Grundsteuer umlegbar wenn der Bescheid nicht auf den Vermieter läuft?

20. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
ks2911
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuer umlegbar wenn der Bescheid nicht auf den Vermieter läuft?

Hallo und guten Abend,

ich habe heute die Nebenkostenabrechnung unseres alten Vermieters erhalten, es handelt sich um eine gemietete Eigentumswohnung. Anbei war der Grundsteuerbescheid. Nun lautet dieser aber auf den Namen des Sohnes und nicht auf den Namen des Vermieters. Darf der Vermieter diese Kosten dann auf mich umlegen?
Ein Eigentümerwechsel oder Vermieterwechsel wurde uns nicht bekannt gegeben.

Ich bin auf die Antworten gespannt.

Vielen Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Es dürfte doch wohl allgemein bekannt sein, dass die Grundsteuer einer Wohnung auf den Mieter umlegbar ist. Da dürfte doch wohl nur wichtig sein, dass die genannte Adresse des Bescheides stimmt, auf wessen Namen die Chose läuft ist zweitrangig.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Es dürfte doch wohl allgemein bekannt sein, dass die Grundsteuer einer Wohnung auf den Mieter umlegbar ist.


Sofern vertraglich vereinbart.

Zitat (von Liane46):
Da dürfte doch wohl nur wichtig sein, dass die genannte Adresse des Bescheides stimmt, auf wessen Namen die Chose läuft ist zweitrangig.


Nö.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
ks2911
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Grundsteuer berechnet werden kann, sofern im Mietvertrag aufgeführt, ist mir schon klar.
Aber ich habe den Vertrag mit meinem Vermieter geschlossen und dieser zahlt die Grundsteuer gar nicht,
da der Sohn die Wohnung offensichtlich nun "besitzt". Der Steuerbescheid läuft auf den Sohn, nicht auf meinen
Vermieter. Deswegen die Frage, ob das dann überhaupt auf mich umlegbar ist, denn was habe ich mit dem
Sohn zu tun???

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Vermieter und Eigentümer müssen nicht zwingen dieselbe Person sein.

Was genau steht im Mietvertrag zu Betriebskosten?



-- Editiert von Anitari am 20.05.2016 18:43

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Frage ist hier, ob der Vermieter seinem Sohn die Grundsteuer erststattet hat und auf welcher rechtlichen Grundlage das erfolgt ist.

Wenn eine Erstattung erfolgt ist, kann der Vermieter die Grundsteuer auch umlegen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Es ist oft so, dass die Bescheide auf anderen Namen laufen, wenn die Objekte innerhalb eines Jahres einen Besitzerwechsel haben. Der Grundsteuerbescheid läuft (weil nur 1x im Jahr ausgestellt) auf den, der am Tage der Ausstellung Besitzer der Liegenschaft war.

Das Objekt eines Bekannten läuft auch auf den Namen des Sohnes (spart dieser irgendwann mal Erbschaftssteuer), aber zahlen tun die Eltern, die rechnen auch mit den Mietern ab.

Gut möglich, dass der Eigentümer eurer Wohnung es vor der Veräußerung genauso gehandhabt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lula123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant ist hier, warum wurden die Mieter eigentlich nicht über den Besitzerwechsel informiert? Gilt nicht generell ein Vorkaufsrecht für den Mieter?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Lula123):
Interessant ist hier, warum wurden die Mieter eigentlich nicht über den Besitzerwechsel informiert? Gilt nicht generell ein Vorkaufsrecht für den Mieter?


1.
Ist das ein alter Thread.

2.
Der Sohn hat vermutlich die Wohnung nicht gekauft, sondern schon einmal geschenkt bekommen und der Vater bleibt Niesbraucher, d.h. er bekommt die Einnahmen und muss (wenn im Übertragungsvertrag vereinbart) auch die Kosten tragen. Dazu gehört auch die Grundsteuer.

3.
Wieso gilt generell ein Vorkaufsrecht für den Mieter?

4.
Der Vermieter bleibt doch derselbe, warum sollte es damit

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Lula123):
Interessant ist hier, warum wurden die Mieter eigentlich nicht über den Besitzerwechsel informiert? Gilt nicht generell ein Vorkaufsrecht für den Mieter?

Uralter Thread
völlig daneben

Besitzer der Wohnung ist ja sowieso der Mieter.
Wer der Eigentümer der Wohnung ist, ist völlig egal, weil Vermieter und Eigentümer sehr wohl unterschiedliche Personen sein können.
http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

Und auch die Sache mit dem Vorkaufsrecht ist unzutreffend > BGB § 577
Davon, dass hier Wohneigentum begründet worden wäre, wurde nichts erwähnt und außerdem gilt dies nicht bei Übertragung an Familienangehörige.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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