Nicht im Vertrag enthaltene Nebenkosten Kosten - vorübergehender Gebrauch

10. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
eipi-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Nicht im Vertrag enthaltene Nebenkosten Kosten - vorübergehender Gebrauch

Hallo,

ich habe für 3 Monate eine voll möbilierte Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch gemietet und nun am Ende der Laufzeit in der Neben/Betriebskostenabrechnung gesehen, dass nicht im Vertrag enthaltene Posten angerechnet wurden (Wlan und GEZ - mit sehr fragwürdigen Summen). Die Kosten wurden auch mündliche nie vom Vermieter erwähnt, außerdem war nicht einmal ein eigener Internetanschluss vorhanden.
Des weiteren ist im Vertrag festgehalten, dass ich mich an dieser Adresse nicht anmelden darf, weshalb mir die GEZ Gebühr besonders fragwürdig vorkommt.

Ist dies rechtens? Und besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Beträge nach Erhalt der Abrechnung zurückzubekommen?

Danke im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat:
und nun am Ende der Laufzeit in der Neben/Betriebskostenabrechnung gesehen, dass nicht im Vertrag enthaltene Posten angerechnet wurden

Gibt es im Mietvertrag einen Verweis auf §2 Betriebskostenverordnung? Wlan könnten unter 15(b) von §2 BetrKV fallen, GEZ eventuell unter 17. Wobei die GEZ normalerweise vom Mieter bezahlt wird. Woher soll der Vermieter auch wissen, ob der Mieter von der Gebühr befreit ist. Das macht irgendwie wenig Sinn, wenn der Vermieter dies bezahlt.

Zitat:
außerdem war nicht einmal ein eigener Internetanschluss vorhanden.

Wozu dann das Wlan? Wenn kein Wlan zur Verfügung gestellt wurde bzw. dem Mieter nicht mitgeteilt wurde, dass eines in den Nebenkosten includiert ist, dann ist das meiner Meinung nach auch nicht zu bezahlen. Der Vermieter muss wirtschaftlich sinnvoll handeln und es ist für den Mieter kaum wirtschaftlich sinnvoll, für ein Wlan zu bezahlen, welches er nicht benutzen kann.

Zitat:
Des weiteren ist im Vertrag festgehalten, dass ich mich an dieser Adresse nicht anmelden darf,

War das eine Untermiete? Irgendwie klingt das nicht wirklich sauber.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eipi-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die konkrete Antwort!

Was das Wlan betrifft, es war kein DSL Anschluss in der gemieteten Ferienwohnung vorhanden. Der Mieter hatte in seiner Wohnung nebenan einen eigenen Anschluss und das dementsprechende Passwort lag auf einem Zettel in der Mietwohnung (Empfang jedoch grottig.. und dem MIeter für den eigenen Anschluss 60 Euro pro Monat zu berechnen wirkt wirklich fraglich).
Dieser Betrag wurde wie gesagt auch nirgendwo angegeben.
Von der GEZ hätte ich befreit werden können, sofern ich informiert worden wäre dass diese dort anfällt.

Ein Verweis zu §2 der Betriebskostenverordnung ist nicht im Vertrag vorhanden. Der Vertrag wirkt mit seinen 2 Seiten und diversen Rechtschreibfehlern generell eher fragwürdig bzw. selbstgeschrieben. Da jedoch ein Vertrag über eine Ferienwohnung geschlossen wurde ging ich damals davon aus, dass es hierbei normal sei einen nicht so ausführlichen Vertrag zu benutzen.


Und wären ein Verweis auf andere Paragraphen oder eine Aufschlüsselung der Mietkosten im Vertrag nicht sowieso notwendig?


-- Editiert von eipi-1 am 10.03.2016 23:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eipi-1):
Da jedoch ein Vertrag über eine Ferienwohnung geschlossen wurde ging ich damals davon aus, dass es hierbei normal sei einen nicht so ausführlichen Vertrag zu benutzen.

Puh, das klingt nicht gerade professionell. Steht im Vertrag überhaupt irgendetwas über Betriebs- oder Nebenkosten? Wenn keine Nebenkosten vereinbart wurden, dann sind auch keine zu zahlen. Wenn du dir nicht sicher bist, dann tippe die wesentlichen Passagen des Mietvertrages ab und stelle sie hier ein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eipi-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Vertrag steht nur etwas über die Nebenkosten:


Zitat:
4 Miete, Nebenkosten
4.1 Die Miete für die beschriebene Wohnung beträgt monatlich 'XXX' EUR.
4.2 Die Kosten für Heizung Strom Wasser und Müll werden nach Verbrauch bzw. nach Einheiten abgerechnet. Derzeit sind diese NK mit € 'XXX' mtl. angesetzt und werden für die Aufenthaltsdauer genau abgerechnet.
4.3 Die Miete setzt sich aus 4.1 und 4.2 zusammen und beträgt zusammen 'XXX' EUR.



Wobei in 4.3 genau die Summe aus 4.1 und 4.2 ohne Restbetragt steht. Da mein Verbrauch weit und dem erwarteten Wert lag hätte ich eigentlich eine Rückzahlung erhalten, aber diese wird nun durch das nicht aufgeführte Wlan und die GEZ komplett aufgebraucht.


Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann bitte doch einfach mal den Vermieter dir die Stelle im Mietvertrag zu zeigen, wo diese Nebenkosten vereinbart wurden.


WLAN und GEZ sind keine Nebenkosten und fallen nicht unter die Betriebskostenverordnung.

GEZ, die jetzt nicht mehr GEZ heißt, sondern Rundfunkgebührenbeitrag von derzeit 17,50 € pro Monat fällt automatisch pro Wohnung an und muss auch bezahlt werden. Das es hier der Vermieter übernimmt, hängt vermutlich mit dem "vorrübergehenden" Gebrauch zusammen.

Zitat (von eipi-1):
Von der GEZ hätte ich befreit werden können, sofern ich informiert worden wäre dass diese dort anfällt.


"GEZ" fällt in Deutschland pro Wohnung an. Das wird auch gerne als Zwangsgebühr bezeichnet.


Auch WLAN ist nicht inkludiert. Wenn der Vermieter dem Mieter jetzt seinen eigenen WLAN-Anschluss anbietet und der Mieter nimmt dieses Angebot an, muss er auch bezahlen. Ungeschickt nur, dass vorher keine Benutzungsgebühr ausgemacht wurde. Oder stand in der Anzeige "kostenloses WLAN wird zur Verfügung gestellt".

Der Vermieter kann es nicht automatisch von den NK abziehen, sondern muss es gesondert fordern.


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eipi-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo HamptieV,

danke für deine Hilfe!

Ich gehöre zu einer der Gruppen die nach § 4 Abs. 1 RBStV vom Rundfundbeitrag befreit werden können. Dementsprechend hätte ich den entsprechenden Bescheid eingereicht, sofern der Vermieter mir etwas davon gesagt hätte. Da es sich jedoch um eine Ferienwohnung handelt ging ich davon aus, dass anscheinend der Vermieter den Betrag übernimmt solange dieser nicht im Vertrag aufgeführt wird.

In der Anzeige stand: "[...] TV, Stereo, Wlan [...] - alles da". Inwiefern dies auf kostenfreie Nutzung schließen lässt ist eine andere Frage, jedoch hätte er auch diese Kosten irgendwo angeben müssen oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von eipi-1):
In der Anzeige stand: "[...] TV, Stereo, Wlan [...] - alles da". Inwiefern dies auf kostenfreie Nutzung schließen lässt ist eine andere Frage, jedoch hätte er auch diese Kosten irgendwo angeben müssen oder nicht?


Nur weil in einer Wohnung ein Anschluss für den Fernseher ist oder eine Telefonbuchse vorhanden ist, kann man doch nicht davon ausgehen, das man das umsonst nutzen kann. Verkehrsüblich ist das nicht.

Die meisten Mieter müssen die GEZ und das Internet bzw. das Telefon selbst bezahlen. Deshalb kann man als Durchschnittsbürger nicht davon ausgehen, dass das umsonst ist.

Zitat (von eipi-1):
Ich gehöre zu einer der Gruppen die nach § 4 Abs. 1 RBStV vom Rundfundbeitrag befreit werden können.


Hat der Mieter aber nicht gemacht. Hätte der Mieter es getan, hätte der Vermieter von der GEZ den gezahlten Betrag zurück bekommen. Wer zahlt denn jetzt die GEZ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Und besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Beträge nach Erhalt der Abrechnung zurückzubekommen?

Ich versteh die Schilderung so, dass der Mieter eine Ferienwohnung gebucht hat und die Zahlungen wie üblich im Voraus geleistet wurden. Warum aber anscheinend mehr gezahlt wurde, so dass sich eine Rückzahlung ergibt, versteh ich nicht.
Aus welchen Zahlungsdaten/Begriffen setzt sich denn die Beschreibung der geleistete Zahlung zusammen ?

Wenn aus dem Vertrag und dem Angebot nicht irgendwo ersichtlich war, dass weitere zusätzlichen Kosten extra zu zahlen sind, halte ich es nicht für zulässig, dem Mieter die GEZ Gebühren zusätzlich anzulasten. Ich glaube auch nicht, dass Einem diese in einem Hotel zusätzlich in Rechnung gestellt werden, obwohl dort immer ein FS steht.
Auch WLAN wird in vielen Hotel kostenlos als Service angeboten. Ich frag mich hier, wie so dem Mieter die nötigen Verbindungsdaten auf einem Zettel übergeben wurden ohne auf Kosten hinzuweisen. Dies wäre nötig gewesen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eipi-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Prinzipiell möchte der Vermieter mir die Kosten jetzt abbuchen ohne mich auf diese hingewiesen zu haben. (weder im schriftlichen noch mündlichen Vertrag)

Die einzige Passage zu Miet&Nebenkosten aus dem Vertrag habe ich oben schon wortwörtlich zitiert:

Zitat:
4 Miete, Nebenkosten
4.1 Die Miete für die beschriebene Wohnung beträgt monatlich 'XXX' EUR.
4.2 Die Kosten für Heizung Strom Wasser und Müll werden nach Verbrauch bzw. nach Einheiten abgerechnet. Derzeit sind diese NK mit € 'XXX' mtl. angesetzt und werden für die Aufenthaltsdauer genau abgerechnet.
4.3 Die Miete setzt sich aus 4.1 und 4.2 zusammen und beträgt zusammen 'XXX' EUR.


Meine Vorauszahlungen waren jedoch sehr viel höher als die geplanten Verbrauchskosten und jetzt möchte der Vermieter diese Differenz (die er mir eigentlich zurückzahlen müsste) anscheinend gerne ausgleichen, indem er mir zusätzliche, nicht vertraglich festgehaltene, Kosten in Rechnung stellt.
Abgesehen von den Traumpreisen die er dafür in Rechnung stellt (mehr als selbst die teuersten DSL Verträge kosten), ist dies meiner Meinung nach nicht rechtens, solange diese Beiträge nicht vertraglich festgehalten wurden.

Ansonsten könnte ja jeder Vermieter einer Ferienwohnung nach ein paar Wochen sagen: "Sie schulden mir nun 50.000 Euro für das W-Lan. Haben Sie zwar nicht unterschrieben und es steht nicht im Vertrag, aber ist jetzt halt so"

Meine Auffassung deckt sich dementsprechend auch mit dem von cauchy geposteten Link zum Mietrechtslexikon.

1x Hilfreiche Antwort

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