Schadensersatzanspruch ggü Hauptzollamt Köln und Bundesnetzagentur

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Schadensersatzanspruch ggü Hauptzollamt Köln und Bundesnetzagentur

Sehr geehrte Community,

heute habe ich beim Handelsblatt vom 16.02.2016 gelesen, dass die Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur die Netzengelte erhöhen wollen, weil der Insolvenzverwalter von Teldafax ihnen aufgezwungen hat, gezahlte Netzentgelte wieder zurückzuüberweisen. Ebenso hat der Insolvenzverwalter es geschafft vom Hauptzollamt Köln die gezahlten Stromsteuern wieder zurückzubekommen.

Gibt es eine Möglichkeit, das Hauptzollamt Köln bzw. die Bundesnetzagentur wegen nichtstun, trotz mehrerer Hinweise darauf, dass Teldafax davor schon überschuldet war, auf Schadensersatz zu verklagen, der Schaden wäre ja die erhöhten Netzentgelte, die ich als Stromkunde eventuell bald zahlen müsste, weil das Hauptzollamt Köln damals weggeguckt hat. Sie hätten ja auch Gläubigerinsolvenz anmelden können und so den Stromanbieter vorher stoppen können.

Ich war nie Kunde des windigen Anbieters gewesen und Frage mich, warum ich für die Verfehlungen der Bundesnetzagentur und des Hauptzollamtes Köln blechen muss.

Gruß

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, das Hauptzollamt Köln bzw. die Bundesnetzagentur wegen nichtstun, trotz mehrerer Hinweise darauf, dass Teldafax davor schon überschuldet war, auf Schadensersatz zu verklagen


Sehe ich nicht.

Zum einen haben wir schon mal das prinzipielle Problem des Verschuldens. Nur weil ein "Kunde" möglicherweise (!) überschuldet ist, muß ein Dienstleister (auch nicht die BNA oder der Zoll) noch nicht aufhören, von ihm Zahlungen anzunehmen. Immerhin riskiert er damit einen Prozeß gegen den "Kunden", den er auch verlieren kann. Darauf muß sich aber niemand einlassen, nur damit ihm später niemand vorwerfen kann, er hätte das aber riskieren müssen.

Zum anderen würdest du als Kläger das volle Prozeßrisiko tragen, also nachzuweisen, daß ein Verschulden vorliegt. Das könnte im vorliegenden Fall teure und aufwendige Gutachten nach sich ziehen, die du als Kläger vorfinanzieren (und im Fall des Unterliegens zu 100% tragen) mußt. Das wäre mir der zu erwartende Vorteil (nicht erhöhtes Netzentgelt) nicht wert.

Und drittens sehe ich auch die Logik nicht. Machen wir es mal mit fiktiven Zahlen:
Die BNA hat also X EUR von Teldafax eingenommen bei einem Netzentgelt von 1 EUR. Da sie die X EUR nun zurückzahlen muß, muß sie zum Ausgleich das Netzentgelt auf 2 EUR erhöhen, weil ihr X EUR fehlen.
Hätte die BNA von Anfang an die X EUR nicht angenommen, würden ihr die X EUR von Anfang an fehlen und sie müßte ebenfalls das Netzentgelt auf 2 EUR erhöhen.
Zwar kann wegen der Zinsbetrachtung und anderer Aspekte die Erhöhung in dem Fall anders ausgefallen sein, aber das kann man erstens nicht wissen, zweitens müßte man es aufwendig beweisen (s.o. zum Kostenrisiko) und drittens dürfte ein möglicher Unterschied im Peanutsbereich sein, sodaß man wiederum keinen zu erwartenden Vorteil davon hat.

Ergo: bringt IMO nix.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen