Vaterschaftstest / Sorgerecht beantragen

18. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jehannede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vaterschaftstest / Sorgerecht beantragen

Hallo,

Ich bin geschieden, wiederverheiratet und habe 2 Kinder aus erster Ehe.
Der Sohn (15 Jahre) wohnt bei seinem Vater, die Tochter (13 Jahre) wohnt bei mir.
Der Vater hat eine Lebensgefährtin. Gemeinsames Sorgerecht für die Kinder.
Das Verhältnis Vater zu Mutter ist sehr problematisch.
Der Sohn wollte aufgrund massiver Probleme zu seiner Mutter ziehen. Es gab Gespräche mit dem Vater der auch erstmal zustimmte. Mutter hat alles organisiert, Möbel für das Zimmer bestellt usw...
Kurz vor dem Umzug ruft der Vater die Mutter an...der Sohn möchte doch nicht zu ihr ziehen.
Sohn erzählt seiner Schwester der "Papa hat Tabletten genommen...ich kann nicht umziehen". Er könne ihm das nicht antun.
Die Mutter hat es so akzeptiert und auf Frieden gehofft.

Nun zum aktuellen Fall:
Der Vater ruft die Tochter am Montag 15.02 an. Er steht in der Nähe mit seinem Auto. Die Tochter soll zu ihm herunterkommen um etwas zu besprechen.
Tochter geht runter. Der Vater teilt ihr mit dass er Zweifel an seiner Vaterschaft hat und das er eine Anwältin beauftragt hat die Mutter (mich) zu einem Vaterschaftstest aufzufordern.
Die Mutter hätte ihn in der Ehe mit mehreren Männern betrogen und hätte den Vater und die gemeinsamen Kinder all die Jahre angelogen. Die Tochter hätte ein Recht dieses zu wissen. Er hätte schon jahrelang Zweifel.
Danach hat er die Tochter stehen gelassen.
Tochter ruft mich weinend auf der Arbeit an ich solle sie abholen und erzählt mir alles.

Konnte nicht zur Schule gehen. Fragt immer warum macht er so etwas...
Sie hat dem Vater eine Sms geschrieben sie möchte ihn in nächster Zeit nicht mehr sehen und sprechen.
Der Vater hat dies auch seinem Sohn erzählt. Dieser meldet sich nun nicht mehr bei der Schwester und Mutter.
Mutter und Kinder haben immer ein sehr enges und vertrautes Verhältnis gehabt.
Die Tochter ist seelisch fix und fertig. Sie isst nicht, ihr ist übel und zittert am ganzen Leib.
Und nur zur Klarstellung. Der Vater ist definitiv der Vater.
Es geht für mich nicht primär darum den Test zu verweigern, sondern um meine Tochter zu schützen dass sie so etwas nie mehr mitmachen muss.


Wie kann ich meine Tochter schützen?
Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten?
Kann ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Danke Ihnen allen schonmal herzlich.
Hannah





-- Editier von Jehannede am 18.02.2016 12:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Wenn Du wirklich komplett reinen Gewissens bist und das am Ende keine Schlammschlacht gibt, in der mit x Leuten erörtert wird, ob Du 14 Jahren jetzt nur mit anderen Männern rumgeknutscht hast oder ob da mehr war: Anzeigen. § 186 Üble Nachrede. Evtl. sogar Verleumdung, wenn sich nachweisen lässt, dass der Vater das komplett aus dem Hut gezaubert hat.
Wenn Du die vollen Geschütze auffahren willst (und erst das ist ggf. effektiv), auch zivilrechtlich Unterlassung fordern.

Meine persönliche Meinung zu Vaterschaftstest ist: Immer zustimmen. Warum sollte man sich eine praktisch unausräumbare Stärkung der eigenen Postion entgehen lassen? Genau so kannst Du das auch Deiner Tochter sagen.
Entsprechend anders herum denke ich auch über Leute, die das verweigern. Für "Pah, ich muss gar nichts beweisen" steht bei sowas regelmäßig zu viel auf dem Spiel.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Anzeigen. § 186 Üble Nachrede. Evtl. sogar Verleumdung
Würde ich definitiv sein lassen.
Erst Schlammschlacht, dann Einstellung, dann wieder Schlammschlacht.

Auch hier auf Unterlassung zu klagen halte ich zum einen praktisch für völlig überzogen und zum anderen hätte ich so meine Zweifel daran, ob das durchgehen könnte. Zumal es nun schon passiert ist und eine wirkliche Verschlimmerung (in Bezug auf die Psyche der Tochter) nicht droht, oder?


Zitat:
Und nur zur Klarstellung. Der Vater ist definitiv der Vater.
Es geht für mich nicht primär darum den Test zu verweigern, sondern um meine Tochter zu schützen dass sie so etwas nie mehr mitmachen muss.
Wäre es denn dann nicht die pragmatischste Lösung, so einen Test im Internet zu kaufen und die ganze Sache dann schnell hinter sich zu haben? "nie mehr" ist nach dem ersten Mal der Fall. Zugleich hat die Tochter sodann die naturwissenschaftlich Gewissheit, dass Sie sich jedenfalls über Ihre Abstammung (= Identität) keine Gedanken machen muss.

Zitat:
Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten?
Der Vater hat ein Recht auf Einwilligung in diesen Test. Dem könnte man nur in "krassen" Fällen das Persönlichkeitsrecht der Tochter entgegenwerfen. Ist das überhaupt Ihr Anliegen? Ein solches würde ich dann mit einem Anwalt besprechen, da ich doch sehr verwundert wäre, wenn das so einfach durchgeht. Grundsätzlich regelt das BGB nunmal ausdrücklich das Recht des Vaters auf diesen Test.
Bei allen anderen Aspekten ist es meines Erachtens doch sinnig zu warten, bis der Vater in die Offensive geht und es auch konkrete Probleme gibt, denen gegegnüber man seine Möglichkeiten ausloten könnte.

Zitat:
Wie kann ich meine Tochter schützen?
Wovor genau?

Zitat:
Kann ich das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragen?
Was soll das bezwecken? Meines Erachtens ist das völlig unrelevant.


Zitat:
Für "Pah, ich muss gar nichts beweisen" steht bei sowas regelmäßig zu viel auf dem Spiel.
Sehe ich auch so. Bei "ich muss hier nix beweisen" ist immer ein bestimmter Beigeschmack dabei. Und die Tochter muss dann mit dieser Unsicherheit aufwachsen. Gegebenefalls wird dadurch sogar langsfristig das Recht der Tochter auf Klärung der Abstammung verzockt, an der der Vater vielleicht eines Tages kein Interesse mehr hat. Was dann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Würde ich definitiv sein lassen.
Erst Schlammschlacht, dann Einstellung, dann wieder Schlammschlacht.


Ist halt ein ähnlicher Gedanke wie wenn ich behaupte, ich hätte z.B. eine bestimmte Bestellung auf Rechnung nicht aufgegeben. Dann erwartet der Händler üblicherweise auch, dass ich das zumindest eine Anzeige gegen Unbekannt aufgebe, damit ich glaubwürdig bleibe. Ansonsten werde ich länger im Fokus bleiben.
Dass da am Ende nix bei rumkommt, ist mir klar, man hat aber zumindest das Zeichen gesetzt. Ohne eine Verhandlung sehe ich auch nicht so viel Schlammschlachtpotential. Kann natürlich sein, dass die Tochter noch von der Polizei befragt wird. Das ist natürlich eher nicht so schön.
Die Unterlassungsklage ginge natürlich nicht dagegen, dass es der Tochter nochmal erzählt wird, weil es ihr schadet, sondern darum, dass er aufhören soll, dass generell vor Dritten zu behaupten. Wiederholungsgefahr sehe ich da durchaus.

Aber gut: Konsequente Mitarbeit beim Vaterschaftstest sollte auch genug Zeichen sein. Kostenfrage vorher klären!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jehannede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten,

zunächst nochmal....ich werde den Test nicht ablehen.
Darum geht es ja nicht. Er kann ja gerne den Test machen.
Hier geht es auch nicht um mich oder meine Gefühle.

Aber es geht GAR NICHT das der Kindsvater die Tochter so brutal damit konfrontiert. Vor allem da sowiso herauskommt das er der Vater ist...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jehannede
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Zitat (von Rechtschreibung):Würde ich
Aber gut: Konsequente Mitarbeit beim Vaterschaftstest sollte auch genug Zeichen sein. Kostenfrage vorher klären!


Äähhh...Kostenfrage? Muss ich etwa einen Testbericht bezahlen den ich gar nicht angezettelt habe?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 510x hilfreich)

Zahlen tut derjenige der den Test haben will. Aber darauf achten, dass es von beiden Seiten keine Möglichkeit gibt die Proben auszutauschen und darauf bestehen, dass das Ergebnis an beide versendet wird

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Jehannede):
Hallo und danke für die Antworten,
zunächst nochmal....ich werde den Test nicht ablehen.
Darum geht es ja nicht. Er kann ja gerne den Test machen.
Hier geht es auch nicht um mich oder meine Gefühle.
Aber es geht GAR NICHT das der Kindsvater die Tochter so brutal damit konfrontiert. Vor allem da sowiso herauskommt das er der Vater ist...


Ich würde in einem solchen Fall jede Diplomatie beiseite stellen und dem Kind klipp und klar sagen, dass sein Vater offenbar einen an der Klatsche hat und Müll erzählt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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