veräußerer gehört, es sei denn das er zu der zeit, zu der er nach diesen vorschriften das eigentum erwerbn würde nicht in gutem glauben ist. in dem falle des § 929 satz 2 gilt dies jedoch nur dann wenn der erwerber den besitz von dem veräußerer erlang hatte
2 der erwerber ist nicht in gutem glauben wenn hm bekannt oder in grober fahrlässigkeit unbekannt ist dass die sache nicht dem veräußerer gehört.
hm duarst im guten glauben... da du ja nichts wusstest vieleicht mal zum anwalt gehen und des so nachchecken lassen jetzt haste ja auf jeden fall n punkt im gesetz auf den du dich berufen kannst ...
mfg
generalbase
--- editiert vom Admin
Hallo
Erst mal danke für Eure bemühungen und die vielen Ratschläge.
Natürlich hätte ich das Auto zurück nähmen müssen wenn ich ihn Verkauft hätte das ist ja auch so ich habe den Wagen ja zum Verkauf gehabt, aber darf es jetzt nicht bis die Sache geklärt ist und wäre noch wegen Hehlerei dran gewesen.
Aber ich war bei meinem Anwalt und er hat gleich Einspruch eingelegt und die sofortige Aufhebung der Beschlagnahmung der Sitze bzw. meines Autos angeordnet.
Da es unmöglich ist, die Sitze zu einem Auto zu zuordnen das wäre so als ob man einen Sattel hat und das Fahrrad dazu sucht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten