Kredit aufgebrummt, trotz Kostenloser u. Unverbindlicher Anfrage?

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Kredit aufgebrummt, trotz Kostenloser u. Unverbindlicher Anfrage?

Servus miteinander,

folgende Sache, bin momentan auf der Suche nach einem Kredit und habe daher einige Vergleichsportale im Internet in Anspruch genommen, um die besten Konditionen zu finden. Jedenfalls habe ich heute ein Schreiben von einer gewissen "Lyon Finanz GmbH" bekommen, ich hätte angeblich eine Anfrage bei der Seite schweizer-finanzermittlung.net gestellt und wäre somit ein Verbindliches Angebot eingegangen, welches angenommen werden muss! Außerdem Verlangen sie noch Bearbeitungsgebühren i. H. von fast 400 € :D Ich dachte mich trifft der Schlag, vor allem bin ich nach etwas Recherche darauf gekommen, dass es sich hierbei um die "Lugano Finanz GmbH" handelt, welche mich auch schonmal eine Zeit lang mit einem verbindlichen Angebot belästigt haben. Nach einiger Zeit des ignorierens gaben sie dann Ruhe. Mich beunruhigt nur der Betrag von 400 €, das war damals noch nicht der Fall und kam an Betroffene angeblich erst dann zu, wenn sie den Vertrag unterschrieben an Lugano zurücksendeten.

Das lustigste kommt ja noch. Ich wollte jetzt mal bei der schweizer Finanzvermittlung anrufen ob das rechtens ist, dass mir trotz ihrer "100 % Kostenlos und Unverbindlich" Garantie jetzt das genaue Gegenteil aufgebrummt wird. Geh ich auf´s Impressum, was seh ich da? Eine Lorenz Finanz GmbH, gleiche Adresse wie Lugano und Lyon :D :D Scheint also alles von denen gesteuert zu werden. Das ist wirklich Abzockerei auf niedrigstem Niveau. Leute benötigen einen Kredit aufgrund Schulden und werden noch mehr abgezockt .... jedenfalls, dass das Ganze Verarschung hoch 3 ist, ist mir bewusst. Wie soll ich jetzt aber vorgehen? Unterschrieben habe ich selbstverständlich nichts!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und wäre somit ein Verbindliches Angebot eingegangen, welches angenommen werden muss!

Das ist leider Quatsch. Das scheitert alleine schon daran, dass man die jeweiligen Konditionen ja gar nicht gekannt haben kann.

Glücklicherweise existiert §655b BGB . Der Darlehensvermittlervertrag darf nicht damit verbunden werden, dass man auch zeitgleich das dann vermittelte Darlehen selbst bereits beantragt.

Ansonsten steht dort in §655c BGB auch, dass die Vergütung erst dann fällig wird, wenn der Kreditvertrag zustande gekommen ist.

Ich würde im Wissen wer da dahinter steckt, Strafanzeige bei der Polizei stellen wegen versuchten gewerblichen Betrugs (gegen unbekannt, kommen eventuell die Portalbetreiber oder die von der Lugano in Frage, die ja lustigerweise vermutlich dieselben sind). Die behaupten einen Vertragsabschluss, den es aber nie gab und den es wegen den relevanten BGB-Paragraphen auch nie geben konnte und sie versuchen sich über diese Täuschung widerrechtlich zu deinen Lasten zu bereichern.


-- Editiert von mepeisen am 18.05.2016 11:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Einfach ignorieren.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Super, das beruhigt mich ja schonmal! Ja man weiß halt nie zu was die allem fähig sind. Hab denen jetzt mal ne "nette" Mail geschrieben, sofern sie mich weiter belästigen sollten, werde ich Strafanzeige stellen! Dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland sowas überhaupt zugelassen ist, wundert mich ja schon. Leider wird es viele Gutgläubige Menschen denken, die darauf eingehen und diese Abzocke auch noch finanzieren..


Also im Klartext, unverbindliches Angebot stellt keinen Vertrag dar, erst wenn etwas unterschrieben wird? Und die Kosten sind ebenso nicht rechtens?

-- Editiert von Gungrave94 am 18.05.2016 11:30

-- Editiert von Gungrave94 am 18.05.2016 11:31

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also im Klartext, unverbindliches Angebot stellt keinen Vertrag dar, erst wenn etwas unterschrieben wird? Und die Kosten sind ebenso nicht rechtens?

In Bezug auf Kreditverträge ist das auf jeden Fall so, ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jessy98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,
ich habe nach einem Kredit Angefragt, über die Schweizerbank AG, habe dann ein paar Tage später Post aufmal von Lyon Finanz GmbH bekommen, das ich einen Betrag von 397,50 Euro zahlen soll und bekomme dann den Vertrag ausgehändigt, der Vertrag lag denn bei der Post, dann habe ich den Betrag gezahlt, und den Vertrag ausgehändigt bekommen, was ich nun nicht weiß ist, kann ich den nun unterschreiben und schauen ob ich auch das Geld bekomme, weil 397,50 Euro habe ich ja eh bezahlt, weiß nur nicht was dann auf mich zukommen, die sagten von Lyon Finanz GmbH das wenn der unterschrieben an die übersenden wird, dauert das ca 1 Woche bis das Geld dann drauf ist, aber die haben ja gar nicht meine Bankdaten? :/ Ich habe also eben direkt gegoogelt über Erfahrung von Leuten die dort auch Verträge abgeschlossen oder Angefragt haben, ich habe bisher gutes und schlechtes gelesen und bin mir nun echt unsicher was ich nun tun soll. Ich habe den Betrag ja gezahlt aber wenn ich den nicht unterschreibe und wegschicke dann weiß ich ja nie, ob ich das Geld auch bekommen hätte also die 10.000 Euro. Bitte um Hilfe un Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

es gibt neben der rechtschreibung und der grammatik auch so etwas wie satzzeichen wie zum beispiel punkt und komma die das lesen erheblich erleichtern gut man kann es auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig und es macht überhaupt keinen spass mehr sich mit der geschichte zu beschäftigen ansonsten ist schon fraglich ob die ohne jedwede prüfung und sicherheiten mal 10000 EUR an "irgendwen" raushauen man sollte sich die ganzen unterlagen mal sorfältig durchlesen was man da überhaupt unterschreibt eventuell auch mal durch fachleute prüfen lassen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

@Harry: Erzieherisch wirksamer ist es, die Satzzeichen und Groß-/Kleinscheibung zu belassen aber aufgrund persönlicher Präferenz (oder auch akuten Daumengelenkschmerzen) einfach die Leerzeichen wegzulassen :)
Als weitere Eskalationsstufe bieten sich dann Vokale an :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
dann habe ich den Betrag gezahlt,


Jeden Tag steht ein Dummer auf!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Betrag ja gezahlt aber wenn ich den nicht unterschreibe und wegschicke dann weiß ich ja nie, ob ich das Geld auch bekommen hätte also die 10.000 Euro. Bitte um Hilfe un Rat.


Tja, das war's dann. Wenn du immer so kopflos mit Geld umgehst ist es kein Wunder warum du solchen Kreditbetrügern in die Hände fällst.

Ob du das Ding unterschreibst oder nicht ist völlig egal. Du bist schlicht und einfach 400 Euro ärmer und hoffentlich dafür um eine Erfahrung reicher.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja nichts unterschreiben, sonst darfst du dich bei denen dumm und dämlich zahlen und bekommst trotzdem keinen Cent ausbezahlt! Siehst ja wie´s bei mir damals lief, ständig gedrängt worden die "Bearbeitungsgebühren" sprich wahrscheinlich Betriebsurlaub oder Weihnachtsfeier zu finanzieren bis ich irgendwann mit Anwalt gedroht habe, sofern sie keine Ruhe geben. 8 Monate her und nichts mehr von dem Laden gehört. Sieh´s als Lehrgeld, das Geld wirst du bestimmt nicht mehr sehen aber wenigstens hast du nichts unterschrieben. Du kannst höchstens versuchen das Geld von deiner Bank zurückbuchen zu lassen, sofern die Frist noch nicht verstrichen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Du kannst höchstens versuchen das Geld von deiner Bank zurückbuchen zu lassen

Das ist bei Überweisungen normalerweise unmöglich.
Es gibt eine ganz kurze Frist von Minuten oder der ein oder anderen Stunde, wo der Überweisungslauf noch nicht ausgeführt wurde, aber das Fenster ist sehr klein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gungrave94
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Du kannst höchstens versuchen das Geld von deiner Bank zurückbuchen zu lassen

Das ist bei Überweisungen normalerweise unmöglich.
Es gibt eine ganz kurze Frist von Minuten oder der ein oder anderen Stunde, wo der Überweisungslauf noch nicht ausgeführt wurde, aber das Fenster ist sehr klein.


Achso, kenn mich da leider nicht so aus. Danke für die Info. Mein Tipp, falls du einen seriösen Kredit möchtest, probier es bei Smava oder Barclay. Smava hat supergünstige Konditionen und wird weitestgehend positiv gelobt. Barclay hab ich meinen Kredit beantragt und bis jetzt läuft alles reibungslos. Keine Werbung, nur Erfahrungen

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
I.O.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vermute, dass hier gar kein Kredit angeboten wurde, sondern eine sogenannte Finanzsanierung - bitte mal draufschauen.
Dann bekommen Sie auf jeden Fall kein Geld von denen.

Normalerweise müssten Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Das können Sie auf jeden Fall nutzen. Aber bitte per Einschreiben und nicht nur per Mail. Per Mail auf jeden Fall eine dritte Person cc setzen.

Wenn Sie dann Ihr Geld nicht zurück erhalten, können Sie einen Anwalt einschalten. Der kann dann seine Rechnung direkt an diese Firma stellen (hat unser Anwalt auch gemacht). Spätestens dann kriegt man sein Geld wieder.

Sollte die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein können Sie, sofern es wirklich nur eine Finanzsanierung ist, den Vertrag anfechten. Dann liegt nämlich eine arglistige Täuschung vor. In dem Fall können Sie auch Anzeige erstatten.

Bei der Anfechtung eine Frist setzen und danach wieder einen Anwalt einschalten.

So haben Sie auf jeden Fall die Chance, Ihr Geld wieder zu bekommen.

Ich habe das von meinem Ehemann gezahlte Geld auch so zurückgeholt.

-- Editiert von I.O. am 25.01.2018 07:54

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von I.O.):
Normalerweise müssten Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Das können Sie auf jeden Fall nutzen. Aber bitte per Einschreiben und nicht nur per Mail. Per Mail auf jeden Fall eine dritte Person cc setzen.


Die Frist dürfte dann seit einem Jahr abgelaufen sein. Der Post war von Januar 2017!

Wie schafft man es eigentlich, so alte Beiträge auszugraben?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Ihnen wurde kein Kredit aufgebrummt. Bei diesen Gestalten kommt es doch nie zur Auszahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
I.O.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Die Frist dürfte dann seit einem Jahr abgelaufen sein. Der Post war von Januar 2017!

Wie schafft man es eigentlich, so alte Beiträge auszugraben?


Sorry, offenbar habe ich nicht auf das Jahr geschaut. Asche auf mein Haupt.

Auf den Beitrag kam ich über eine Google Suche. Diese Masche Leute abzulocken läuft nämlich nach wie vor auf Hochtouren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.